ausländische Studenten und Nebenjob (Steuer, Anmeldepflicht)?

Hallo,

ich bin ein ausländischer Student aus den Nicht-EU-Staaten und habe Studentenaufhaltsrecht mit der Nebenbestimmung "Erteilung gem. Par. 16 AufenthG. (..) Beschäftigung für max 120 Tage o. 240 halbe Tage im Jahr und studentische Nebentätigkeiten sind gestattet."

ich arbeite als Lehrbeauftragter in der Universität und bekomme ungefähr 5,800 Euro jährlich.

1) soweit ich weiß, ist das ein Minijob. ich würde gerne fragen ob die Anmeldung beim Finanzamt erforderlich ist.

2) Ich habe gelesen, dass bei (ausländischen) Studenten freiberufliche Tätigkeiten eine sonderte Genehmigung vom Amt brauchen. Ist dieser Job auch der Fall? (Ich habe allerdings ohne Genehmigung bereits angefangen, und auch bei anderen Lehrbeauftragten war auch der Fall. Aber um genaue Information zu bekommen, würde ich gerne danach fragen)

Nun möchte ich noch einen Nebenjob anfangen. Auch freiberuflich, der Auftraggeber ist eine Firma in den Nicht-EU-Staaten. Ich arbeite zu Hause in Deutschland.(Telearbeit) Ich weiß noch nicht, wie viel ich verdienen würde.

3) Darf ich überhaupt diesen Nebenjob ausführen? Wie die Frage Nummer 2, sollte ich eine Genehmigung bekommen? Wie lange wird es normal dauern, um die Genehmigung zu bekommen?

4) Ist die Anmeldung beim Finanzamt erforderlich? Wie hoch wäre der Steuer? (Angenommen verdiene ich etwa 7,000 Euro pro Jahr) Werden die Steuer berechnet exkl. des ersten Minijobs(Lehrbeauftragter)? Ich befürchte, dass der zweite Nebenjob sich nicht lohnt wegen der Steuer..

Vielen Dank im Voraus für die Antworten

Liebe Grüße

Student, nebenjob, Steuern
Steuererklärung Abschlussarbeit und dan festes Beschäftigungsverhältnis?

Hallo zusammen,

ich war vergangenes Jahr 2019 im Januar und im Februar noch im Unternehmen A als Student zur Erstellung einer Abschlussarbeit eingestellt. In beiden Monaten habe ich auch eine monatliche Aufwandsentschädigung (laut Vertrag) erhalten + im Januar habe ich nochmal eine zusätzliche Prämie erhalten. Laut Lohnsteuerbescheid wurden für die zwei Monate paar Euro Lohnsteuer und Soli einbehalten, zusätzlich wurden Kranken und Pflege Versicherungsbeiträge gezahlt. Einnahmen aus Unternehmen A sind besipielsweise 4.000 Euro.

Seit März bin ich nun im Unternehmen B eingestellt. Hier bin ich als ganz normaler Arbeitnehmer tätig. Einnahmen aus Unternehmen B sind besipielsweise 30.000 Euro.

Wenn ich nun die Steuererklärung für das Jahr 2019 ausfülle und den Lohnsteuerbescheid von Unternehmen B in Anlage N eintrage ist die Steuererstattung fiktiv z.B. 1500 Euro. Wenn ich nun den Lohnsteuerbescheid aus Unternehmen A zusätzlich in Anlage N eintrage führt dass zu einer geringeren Steuererstattung z.B. nur noch 900 Euro. In dem Fall muss ich sogar Lohnsteuer zurückzahlen.

Meine Frage ist nun, ob die Einnahmen die ich in Unternehmen A während der Zeit der Erstellung der Abschlussarbeit erhalten habe anders in der Steuererklärung berücksichtigen muss oder gehört das schon in Anlage N (nicht selbständiger Arbeit)?

Gruß Apolonius

Student, Lohnsteuer, Steuererklärung
Freiberufliche Tätigkeit Student?

