Steuergleichheitsgesetz - Egal welche Steuerklasse - Jahresende gleicher Nettoertrag?

Hallo zusammen,

komischerweise konnte meine Steuerberaterin mir diese Frage nicht beantworten.

Ich habe die Info vom Finanzamt erhalten, dass es in Deutschland ein Steuergleichheitsgesetz gibt, welches besagt, dass am Jahresende der Nettoertrag immer gleich ist, egal welche Steuerklasse man angehört.

Ein einfaches Beispiel:

Steuerklasse 1 zahlt monatlich mehr Steuern, bekommt dafür am Jahresende mehr zurück.

Steuerklasse 3 hat weniger Abzüge pro Monat, bekommt dafür weniger am Jahresende zurück wie z.B. Steuerklasse 1.

Beide Steuerklassen haben somit unterm Strich den gleichen Nettolohn pro Jahr.

So die Theorie. Ist dies wirklich korrekt?

Hintergrund:

Ich wohne, arbeite und zahle meine Steuern in Deutschland. Meine Frau (Deutsche) wohnt im europäischen Ausland. Trotz Heirat rutsche ich damit automatisch in Steuerklasse 1.

Somit müsste ich jedes Jahr das EU EWR Dokument von meiner Frau im Ausland ausfüllen lassen, da sie dort keine Einkünfte hat. Ihr wird dieses Dokument aber nicht ausgestellt, da es dem Finanzamt dort unbekannt ist. Man könnte jetzt jedes Jahr das Dokument mit einem Anwalt durchboxen, aber das macht keinen Sinn.

Somit habe ich unfreiwillig jeden Monat viel mehr Abzüge durch Steuerklasse 1. Wäre mir allerdings egal, wenn ich diesen Fehlbetrag zur besseren Steuerklasse am Jahresende wiederbekomme.

Wie verhält es sich also in meinem Fall. Habe ich am Jahresende einen Nachteil mit der Steuerklasse 1 oder den fast gleichen Nettoertrag wie jede andere Steuerklasse?

Danke und viele Grüße

Sebastian

Steuerklasse
Selbstständig als Freelancer für verschiedene Dienstgeber Steuer/Krankenversicherung?

Hallo, ich habe momentan 2 Jobs als selbstständiger Freelancer/Freiberufler, musste ein Gewerbe dafür anmelden, beide Jobs sind als Chatmoderator und werden künftig ca 700 bis 1000 Euro monatlich einbringen. Ich wohne in Österreich, mir wurde gesagt ich darf mich bei der gesetzlichen Krankenversicherung nicht freiwillig versichern lassen, sondern muss dies bei der Krankenversicherung für Selbstständige machen, die bekommen aber über 27% meiner monatlichen Einnahmen als Krankenversicherung. Auch wenn ich auf selbstständiger Basis arbeite, habe ich genaue Vorschriften was ich machen darf und was nicht und wie der Job zu machen ist. Also sollte doch eigentlich die gesetzliche Krankenkasse zuständig für mich sein mit der freiwilligen Versicherung für 130 Euro monatlich, oder? Wenn ich unter 11.000 Euro Jahresverdienst bleibe, dann muss ich auch nichts versteuern. Welche Abgaben muss ich sonst noch zahlen?

Und wie sieht das ganze aus falls ich zusätzlich noch einen Angestellten Job annehme im Home Office, egal ob Teilzeit oder Vollzeit, dann müsste ich ja über den Arbeitgeber versichert sein, obwohl ich nebenbei auf Selbstständiger Basis arbeite oder? Dann müsste ich natürlich auch alle Einnahmen versteuern, da ich dann über 11.000 Euro im Jahr komme. Aber welche Steuerklasse bin ich dann? Mein Mann verdient um die 2000 Euro Netto, wir sind verheiratet.

Und wenn ich zu alledem noch ab und an als Texter arbeite, also pro Text bezahlt werde, muss ich diese Einnahmen dann auch versteuern?

Arbeit, Freelancer, krankenkasse, Krankenversicherung, Steuerklasse, Steuern, Abgaben, Krankenkassenbeitrag, Gewerbeschein, Home Office
Wieso Nachzahlung durch Steuererklärung?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu meiner Steuererklärung, da ich da einfach nicht durchblicke.

Im Jahr 2021 habe ich von nur von Mai bis Ende des Jahres gearbeitet. Also 8 Monate. Durch meine eingereichte Steuererklärung für das Jahr 2021 habe ich dann, warum auch immer, über 1000€ zurückbekommen. Und ich habe lediglich die Daten aus meiner Lohnsteuerbescheinigung übernommen und sonst auch nichts abgesetzt.

