Mieteinnahmen absetzen von einem Eigentümer obwohl es mehrere Eigentümer gibt?

Person A und Person B besitzen ein Einfamilienhaus. Person A zu 33,33% und Person B zu 66,66%. Das Haus wird zu 30% der Wohnfläche vermietet, der Rest wird eigenbenutzt. Es gibt ein Darlehen zur Finanzierung, Person A und Person B sind zum gleichen Maße Darlehensnehmer.

Frage 1: Müssen unbedingt beide Miteigentümer in Ihren Steuererklärungen Angaben zu Einkünften aus der Vermietung machen oder kann es z.B. nur Person A machen?

Sprich, kann man es so darstellen, dass die Person A 90% seiner Wohnfläche vermietet und 10% selbst nutzt, hingegen Person B seinen Anteil der Immobilie komplett selbst nutzt?

Frage 2: Wenn es möglich ist, dass A komplett Einnahmen und Aufwände aus der Vermietung deklariert und B nichts damit zu tun hat, zu welchem Anteil darf A die Aufwände absetzen? Darf Person A 30% der Gesamtaufwände für das Haus absetzen?

Frage 3: Wenn beide Miteigentümer Angaben zur Vermietung machen müssen, dann zu welchen Anteilen? Oder gibt jeder das zu 100% an und Finanzamt rechnet selbst die Anteile aus?

Frage 4: Welche Nachweise braucht Finanzamt zu den Aufwänden? Wie genau nimmt Finanzamt es mit den Angaben der adressierten Person auf der Rechnung bzw. von welchem Konto sie beglichen wurde?

Warum die Frage 3: Die Rechnungen von Notar, Makler, Handwerkern werden mal von A, mal von B bezahlt. Manchmal ist eine Rechnung an A adressiert, aber von B bezahlt oder andersrum.

Und jetzt der Hintergrund: bei den Miteigentümern handelt es sich um Lebenspartner, die nicht verheiratet sind und getrennt Steuererklärung abgeben. Zwar haben beide ein gemeinsames Konto, von dem einige Posten bezahlt werden, aber jeder besitzt auch ein eigenes Konto und einige Rechnungen bezahlt einfach der, der gerade Zeit oder Geld hat. Die Rechnungen werden mal an A und mal an B adressiert, weil sie sich nach Verfügbarkeit abwechselnd um die Anliegen kümmern. Das Haus war zur Eigennutzung geplant, jedoch musste das Paar beruflich ins Ausland und das Haus wird (zu 30%) an die Eltern vermietet. Also eigentlich überhaupt nicht mit dem Ziel, Geld zu verdienen. Und jetzt geht es darum, so wenig Aufwand wir möglich in die Steuererklärung reinzustecken wie möglich.

Bitte um eure Ratschläge, wie man sich das Leben vereinfachen kann im Hinblick auf die Steuererklärung.

Steuererklärung, Vermietung.
Soll man ein vermietetes Haus renovieren oder verkaufen?

Meine Mutter, meine Schwester und ich haben ein Einfamilien Haus von meinem verstorbenen Vater geerbt. Das Haus steht in Einbeck, ist 40 Jahre alt und mein Vater hatte das vermietet. Meine Mutter (Renterin) und meine Schwester (40 Jahre, Bäckerin) wohnen im 2 Familien Elternhaus bei Hildesheim. Ich selbst wohne zur Miete in Hamburg und verdiene ganz gut.

Nun haben die Mieter das Haus in Einbeck gekündigt, da beide auch sehr alt sind und in ein Altenheim möchten. Bei der Abnahme habe ich mich gefragt, wie man da eigentlich wohnen konnte... Alles 40 Jahre alt, außer die Heinzug, die ist 10 Jahre alt. Sonst ist das Haus eigentlich okay, aber eben alt.

Nun haben mir meine Mutter und meine Schwester freie Hand gegeben, das Beste aus dem Haus zu machen. Bei den folgenden Möglichkeiten und anschließenden Ratschlägen von Euch, bitte keine Ratschläge zum Thema Erbstreitereien. Wir möchten uns schwerpunktmäßig auf die Steuern konzentrieren. Das Haus wurde im aktuellen Zustand mit Grundstück auf 100.000 Euro geschätzt.

