Werden papiergebundene Belege vom Finanzamt bei Eingang gescannt?

Mein Bruder und ich hatten mit unseren Einkommensteuererklärungen für 2022 dasselbe Problem:

Wir mußten beide unseren Finanzämtern erklären, wieso nun ein weiteres Mietobjekt in unseren Einkommensteuererklärungen auftaucht. Es handelt sich jeweils um eine Immobilie deren Eigentümer wir schon seit Jahrzehnten sind, bei denen sich aber unsere letztjährig verstorbene Mutter auf Lebzeiten den Nießbrauch vorbehalten hatte.

Und, wir mußten beide die noch gemeinsam zu erklärenden Kapitalerträge unserer Mutter in unsere Steuererklärungen einbinden (Wer sich es antun will findet dazu schon eine Frage von mir).

Wir beide hatten unseren Steuererklärungen entsprechende Erläuterungen beigefügt. Ich hatte das elektronisch gemacht, mein Bruder papiergebunden.

Bei mir ging alles glatt durch, bei meinem Bruder dagegen kam ein ellenlanger Brief mit der Aufforderung zu allem Unterlagen und Belege einzureichen. Im Summa wären das einige Aktenordner Papier.

Eine telefonische Nachfrage ergab, dass alle papiergebundenen Unterlagen bei der Urlaubsvertretung des Finanzbeamten in Aachen gelandet waren. Der arbeitete an dem Steuerfall und der an sich zuständige Kollege in Köln auch. Jeweils, ohne, daß der andere davon wußte.

Bisher hatte ich immer angenommen, alle papiergebundenen Belege würden beim Eingang ins FA gescannt.

Ist dem etwa doch nicht so?

Wie kann es sein, daß 2 Finanzbeamte denselben Steuerfall bearbeiten ohne zu wissen, daß der Kollege das auch tut?

Wer hat so ein Kuriosum schon einmal erlebt?

Beleg, Finanzamt, Steuererklärung
Keine Steuerrückerstattung vom Finanzamt?

Hi!

Ich bin 22 Jahre alt und zur Zeit noch Informatikstudent und habe mich dazu entschieden dieses Jahr mal zu schauen, was bei so einer Steuererklärung bei mir rumkommen würde (Spoiler: angeblich gar nichts).

Ich habe neben dem Studium das gesamte letzte Jahr als Softwareentwickler für weitere mindestens 860€ im Monat als Werkstudent gearbeitet, Krankenkassenbeiträge von 1100€ gezahlt, Studiengebühren von 1000€ (inkl. Materialien und Fahrtkosten etc) gehabt, Nebenkostenabrechnung von 600-700€ (ohne Wasser und Strom etc) und vllt hier und da noch eine Kleinigkeit wie Internet für die Arbeit im Homeoffice und ein MacBook.
Worauf ich hinaus will: Ich habe erwartet zumindest einen minimalen Anteil zu bekommen, was aber laut Taxfix und Steuerbot wohl nicht drin zu sein scheint.

Auch wenn das für einen Vollzeitarbeitenden im leben stehenden Menschen vllt. kleine Beträge sind, hätte ich doch erwartet ein wenig was zurück zu bekommen.

Davon abgesehen, da ich mein MacBook damals für 1.600€ gekauft habe, dachte ich kann ich das locker absetzen, aber anscheinend nicht?

Ich habe sowas leider noch nie gemacht und hab wirklich keine Ahnung davon.
Vllt. sind diese Seiten auch einfach nur sehr ungenau und können das nicht einschätzen?

Mich würde mal die Meinung von ein paar Erfahrenen dazu interessieren, was ihr denn denkt... Sollte ich die Steuererklärung trotzdem abschicken, oder denkt ihr auch, dass da nicht viel zu holen ist?

Viele Grüße aus dem Norden!

Lohnsteuer, Steuerberater, Steuererklärung, Steuern
Zweitstudium, nachträglich Verlustvortrag, nebenbei freiberuflich?

Hallo zusammen,

ich habe von 2016 bis 2021 ein Zweitstudium (Master) absolviert. Zu der Zeit habe ich nebenbei freiberuflich gearbeitet (habe im Jahr um die 3000 € verdient, als Kleinunternehmer, die Tätigkeit hatte aber nichts mit meinem Studium zu tun) und eine Einkommenssteuer abgegeben. Blöderweise habe ich damals nie die Kosten für mein Zweitstudium angegeben (als Werbungskosten/ Fortbildungskosten) Da ich nicht so viel verdient habe, musste ich nie Steuern zahlen. In den Bescheiden steht immer auch, dass diese vorläufig sind "hinsichtlich der Abziehbarkeit der Aufwendungen für eine Berufsausbildung oder ein Studium als Werbungskosten oder Betriebsausgaben (§ 4 Absatz 9, § 9 Absatz 6 EStG)."