Im Jahr 2022 habe ich das ganze Jahr gearbeitet und hätte aber sogar 16€ nachzahlen müssen. Gleiche Arbeit. Nur hab ich das ganze Jahr gearbeitet anstatt 8 Monate. Ich habe noch ein paar Dinge absetzen können, weshalb ich dann vor kurzem doch noch etwas über 100€ wiederbekommen habe. Aber hätte ich, wie für das Jahr 2021 nichts weiter angegeben, außer die Lohnsteuerbescheinigung, hätte ich 16€ nachza,6hlen müssen.

Ich verstehe nicht genau warum ich für das eine Jahr soviel und für das nächste Jahr nichts wiederbekomme. Und ich habe für das Steuerjahr 2022 sogar noch alles mögliche abgesetzt. Internet, Handy, Betriebs- und Nebenkosten, Spenden.. weshalb ich gerade so auf über 100€ Auszahlung gekommen. Und durch die automatische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber an das Finanzamt bin ich sehr sicher, dass alles korrekt in der Erklärung eingetragen wurde. Und man liest ja immer diese scheinbar falschen Werbesprüche "Hol dir jetzt im Durchschnitt über 1000€ zurück".

Kann sich einer von euch erklären wie das sein kann ? Auf was kommt es da an ? Habe beide Steuerbescheide verglichen und ich verstehe es einfach nicht. Scheinbar ist die Steuerbelastung vom 2021 fast nicht existent aber im Jahr 2022 ziemlich hoch. Und daher hab ich kaum was bekommen in diesem Jahr.

Danke euch

Finanzamt, Finanzen, Steuerberater, Steuererklärung, Steuerklasse, Steuern, Steuerrecht
Plötzlich Steuerklasse 6 statt 1? Hauptarbeitgeber nicht mehr Steuerklasse 1?

Hey,

ich bin echt verwirrt und da das ganze Steuerthema für mich noch recht neu ist, hier meine Frage:

Ich studiere aktuell Vollzeit und bin bei meinem Hauptarbeitgeber unbefristet angestellt (als Minijob), habe aber seit April dort nicht mehr gearbeitet, da ich aus der Stadt weggezogen bin.

In meiner neuen Stadt arbeite ich nun über eine Agentur immer einzelne Jobs im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung. Da diese geringfügige Beschäftigung im Monat meine einzige Einnahmequelle ist, habe ich dort stets Steuerklasse 1 angegeben.

Nun habe ich seit September auch ein Kleingewerbe und habe bereits ein paar Einnahmen darüber erzielt, denke aber, dass dies ja nicht meine Steuerklasse beeinflusst, da diese selbstständige Tätigkeit nicht über die Lohnsteuer-ID läuft.

Da über die geringfügige Beschäftigung keine Auszahlung der Energiepreispauschale im September möglich war, habe ich das bereitgestellte Formular meines Hauptarbeitgebers genutzt und so die Pauschale erhalten.

Nun meldet sich aber dieser Hauptarbeitgeber und sagt, dass das Finanzamt für den Monat rückläufig meine Steuerklasse von 1 auf 6 geändert hat und somit der Hauptarbeitgeber nicht der Hauptarbeitgeber ist und ich die Pauschale zurückzahlen soll.

Ich weiß nicht weiter - warum bin ich plötzlich in der Steuerklasse 6? Im besagten Monat habe ich keine Einnahmen über zwei Jobs gemacht, sondern nur durch mein geringfügiges Verhältnis. Und kann warum ändert das Finanzamt im Nachhinein die Steuerklasse??

Danke für jede Antwort!!

arbeitgeber, Finanzamt, Finanzen, Steuerklasse, Steuern, Steuerklassenwechsel, Energiepauschale
Welche Steuerklasse bei Selbstständigkeit + Angestelltenverhältnis?

Hallo zusammen,

ich bin seit wenigen Monaten selbstständig. Da es noch dauert, bis die ersten Aufträge kommen bzw. bis ich regelmäßig Aufträge bekomme, habe ich mir einen 23h-Teilzeit-Nebenjob gesucht (und gefunden). Der zusätzliche finanzielle Puffer war natürlich auch ein Grund.

Die Prüfung von der gesetzlichen Krankenkasse steht noch aus, ob ich haupt- oder nebenberuflich selbstständig bin. Vom Arbeitseinsatz würde ich sagen: gerade so hauptberuflich. Da ich jedoch aktuell noch keinen Cent durch selbstständige Arbeit verdiene (und das sicher noch einige Monate dauern wird) könnte es durchaus sein, dass ich von der Krankenkasse als nebenberuflich selbstständig eingestuft werde.

