Wie Nebentätigkeit im Nachhinein anmelden?

Guten Abend,

ich gehe im regulären Alltag einer steuerpflichtigen nicht-selbstständigen Tätigkeit nach. Seit fünf Jahren schreibe ich einmal jährlich einige Seiten für einen Verlag, für die ich im Folgejahr (Jahresbeginn) als Einmalzahlung ein Autorenhonorar erhalte. Da ich mich falsch informiert habe, habe ich keine Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit vorgenommen, sondern in der Steuererklärung 2020 (erstmals Honorar im Jahr 2019) und 2021 (Honorar 2020) lediglich das Honorar unter kurzer Angabe meiner Tätigkeit unter "sonstige Einkünfte" angegeben (jeweils unter 150 Euro). Eine Rückfrage seitens des Finanzamts kam nicht.

Dieses Jahr beläuft sich das Honorar auf knapp 300 Euro, nächstes Jahr laut Verlag auf knapp 500 Euro (Ausgaben habe ich keine). Nun habe ich gelesen, dass derartige Einkünfte nur bis 410 Euro steuerfrei sind.

Da ich alles gern korrekt angeben möchte, habe ich im Finanzamt angerufen. Zunächst wurde mir geraten, es weiter unter "sonstige Ankünfte" anzugeben, eine Weitervermittlung hat dann aber ergeben, dass ich die Tätigkeit anmelden muss und damit auch eine neue Steuernummer erhalte. Leider ist das Formular in Elster ("Steuerliche Erfassung") jedoch nicht für rückwirkende Anmeldungen gemacht. Dies gilt v.a. für die Felder zu Gewinnen im Gründungsjahr bzw. im Folgejahr. Hier wird ja im Formular vom aktuellen Jahr und von 2023 ausgegangen. Welche Möglichkeiten habe ich, meine Tätigkeit korrekt anzumelden? Hat mein bisheriges Vorgehen Konsequenzen für mich?

Vielen Dank für die Hilfe!

Freiberufler, Steuererklärung, Steuern, Nebentätigkeit
Depotübertrag des Verlusttopfes um gezahlte Steuern bei anderem Broker zurück zu erhalten?

Guten Abend Community,

Da der Trade Republic Kundenservice so mies ist und nicht antwortet, versuch ich's mal hier :)

Ich habe nach längerer Zeit mal wieder einen trade bei Trade Republic gemacht. Habe mit einem Short auf den S&P ganz gut gelegen und musste ein paar hundert € Kapitalertragssteuer zahlen. Ich weiß, dass TR die Steuer zurückerstattet, wenn ich jetzt beispielsweise einen Verlusttrade machen würde. Ich habe allerdings nicht vor einen solchen zu machen :D

Ich habe noch einen Allgemeinen Verlusttopf bei der Consorsbank, der die 1000€ locker abdecken dürfte, da ich im letzten Jahr einige Fehler mit KO-Zertifikaten gemacht habe. (Also nicht den Verlusttopf für Aktien, sondern schon den für Derivate, müsste sich also schon um den selben Verlusttopf handeln) Wie gehe ich jetzt am besten vor? Kann ich einfach einen Depotübertrag des Verlusttopfes von Consors zu TR machen und ich würde dann die gezahlte Steuer bei TR auf mein Konto zurückerstattet bekommen?

Müsste ja eigentlich funktionieren, denn wenn ich jetzt bei TR mit einem Trade Verlust machen würde, würde ich die Steuer ja auch zurückerstattet bekommen (habe ich schon mal gehabt)
vielleicht weiß ja einer wie sich das verhält oder wie TR das handhabt, danke vorab

PS: eine Steuererklärung kommt eigentlich nicht in Frage, da ich für dieses Jahr normalerweise gar keine Steuererklärung abgeben werde. (Gebe ich eine ab, kann mein Vater meine Sozialversicherungsbeiträge etc nicht mehr bei sich angeben, und das wäre vermutlich etwas mehr als die € die ich hier zurückbekommen würde)

Daher würde ich es gerne über diesen Weg lösen und die Steuer, die TR schon von mir abgeführt hat, wieder zurück holen.

