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Richtige Berechnung Pflegekosten und Zuschüsse betreutes Wohnen?

1) Es geht um eine zu pflegende Verwandte. Diese hat mittlerweile Pflegestufe 5 und ist seit dreieinhalb Jahren in einem betreuten Wohnheim.

Aufgrund der Anpassung der Löhne der Pflegekräfte sind die Pflegekosten und damit auch der Eigenanteil wie überall gestiegen. Nun die Frage: ist es nicht so, dass es seit 2022 einen staatlichen Zuschuss zu dem Eigenanteil der Pflegekosten gibt, der bei vollstationärer Pflege in den ersten drei Jahren der Pflege von anfangs 5% auf nach drei Jahren in Pflege 70% anwächst? Problem ist: der zu zahlende Eigenanteil ist bei dem Pflegeheim in dieser Zeit mehrfach angehoben worden, statt dass er in irgendeiner Form gesunken wäre, es wird scheinbar nichts weitergegeben, sondern noch weiter erhöht. Kann das sein?

Aktuell ist der seitens des Leistungsempfängers zu zahlende Eigenanteil für die Pflege bei ca 1.930€, soll aber zum 1.1.24 noch einmal um ca. 170€ auf 2.100€ angehoben werden.

Die Frage, die ich mir stelle: Wenn der Eigenanteil nach über drei Jahren mit 70% (bzw. sogar 75% ab 2024) staatlich bezuschusst wird und trotzdem noch bei 2.100€ liegt, müssten dann nicht die Gesamtkosten des Eigenanteils entweder 7.000€ betragen (2.100 : 30 x 100) oder der zu zahlende Eigenanteil deutlich niedriger liegen? Zuzüglich kommen ja noch die 2.200€ von der Pflegekasse für Pflegestufe 5 und Verhinderungspflege dazu, die auch noch abgerechnet wird (bei betreutem Wohnen?), gesamt also knapp 10.000€, pro Monat, zuzüglich Verpflegung und Unterkunft.

Wie kann das sein, läuft da was schief, habe ich einen Denkfehler drin oder was? Wer kann mir da auf die Sprünge helfen? Vielen Dank…

2) Ist es rechtens, dass eine Einrichtung für betreutes Wohnen einen Antrag auf Verhinderungspflege stellt? Ist das nicht eher dafür gedacht, wenn man zu Hause pflegt und für einen Zeitraum nicht selbst pflegen kann?

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Welche Leistungen beim zusammenziehen?

Hallo, ich habe da mal eine Frage: Meine Dame und ich würden gerne zusammn ziehen, sind uns aber in diesem Fall unschlüssig, ob sich die finanzielle Situation verschlechtern würde. Zur Erklärung: Meine Freundin befindet sich im zweiten Ausibldungsjahr zur Altenpflegerin und ich habe eine 28 Monate dauernde Umschulung zum Mechatroniker begonnen. Durch ihre Ausbildung und die Tatsache, dass wir nicht zusammen wohnen, erhält sie Unterhaltsvorschuss für unsere kleine Tochter (1,5 Jahre), bekommt den Kindergarten vom Jugendamt bezahlt, sowie Zuschuss zum Essen im Kindergarten. Dazu bezieht sie noch Wohngeld. Ich beziehe ALG1 (durch die Umschulung) und zusätzlich dazu noch Fahrtkosten zur Bildungsstätte. Sollten wir jetzt zusammen ziehen stellt sich uns die Frage, welche Leistungen weiterhin gezahlt werden, sprich, ob UVG weg fällt, beide "die Hälfte" Wohngeld beantragen könne, der Kindergarten weiterhin bezahlt wird, weil meine Freundin dann ja nicht mehr alleinerziehend ist. Also welche Zuschüsse uns überhaupt noch zustehen. Da wir nicht die Masse an Geld bekommen, sind wir auf jeden Cent angewiesen und können es nicht riskieren, Abzüge zu erhalten, wenn wir zusammen ziehen. Ich wohne noch im Haus meiner Mutter (eigene Wohnung, allerdings mietfrei) und ein Einzug in das Haus kommt nicht in Frage, da es die familiäre und Platzmäßige Situation gar nicht zulassen würde. So, ich glaube ich bin durch und hoffe auf aufschlussreiche Antworten von wissenden Menschen, da wir uns leider überhaupt nicht mit der Materie auskennen. Auch kann ich Zahlen nennen, wie hoch die momentanen finanziellen Mittel sind, falls das dazu beötigt wird. Vielen Dank schon mal im Voraus!

unterhalt, Wohngeld, Zuschüsse

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