Jetzt zu meiner Frage: Wenn mich die Krankenkasse als nebenberuflich selbstständig und hauptberuflich angestellt einstuft: Sieht es das Finanzamt dann genau so? Mein Angestelltenverhältnis ist als Nebenjob Steuerklasse 6. Wäre es als Hauptjob möglicherweise Steuerklasse 1? Denn dann könnte ich mir die pauschale Lohnsteuer sparen, das macht dann doch einiges aus. Oder bin ich immer automatisch in Steuerklasse 6 eingestuft, wenn ich zusätzlich selbstständig bin - egal ob haupt- oder nebenberuflich?

Hoffentlich ist meine Frage einigermaßen verständlich. Morgen rufe ich die Krankenkasse an und wahrscheinlich auch beim Finanzamt. Aber ich würde schon mal gern Bescheid wissen. Vielen Dank!

Finanzamt, Selbstständigkeit, Steuerklasse, Steuern, Nebentätigkeit
Bürgeramt machte einen Fehler, indem ich als geschieden gemeldet wurde. Steuerklasse fiel von lll auf l, bekomme ich mein Geld wieder?

Mein Arbeitsgeber gab mir Bescheid, dass ich auf die Steuerklasse 1 zurückgestuft worden bin, obwohl ich verheiratet bin und die Steuerklasse 3 habe. Mir wurden plötzlich 800 Euro im April von meinen Gehalt abgezogen. Daraufhin schrieb im dem Finanzamt eine email, wie das denn sein kann? Das Finanzamt teilte mir mit, dass ich mich beim Bürgeramt melden soll, da ich als geschieden gemeldet worden bin. Also meldete ich mich beim Bürgeramt und die schrieben mir es seie ein Fehler gewesen und wurde bereits korrigiert. Dann schrieb ich dem Finanzamt ein weiteres Mal die antworteten, dass ich die Steuerklasse 3 hätte und mein Mann die Steuerklasse 5. Ich war froh, dass alles geklärt war, bis ich mein Gehalt erhalten habe. Natürlich wurde meine Steuerklasse nicht geändert und ich bekam genau so wenig Gehalt wie die letzten Monate. So verärgert ich war, ging ich persönlich zum Finanzamt, daraufhin sagte die Mitarbeiterin wie kann denn sowas passieren? Das wird natürlich sofort geändert...aber von meinem Geld, dass zurück gezahlt werden sollte war natürlich nicht die Rede. Ich fragte nach und die Dame vom Finanzamz teilte mir mit, dass mein Chef mir das Geld zahlen muss oder ich das Geld Ende des Jahres bei einer Steuererklärung zurück bekomme! Ich habe mein Gehalt erhalten, meine Steuerklasse wurde geändert, jedoch bekam ich nicht das Geld was mir zusteht. Weiß jemand ob das Finanzamt mir das Geld zahlen muss oder mein Chef? Und wie ich an mein Geld komme? Bitte dringend um Hilfe!

Finanzamt, Steuerklasse
Welche Steuerklassen, wenn ein Partner Elterngeld bezieht?

Mein Mann und ich sind aktuell auf der Suche nach einem Haus, möchten aber auch in den kommenden Jahren ein Kind bekommen. Damit das finanzielle Gerüst für so eine Investition stabil steht, rechnen wir gerade durch, wie viel Einkommen wir noch haben werden, wenn ich in Elternzeit bin.

Wir verdienen beide fast gleich viel, daher haben wir aktuell die Steuerklassen 4/4. Wir wissen, dass es für die Höhe meines Elterngeldes sinnvoll ist, rechtzeitig zur Kombination 5/3 zu wechseln.

Meine Frage an einem Beispiel:

Wir wechseln im Januar die Steuerklassen zu 5/3, damit ich mehr netto und dementsprechend mehr Elterngeld bekomme. Das Kind kommt im Oktober, ich gehe in Elternzeit und beziehe Elterngeld. Dadurch habe ich ab dem Zeitpunkt ja kein eigenes Einkommen mehr im klassischen Sinne, sondern bekomme eben nur noch die Lohnersatzleistung in Form des Elterngeldes.

In welcher Steuerklasse ist dann mein Mann?

Ist er nach wie vor in Steuerklasse 5, wechselt dies automatisch oder liese sie sich von uns durch einen Antrag wieder wechseln? Und wenn ja, in welche Steuerklasse? Wieder die Kombination 3/5, nur diesmal andersrum, so dass er in Steuerklasse 3 und ich in Steuerklasse 5 bin?

