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Zusammenzug am Hauptwohnsitz mit Partner, und Aufnahme einer Zweitwohnung

Hallo Zusammen,

ich habe schon einiges gelesen aber noch nicht alle Fragen beantworten können.

Folgende Situation:

Im Augenblick haben mein Freund und ich jeder eine Wohnung an meinem Hauptwohnsitz in Norddeutschland. Ich habe noch einen weiteren Mietvertrag für ein möbliertes WG Zimmer in Arbeitsplatz nähe in Bonn. Ich setzte die Heimfahrten und die Miete für das WG Zimmer steuerlich ab, und habe mir einen Steuerfreibetrag eintragen lassen.

Jetzt zieht mein Arbeitgeber um nach Wermelskirchen, und dort sieht es schlecht mit WG Zimmern aus, daher muss ich jetzt wohl eine Wohnung anmieten. Das einzige das im Augenblick in Frage kommt : 480€ KM+220€ NK. Um meinen Hauptwohnsitz in Norddeutschland zu behalten, wo auch meine Familie lebt und meine Freunde, wollte ich mich jetzt unter der Adresse meines Freundes anmelden.

Muss ich dafür einen Mietvertrag haben, oder müssen wir die Wohnung auf uns beide melden? Reicht ein Untermietvertrag, oder wie sollte ich das machen? Er würde für diese Wohnung die Miete alleine tragen, da sie sehr viel günstiger ist als meine Miete, und er dazu noch mehr verdient als ich.

Ich fahre tatsächlich 3 Wochenenden im Monat hoch und verbringe auch meine Urlaube meist dort.

Ich möchte halt durch den Umzug nicht den Hauptwohnsitz im Norden verlieren, sonst kann ich die Beziehung gleich beenden, weil ich es mir schlicht nicht mehr leisten kann. Der Steuerfreibetrag finanziert das ganze im Augenblick nicht unerheblich.

Ich freue mich über jede Antwort und sage schon einmal vielen Dank.

Viele Grüße

Lena

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Steuern Student Steuerfreibetrag Honorartätigkeit

Hallo! Ich bin neu hier und versuche mein Anliegen zu formulieren. ich bin Studentin (bis September 2013) und arbeite nebenher als Honorarkraft bei der ev. Kirche als pädagogische Fachkraft. Hier verdiene ich monatlich ca. 400 -500€. Ich werde sowohl über die Übungsleiterpauschale als auch über die Honorarkraft abgerechnet.

Meine Situation ist folgende: Ich würde gerne ab Februar 2013 mehr verdienen, möchte aber den Steuerfreibetrag auf keinen Fall übertreten. Ich werde auf der Arbeit teilweise als Honorarkraft bezahlt und 2100 € (jährlich) werden über die Übungsleiterpauschale abgerechnet, da es eine päd. Tätigkeit ist. Meine Frage hierzu ist, ob ich den Steuerfreibetrag von 8004 € und zusätzlich die 2100 € anvisieren darf (10104€ insgesamt) oder gibt es da eine andere Grenze? Ab September 2013 bin ich keine Studentin mehr. Sondern möchte neben einer kostenpflichten Ausbildung eine Halbtagsstelle annehmen. Die weitere Frage ist daher, wenn ich ab September 2013 eine feste Halbtagsstelle annehmen würde, welche Grenze muss ich dann beachten? Könnte das Finanzmat mir dann rückwirkend sagen, dass ich für meine Honorartätigkeit Steuern zahlen muss? Würde mein Gehalt aus der Honorartätigkeit + das Einkommen der Halbtagsstelle addiert werden und ich dürfte insgesamt nicht über den Steuerfreibetrag im Jahr 2013 kommen?

Fragen über Fragen...ich hoffe es ist verständlich. Ich bedanke mich bei euch!!!!

Honorar, Steuerfreibetrag

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