Sozialamt will ein Gutachten von der Rentenversicherung, die dieses verweigert?

Hallo zusammen,

meine Mutter hatte in diesem Jahr einen Schlaganfall mit entsprechenden Konsequenzen und jetzt ist sie noch in einen Behördenteufelkreis geraten, was ihren Gesundheitszustand noch weiter verschlimmert, aber naja, das zählt natürlich nicht. Sie hat nun Pflegegrad III. Sie ist 64 und ich sage schon mal vorweg, dass sie wegen fehlender Wartezeit keinen Anspruch auf Rente hat. Das Jobcenter hat meiner Mutter sein Gutachten zugeschickt, nach dem sie langfristig nicht mehr erwerbsfähig ist und dazu aufgefordert, Leistungen der Rentenversicherung (Erwerbsminderungsrente) und der Grundsicherung im Alter wegen der vollen Erwerbsminderung zu beantragen. Das hat sie gemacht. Ihrem Antrag auf Grundsicherung hat sie ein Schreiben von der Rentenversicherung beigefügt, in dem stand, dass ihre Wartezeit für eine Rente nicht erfüllt ist. Außerdem hat sie das Gutachten des Jobcenters über ihre volle Erwerbsminderung sowie die Anforderung des Jobcenters zur Beantragung vorrangiger Leistungen beigefügt. Daraufhin bekam sie eine Ablehnung vom Sozialamt mit der Begründung, dass das entsprechende Alter nicht erreicht ist und dass im Schreiben der Rentenversicherung nur steht, dass die Wartezeiten nicht erfüllt sind, aber nichts zur Erwerbsminderung, und dass das Gutachten des Jobcenters fürs Sozialamt nicht bindend ist, und dass die eins bräuchten von der Rentenversicherung. Also, ich halte es schon mal für frech, dass man gleich abgelehnt hat anstatt ein Gutachten der Rentenversicherung nachzufordern. Gleichzeitig wurde Erwerbsminderungsrente beantragt. Nach dem Erhalt der Ablehnung vom Sozialamt hat sie der Rentenversicherung zusammen mit der Anlage zur Feststellung der Erwerbsminderung und dem Schreiben von der Pflegekasse mit dem Pflegegrad meiner Mutter nachgeschickt. Außerdem wurde der Anlage ein Schreiben beigefügt, in dem meine Mutter nochmals deutlich darauf hingewiesen hat, dass sie unbedingt eine Fesststellung ihrer Erwerbsminderung bräuchte, vor allem weil dies von Sozialamt verlangt wird. 2 Wochen später bekommt meine Mutter eine Ablehnung von der Rentenversicherung, in der steht, dass der Grund die fehlende Wartezeit ist, und dass die die Prüfung der Erwerbsminderung nicht durchführen werden, weil meine Mutter wegen fehlender Wartezeit sowieso keinen Anspruch auf Rente hat. Also, ganz kurz nochmals alles: Jobcenter stellt Erwerbsunfähigkeit fest. Sozialamt akzeptiert das Gutachten des Jobcenters nicht und fordert eins von der Rentenversicherung. Rentenversicherung macht dieses nicht, weil es sowieso kein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht. Was soll meine Mutter tun?

Ich bitte um Entschuldigung für so einen langen Text und danke für Ratschläge schon mal im Voraus

Rentenversicherung, Rente, Erwerbsminderung, jobcenter, Sozialamt
Besteuerung von Auslandsrenten und Abfindung?

Mir werden seit fast 2 Jahren diese Fragen gestellt, aber nirgendwo im Internet finde ich verständliche Antworten. 1.a) Ein Deutscher arbeitet ein paar Jahre in England, zahlt dort in die Rentenversicherung ein, geht wieder zurück nach Deutschland und bekommt im Alter eine kleine Rente aus England (unversteuert), die in Deutschland ebenfalls nicht versteuert wird, sondern dem Progressionsvorbehalt unterliegt. 1.b) Er arbeitet anschließed in Deutschland viele Jahre für Kanada und zahlt ganz normal in die deutsche Rentenversicherung ein. Als er in Rente geht, bekommt er natürlich die deutsche Rente, aber zusätzlich auch eine in Kanada nicht versteuerte Einmalzahlung seines Rentenanspruches der kanadischen „Volksrente“ OAS, die aus Steuergeldern finanziert wird und somit beitragsfrei ist. Diese Rentenzahlung soll nun in Deutschland versteuert werden. Frage: Weshalb einmal Progressionsvorbehalt und einmal Versteuerung? Es besteht für beide Länder ein Doppelbesteuerungsabkommen. 2.) Die kanadische Regierung zahlt ihren Angestellten, wenn sie das Beschäftigungsverhältnis beenden, eine Abfindung , auch wenn man in Rente geht. In Deutschland gibt es sowas nicht, trotzdem heißt die Zahlung explizit „Abfindung“. Sie richtet sich nach deutschen Gepflogenheiten, d.h. ½ Monatsgehalt pro gearbeitetem Jahr, bis zu einem Maximum von 12 Monatsgehältern nach 24 Jahren. Diese Zahlung sieht das Finanzamt als "Arbeitslohn für mehrere Jahre" an und will sie entsprechend versteuern. Frage: Wird ein Arbeitslohn höher als eine Abfindung versteuert, oder weshalb kann das Finanzamt eine Zahlung des ehemaligen Arbeitgebers schlicht und ergreifend umdeklarieren und (höher?) versteuern? Versteht jemand diese Steuerangelegenheiten? Über qualifizierte Antworten würde ich mich freuen?