Und zu welchem Zeitpunkt müssten wir diesen Wechsel beantragen, damit dieser möglichst zeitnah greift, sich aber nicht negativ auf das Elterngeld auswirkt?

Fragen über Fragen :D

Vielen Dank schon mal im Voraus!

Nicole

Elterngeld, elternzeit, Steuerklasse, Steuern
Steuerklasse 6 statt Steuerklasse 1?

Hallo zusammen,

ich habe mich nun bereits durch sämtliche Beiträge geklickt, die das Thema beschäftigen, aber ich bin iommer noch in dem Teufelskreis zwischen Finanzamt und Arbeitgeber. Jeder schiebt dem anderen die Möglichekit der Problemlösung zu.

Es geht um folgende Situation:

Ich bin nach meinem Praktikum bei dem Unternehmen Müller Krause ins Auslandssemester gegangen und habe jetzt seit September wieder im Unternehmen Müller Krause als Werkstudent angefangen und seit meinem Praktikum auch keinen Arbeitgeber mehr gehabt.
Nun habe ich beim Beginn Steuerklasse 1 angegeben, allerdings werde ich auf einmal auf Steuerklasse 6 seit Oktober abgerechnet. Nun war ich beim Finanzamt und sehe, dass ich beim Unternehmen Müller Krause alleine angestellt bin. Dieses sich aber als Nebenarbeitgeber eignetragen hat.
Mein Unternehmen sagt nun nächsten Tag, dass es einen Beleg vom Finanzamt braucht.

Kann das UN nicht einfach mich neu als Hauptarbeitgeber anmelden?
Denn aktuell bin ich natürlich auf Steuerklasse 6, da mein Arbeitgeber sich als Nebenarbeitgeber eingetragen hat. - fälschlicherweise (denke ich!)

Wie kann es sein, dass ein UN es trotzdem falsch anmeldet oder es sich falsche Informationen zieht?
Wie sind die Abläufe für ein UN?

Kann mir hier jemand helfen?

Ich möchte nicht weiter über Steurklasse 6 abgerechnet werden, aber das UN handelt nicht.

Tausend Dank für jede Hilfe!

Maggi

Steuerklasse, Steuerklassenwechsel
Frage bezüglich einer unregelmäßigen freiberuflichen Tätigkeit?

Hallo,

meine Freundin ist Studentin und war seit Anfang dieses Jahres in geringem Umfang freiberuflich (Künstlerin) tätig. Sie hat insgesamt 1300 Euro an Gewinn erzielt. Da ihr Einkommen jedoch unter dem Grundfreibetrag von 9.168 Euro (2019) liegt, sollte sie nicht (als momentan Ledige) steuerpflichtig sein.

Wir haben allerdings vor, dieses Jahr noch zu heiraten und wollen die Steuerklassen 3 (für mich) und 5 (für sie) wählen. Da ich jedoch fest angestellt bin und somit unser gemeinsames Einkommen höher als 18.336,00 € (Grundfreibetrag für Ehepaare bei gemeinsamer Veranlagung zur Einkommensteuer) betragen wird, würde ich gerne erfahren, wie wir nach dem Steuerklassenwechsel verfahren sollten. Ist es dann möglich, bei der gemensamen Steuererklärung nächstes Jahr einfach ihre freiberuflichen Tätigkeiten miteinzugeben, ohne sie vorher als Freiberufliche beim Finanzamt eintragen zu lassen? Ihr Einkommen ist sehr unregelmäßig. Sie weiß nicht mal, ob sie auch nächstes Jahr freiberufliche Aufträge kriegen wird.

Außerdem hat sie bezüglich ihrer freiberuflichen Tätigkeit eine Rechnung und einen freien Dienstvertrag ausfüllen müssen. In diesen hat sie keine Steuernummer eingeben können, weil sie keine hatte. In diesen steht jedoch der auszuzahlende Betrag, ihr Name, ihr Geburtsdatum, die Adresse und die Bankdaten drin. Auf diesen Papieren steht, dass der Auftraggeber eine Kontrollmitteilung ans Finanzamt machen wird und es sich dabei um eine selbstständige Tätigkeit handelt. Ist dies überhaupt rechtsgültig, wenn sie keine Steuernummer eingegeben hat? Wird so etwas vom Finanzamt berücksichtigt?

Ich frage, weil ich grundsätzlich keine Ahnung habe und bis jetzt nie eine Steuererklärung abgeben musste. Bitte entschuldigt mein Unwissen.

Vielen Dank.

Steuerberater, Steuererklärung, Steuerklasse, Steuerrecht

Meistgelesene Fragen zum Thema Steuerklasse