Guten Abend,

ich hätte hier mal ziemlich viele Fragen beruflich einer freiberuflichen Tätigkeit. Ich habe dieses Semester mein Studium (Wirtschaftswissenschaften) begonnen. Seit einem Monat arbeite ich nebenbei auch im Büro bei einer Firma. So, kommen wir nun zu meinem Problem. Mein Chef wollte unbedingt, dass ich mich als Freiberufler eintrage. Ich hatte keine Ahnung wie das läuft, hab dann recherchiert und von mehreren Seiten gehört, dass das eigentlich nicht wirklich geht. Kurz zu meiner Tätigkeit: ich bin sozusagen einfach nur eine büroassistenz. Wenn die Firma Aufträge ausgeführt habe, schreibe ich die Rechnungen an die Kunden und dann halt noch gewisse typische Büroarbeiten. Ich habe beim Bürgerbüro angerufen, beim Finanzamt und komischerweise hatte keiner wirklich ne ahnung, wie ich das machen soll, aber es wäre wohl irgendwie möglich. Nur die dame beim Finanzamt meinte dann, ich solle den fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Mein chef hat mir kaum weitergeholfen. Jetzt steh ich immer noch vor dem Fragebogen, den ich eigentlich schon längst hätte abgeben sollen, da meine frist erstens abläuft und ich zweitens auch dringend mal mein geld bräuchte.

1) Man hat ja eine Frist von einem Monat. Ich habe am 13.05 meinen ersten Arbeitstag gehabt. Meint ihr ich bekomme jetzt Stress wegen den paar Tagen? Ich würde den Bogen morgen endlich abgeben, wenn sich meine restlichen Fragen geklärt haben.

2) Bei den Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen habe ich die meisten Probleme: Gewerbebetrieb, Sonderausgaben und Steuerabzugsbeträge? Ich habe keine Ahnung, was ich da eintragen soll. Ich habe ja nicht wirklich ein Gewerbe, sondern arbeite doch für jemanden? Ich kapiere es wirklich überhaupt nicht.

3) Dasselbe Problem auch hier: 7. Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer

4) Dann werde ich ja auch die 7.3 Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen müssen. Muss ich dann auch ein Kleinunternehmen anmelden? Wenn ja, wann muss ich das machen?

Ich hoffe, mir kann hier endlich mal jemand weiterhelfen, denn ich möchte das endlich erledigen. Ich mag meinen Job wirklich und mein Chef ist auch wirklich nett, aber was das betrifft, kaum eine hilfe.

Student, freiberufliche Tätigkeit
Steuererklärung Studentin verheiratet kein Einkommen?

Hallo liebe Experten,

ich habe einige Fragen in meinem Kopf und hoffe, dass ich hier die Antworten darauf kriegen kann. Ich habe mich mit dem Thema Steuererklärung befasst, und bei meiner Recherche sind bei mir einige Fragestellungen entstanden:

  1. Ich gebe zum ersten mal eine Steuererklärung ab. Jedoch sah ich, dass ich im Jahr 2015 keine Steuern bezahlt habe, da wenig verdient hatte. Daher dachte ich mir, dass ich im Jahre 2015 eine Einzelveranlagung wähle und bei meiner Frau, die nur studiert und kein eigenes Einkommen hat, und der Studium ihre 2.Ausbildung ist, eine Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags auswähle um es auf 2016 zu übertragen. Meine Frage nun: Kann man bsp: 2015 angeben, dass man EInzelveranlagung und in 2016 eine Zusammenveranlagung möchte? Oder muss man extra einen Antrag stellen?
  2. Es gibt ja diese Telefon und Internetkosten die man im Jahr 240€ absetzen kann. Meine Frage: WIll das Finanzamt unbedingt einen Beleg dafür? Dass Studenten Internet und Telefon brauchen steht ja ausser Frage. Mein Kollege meinte, dass er ohne Beleg nur 70€ im Jahr angegeben hatte, und das Amt das nicht akzeptiert habe. Die sollen auch nicht angeschrieben haben, dass sie dafür ein Beleg wollen. Sie sollen einfach nicht akzeptiert haben.
  3. Das selbe gilt für Bibliotheksfahrten an einem Samstag wo man sich mit den Mitstudentin traf um zu lernen. Wie soll man das belegen. Kann man ja nur schätzen für Aufwendungen für Verpflegung etc.
Student, einkommensteuer, Steuererklärung
Krankenversicherung Student/Werkstudent >14 Fachsemester?

Hallo,

ich hoffe man kann mir hier weiterhelfen oder mir zumindest einen Rat geben.

Ich bin Student, zurzeit im Master und in diesem Semester ins 14. Hochschulsemester bzw. im 3. Fachsemester angekommen.

