Meine Oma will mir Ihre Wohnung Vererben/ Verschenken! Muss ich meinen Onkel auszahlen?

Hallo zusammen ich habe folgendes Problem und bedanke mich im Voraus für die Antworten:

Meine Oma besitzt eine Eigentumswohnung mit einem Wert von rund 150.000€.

Da Sie mit Ihrem Sohn( Mein Onkel) verstritten ist, will Sie mir diese Wohnung vererben. Am liebsten würde Sie Ihrem Sohn nichts von Ihrem Erbvermögen hinterlassen aber durch den Pflichtteil ist dies nicht möglich.

Wir waren zusammen schon beim Notar um alles offiziell zu machen. Dieser meinte zu mir aber : Wenn die Wohnung vererbt wird, müsste ich meinen Onkel "Auszahlen" und sprach von einer Summe von rund 20.000€.

Also ich bin zurzeit 20 Jahre alt und in diesem Jahr mit meiner Ausbildung fertig und habe dementsprechend dieses Geld nicht ! Und wenn ich Ihn auszahlen müsste hieße dass, das ich mir einen Kredit nehmen müsste etc. … Also muss ich mich auf ne Hohe Verschuldung einstellen Sollte meine Oma versterben. Ich will die Wohnung auch nicht verkaufen Müssen da ich diese gerne als Wertanlage behalten und evtl. Vermieten möchte.

Meine Frage ist nun: Mir ist zwar Klar das meinem Onkel der Pflichtteilsanspruch zusteht und soll von mir aus auch so sein.. Aber wieso soll ICH ihn Auszahlen und woher wird dieser oben genannte Betrag von rund 20.000€ hergeleitet ?

Zudem hätte ich eine weitere Frage : Sollte meine Oma mir Ihre Wohnung noch in Lebzeiten verschenken. Muss ich da meinem Onkel trotzdem den teil des Wohnungswerts auszahlen? Schließlich ist es doch Ihr gutes Recht mit der Wohnung zu tun was Sie mag und in dem Fall zu verschenken an wen Sie mag. Außerdem könnte Sie mir die Wohnung doch auch für beispielsweise 5000€ verkaufen?

Also mein Ziel wäre es natürlich Ihm nichts in Zukunft ausbezahlen zu müssen

Ich bedanke mich nochmal und bleiben Sie gesund !

Erbe, erbrecht, Familie, Immobilien, Pflichtteil, schenkung, wohnung
Haus wird an Bruder verschenkt - was sind meine Rechte?

Liebe Community,

ich habe ein Anliegen und würde mich sehr freuen zu wissen, wie ihr hier vorgehen würdet bzw. was meine Rechte sind.

Ausgangslage:

Meine Eltern sind Mitte 60. Ihr Vermögen bezieht sich vor allem auf.

  • Wohnung 1: Verkehrswert ca. 150.000 €
  • Wohnung 2: Verkehrswert ca. 200.000€
  • 3. Zweifamilienhaus (unten ca. 100qm, oben ca. 70qm): Verkehrswert ca. 450.000€ (wahrscheinlich eher mehr momentan...)

Alles Baujahr Ende 70er. Die Verkehrswerte nehme ich an, da mein Vater die Immobilien nicht schätzen lassen will.

Der Plan meines Vaters ist folgender: Er und meine Mutter möchten in Zukunft in Wohnung 2 leben, mein Bruder soll in das Zweifamlienhaus in die untere Wohnung ziehen, das gesamte Haus soll dann auch auf meinen Bruder überschrieben werden. Mein Vater lässt sich allerdings ein lebenslanges Wohnrecht für die obere Wohnung im Haus eintragen. Als Ausgleich sollen Wohnung 1 und Wohnung 2 sofort auf mich überschrieben werden. Die Wohnung oben im Zweifamilienhaus sollen weiterhin vermietet werden und die Einnahmen (wahrschienlich) an meinen Vater gehen.

Meine Überlegungen:

Zunächst finde ich diese Lösung für mich nicht fair, da Wohnung 2 mir momentan gar nichts bringt, da dort auf unbestimmte Zeit (wahrscheinlich über 20 Jahre) meine Eltern wohnen werden (Rausklagen will ich sie dort stand jetzt nicht ;-)). Grundsätzlich fände ich es fair, wenn Wohnung 2 nicht beachtet werden würde sondern mein Bruder mir zumindest einen gewissen Ausgleich zwischen Wohnung 1 und dem Haus leisten würde. Von mir aus auch in Ratenzahlung (er spart ja ab sofort die Miete). Das hat mein Vater aber bereits abgelehnt, warum auch immer.