Da ich seit letztem Jahr Vollzeit arbeite, wollte ich fragen, ob es noch möglich ist nachträglich für die Jahre 2016-2021 einen Verlustvortrag zu machen, der dann für dieses oder nächstes Jahr "angerechnet" werden kann?

  • Kann ich nun noch für die Jahre 2016 - 2021 einen nachträglichen Verlustvortrag machen, indem ich die Kosten für das Zweitstudium als Werbungskosten (Anlage N) nachträglich einreiche?
  • Oder muss ich die Ausgaben für mein Zweitstudium aufgrund der freuberuflichen Tätigkeit nebenbei als Betriebsausgaben (in Anlage EÜR?) angeben? Da stellt sich mir aber die Frage, da ich in einem Jahr meistens nur um die 3000€ verdient habe und z.B. 2000€ für mein Zweitstudium geltend machen kann, ob das dann von den 3000€ abgezogen wird, und ob mir das dann überhaupt irgendwas bringt?

Vielen Dank schonmal für die Hilfe!!!

Steuererklärung, Verlustvortrag, Zweitstudium, Betriebsausgaben
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?

Hallo,

ich arbeite seit Dezember 2021 als selbstständige Nachhilfelehrerin bei einem gemeinnützigen Verein und seit März 2022 ehrenamtlich auf Honorarbasis (Übungsleiterpauschale).

Meinen Einnahmen lagen 2022 unter dem Freibetrag.

Nun wurde ich vor kurzem darauf angesprochen, dass ich für die Erstellung der Steuererklärung für das Jahr 2022 eine Steuernummer hätte beantragen sollen. Ich dachte mir damals, dass die Angabe meiner Steuer ID-Nummer auf den Rechnungen ausreichen würde. Gerade bin ich dabei, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen.

Ich bräuchte mal kurz Hilfe bei dem Ausfüllen des Online-Fragebogens, da ich leider komplett auf dem Schlauch stehe:

  1. 24. Art der Tätigkeit:

ich habe zwei Tätigkeiten: soll ich die zwei Tätigkeiten angeben? oder nur eine?

  1. Bankkonto:

Bankkonto ist gültig für die Steuerarten: alle Steuerarten?

7. Angaben zum Unternehmen:

7. 60. Bezeichnung des Unternehmens: ist damit der Name der Vereine, wo ich selbständig arbeite?

Ich selbst bin ja als Nachhilfelehrerin tätig bei einem Verein und das Unternehmen ist ja nicht meins.

62. Adresse des Unternehmens: meine eigene Adresse oder die von dem Verein?

73. Beginn der Tätigkeit: soll ich das Startdatum, welches auf dem Honorarvertrag steht, angeben?

9. Betriebsstätten, 10. Handelsregistereintragung, 11. Gründungsform:

muss ich hier überhaupt Angaben machen?

12. Bisherige betriebliche Verhältnisse:

Zeile 97: Ist in den letzten fünf Jahren schon ein Gewerbe, eine selbständige (freiberufliche) oder eine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt worden oder waren Sie an einer Personengesellschaft oder zu mindestens 1 Prozent an einer Kapitalgesellschaft beteiligt?

sowie ich es verstehe, stimmt das in meinem Fall, da ich seit Anfang 2022 arbeite. Soll ich "ja" angeben?

14. Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer)

Hier soll ich ja nichts angeben, da diese Einkunftsarten steuerpflichtig sind, oder?

15. Angaben zur Gewinnermittlung: Art der Gwinnermittlung

Ich verfüge über keinerlei Ausgaben, lediglich Einnahmen. ist Einnahmenüberschussrechnung hier die richtige Wahl?

18. Kleinunternehmer-Regelung:

könnte mir jemand diese Regelung erklären? ich habe im Internet nachgeschaut, und weiß nicht, was in meinem Fall stimmen würde.

18. Steuerbefreiung, Steuersatz, Durchschnittssatzbesteuerung

Ja? Nein?

18. Soll-/Istversteuerung der Entgelte

Welche?

Ich hoffe, dass mir jemand bei einer Frage oder bei mehreren helfen kann.

Ich bedanke mich im Voraus.

Finanzamt, Finanzen, Steuererklärung, Steuern, steuernummer, Steuerrecht, Einkünfte, Fragebogen steuerliche Erfassung
Firmenwagen, 1%-Regelung und KM-/Entfernungspauschale?