Ich arbeite nebenbei unter 20 Stunden und bin bisher in der studentischen Krankenversicherung versichert.

Ab dem 01.10.18 ist dies nicht mehr möglich. Es läuft zwar ein Widerspruchsverfahren, aber ich gehe kaum davon aus, dass meine Einwände (Fachsemester sind nicht mit Hochschulsemester gleichzusetzen siehe SGB V, die Beschlüsse der KMK haben keine rechtliche Relevanz, ..., ...) akzeptiert werden. Daher muss ich nun schauen wie ich mich ab dem 01.10 versichere. Ich war während des Studium mehrere Semester auch mal "Arbeitnehmer" (über 20 Stunden die Woche), der nebenbei studiert; daher die hohe Semesteranzahl.

Ich geh seit dem 01.03.17 einer Tätigkeit unter 20 Stunden die Woche nach. In meinem Arbeitsvertrag wird an keiner Stelle mein Status als Student beschrieben bzw. als Grundlage des Arbeitsvertrages vereinbart. Es wird durchgehend von einer Teilzeitkraft auf 40,49%, ~15 Stunden pro Woche gesprochen.

Durch mein Studium und den eingereichten Studienbescheinigungen musste der Arbeitgeber die entsprechenden Abgaben (Krankenversicherung und Co.) nicht zahlen.

Ich habe meinen Teamleiter und den Bereichsleiter auf meine Lage angesprochen und ihnen mitgeteilt, dass ich ab dem 01.10 nicht mehr studentisch versichert bin und daher gerne über die Firma versichert werden würde. Bei der Firma handelt es sich um eine sehr große Firma, deutschlandweit aufgestellt, der Standort hat über 180 Mitarbeiter, verfügt über einen Betriebsrat und ist an einen Tarifvertrag gebunden.

Als Antwort bekam ich, dass der Arbeitgeber/ die Firma keine Teilzeitkräfte auf 40,49% (~15 Stunden die Woche), sondern nur Personen, auf 53,33% (~20 Stunden pro Woche) haben möchte. Nur Studenten sind auf 40,49%, also 15 Stunden pro Woche, eingestellt. Eine Höherstufung ist zurzeit nicht möglich und von mir eigentlich auch gar nicht gewollt, da ich das Studium in den nächsten 6 Monaten abschließen möchte.

Ich frage mich jetzt, inwiefern mein Arbeitgeber dazu "verpflichtet" ist mich als Teilzeitkraft in der Krankenversicherung zu versichern, da wie bereits geschrieben der studentische Status nicht Gegenstand meines Dienstvertrages war/ist.

Student, Krankenversicherung
Verlustvortrag nicht angekreuzt?

Hallo ihr lieben,

ich bin etwas am verzweifeln.

Ich habe durch Zufall mitbekommen, dass es möglich ist eine Steuererklärung für das Zweitstudium zu machen. Dies habe ich auch getan für die Jahre 2014 und 2015. Habe auf dem Mantelbogen "einkommenssteuererklärung " angekreuzt und nicht "Verlustvortrag"

habe den Bescheid für beide Jahre erhalten und dort steht ganz unten drin, "Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium wurden mit - xxx€ als Sonderausgaben berücksichtigt.

Nun war ich dann 2 Jahre im Ausland und habe für 2017 (habe 15Tage Teilzeitz gearbeitet) eine Steuererklärung gemacht. Wieder nichts mit Verlustvortrag angekreuzt (wusste ich nicht und war mir auch nicht sicher ob ich dann was falsch mache)

Nun steht in dem Bescheid drin, Anstelle der anzuerkennenden Werbunsgkosten ist der höhere Arbeitnehmer Pauschbetrag abgezogen worden. Die Günstigprüfung hat ergeben, dass die Ermittlung der abziebaren Vorsorgeaufwendungen nach der Rechtslage 2004 zu einem günstigerem Ergebnis führt."

Was bedeutet das denn alles?

Wie kann ich denn meine Verluste noch geltend machen und mit der Steuereklärung 2018 in der ich voraussichtlich einkommenssteuer zahle angeben?

Habe ich die Sonderausgaben für 2014 und 2015 "verschenkt" weil ich nicht verlustvortrag angekreuzt habe? oder merkt sich das das Finanzamt sowieso.