Hoffe ihr habt mein Anliegen verstanden und könnt mir kurz antworten, ob mein Plan so aufgehen würde :)

Aktien, Börse, Broker, Depot, Finanzen, Steuererklärung, Steuern, Trading, Depotübertrag
Rückerstattung Kirchensteuer wg. zu unrecht abgezogener Beträge?

Hi zusammen,

ich bin 2018 aus der Kirche ausgetreten, soweit alles gut. Nach einem Arbeitgeberwechsel 2019 wurde mir dann jedoch plötzlich fröhlich Kirchensteuer abgezogen, jeden Monat. Mein damaliger Steuerberater hat sich dann dahinter geklemmt und 2020 bekam ich dann die Info (von der Kirchensteuerstelle beim FA) dass "die zu Unrecht einbehaltene Kirchenlohnsteuer über meine Einkommenssteuer-Erklärung erstattet wird". Ist 2021 auch passiert. Da habe ich die knapp 2 Jahre zu viel gezahlten Beträge zurückbekommen.

Nun folgende Problematik: Ich sitze an meiner Steuererklärung für 2020 und versuch das über bekannte "Tools / Anbieter". Sobald ich eingebe, dass ich letztes Jahr eine Rückerstattung Kirchensteuer erhalten habe, steht da plötzlich, dass ich Geld NACHZAHLEN muss. Trotz Homeoffice-Pauschale die mir zusteht etc.

Ich verstehe das nicht - ich bekomme letztes Jahr Geld zurück, was mir FÄLSCHLICHERWEISE 2 Jahre lang berechnet wurde - und soll deswegen jetzt nachzahlen? Oder muss ich das mit der Erstattung anders angeben..?

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.. Kollegen / Freunde mit gleichen Voraussetzungen (Gehalt, Steuerklasse, Homeoffice etc., nur OHNE diese Rückerstattung) bekommen noch Geld zurück und ich muss nachzahlen, nur weil mir etwas erstattet wurde, was mir aufgrund eines Fehlers des FA lange Zeit berechnet wurde?

Kirchensteuer, Nachzahlung, Steuererklärung, Steuern
freiberufler GbR + Angestellt = Zwei mal EÜR?

Hallo zusammen!

Ich bin etwas verwirrt bezüglich meiner Einkommenssteuererklärung.

Kurz zum Sachverhalt: Mit einer Freundin betreibe ich zu zweit eine freiberufler GbR (Katalogberuf, daher nicht im Gewerbeamt angemeldet, sondern beim Finanzamt – zusätzlich Kleinunternehmerregelung, weil unter 21.000€ Gewinn). Allerdings sind wir beide auch Angestellt und betreiben die "GbR" nebenbei.

Wie läuft jetzt die Steuererklärung für GbR und Privat ab? Für das "Unternehmen" haben wir das ESt 1b, UST, sowie die Anlage EÜR abgegeben. So weit so gut. 

Für mich als Privatperson habe ich das Est 1a, Anlage S sowie die Anlage N übermittelt. Scheinbar will das Finanzamt jetzt aber auch eine private EÜR von mir über die Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit, von meiner Freundin will das Finanzamt dies nicht…

Jetzt zu meiner Frage: Übermittelt man tatsächlich zwei mal die EÜR? einmal Privat und einmal für die GbR? Alle Einnahmen der selbstständigen Tätigkeit sind ja bereits in Anlage S angegeben. Und falls ja: Wie füllt man dann die EÜR als Privatperson aus, da sich die Gewinne ja unter den Gesellschaftern aufteilen. Gibt man jeden Gewinn mit der Hälfte an? Gibt man die Ausgaben erneut an? Teilt man den Betrag am Ende durch zwei? Denn dann müsste man ja Einnahmen und Ausgaben "frisieren", damit sie auf die Personen der Gesellschaft aufgeteilt sind, würde man aber die gesamten Einnnahmen und Ausgaben festhalten, würde das Finanzamt anhand der EÜR ja nicht ausfindig machen können, um wie viele Personen es sich bei der Gesellschaft handelt.

Kann mir da Jemand weiterhelfen?

Freiberufler, Gbr, Steuererklärung, EÜR Finanzamt

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