Rente, Abfindung, DBA, doppelbesteuerungsabkommen, einkommensteuer, Lohnsteuer, Steuern, Steuerrecht
Ich habe eine volle Erwerbsminderungsrente, aber es geht mir nun besser, welche Folge hätte ein Rentenverzicht?

Sachverhalt: seit Juli diesen Jahres erhalte ich von der Deutschen Rentenversicherung eine Rente wegen voller Erwerbsminderung befristet bis 31.08.16. Da sich mein Gesundheitszustand wider Erwarten bereits im September gebessert hat, arbeite ich seit Oktober wieder. Was zunächst mit 6 Wochenstunden im entgeltlichen ehrenamtlichen Bereich begonnen hat, hat sich inzwischen über diverse Formen der Beschäftigung bei zwei Arbeitgebern ausgedehnt. (entgeltliche + unentgeltliche Ehrenamtstätigkeit, geringfügig entlohnte Beschäftigung und kurzfristige Beschäftigung). Welches zusammengerechnet seit einigen Wochen einem Vollzeitjob entspräche. Nur eben kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bisher. Für ein solches habe ich aber seit Anfang dieser Woche eine mündliche Zusage zum 01.01.16. Möchte diesen Arbeitgeber aber auf keinen Fall über meine Rentnereigenschaft informieren. Da ich jedoch als Rentner wegen voller Erwerbsminderung einen anderen Beitragsgruppenschlüssel haben werde als ein "normaler" Arbeitnehmer, würde dies dem AG aber spätestens bei der ersten Lohnabrechnung auffallen. Aus diesem Grund habe ich bei der DRV um den Entzug der Rente gebeten. Was sich jetzt aber nicht so einfach rausstellt und erst mit einem möglichen ärztlichen Gegengutachten geklärt werden muss. Was nicht vor Beginn des neuen Kalenderjahres sein wird. Der Sachbearbeiter hat aber im Telefonat noch kurz die Möglichkeit des Rentenverzichts erwähnt.

  1. Welche Folgen hätte ein Rentenverzicht? Und könnte ich damit für Januar den gewünschten Beitragsgruppenschlüssel mit voller Beitragspflicht in allen vier Sozialversicherungszweigen erreichen?
  1. Gibt es Möglichkeiten den Bescheid über den beantragten Rentenentzug zum 31.12.15 noch in diesem Monat zu erhalten? Z.B. durch Nachweise der in den letzten Wochen geleisteten Stunden?

    Mit freundlichem Gruß

Rentenversicherung, Rente, arbeitsrecht, erwerbsminderungsrente, Recht, Sozialrecht, Sozialversicherung, Sozialversicherungsrecht
Wie kann man ein Haus innerhalb der Familie fair überschreiben?

Hallo ich suche hier allgemein nach einer Fairen Lösung für alle Parteien,

Zu dem Fall:

Vater besitzt 50% eines Eigenheims (Wert ca. 400k ist aber noch mit 50k belastet) er hat zwei Kinder die zu jeweils 25 % im Grundbuch eingetragen sind.

Vater will jetzt in eine kleine Mietwohnung ziehen und die 50 % an beide Kinder übergeben als Gegenleistung wünscht er sich eine Rente von beiden Kindern (oder auch nur von einem). Vater wäre aber auch mit einer anderen Einigung einverstanden (z.B. Sofortauszahlung der 50%...)

Kind 1 + Lebenspartner möchte gerne das komplett Haus kaufen also incl. der 25 % des Kindes 2.

Kind 2 ist damit einverstanden, ist aber noch Student und möchte deshalb erst in ein paar Jahren eine eigene Wohnung kaufen, schon alleine deshalb weil man zurzeit in der Großstadt keine guten Wohnungen findet und einen viel zu hohen Preis dafür bezahlt. Wegen der aktuellen Kauflagen in einer Großstadt würde Kind 2 zum jetzigen Zeitpunkt aber bei einem Verkauf vermutlich einen höheren Preis erzielen als wenn er es an Kind 1 verkauft. Zudem möchte Kind 2 eigentlich bei der aktuellen Zinssituation keine große Summe auf dem Konto haben.

Kind 2 wird keine Wohnung für sich kaufen können, da nicht klar ist an welchem Ort es bleibt. Kauft Kind 2 eine Mietwohnung muss es die Mieteinahmen versteuern und die Mietwohnung evt. auch wieder in ein paar Jahren verkaufen um dann das Kapital für ein Eigenheim zu verwenden, dann fallen also zweimal Kosten für Grunderwerbsteuer etc. an.