Ich sehe hier 5 Möglichkeiten:

  1. Das Haus im aktuellen alten Zustand möglichst schnell verkaufen

  2. Das Haus in einen guten Zustand bringen (lasse ich auf meine Kosten machen, weil meine Mutter und Schwester kein Geld haben) und anschließend gut verkaufen

  3. Dieser Punkt ist wie Punkt 2, allerdings schenken mir meine Mutter und meine Schwester vorher ihren Anteil

  4. Das Haus in einen sehr guten Zustand bringen (lasse ich wieder auf meine Kosten machen) und anschließend vermieten

  5. Dieser Punkt ist wie Punkt 4, allerdings schenken mir meine Mutter und meine Schwester vorher ihren Anteil

Nehmen wir einmal an ich zahle pro Jahr 20.000 Euro Lohnsteuern, habe einiges auf der hohen Kante und möchte geschickt in das Haus investieren, um das maximale herauszuholen. Jetzt gehen wir einmal von folgenden zu den 5 Möglichkeiten passenden Käufern und Mietern aus.

  1. Jemand kauft das Haus für 100.000 Euro. Fertig.

  2. Ich investieren 20.000 Euro in das Haus und jemand kauft das Haus für 120.000 Euro. (Ja, ich weiß, vielleicht kauft es keiner für 120.000 Euro usw - es ist nur ein fiktives Beispiel für ein Steuerverständnis) Kann ich die 20.000 Euro irgendwie von der Steuer absetzen? Also genauso wie gleich bei Punkt 5? Wenn ja, gibt es einen steuerlichen Unterschied zwischen 2. und 3.?

  3. Wie Punkt zwei. Allerdings andere Steuererstattungen?

  4. Ist wohl der komplizierteste von allen... keine Ahnung...

  5. Ich investiere dieses Jahr 20.000 Euro in das Haus. Die kann ich zu 100% absetzen, d.h. am Jahresende bekomme ich diese mit der Lohnsteuer nächstes Jahr zurück, d.h. ich habe nach der Steuererstattung "gefühlt" gar nichts ausgegeben? Nächstes Jahr vermiete ich es und investiere erneut meine Lohnsteuern in das Haus und auch die Mieteinnahmen fließen wieder direkt in das Haus, so dass es dann Jahr für Jahr aufgewertet wird...

Ich bin gespannt auf Eure Ideen und Ratschläge

Geldanlage, Steuern, Vermietung., Renovierungskosten, Steuervorteile
Vermietung an Angehörige (Rentner mit Zweitwohnsitz)

Hallo liebe Community,

ich habe mir eine kleine Eigentumswohnung gekauft und möchte diese nun an Angehörige vermieten. Folgende Fragen: 1. Zunächst hatte ich nur einen Elternteil als Mieter eingeplant, aber da meine Eltern bereits Rentner sind, wäre es sicherlich besser beide in den Mietvertrag aufzunehmen, da das Finanzamt ansonsten anzweifeln könnte, ob die Miete von einer geringen Rente bestritten werden kann, oder? 2. Meine Eltern hätten dort Ihren Zweitwohnsitz und würden natürlich auch die Zweitwohnsitzsteuer bezahlen (ca. 100km Entfernung zum Erstwohnsitz). Könnte dies als Liebhaberei angesehen, werden? 3. Da die ersten Monate noch kein Dauerauftrag bestand ist die Miete die ersten beiden Monate leicht verspätet bei mir eingetroffen. Problematisch? Einen korrekten Mietvertrag haben wir, den ich auch mit der Steurerklärung einreichen werde (mit ortsüblicher Vergleichsmiete, Nebenkosten, Kaution etc.). 4. Ich habe die Küche erneut und überlege auch einige Möbel (Einbauschrank, Bett etc.) einzurichten. Diese Möbel treffen jetzt erst nach Beginn des Mietvertrags ein (lange Lieferdauer etc.). Ist dies für das Finanzamt ein Problem? Ich bin mir bewußt, dass ich diese Anschaffungskosten dann erst im folgenden Steuerjahr (entsprechend Afa) gelten machen kann, da die Rechnung nicht mehr auf das alte Steuerjahr ausgestellt ist.

