Eigentumswohnung und Sozialhilfe fürs Altersheim?

Guten Tag,

meine Mutter ist vor kurzem stark pflegebedürftig geworden (hat bereits Pflegestufe 4) und wir sind am überlegen sie auf Wunsch von ihr in ein Altersheim zu bringen. Sie hat ihr ganzes Leben gearbeitet um sich eine Eigentumswohnung zu kaufen. Sie wohnt selber mietfrei in einer Wohnung Ihrer Schwester und besitzt eine Eigentumswohnung, welche derzeit leer steht. Sie erhält eine sehr niedrige Rente und hat sonst keine weiteren Einnahmen und zahlt derzeit einen Modernisierungskredit ab. Das heisst wir könnten uns das Altersheim nicht leisten ausser durch Verkauf der Eigentumswohnung.

Nun die Frage:

Wenn Sie in ein Pflegeheim / Altersheim kommen sollte, wird nähme ich an Ihre Eigentumswohnung bei Antrag auf Sozialhilfe auch gewertet. Das würde bedeuten, dass wir keine Hilfe vom Sozialamt in Anspruch nehmen könnten, oder?

Was würde in diesem Fall passieren, falls Sie die Kosten des Pflegeheims nicht decken könnte? Wäre es möglich die Eigentumswohnung nun zu vermieten, was sie schon vor hatte, und die Mieteinnahmen (Gewinn oder Umsatz?) dem Pflegeheim zu zahlen und den Rest würde das Sozialamt übernehmen, falls die Eigenkosten durch Miete + Rente nicht ausreichen würde? Oder würden die darauf bestehen, dass die Wohnung verkauft werden muss?

Gibt es vielleicht andere Optionen, dass wir vermeiden können, dass die Eigentumswohnung nicht berücksichtigt wird? Gibt es irgendwelche Methoden in meiner Situation um zu vermeiden, dass das lang angesparte Vermögen und Erbe meiner Mutter nicht für das Pflegeheim drauf geht? Schenkung ist ja denke ich nun ausgeschlossen, da die ja das Recht haben, die Schenkung zurückzufordern.

Über hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar!

Vielen Dank schonmal!

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Was sagt ihr zu den Zahlenspielen mit dem Bürgergeld und damit verbundener Irreführung, gerade jetzt kurz vor einer Rezession?

"Dicke Patte dank Bürgergeld. Zigtausend Euro zum Verprassen. Glaubt man den sozialen Medien, rutschen Bürgergeldempfänger dank der höheren Regelsätze in die Riege der Superreichen auf und übertrumpfen jeden Arbeitnehmer. Sie sitzen lächelnd in der sozialen Hängematte und freuen sich wie Bolle, die Seele baumeln lassen zu können. Doch Vorsicht: Die Zahlenspiele zum Lohnabstand sind meist Murks und dienen nur dazu, einen Keil durch die Gesellschaft zu treiben."

https://www.hartziv.org/news/20230902-faktencheck-zahlenspiele-beim-buergergeld-fuehren-in-die-irre/?utm_source=browser&utm_medium=push-notification&utm_campaign=cleverpush-1693662112#?cleverPushBounceUrl=https%3A%2F%2Fwww.hartziv.org%2Fnews%2F&cleverPushNotificationId=fismWeBS4u4zxRAoP

Wird die Bevölkerung wieder mal für dumm erklärt und in die Irre geführt?

Außerdem gilt der Grundsatz: Man kann nur das ausgeben, was man hat. Derzeit schwächelt unsere Wirtschaft massiv und steht kurz vor einer Rezession. Wenn man der Bevölkerung also nur wenig Geld gibt, kann sie auch nur wenig ausgeben und die Wirtschaft nicht mit ankurbeln.

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Sozialrecht und unangemessene Immobilien Verkauf bzw. Neukauf?

Hallo zusammen,

ich habe ein großes Problem mit meiner Mutter 58 Jahre, schwerbehindert, Pflegestufe III und auf Dauer Erwerbsunfähig. Sie ist seit 2012 arbeitsunfähig erkrankt, 10/2014 hat Sie ein Haus und etwas über 100.000 € geerbt. Das Haus hat eine Wohnfläche von etwas über 100 qm und angeblich einen Verkehrswert von ca. 150.000 €. Die Probleme sind folgende:

1. Hat Sie das Erbe in der Zeit von zwischen 2014 bis Ende 2016 verlebt. Sie hat keine anderen Sozialleistungen erhalten. Das bedeutet das Sie keine Rentenzeiten erhalten hat.

2. Der Rententräger sagt, Sie sei erst seit ende 2017 zumindest teilw. Erwerbsunfähig, zahlt aber aufgrund der fehlenden Rentenzeiten ab 2014 keine EM-Rente, nach 31 Berufsjahren echt bitter. Das Berufungsverfahren läuft.