Hallo zusammen,

mein erster Beitrag hier im Forum :-)

Ich habe schon die Suchfunktion benutzt (nach „Firmenwagen“ gesucht) und alle Beiträge gelesen, meine Fragen konnte ich mir damit aber nicht beantworten:

info vorab: nach Gespräch mit dem Geschäftsführer wg. Lohnerhöhung kam der Firmenwagen-Gegenvorschlag. Ich versuche gerade rauszufinden, ob sich das für mich lohnen würde.. seither hatte ich mit der Steuererklärung wg. der Entfernungs- und KM-Pauschale sagen wir mal 2.156,- € zurück bekommen (KM-PS und Entf.-PS)

Soweit ich nun im Internet rauslesen konnte, kann man z.B. bei einem Firmenwagen, wenn Hybrid 0,5% monatlich vom Listenpreis und je KM 0,03% je KM Entfernung versteuern - wenn der Wagen nicht nur Beruflich genutzt wird. Und dabei soll es möglich sein, dass man, obwohl der AG alles sonst zahlt, die KM- & Entfernungspauschale bei der Steuererklärung geltend zu machen.

Was mir nun unklar ist: ist mit diesen 0,5% zzgl. den 0,03% das Thema Firmenwagen für mich das Thema erledigt und sonst habe ich keinen weiteren Nachteil? (also, im Vergleich zu vor Firmenwagen)?

Beispiel.: ich habe durch die Entfernungspauschale bei der Steuererklärung bisher sagen wir 2.156€ zurück erhalten. (Durch die Pauschalen 0,30€ bis 20 KM und 0,38€ ab 21. KM - bei 30KM Arbeitsweg und 220 Tagen).

Wenn ich jetzt den Dienstwagen nehmen würde, würde ich mir Spritkosten usw. Ja sparen, aber es käme eben u.a. die 1%-Versteuerung hinzu. Angenommen der Dienstwagen hat einen Listenpreis (finde es recht unfair, dass nach dem Listenpreis gerechnet wird, aber gut :-)) iHv 30.000,-€ und ich verdiene z.B. 30.000/Jahr, dann würde sich nach z.B. Wiwo.de ein Geldwerter Vorteil iHv 285,-€ (0,5%, da Plugin Hybrid) - Netto Privatanteil = 121,47€ / Monat. -> ergibt pro Jahr 1.457,64€ die ich weniger bekommen würde bzw. würde ich dann eben statt 2.156,-€ „nur“ die 698,36 vom Finanzamt zurückbekommen.

Wie sieht es dann aus, wenn ich das nächste mal die Steuererklärung machen möchte? Kann ich dann wieder meine 220 Tage angeben und wird dabei bis 20 KM 0,30€ und ab 21. KM 0,38€ berücksichtigt? Oder gibt es noch einen weiteren Aspekt/Nachteil für mich, an dem ich gerade nicht denke? (Ich habe im Internet was gelesen von 180 Tage, die für die Pendlerpauschle nur angegeben werden dürfen bei Dienstwagen)?

Und wie verhält es sich mit dem Thema 0,5% bei Plugin Hybriden nach 2030? Dann erhöht sich das dann für mich ja auf 1% und ich hätte dann die doppelte Belastung, oder?

Bin für eigene Erfahrungen und fachkundige Tipps sehr dankbar! :-)

Grüße

Dienstwagen, Steuererklärung, Firmenwagen
Was reicht als Beleg für eine Überweisung aus (Steuererklärung)?

Hey Leute,

Ich bin seit einem Monat Selbständig und verdiene einen Teil meines Einkommens durch den verkauf von 3D Modellen und Programmerweiterungen auf Gumroad.

Jede Woche wird mir mein Gewinn dann auf mein dafür angegebenes Konto überwiesen. In meinem Fall ein Kontist Geschäftskonto.

In der Bank App muss ich für jede Überweisung die ich bekomme einen Beleg anheften.

Ich verdiene unteranderen auch was durch Youtube. Dort kann ich für jede überweisung ein PDF downloaden, wo schön sauber meine Einnahmen, sowie Gebühren abgerechnet werden und ein Endbetrag rauskommt.

Oben steht dann noch eine Zahlungsprofil-ID, mein Name, Alias des Zahlungskontos sowie Daturm.

Ganz oben dann noch das google zeichen. Das ganze sieht also relativ professionell aus.

Bei Gumroad kann ich mir nur eine .csv datei runterladen, wo für jeden Käufer folgende Angaben stehen:

Type,Date,Purchase ID,Item Name,Buyer Name,Buyer Email,Taxes ($),Shipping ($),Sale Price ($),Gumroad Fees ($), Net Total ($)

All diese Angaben werden also nur mit Kommata getrennt aufgelistet. Nach einem Komma ist nicht mal ein Leerzeichen.

