Um die vielen Antworten und Kommentare und Nachfragen mal ein wenig zu tunneln, hier nochmals etwas detailliertere Informationen zu meinem Fall:

  1. Aus steurlichen Gründen gelte ich in den USA als "non resident alien" und unterliege somit dem amerikanisch-deutschem "tax treaty", also dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Diese Informationen habe ich von meiner Arbeitsstelle erlangt. Wie in einem vorherigem Kommentar geschrieben, laut Personalausweis habe ich "keine Hauptwohnung in Deutschland", wobei hier ein Kommentator meinte, dass dies in Steuerangelegenheiten keine Rolle spielt. In meiner Steuererklärung habe ich allerdings eine deutsche Adresse angegeben, und zwar die meines Vaters, in dessem Haus ich ein Zimmer zur verfügung habe und über dessen Adresse meine deutsche Post geht.

  2. In meiner Steuererklärung wurden die Mietkosten in den USA nicht unter dem Punkt "Mehraufwendung für doppelte Haushaltsführung" gemacht. Miet- und Nebenkosten wurden unter dem Punkt Werbungskosten/Sonstiges angegeben. In der Anlage zu meinen Werbungskosten ist unter anderem die Miete als "Fortbildungskosten" angegeben. Der von mir zuvor angegebene Link (http://www.haufe.de/steuern/rechtsprechung/werbungskosten-durch-dreijaehriges-forschungsstipendium-in-kanada_166_159824.html) sollte lediglich zeigen, dass laut Rechtssprechung ein, wie in meinem Fall, Postdoc-Aufenthalt im Ausland als Fortbildung erfasst werden kann, und somit Ausgaben zu dieser Fortbildung (im Beispielfall Flugkosten) steuerlich geltend gemacht werden können.

In meiner Situation nochmals konkret die Frage: Lassen sich auch Mietausgaben während eines Postdoc (Fortbildungs)-Aufenthalts im Ausland steuerlich als Werbungskosten gelten machen?

Bitte entschuldigt, sollte ich mich zuvor falsch oder ungenügend ausgedrückt haben, und schonmal vielen Dank für jeglichen Rat.

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