Wie bleibe ich zwischen 2 Studiengängen kindergeldberechtigt und privat versichert?

Hallo,

ich habe im August meinen Bachelor fertiggestellt (Zeugnis erhalten) und wollte eigtl. sofort im Anschluss einen Masterstudiengang beginnen (ab Okt.). Ich wurde jedoch bei allen drei, für die ich beworben habe, abgelehnt. Nun stehe ich vor einem Problem, da ich für die Zeit bis zum SS 2011 keinen Anspruch auf Kindergeld habe und aus der privaten Versicherung der Eltern fliege.

Mein Überlegung war, wie die von so vielen, mich für ein zulassungsfreies Bachelorstudium einzuschreiben, um den Studentenstatus aufrecht zu erhalten und während dem nächsten halben Jahr noch ein Praktikum zu machen (Studentenstatus ist ja auch hierbei gewünscht). Studiengebühren muss ich aufgrund meiner 3 Geschwister nicht zahlen.

Mein Fragen sind deshalb wie folgt:

  • Wenn ich mich für keinen "Zwischenstudiengang" einschreibe, bekomme ich dann ab März weiterhin Kindergeld? Besteht die Möglichkeit weiterhin in der privaten Versicherung zu bleiben (evtl. weil ich Ablehnungsbescheide vorweisen kann), bzw. im März wieder einzusteigen?
  • Beeinflusst das erneute Bachelorstudium meinen Anspruch auf Kindergeld im Masterstudium (auf der Seite der Agentur für Arbeit stand nichts von Drittstudium)?
  • Kann ich ohne weiteres ein Vollzeit Praktikum absolvieren, während ich im 1. Semester eingeschrieben bin?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Studium, Kindergeld, Krankenversicherung
Auslandssemester: jetzige Studentenbude wird dazu aufgegeben => Erst- oder Zweitwohnsitz im Ausland?

Vielleicht ist hier jemand, der mir in folgender Situation weiterhelfen kann: Ich komme aus Deutschland, studiere aber in NL. Bis jetzt hatte ich den Hauptwohnsitz immer bei meinen Eltern in D (da unsicher war, ob ich mit dem Studium weitermache). Jetzt gehe ich für ein halbes Jahr für ein Auslandssemester nach GB. Meine bisherige Wohnung in NL gebe ich zu diesem Zweck auf. Desweiteren sieht es mittlerweile so aus, als würde ich das Studium beenden, sprich: sicher nicht mehr hauptsächlich bei meinen Eltern in D wohnen. Eigentlich müsste ich also meinen Hauptwohnsitz verlegen und bei meinen Eltern höchstens einen Zweitwohnsitz anmelden. Dazu meine erste Frage: welche Konsequenzen würde das haben hinsichtlich Kindergeld/Haftpflichtversicherung? Kurz zum Status meiner Eltern: beide in Rente, aber haben Beamtenstatus (waren beide Lehrer: ich habe gelesen, dass das beim Anspruch auf Kindergeld anscheinend wichtig ist) Zusätzlich möchte ich meinen Hauptwohnsitz eigentlich nicht nach GB verlegen, da es sich wie gesagt nur um ein Auslandssemester handelt, sprich: zeitlich begrenzt. Reicht das als Grund um anzugeben, dass mein Lebensmittelpunkt sich NICHT in England befindet? Dann würde ich da nur einen Zweitsitz anmelden, ansonsten die Situation lassen, wie sie ist und erst nach meiner Rückkehr nach NL meinen Hauptwohnsitz ummelden. Ich bin sehr dankbar für alle Informationen!!!

Studium, Ausland, Haftpflichtversicherung, Kindergeld, WOHNRECHT, Zweitwohnsitz

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