In dieser Datei steht also weder mein Name, noch so wirklich der Name von Gumroad. Es wird auch nicht zusammengerechnet. Das ganze ist generell sehr unübersichtlich.

Frage: Reicht das Trotzdem als Beleg?

Auf Gumroad selber kann ich in 3 Zeilen die Sales, Fees, sowie mein Schlussendlichen Gewinn sehen, ich kann mir das aber nicht runterladen. Dann bekomme ich nur die ebene genannte .csv datei.

Ich habe bereits bei Gumroad nachgefragt, wo ich „invoices“ runterladen kann, wurde aber nur auf die .csv datei verwiesen. Reicht die?

Bild zu Frage
Geld, Beleg, Gewerbe, rechnung, Selbstständigkeit, Steuererklärung, Steuern
Nebengewerbe - Darf ich folgende Dinge versteuern und wenn ja, wie?

Ich habe ein Nebengewerbe im Grafikbereich angemeldet, dass ich von zu Hause aus mache. Bei der Festhaltung meiner Ausgaben sind Fragen zu ein paar Dingen aufgekommen.

Kann ich Stromkosten versteuern? Und wenn ja, wie?

Ich sehe nirgends, wie viel Strom ich für welches Elektrogerät ausgegeben habe. Mein Computer hat viel Leistung und das macht einen sichtbaren Unterschied. Darf man da eine realistische Schätzung abgeben? Wenn man 20 Stunden in der Woche gewerblich damit arbeitet, dass man dann den Durchschnittswert nimmt und anhand der Stromrechnung einen Betrag errechnet (muss das monatlich gemacht werden, oder einmal jährlich?), oder geht das nicht bzw. wäre nur möglich, wenn man ein Büro besitzen würde?

Kann ich einen Router und den Internet-Tarif versteuern?

Ähnliches Problem. Das Internet nutze ich ebenfalls privat. Es war so, dass ich Homeoffice gemacht habe im Angestelltenverhältnis. Und weil mein Smartphone-Tarif (den ich als Hotspot nutzte) dafür viel zu langsam war, hatte ich einen Router angeschafft. Aber genauso ist er jetzt auch für die gewerbliche Tätigkeit erforderlich zusammen mit dem Tarif. Wie verhält sich das hiermit?

MidJourney

Darf ich ein Abo eines Bildgenerierungsdienstes gewerblich versteuern, wenn ich dieses auch gewerblich nutze? MidJourney wird in Dollar bezahlt. Muss ich hier in der Buchhaltung auch Dollar angeben, oder es in Euro umrechnen/schauen, wie viel bei den entsprechenden Monaten immer abgebucht wurde?

Gewerbe, selbstständig, Steuerberatung, Steuererklärung, Steuern, versteuern
Umsatzsteuererklärung nach Gewerbeabmeldung?

Hallo, kleiner Kontext

  • Gewerbe im Juli 2022 angemeldet mit Kleinunternehmerregelung
  • Gewerbe nicht nachgegangen, weil ich kurz danach einen Todesfall in der Familie hatte und sich mein ganzes Leben umgekrempelt hat
  • 0€ Ausgaben, Einnahmen
  • Gewerbe im März 2023 wieder abgemeldet nachdem ich es komplett aufgegeben habe

Nun habe ich 2 Monate nach der Abmeldungen einen Brief vom FA bekommen "Gewerbeabmeldung / Aufgabe / Veräußerung eines Betriebs oder Mitunternehmeranteils"

Auf dem Brief wird gebeten die Umsatzsteuererklärung für den verkürzten Besteuerungszeitraum elektronisch abzugeben und den dazuliegenden Fragebogen für die Besteuerung erheblicher Tatsachen und zusammen mit einer "Abschrift der Veräußerungs- bzw. Übergabevereinbarung" postalisch abzugeben.

Der Fragebogen erklärt sich eigentlich von selbst. Dort kann ich halt nur 0 und Nein antworten, da ich ja nichts generiert/liquidiert/veräußert habe.

Frage zu der Umsatzsteuererklärung die ich elektronisch dann über Elster abgeben soll:

Reicht nur der Hauptvordruck (USt 2 A)?

In meinem Fall müsste ich in jedem Feld auch nur eine 0 reinschreiben, stimmt das?

-

Was ist eine Abschrift der Veräußerungs- bzw. Übergabevereinbarung?

Da ich sowas nicht habe, soll ich das einfach auf ein extra Blatt angeben?

Ich werde natürlich sobald wie möglich selbst dort anrufen und nachfragen, aber frage einfach um bis dahin etwas Klarheit zu schaffen :smile:

Gewerbe, Steuererklärung, Steuern

Meistgelesene Fragen zum Thema Steuererklärung