Nun zu den Fragen:

Welche Summe setzt man an auf die man sich einigt die Kind 1 an Kind 2 ausbezahlen sollte (inc. oder exklusive der Rente)? Gibt es eine Möglichkeit dass also z.B. 200k für Kind 2 irgendwo so geparkt werden, dass dieses es erst in ein paar Jahren verwenden kann ohne dadurch einen Verlust zu haben?

Was gibt es allgemein für faire Lösungen für Kind 1 und Kind 2?

Was müssen Kind 1 und Kind 2 unbediengt beachten?

Ein Kauf des 50 % Anteils von Kind 2 in ein paar Jahren kommt für Kind 1, Lebenspartner und Vater nicht in Frage.

Also noch einmal kurz zusammengefasst.

Vater will jetzt das Haus übergeben und wünscht sich jetzt eine Rente, Kind 1 möchte jetzt auf Grund der Kreditlage das Haus komplett Kaufen (zu einen fairen Preis, wie setzt man den an?). Kind 2 kann erst in ein paar Jahren etwas mit dem Kapital anfangen.

Die Familienverhältnisse sind alle unter einander sehr gut, deshalb wird nach einer guten Lösung für alle gesucht.

Danke

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Viele Fragen zu freier Mitarbeit und Arbeitslosigkeit - was genau muss ich tun?

Kenne mich leider noch nicht so gut aus: Mein Arbeitsvertrag endet diesen Monat. Leider wurde mir in der Probezeit gekündigt - die Auftragslage ist im Sommer leider gleich 0. Habe 5 Monate beim jetzigen Arbeitgeber in Vollzeit gearbeitet. Davor habe ich mein Studium abgeschlossen, zwischen Abschluss und Beginn des Arbeitverhältnis war ich einige Monate arbeitssuchend.

Habe mich telefonisch schon beim Arbeitsamt arbeitssuchend gemeldet. Anspruch auf ALG1 habe ich nicht, da ich zu kurz beschäftigt war. ALG2 wohl auch nicht, da ich durch ein Erbe seit Ende letztem Jahres ein paar Mieteinnahmen habe. Ca. 1000€ pro Monat brutto. Muss mich aber noch mit jemandem vom Amt treffen.

Nun hab ich ab 1. Mai also keinen Job mehr. Allerdings ein Angebot als freier Mitarbeiter bei einem seriösen Medienunternehmen. Das würde ich gerne machen, denn es wäre sicherlich gut für meinen Lebenslauf und die Arbeit würde Spaß machen. Erstmal drei Monate auf Probe: 5 Tage pro Monat mit einer Tagesgage von 225 Euro. Wäre ab Mai (in der dritten Mai-Woche hätte ich meine 5 Tage für den Mai).

Ich würde mich aber weiter bewerben, evtl kann ich ab September eine Festanstellung bei einem anderen Arbeitgeber haben. Hoffentlich.

Nun weiß ich nicht, was ich Versicherungstechnisch machen soll und brauche mal einen Rat: Ein bißchen gegoogelt habe ich, werde daraus aber nicht schlau.

Aktuell bin ich noch über meinen Arbeitgeber versichert, muss meiner Krankenversicherung aber mitteilen, was ab Mai ist.

Noch habe ich für die freie Mitarbeit nichts unterschrieben (weiß auch nicht genau, ob ich überhaupt etwas bekomme - einen Arbeitsvertrag bekomme ich ja nicht?) aber mündlich die Zusage und auch per Mail, dass es beantragt sei.

Was sage ich denn nun meiner Krankenversicherung? Ich will weiter in der gesetzlichen bleiben, eben dann wohl wieder freiwillig, wie im letzten Jahr, als ich arbeitssuchend mit eigenen Mieteinnahmen war. Damals bekam ich keine Leistungen vom Amt außer der Anrechnung der Rentenpunkte.

Wenn ich aber freier Mitarbeiter bin, bin ich dann überhaupt noch arbeitssuchend? Wahrscheinlich doch nicht - kann ich denn dann freiwillig weiter Rentenbeiträge zahlen? Und wie läuft das? An wen muss ich mich wenden und wieviel Kosten kommen da auf mich zu in etwas?

Und: Kann ich auch freiwillig Arbeitslosenversicherung zahlen? Muss ja irgendwann mal auf meine 12 Monate kommen, für den Fall, dass ich nach der freien Mitarbeit den anderen festen Job bekomme, den aber wieder verlieren sollte? An wen wende ich mich da und was käme da an Kosten auf mich zu?

Und was müsste ich als freier Mitarbeiter sonst für behördliche Sachen abklären? Muss ich dem Finanzamt im Vorfeld bescheid geben? Ich blicke einfach nicht mehr durch. Vielleicht kennt sich da jemand aus und kann mir helfen? Oder an wen wendet man sich da am besten?

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