Vielleicht finden sich ja ein paar Steuerprofis hier oder Leute die ebenfalls an Angehörige vermietet haben und können weiterhelfen. Freue mich auf eure Antworten! Danke vorab!

Steuern, Vermietung.
Wem fällt dazu noch was gutes ein? Mieter will keine Wohnungsbesichtigung zulassen

Unser Mieter hat im November zum 31.03. gekündigt. So weit auch alles gut, bisher gab es auch nie Probleme. Wir hatten einen Besichtigungstermin Miette Dezember 2010. Dann hatten wir noch einen Besichtigungstermin in der ersten Januar Woche und dann 2 Wochen später noch einen Termin (bei diesem Termin sagte er uns schon - er will keine Besichtigungen mehr!!) Wir haben die Termine immer eine Woche vorher angekündigt, haben ihm gesagt wieviele Personen wir haben und haben ihn gebeten uns mitzuteilen wann es ihm zeitlich und an welchem Tag recht ist. Dann haben wir versucht alle Interessenten passen zu diesen Terminen zu schicken. Wobei bei dem Termin im Januar ist ihm dann 4 Std. vor dem Termin eingefallen, dass er jetzt um 19 h keine Zeit mehr hat und die Interessenten um 17 h nur noch rein dürfen. Da die für ende Januar ihr Baby erwartet haben und das Baby ende Dez. 5 Wochen zu früh kam macht die natürlich nervös und wir haben wirklich versucht unseren Mietern alles recht zu machen (es dürfen keine Leute in die Wohnung die schnupfen haben etc.) Es gibt sogar im Mietvertrag einen Passus in welcher Zeit er Besichtigungen zulassen müsse etc. Wir haben jetzt noch einige Interessenten, aber die springen natürlich alle ab, wenn es uns nicht möglich ist halbwegs Zeitnah Termine mit ihm zu bekommen. Eigentlich wollen wir keinen Anwalt einschalten, vernünftig reden funktion nicht!

Mieter, Mietrecht, Schadenersatz, Vermietung.
Ist die Vermietung von Bastlergaragen (PKW) umsatzsteuerpflichtig?

Liebe Ratgeber-Community,

Privatperson X erwirbt ein Gewerbegrundstück und baut dadrauf 20 Mehrzweckhallen als Systemstahlhallen jeweils mit eigenem Industrierolltor. Diese Hallen werden an Privatpersonen zur verschiedensten Zwecken (Lagerhalle, Abstellraum für Oldtimer/Kräder, aber überwiegend an Fahrzeugbastler, die hin und wieder ihrem Hobby nachgehen) vermietet. Die Steuerberaterin der Person X behauptet, dass die Mieteinnahmen in diesem Fall umsatzsteuerpflichtig sind und argumentiert wie folgt:

"Umsatzsteuerliche Beurteilung von Vermietungsleistungen

Hallo Herr X,

wie bereits telefonisch besprochen, ist die Vermietung von Plätzen, wie z. B. Garagen usw., für das Abstellen von Fahrzeugen gem. § 4 Nr. 12a S. 2 UStG umsatzsteuerpflichtig. Das gilt auch bei garagenähnlichen Hallen, deren Nutzung als Fahrzeugabstellplatz nicht zwangsläufig, wohl aber wahrscheinlich ist. Ausnahme siehe Abschn. 77 Abs. 3 S. 4 UStR (Garagenvermietung im Zusammenhang mit einer Wohnung).

Bei der Vermietung einer Mehrzweckhalle handelt es sich demzufolge nur dann um einen steuerfreien Umsatz, wenn diese nicht für das Abstellen von Fahrzeugen vermietet wird.

Diese Auffassung wurde uns von Herrn Prof. Dr. XX (Beckakademie AWS) und von Frau XX (Finanzamt Sulingen) bestätigt."

Was haltet Ihr davon? Ist die o.g. Vermietung der Person X also umsatzsteuerpflichtig ?

Umsatzsteuer, Vermietung.

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