Ich freue mich über jegliche Hilfe. Evtl ist es nicht gut beschrieben von mir, deshalb versuche ich bei Fragen dies besser darzustellen.

Danke

Student, Verlustvortrag
Student + Minijob(450€) + Kleingewerbe?

Moin zusammen,

ich bin momentan am studieren und arbeite Nebenbei auf 450€ Basis, wobei ich jeden Monat auch die vollen 450€ ausgezahlt bekomme! Seit einiger Zeit gehört das Streamen auf Twitch.tv zu meinen größten Hobbies; Da wäre es natürlich klasse, wenn das eine kleine zusätzliche Einkommensquelle wäre.

Sobald ich damit Geld verdiene muss ich es ja zumindest erstmal als Kleingewerbe anmelden. Dort muss ich lediglich die sog. Einkommenssteuer zahlen, sofern mein Einkommen unter 17.000€ jährlich liegt. Das Kindergeld meiner Eltern ist davon auch nicht betroffen. Und sofern ich unter 20h pro Woche "arbeite", gilt auch weiterhin meine Familienversicherung.

Nun zu meiner Frage: Da ich eigentlich noch kaum etwas verdiene und evtl. mal 10-20€ an "Donations" im Monat erhalte, wäre eine Gewerbeanmeldung ja kontraproduktiv... Dann würde ich pro Monat 470€ verdienen und müsste dann von diesem Betrag Steuern zahlen, korrekt? Wenn das der Fall wäre, dann würde ich ja quasi mit meinem Kleingewerbe verluste machen, da das Einkommen sehr gering ist, aber die Steuergrenze überschreitet.

Ist mein Gedanke richtig? Oder werden die beiden Einkünfte separat berechnet? Beispielsweise dass mein Minijob (450€) steuerfrei bleibt und nur die Einkünfte des Nebengewerbes versteuert werden?

Über schnelle und fachliche Antworten würde ich mich sehr freuen! ;)

Grüße!

Student, Einkommenssteuer, Freiberufler, Freibetrag, Gewerbe, Minijob, Steuern, 450-Euro-Job, Twitch
Ehegattensplitting, Ehefrau Studentin, keine eigenes Einkommen?

Hallo liebe Experten. Ich habe mich im Thema Steuererklärung etwas schlau gemacht und hoffe, dass hier erfahrene Experten sind, die aus der Praxis mir meine Fragen beantworten können. Wäre echt toll. Da ich nun etwas Wissen habe, werde ich versuchen den Sachverhalt so genau wie möglich zu schildern. Zu den fragen:

  1. Ehefrau ist Studentin. Kein eigenes Einkommen. Aber Zusammenveranlagung. was muss sie ankreuzen. Erklärung der Feststellung des verbleibenen Verlustvortrags ODER ganz normal Einkommenssteuererklärung?
  2. Ich habe vor jahren mal wegen einem Ferienjob eine EKSt.Erklärung abgegeben, um die Lohnsteuer wieder zurückzuholen. Seitdem habe ich das nie wieder getan. Also kann ich nicht mehr für 2016 mitabgeben obwohl meine Frau noch nie eine abgegeben hat und wir nun zusammenvernlagt werden? Eine Zusammenrechnung wäre nicht mehr möglich?
  3. Meine Frau befindet sich im Studium, jedoch hat sie eine Ausbildung von 3 Jahren erfolgreich vorher abgeschlossen. Inwiefern muss man beweisen, dass das Studium darauf aufbaut? Wie ich es verstanden habe, kann man nicht bsp. eine Klempnerausbildung gemacht haben und dann auf einmal Jura studieren und diese als 2.Ausbildung (also mit Werbungskosten in voller Höhe absetzen) ansehen. Wie muss man das angeben dass es sich um eine 2.Ausbildung handelt?
  4. Sagen wir mal das Amt akzeptiert es nicht als 2.Ausbildung oder Fortbildung. Dann heisst es ja, dass die Werbungskosten als Sonderausgaben bis zu einem Betrag (ich glaube 6000€) maximal abgesetzt werden kann oder?
  5. Beim Ehegattensplitting kann man ja Vorsorgeaufwendungen in Höhe von 3000€ ansetzen. Bsp: ich habe einen Betrag von 2500€ und keine weiteren Versicherungen wie Hapftlicht Hausrat o.Ä. Wie rechnet nun das Finanzamt? gehen die beim EKSTEUER von diesen 3000€ pauschal aus oder nur das was man angegeben hat?
  6. Beim Ehegattensplitting werden laut meinem Wissenstand die beieden ZVES zusammengerechnet, dann halbiert, dann nach 32a eingesetzt und dieser Steuerbetrag verdoppelt. Was ist nun wenn meine Ehefrau in Zukunft bsp. für 3 Monate arbeitet und steuerpflichtiges Einkommen bezieht weil sie ja in Klasse 5 wäre. Wenn man den ZVE ermittelt, werden dann Bruttogehalt minus Arbeitnehmerpauschale minus Sonderausgabenpauschale berechnet oder stehen diese Pauschalen nur einem zu wenn man volle 12 Monate gearbeitet hat?

