Von Freiberufler zur Angestellte - wie werde ich vom Finanzamt behandelt?

Hi,

Ich habe da ne Frage, die mir irgendwie niemand richtig beantworten kann. Deswegen schreibe ich in diesem Forum und ich hoffe, dass ihr mir da vielleicht weiterhelfen kann, bevor ich vollkommen verzweifele.

Neben meinem Studium habe ich als Freiberufler noch gearbeitet und mein Gewinn aus meiner selbstständige Tätigkeit war nie mehr als 6.000 euro im Jahr war (immer unter dem Freibetrag). Nun ist es jetzt so, dass ich mein Studium erfolgreich beendet habe und einen Jobangebot zum 1.August bekomme habe - Festangestellte! das wurde heißen, dass mein gesamtes Jahreseinkommen plötzlich über 8.000 betragen wird, da der Arbeitgeber mir ca. 3.000 brutto zahlen wird, WENN ich den Job annehmen wurde. Jetzt zu meiner Frage:

Mir ist schon klar, dass das Finanzamt mein Jahreseinkommen aus der selbstständige und nichtselbständige Tätigkeit berechnet und ich wahrscheinlich aufgrund meiner selbständige Tätigkeit, die ich bis dato ausgeübt habe, das erste mal Steuern nachzahlen muss. Wie behandelt das Finanzamt mich für das Jahr 2015? Werde ich dann für meine selbständige Tätigkeit (was ja in diesem Fall eine nebenberufliche Selbständigkeit dargestellt) geschätzt und müsste ich aufgrund dessen eine Steuer - Vorauszahlung plötzlich an das Finazamnt leisten?

Es wäre echt super, wenn ihr mir da weiterhelfen könntet…. LG

einkommensteuer, Einkommensteuererklärung, Finanzamt, Freiberufler, Selbstständigkeit, Steuererklärung, Steuern, Angestellte
Vorwurf der Scheinselbständigkeit durch Finanzamt. Was nun?

Hallo zusammen,

ich war bis Dezember letzten Jahres selbstständig. Zur Zeit befinde ich mich in einer Umschulung. Bei einem meiner Auftraggeber wurde einen Steuerprüfung durchgeführt. Nun wird mir für die Jahre 2008-2010 eine Scheinselbständigkeit vorgeworfen und das Finanzamt hat mir nun die Möglichkeit gegeben, Werbungskosten für diese Jahre geltend zu machen. Dieses habe ich mittlerweile auch gemacht. Doch es bestehen von meiner Seite noch weitere offene Fragen. Leider weiß ich nicht wo man fachmännische Hilfe bekommen kann. Einen Anwalt kann ich mir zur Zeit nicht leisten. Worum es mir hauptsächlich geht:

  • Gibt es Anlaufstellen bei denen man sich informieren kann , Arbeitsamt etc?
  • Wie schaut es mit der Umsatzsteuer aus, die ich an das Finanzamt gezahlt habe? Kann ich mir die wieder zurückholen? Dann müsste ich diese aber doch 1 zu 1 an den Arbeitgeber zurückzahlen, oder?
  • Bekomme ich die Versicherungsbeiträge zu der Krankenversicherung erstattet, muss ich das beantragen?
  • Ich war nach der Selbstständigkeit ein viertel Jahr arbeistlos. Ich habe ALG2 bezogen, da ich selber nicht Arbeitslosenversicherung gezahlt habe. Das würde sich ja dann auch ändern zu ALG1, oder?
  • Habe ich dann jetzt eigentlich noch Urlaubsanspruch für die Jahre 2008-2010 bei dem Arbeitgeber

Bin für jede Antwort dankbar! Auch wenn vielleicht nur einer meiner Fragen beantwortet werden kann!

Vielen Dank und Grüße

Finanzamt, Selbstständigkeit, Sozialabgaben, Sozialversicherung
Einstellen der Unterhaltszahlung wegen schwerer Krankheit