Allerdings habe ich jetzt auch schon gelesen, dass meine Rechte hier sehr beschränkt sind, und ich wohl nur einen Anspruch auf den Pflichtteil habe was das Haus angeht, dieser wäre ja durch Wohnung 1 schon fast abgegolten.

Es wäre toll, wenn jemand seine Meinung dazu sagen könnte, entweder von rechtlicher oder auch gerne aus rein "familiärer Sicht" ("sei doch zufrieden dass du überhaupt etwas kriegst ;-)). Vielleicht habt ihr ja auch noch einen anderen Lösungsvorschlag.

Danke und liebe Grüße

solea

Erbe, Immobilien, schenkung
Schenkungssteuer bei Hauskauf, obwohl der Kaufpreis entspricht?

Wir haben eine Frage. Wir haben ein Haus gekauft und waren der einzigste

Kaufinteressent. Mit dem Käufer waren wir aufgrund des Gesamtzustandes

des Hauses über ein Kaufpreis von 180.000,00 EUR einig.

Das Haus ist sanierungsbedürftig und daher haben wir auch nur den Grundstückswert bezahlt.

Nun will das FInanzamt von uns Schenkungssteuer aus 348.000,000 EUR ./. 180.000,00 EUR = ca. 50.400,00 EUR.

In dieser Stadt werden öfters Immobilien günstig verkauft, ohnen dass je Schenkungssteuer verlangt wird.

Wir haben auch darüber mit einem Immobilienmakler gesprochen, der auch

jetzt wieder ein Schnäppchen ohne Schenkungssteuer gekauft hat. Dieser ist aus allen Wolken gefallen, als er das hörte. Er meinte, wenn Sie und der Verkäufer über dem Kaufpreis einig sind, der Verkäufer den Verkauf wegen finanziellen Problemen keine andere Wahl hatte und wir der einzige Interessent waren, dann muss das Finanzamt dies akzeptieren ohne Schenkungssteuer.

Nun die Frage. Wir haben als Käufer kein Interesse Schenkungssteuer zu zahlen, da unser Budjet dies auch nicht zulässt. Die Sanierung des Hauses können wir dann vergessen, so dass uns ein richtiger zusätzlicher Vermögensschaden entsteht.

Daher möchten wir den Kaufvertrag rückgängig machen. Bei einer reinen Schenkung, bei der auch Schenkungsvertrag darübersteht, entsteht dann erneut Schenkungssteuer, da die Schenkungssteuer mit Zeitpunkt des Vertrages entsteht.

Wie sieht es aber bei einem Kaufvertrag aus? Entsteht bei der Rückabwicklung wieder Schenkungssteuer?

Kaufvertrag, schenkung
Haus zur Hälfte mit Nießbrauch belegt, weitere Finanzierung schwierig?

Hallo,

Ich habe vor ca. 7 Jahren die Haushälfte von meinem Vater gekauft.
Das Haus besitzt 4 Parteien sprich 4 Wohnungen mit 2 Garagen Garten, Hof und großen Abstellraum über der Garage. Bis vor kurzem gehörte uns das Haus 50/50 also 2 Wohnungen mir (meine Wohnung und eine Mietwohnung) und Ihm 2 Wohnungen (seine Wohnung und eine Mietwohnung). Sein Teil ist fast abbezahlt, auf meinen Teil laufen ca. noch 90T€ jetzt hat er vor kurzem eine Schenkung des gesamten Hauses samt Gehöf gemacht, und hat sich auf seine Wohnung und seine Mietwohnung einen Nießbrauch einschreiben lassen. Da mein Vertrag mit der Bank mich 2020 rauslässt, habe ich einen neuen abschließen wollen, um dem alten Finanzgeber zu entkommen. Der Neue stellte sich jetzt aber quer, und meint, dass aufgrund des Nießbrauchrechts eine Finanzierung nicht möglich wäre, mein Vater müsste an 2. Stelle treten, dies tut er jedoch nachvollziehbar nicht, da er bei einer Insolvenz/Scheidung etc. alles verlieren würde, was er sich Jahre lang erarbeitet hat. Aber wäre alles geblieben wie gehabt (50/50 Besitz) hätte ich eine Finanzierung doch auch erhalten! Kann man eine Schenkung rückgängig machen? 90.000 € ist doch nicht viel Geld für eine riesen Haushälfte. Liegt das an der finanzierenden Bank, soll ich noch eine andere anfragen? Wer hat mit dieser speziellen Konstellation Erfahrung?

Ich danke euch vorab für eure Meinung

Finanzierung, Hauskauf, Nießbrauch, schenkung
Schenkung/ Zinsloses Darlehen für Grundstückkauf?