Ich weiss das sind eine Menge komplizierte Fragen. Ich bedanke mich daher jetzt schonmal, alleine, dass Sie diese Fragen durchgelesen haben und hoffe, dass mir jemand aus Erfahrung diese Fragen beantworten kann. PS: eine alller letzte Frage, die eher generell ist. Weiss jemand, ob das Urteil von BFH draussen ist, ob nun das 1.Studium wie ein Zweitstudium behandelt wird und man somit den Verlustausgleich mit 7 Jahre Frist machen kann?.

Mit freundlichen Grüssen

Student, Einkommensteuererklärung, Ehegattensplitting
Gleitzonenbeschäftigung als Student in PKV der Mutter ?

Guten Tag, ich bin momentan in der PKV (Debeka) meiner Mutter (Beamtin) mitversichert, ich bin unter 25 und Student. 20% der Kosten trägt die KV, 80% die Beihilfe. Zur Zeit übe ich ein Minijobverhältnis an der Uni als SHK (studentische Hilfskraft) aus. Ab nächstem Semester wäre es möglich, mehr Wochenstunden für meinen SHK-Vertrag zu bekommen, ich würde somit die 450€ Grenze überschreiten, wäre aber noch unter 20 Wochenstunden, wäre also in der Gleitzone (Midijob). Jetzt habe ich online gelesen, dass ich als Arbeitnehmer in der Gleitzone nicht familienversichert sein darf, sondern mich selbst gesetzlich krankenversichern müsste. Aus diesen Umständen ergeben sich für mich folgende Fragen:

-zählt die 'Mitversicherung' bei der PKV überhaupt als Familienversicherung im Sinne einer Familienversicherung bei der GKV?

-kann ich überhaupt einen Midijob ausüben ohne mich parallel zu dem bestehenden privaten Versicherungsschutz noch gesetzlich versichern zu müssen (so wie ich das verstanden habe, rührt diese Pflicht daher, dass man als Midijobber Sozialversicherungspflichtig ist und diese Abgaben nur an die gesetzliche KV gezahlt werden können, da die Sozialversicherung staatlich 'gesteuert' ist)?

-wie verhält es sich mit der Befreiung von der Versicherungspflicht die ich vor Antritt meines Studiums einreichen musste? So wie ich ebendiese verstanden habe bin ich für die Dauer meines Studiums an die PKV gebunden (nach dem Studium ist ein Eintritt in die GKV geplant, aufgrund niedrigerer Beiträge)

Auf Nachfrage bei der Debeka gäbe es keine Probleme aus deren Sicht für das Beschäftigungsverhältnis, solange die 'Beihilfe mitspielt', das kann ich jedoch erst morgen erfragen.

Ich bin (wie man an Hand der Ausführungen vermutlich erahnen kann) absoluter Laie auf dem Gebiet und bin für jeden sachdienlichen Hinweis dankbar. (Evtl. auch Hinweise auf den Eintritt in die GKV nach dem Studium, falls dieser durch ein Beschäftigungsverhältnis über 450€ an dieser Stelle erschwert werden könnte?)

Ich bedanke mich im Voraus für die Hilfe und entschuldige mich im gleichen Atemzug für die vermutlich sehr stümperhaft formulierten Fragen. Falls weitere Informationen notwendig sind werde ich diese auf Nachfrage umgehend liefern.

Liebe Grüße

Student, gesetzliche Krankenversicherung, Gleitzone, krankenkasse, Krankenversicherung, PKV, private krankenversicherung, Sozialversicherung, Werkstudent, Familienversicherung

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