Ich bin selbständig im beruflichen Leben und verdiene nicht diese Summen um irgendwelche Rücklagen aufzubauen. Allein die Tatsache dass ich jeden Monat ca 600,00 Euro Kindesunterhalt zahlen muss hält meine Lebensführung in bescheidenen Bahnen. Das geht soweit, dass ich nicht fähig bin meine Krankenversicherung jeden Monat zu zahlen und meine Behandlungen bisher immer selbst bezahlt habe. Nun bin ich an einem Punkt angekommen wo ich einen Arzt aufsuchen musste und eine vernichtende Diagnose einer Krebserkrankung erhielt. Ich überlege nun, die Unterhaltszahlung teilweise einzustellen um den monatlichen Krankenversicherungsbetrag zu zahlen um wenigstens eine halbwegs vernünftige Behandlung zu erhalten. Ich bin immer noch optimistisch meine Selbständigkeit zu erhalten ohne die " Pleite" angeben zu müssen, da diese Art von Krebs heilbar ist. Aber es wird nicht einfach, da ja in der Zeit wo ich die Therapie mache kein Geld kommt. Wie die MA vom Jugendamt reagiert wenn ich die Zahlung einstelle weiß ich auch nicht, den Befund würde ich Ihr in Kopie bei legen. Bisher war sie immer sehr "bissig" und drohte bei Verspätung der Zahlung mit Sofortmaßnahmen. Kann mir jemand sagen wie ich mich verhalten soll bzw. was ich tun soll? Bitte keine Vorhaltungen was ich bis jetzt alles falsch gemacht habe, sondern konkrete Vorschläge. Ich bedanke mich schon im voraus für die aufgebrachte Mühe.

Krankenversicherung, krankheit, Selbstständigkeit, unterhalt
Kann man sich eine Existenz aufbauen mit einem Tabakgeschäft ohne Startkapital?

hallo, habe die frage schon bei gutefrage gestellt, aber dort hat man mir geraten mich hier zu informieren. Bin im Moment noch student, aber werde das Studium abbrechen, da ich kein sinn mehr darin seh (3.Semester).Aber ich möchte auch nicht wieder vom Staat abhängig sein, da ich in meinem gelernten Beruf (Kaufm. Ausbildung) nichts finde und bisher auch keine neue Ausbildung. Vielleicht habe ich jetzt eine einmalige Chance mich selbstständig zu machen, da es im moment kein richtigen tabakladen (incl. pfeifen, zeitschriften etc. ) in der Stadt gibt. der einzige hat vor kurzem geschlossen aufgrund des alters der besitzerin. der laden existierte über 30 Jahre. ich hab natürlich noch keine ahnung wie der umsatz war oder ob man davon überhaupt leben kann, aber ich glaube ich kann die geschichte schon vergessen weil ich kein geld habe oder gibt es da möglichkeiten? wenn ich mich arbeitslos melde habe ich kein anspruch auf ALG 1 und bekomme somit auch keine unterstützung. vielleicht kann mir jemand dazu was sagen. ich dachte mir ich ziehe es wenigstens in erwähnung sich selbstständig zu machen auch wenn es sehr wage ist da ich kein kapital und wenig erfahrung habe, aber nur tatenlos zu sein und immer depremierender zu werden, da man außer zeitarbeit und 20 std./woche an der kasse eh nichts bekommt möchte ich nicht.

Hartz IV, selbstständig, Selbstständigkeit
Getrennt lebend, Ehemann Selbstständig, Gewinn-Verlustrechnung Unterschrift b.Finanzamt stornieren ?

Hallo, Meine Frage bezieht sich auf die Gewinn-und Verlustrechnung beim Finanzamt, dazu muss ich aber etwas weiter ausholen. Mein von mir getrennt lebender Ehemann hat eine eigene Firma, für die er allerhand absetzen kann. .. Ich gehe seit 10 Jahren tageweise arbeiten, ansonsten noch bei anderen Leuten putzen. Ich lebe seit 10 Jahren von meinem Mann getrennt, aber im gleichen Haus in verschiedenen Wohnungen mit meinen 3 Kindern unter 18 Jahren, um die er sich nur telefonisch kümmert, da er ja soooo beschäftigt ist mit seinem eigenen Betrieb, er hat aber den Elan abends jedes Wochenende wegzugehen, na ja ist ein anderes Thema. Für dieKinder bekomme ich 400Euro Unterhalt von meinem Mann (+ganzes Kindergeld) Bis jetzt war es immer so, dass ich seine Gewinn-und Verlustrechnung mit unterschrieben habe, wegen der Rente und dem Geschäft.... Er zahlt die Nebenkosten (Strom und Wasser) für die von mir bewohnte Wohnung, Telefon, mein Auto Benzin und Versicherung+ Steuer zahle ich. Meine Frage wäre, wie lange rückwirkend kann ich beim Finanzamt meine Unterschrift stornieren lassen, so dass der Steuerbescheid ungültig ist, da ich in Zukunft eine eigene Steuererklärung machen möchte, wenn bei meiner auch nur 30 Euro plus rauskommen würde wäre das ja schon was. (bei seiner ist immer 0,00 Euro rausgekommen. Ich zahle für meine Tochter das Schulgeld (ca. 50 Euro im Monat). monerl

Finanzamt, Selbstständigkeit, Steuern, getrennt lebend

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