Hallo Zusammen

für den Kauf eines Grundstückes würden mir meine Eltern das Geld leihen (zinsloses Darlehen). Im Grundbuch würden dann jeweils zu 50% ich und mein Partner als Besitzer des Grundstücks stehen. Weil ja keine Zinsen bezahlt werden, will ja der Fiskus hier vorrausichtlich schauen ob was zu holen gibt da ja hier von Schenkung der

Zinsen ausgegangen. Dabei wird meiner Recherche nach grundsätzlich ein Zinssatz von 5,5 % angesetzt(oder?). In unseren Fall wären das ja ca. 60000€ für beide.

Folgende mögliche Schritte seitens Finanzamt habe ich jetzt zusammen:

1.   60000€ sind kleiner als der Freibetrag für Schenkung von Kindern (also mich), alles OK.

2.   Die 60000€ werden zu 50% aufgeteilt. Freibetrag für Schwiegerkind sind ja 20000€ wodurch auf 10000€ Steuern zu zahlen sind

3.   Die Zinsen werden dann abzüglich des Sparerfreibetrag (ca1600€) auf die Einkommensteuer festgesetzt.

Was gilt nun? Unser Ziel hier wäre natürlich hier keine Steuern zu Zahlen. Gibt es andere Möglichkeiten?

Was passiert, wenn mir die Eltern das Geld als Schenkung (steht momentan auch zu Diskussion) überlassen und wir damit das Grundstück kaufen. Müssen wir damit rechnen auf den Teil von meinem Partner dann abzüglich der 20000€ Freibetrag Schenkungssteuer Zahlen müssen.

Für eure Antworten bedanke ich mich in Voraus

Grüße

Darlehen, Grundstück, schenkung, Schenkungssteuer, Steuern
Wie kann Immobilien-Bürgschaft und Schenkung, ggf. mit Nießbrauch sinnvoll kombiniert werden?

Hallo werte Community,

eine Frage aus dem Bereich Bürgschaft / Immobilienübertragung / Schenkung / Nießbrauch in der Hoffnung, kreative Hilfe von Euch zu erhalten.

Folgende Situation IST:

Aktuell wohne ich zur Miete in einem Haus (A) in dem auch der Vermieter lebt. Der Wert von (A) ist schwer zu beziffern, aber sicherlich über dem noch offenen Kredit von 80.000 Euro. Der Vermieter hat ein weiteres Haus (B) (13 Wohneinheiten), geschätzter Verkehrswert von 1 Million Euro, allerdings auch noch mit ca. 800.000 Euro im Kredit. Vermieter hat keine direkten Erben, ist 60 Jahre alt. Das andere Objekt (B) (mit den 13 Wohneinheiten) sichert ihm sein Einkommen, da er ansonsten keine nennenswerten Einkünfte und auch kaum Rentenansprüche hat. Dieses besagte Objekt (B) allerdings ist seinerzeit mit einer Bürgschaft seiner damaligen Frau finanziert worden, die jetzt aus diesem Vertrag rauswill, da die beiden seit geraumer Zeit geschieden sind.

Problemstellung:

Vermieter fragt mich, ob ich nicht die Hälfte dieses Objektes (B) haben möchte und dafür als Bürge eingesetzt werden könnte. (Die Gütertrennung läuft da wohl auf anderen Wegen). Er kann sich vorstellen, mich als Erben einzusetzen (wie gesagt, keine direkten Erben, nur Geschwister/Neffe)

Motivation Vermieter: Er möchte sowohl seinen Lebensunterhalt über die Mieteinnahmen (von Haus (B) ) sichergestellt wissen als auch im Haus (A) weiterhin wohnen bleiben.

Meine Motivation: Übertragung von Haus (A) auf mich, so dass ich nicht mehr zur Miete, sondern im Eigentum lebe (um beispielsweise sinnvoller Investitionen tätigen zu können). Mittelfristig, also im Erbfall bei Tod des Vermieters Erbe des Objekts (B).

Sachlage soweit verständlich? Ich bin kein Immobilienprofi und werde mir hier sicherlich fachkundige Information und Beratung von verschiedenen Stellen holen und das sehr genau durchrechnen.

Es geht mir aktuell eher darum, wie man hier eine Lösung generieren kann, die für alle Seiten optimalen Nutzen bietet. Freies, kreatives Denken erwünscht, im Zweifel auch abraten! Bisher bin ich im Konzept "Schenkung mit Nießbrauchsrecht" gelandet. Zumindest mal für Objekt (A). Objekt (B) würde ich auch nur dann quasi "bebürgen", wenn mir dies erbrechtlich jetzt oder später ohnehin übergeben würde.

Machen diese Gedanken Sinn? Wie sind Eure Gedanken? Vielen Herzlichen Dank für jegliche Tipps und Ideen...

Bürgschaft, Finanzierung, schenkung

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