3.Das Sozialamt sagt, ihr stehen nur 90 qm Wohnfläche zu und verweigert deshalb Leistungen. Ein Widerspruchsverfahren und Eilverfahren läuft. Die sofortige Verwertung der Immobilie wird gefordert. In der Vergangenheit wurden Darlehen vom Jobcenter gezahlt in der Hoffnung das die EM-Rente kommt. Und sich die Leistungen gegenseitig verrechnen.

BTW: Tatsächlich ist alles noch komplizierter, z.B. weil die Immobilie schwer bis nicht veräußerbar ist, da in einem Quellgebiet gebaut wurde, aber ich versuche es einfach darzustellen. Würde das Sozialamt Ihre Behinderung und einen höheren Wohnraumbedarf anerkennen, wäre Ihr Wohnraum evtl. sogar geschützt. Sie ist mittlerweile seit über 1/2 Jahr ohne finanzielle Mittel, abgesehen vom Pflegegeld, und entsprechend physich und psychisch am Ende.

Jetzt zu mir: Ich habe mit 22 eine kleines Reihenhaus mit 81 qm Wohnfläche gekauft (Nachbarn verkaufen so für ca. 250.000 € / Kaufpreis damals 136.000 €). Mittlerweile sind Frau und Kinder dazugekommen und die Wohnfläche ist zu klein. Ich Pflege meine Mutter und kümmere mich um Ihre Behördenanliegen. Mein "Vermögen" steckt zu 95 % im Beton.

Ein Immobilientausch ist ausgeschlossen, da diese in unterschiedlichen Kommunen liegen und eines der Kinder bereits eine tolle Schule besucht.

Ich bin sicher, hier gibt es mehr Lösungen als ich im Moment sehe. Deswegen was für Handlungsalternativen haben wir und welche wäre ggfs. für meine Mutter die beste, damit bis zur Regelaltersrente, Ihre Existenz gesichert wird?

Sollte ich etwas vergessen haben, ruhig nachfragen.

Meine eigenen Gedanken dazu wären: Ich kaufe mir ein größeres Haus in der nähe. Sie zieht in mein Haus ein und verkauft Ihr Haus. Mit dem Erlös erwirbt Sie quasi ein Wohnrecht in meinem Haus. Folge: Sie hat angemessenes Wohneigentum, ich habe Eigenkapital. Probleme: Ich befürchte mein lokales Sozialamt könnte dann Probleme machen und ich hätte 2 Hypotheken abzutragen.

Gibt es bessere Lösungen / Ideen?

Aufgrund der Überschneidung verschiedener und komplexer Themengebiete, frage ich mich auch, wer uns hier abschließend beratend, unterstützen könnte?

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Gilt der Verrechnungsschutz von Sozialleistungen wenn das P-Konto nach Zahlungseingang beantragt wird?

Mein Konto ist durch eine Rückbuchung im Minus. Der Fall wird grade extern geklährt.

Nun habe ich am 30.04. Hartz 4 vom Jobcenter überwiesen bekommen. Dies hat die Bank natürlich direkt mit dem Soll-Bestand des Kontos ausgeglichen und ich kann natürlich nicht über das Geld verfügen, da ich keinen Dispo habe. Daraufhin habe ich direkt am nächsten Werktag die Umwandlung zum P-Konto beauftragt, da ich gelesen habe, dass auf diesem Sozialleistungen geschützt sind.

Nach viel Diskussion, sehr vielen Telefonaten und vielen E-Mails wurde die Umstellung dann endlich nach 7 Werktagen umgestellt. Allerdings kann ich trotz mehrfacher Rückfrage nicht über das Geld verfügen. Am Telefon wird mir immer gesagt, dass ich mich per E-Mail an die Bank wenden muss, auf die E-Mails antwortet frühestens jemand nach 2 Tagen...

Es besteht keine Pfändung auf dem Konto. Der Betrag wurde einfach nur verrechnet.

Nun muss ich aber natürlich dringend Miete und Rechnungen zahlen (bzw. Hätte ich schon am 01.05. machen müssen) der Telefonsupport vertröstet mich aber immer nur weiter.

Ist es richtig, dass die Sozialleistungen nicht verrechnet werden dürfen? Was kann ich tun, damit die Bank das Geld frei gibt?

Oder ist das Geld verloren, weil das Konto bei Zahlungseingang kein P-Konto war?

Ich bin natürlich auf das Geld angewiesen zur Existenzsicherung....

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Sozialhilfe in der dominikanische republik

Ich bin jetzt 64 Jahre alt und hatte beabsichtigt, hier in der Dominikanischen Republik mit meiner kleinen Rente von ca. 650 euro ein sorgenfreies Seniorenleben zu fuehren. Kleine Ersparnisse sollten über die Übergangszeit bis zur Rentenzahlung ab 1. Juli 2014 helfen. Dann kam alles etwas anders als geplant.... Eine 47 jährige dominikanische Lebensgefährtin raubte mir nach fast 3 Monaten des Zusammenlebens sämtliche Wertgegenstände Es folgte eine Anzeige wegen Misshandlung (ich habe niemals in meinem Leben die Hand gegen eine Frau erhoben) Meine restliche Barschaft ging dann für einen Anwalt weg Mehrfache versuche fuer Dominikaner oder Europäer zu arbeiten endeten in Nichtzahlung meines geringen Lohnes von weniger als 200 euro monatlich Letzte Anstellung war in einem "Tante Emma Laden", heißt hier "Colmado" und könnte als Kleinstminimarkt bezeichnung finden. Dort habe ich als alleiniger Angestellter das Geschäft geführt. 7 Tage die Woche von 9-13 und 16-22 Uhr. Lohn: 100 euro bei freier Unterkunft Das Geschäft wurde nach drei Monaten von einem Familienmitglied übernommen (Blut ist dicker als Wasser) und wurde nach einem Monat geschlossen. Lebe hier im Augenblick nur aufgrund der Hilfe von dominikanischen Freunden. Mit einer begrenzten Sozialhilfe von ca 200 euro monatlich kann ich bis zu meiner Rentenzahlung 2014 ueberleben und werde hier bleiben und nicht gezwungen sein in Deutschland ueber meine Minirente Sozialhilfe zu beziehen. Hat jeman eine Idee was ich machen kann? Zahlt die Deutsche Botschaft hier im Ernstfall meinen Rueckflug nach Deutschland?? Ich habe zwei Söhne, 21 und 24 die beide noch in der Ausbildung sind und finanziel nicht helfen können. Zudem habe ich zu beiden keinen Kontakt mehr seit ich Deutschland verlassen habe. Meine Eltern sind verstorben. Ich habe keine Geschwister. Würde mich freuen Information zu erhalten Gruesse aus der Dritten Welt

sozialhilfe
10 Monate Krankengeld, 1 Monat ALG1 - neuer Job in der Probezeit wegen AU beendet. HIIILFEEE!! !!!

Hallo,

ich bin momentan unsicher, womit ich am Ende diesen Monats meine Miete bezahlen soll. Ich war 2011 ab Juni im Krankenstand, ab Mitte Juli erhielt ich dann Krankengeld bis zum 30.04.2012. Im Mai erhielt ich dann einen Monat ALG1, weil mein alter Arbeitgeber betriebsbedingt zum 30.04.2012 die gesamte Abteilung gekündigt hat.

Ab dem 01.06.2012 habe ich trotz anhaltender Erkrankung (Depression) einen Job angenommen, weil ich es mir selber beweisen wollte, das ich keine Versagerin bin. Leider habe ich nach 4,5 Monaten kapituliert und musste mich erneut von meiner Ärztin Arbeitsunfähig schreiben lassen. Ich erzählte dies wahrheitsgemäß meinen neuen Arbeitgeber, der natürlich aus unternehmerischer Sicht das Arbeitsverhältnis während der Probezeit ohne Angaben von Gründen und mit einer Kündigungsfrist von kulanten 6 Wochen (statt Vertraglich nur 2 Wochen) zum 30.11.2012 gekündigt hat. In diesen 6 Wochen hatte ich allerdings die AU, so das die 6 Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall damit für meinen Arbeitgeber erfüllt war.

Ich meldete mich natürlich auch umgehend, nachdem ich von der Kündigung wusste beim Arbeitsamt, die mich fragten ob ich derzeit Arbeitsunfähig geschrieben bin. Ich bejate dies und die Dame sagte mir, ich müsse dann erst zu ihr kommen, wenn ich keine AU mehr habe und arbeitsfähig bin.

Jetzt hat aktuell meine Krankenkasse die "gelben Scheine" immer brav zugeschickt bekommen, aber ich habe noch keine Mitteilung (da ich ja nun schon in der 8ten oder 9ten Krankenwoche bin) wie das mit dem Krankengeld aussieht und auch noch keinen Auszahlungsschein zugeschickt bekommen. Letztes Jahr, als ich die 10 Monate Krankengeld bezogen habe, kam das Kommentarlos per Post.

Heute ist also der 12 Dezember 2012 und derzeit sieht es nicht so aus, als bekomme ich am 30. Dezember 2012 einen Cent an Geld. Ich habe leider viele hohe Kreditraten und Miete, Strom etc zu bezahlen und habe jetzt schon panische Angst!

Zudem läuft bei der Rentenkasse ein Antrag auf REHA. Ich war bereits bei einem Gutachterarzt, der sein OK gegeben hat. Aber das ist auch 3 Wochen her und auch die Rentenkasse meldet sich nicht. Ich habe gelesen, die zahlen ebenfalls Übergangsgeld.

WER KANN MIR NUN HELFEN???

  • Bekomme ich Krankengeld? (Haben die mich nur vergessen und ich muss da mal anrufen?)

  • Bekomme ich Sozialhilfe? (Vorrübergehend??)

  • Bekomme ich Übergangsgeld von der Rentenkasse, oder das erst bei Antritt der REHA??

Ich bin total überfordert und muss eben auch dazu sagen, das ich tiefer denn je in der Depression stecke, mich nicht traue Telefonate zu führen, ich mich eingrabe, und Existensängste lassen mich zusätzlich lähmen.

BITTE, KANN MIR JEMAND HELFEN??

Arbeitslosengeld, Krankengeld, Kündigung, sozialhilfe, Probezeit, Reha, Rentenkasse, Arbeitsunfähigkeit
Geschäftsführer einer UG und Hartz IV gleichzeitig möglich ?

Hallo liebe Leute,

folgende Frage habe ich.

In einer UG mit 2 Gesellschaftern (Vater und Sohn) zu je 50 % Anteilen, ist der Sohn GF.

Nun wirtft die UG derzeit aber noch nicht wirklich viel Gewinn ab und der Sohn/GF muss zum Ende des Jahres eine 12wöchige Kur antreten und die UG (Internetprojekt) wird etwas ruhen müssen.

Ist folgendes Szenario denkbar:

Vater wird alleiniger Gesellschafter (wird sicherlich notwendig werden) und der Sohn bleibt Geschäftsführer und erhält dafür ein vertretbares Gehalt von ca. 200-300 Euro. Ausserdem beantragt der Sohn Hartz IV, bekommt dadurch Wohngeld (oder wie es genannt wird: Übernahme der Miete) und ist über die Arge krankenversichert.

Ist das so möglich ?

Es soll sich dabei um keine Dauerlösung handeln, sondern bis 1-2 Monate nach Beendigung der Therapie, DENN: aktuell wirft die UG nicht ansatzweise das Geld ab, um dem Sohn ein normales Gehalt zu zahlen von dem er Wohnung, Krankenversicherung zahlt und noch leben kann. Dies ist insbesonders durch die Krankheit entstanden.

Nach wie vor besteht aber eine gute Aussicht es später zu einem gutlaufenden Prjekt zu bekommen.

Über Hilfe und Ratschläge bin ich sehr dankbar. Belehrungen und Besserwissereien können aber gerne ausbleiben, denn die Krankheit des Sohnes war vor der Gründung der UG nicht vorauszuerahnen, sonst wäre mit der Gründung gewartet worden.

Vivien

Hartz 4, sozialhilfe
Anwendung Wohnrecht bei mehreren Personen mit Wohnrecht für 1 Haus

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Schw. hat im Jahr 1998 von meinen Eltern das Elternhaus verb. mit einem lebenslangen Wohnrecht für Mutter (81 jahre, Demenz), Vater (85), ältere Schwester (46) und mir als Bruder (44) überschrieben bekommen, um für sich ein Anbau durchführen zu können. Mein Vater ist nun mit der Familie im Streit und soll anderweitig wohnend untergebracht werden. Die Immobilie ist Bauj. 1951, hat noch das alte Dach und eine veraltete Heizung (ca. 25 Jahre), sowie mit Rissen bestückte Fenster. Also mit nicht unerh. Reparaturkosten ist zu rechnen. Durch dieses Wohnrecht für uns alle 4 Pers. mit unterschiedlich langer Lebenserwartung müsste sich doch für die Eltern ein wesentlich geringerer Wert für das Wohnrecht ableiten lassen als für meine ältere Schwester und mir? Wie wird das Wohnrecht für den Vater berechnet, wenn die Unterbringung erfolgt? Weiterhin stellt sich die Frage, wie das Vermögen eventuell bei der Unterbringung berücksichtigt wird (ca. 33000 €), wenn für meine Mutter eine Pflegekraft ganztags die Betreuung übernehmen muss (mtl. Kosten da. 1300 € pro Monat). Mein Vater ehält eine mtl. Rente von ca. 1200 €, meine Muter ca. 200 €. Erfolgt eine lineare Aufteilung der Rente auf beide Elternteile. Werden hierbei die Unterhaltskosten für das Haus berücksichtigt? Werden wir Kinder finanziell belangt?

Herlichen Dank für Ihre Bemühungen

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