2 Monate ohne Warmwasser, vorzeitige Kündigung des Mietvertrags, Kaution?

Hallo liebe Helfende.

Seit 2 Monaten haben wir durchgehend in unserer Mietwohnung kein Warmwasser.

Trotz mehrmaliger Aufforderung hat sich der Vermieter nicht drum gekümmert. Wir haben ihm sicher 10x geschrieben und angerufen. Als wir in die Wohnung damals eingezogen sind hatten wir einen E-Boiler, dieser musste aber (Auftrag von Hausverwaltung) wegen fehlendem Kanal für das Dehnungswasser, vor einigen Monaten abmontiert werden. Für eine Therme war der Vermieter zu geizig. Deshalb hat er unsere Wohnung an die Therme der Nachbarswohnung (ebenso in seinem Besitzt) angeschlossen und meinte wir sollten uns dann die Kosten mit dem Nachbar aufteilen. Seitdem abmontieren und umschließen hatten wir immer wieder Probleme mit dem Warmwasser. Mittlerweile haben wir seit 2 Monaten kein Warmwasser. Nach 1 Monat ohne Warmwasser und vielen Aufforderungen dies zu beheben, haben wir dem Vermieter über Whatsapp geschrieben, dass wir mit Ende des nächsten Monats ausziehen und den Mietvertrag kündigen, da dieser Zustand unzumutbar ist. Dies hat er auch zur Kenntnis genommen. (Bzw. mit „zur Kenntnis genommen“ geantwortet.) Am 30.07.2023 folgte die Schlüsselrückgabe sowie Wohnungsübergabe. Nun weigert der Vermieter sich die Kaution zurückzugeben.

Zuerst meinte der Vermieter wir müssten noch die Gaskosten bei dem Nachbar begleichen, danach würden wir die Kaution zurückbekommen. Wir suchten das Gespräch mit dem Nachbar und der wiederum erzählte uns, er hat gar keine Rechnungen, weil er nie ein Gas angemeldet hat und selber noch nie etwas für das Gas bezahlt hat. Dies erklärten wir auch dem Vermieter so. Jetzt nach der Wohnungsübergabe und Schlüsselübergabe meint der Vermieter wir müssten zuerst ordentlich kündigen (schriftlich und unter Einhaltung der 3 monatigen Kündigungsfrist) erst dann könnten wir wieder eine erneute Wohnungsübergabe machen, um die Kaution zurückzubekommen.

Er hat die Schlüssel schon zurückgenommen, die Wohnung ist leer und nun soll ich trotzdem noch 3 Monate bezahlen?

Was würdet ihr denn an meiner Stelle tun?

Details zum Mietvertrag:

Befristet (3 Jahre), waren jetzt aber schon 2 Jahre dort

Danke im Voraus!

Kaution, Miete, Mietrecht, Vermieten
kann das Jobcenter bei Umzug verlangen dass ich meine alte wohnung kündige?

Hallo zusammen! Ich habe gerade die Möglichkeit bekommen mit meinen 2 Kindern in einer Größere, fast gleich teure, Wohnung zu ziehen. Mein kleiner ist fast 2 mein großer fast 12, wir leben in einer 2 Zimmer wohnung in Berlin und suchen seit sehr langer Zeit nach einer größeren wohnung…hatten aber immer Pech… nun habe ich die Wahnsinns Möglichkeit bekommen einen Untermietvertrag auf unbegrenzte Zeit, mit Möglichkeit der Übernahme des Mietvertrages zu kriegen . Allerdings wird das Haus nächstes Jahr verkauft, erst dann wird sich das endgültig klären.
Ich möchte gerne zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit meine beiden Kids in die neue wohnung ziehen, da es mittlerweile wirklich schwer ist, den Bedürfnissen beider gerecht zu werden auf so engen Raum.. und hoffe den Mietvertrag dann endgültig zu übernehmen nächstes Jahr.

meine Mutter würde von ihrer kleine Rente die Hälfte der Miete der alten wohnung bezahlen und ich würde mir einen Mitbewohner für das Jahr holen nur um die Wohnung zu behalten, falls es mit der anderen wohnung aus irgendwelchen Gründen doch nichts werden sollte.. damit ich dann nicht mit meine Kindern auf der Straße stehe und mein großer weiter auf seine echt tolle Schule gehen kann.
meine Mutter würde für das Jahr die Miete bezahlen von ihrer kleinen Rente. Quasi als Geschenk an uns alle.
das bürgeramt also natürlich natürlich nur die neue, fast gleich hohe Miete der anderen Wohnungen aufkommen..

könnte ich da Probleme kriegen? Bzw kann das bürgeramt verlangen dass ich die andere Wohnung kündige? Auch in so einer extremen Wohnungsnot wie sie aktuell in Berlin herrscht.. ich möchte einfach nur diese Chance nicht verlieren… ich danke euch schon mal im Voraus!

Mietrecht, Bürgergeld
Wer bekommt die Wohnung?

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem: mein noch Ehemann und ich sind seit über 2 Monaten getrennt und seither lebe ich vorübergehend bei meinen Eltern (diese wohnen aber nicht in der selben Stadt). Die Wohnung meiner Eltern lag viel zu klein. Da ich auch noch ein 3 Jähriges Kind habe ist es ziemlich schwer für mich ohne Auto den Kleinen morgens in den Kindergarten zu bringen.

Letzte Woche kam tatsächlich die Polizei zu uns nach Hause, weil mein Ehemann sich nicht bereit erklärt die Wohnung zu verlassen und hat alles so dargestellt als hätte ich ihn attackiert. Ich bin aber die jenige mit den Hämatomen am Arm?! Einer von beiden mussten nun gehen. Die Polizei hat mich und mein 3 Jähriges Kind herausgebeten. Ich darf mich also meiner eigenen Wohnung nicht nähern bis zum 16.

das Problem der ganzen Sache ist natürlich, dass er sich schon im September aus dem Mietvertrag gestrichen hat und somit überhaupt kein Mieter mehr dieser Wohnung ist.

was ist denn jetzt nun richtig? Darf er dort leben oder nicht? Ich habe schließlich das Leben meines Sohnen umkrempeln müssen, da er dort seine ganzen Sachen hat und bei meinen Eltern kaum Spielzeug und auch noch ein viel zu kleines Zimmer, dass er mit mir teilen muss (8qm).

Arbeiten möchte er natürlich auch nicht, da er kein Unterhalt zahlen möchte.

das ganze ist natürlich unfair, da ich die ganze Wohnung selbst aufgebaut habe und aus meiner eigenen aufgebauten Wohnung soll?

ich war schon beim Anwalt aber das ganze kann natürlich dauern…

lg

alleinerziehend, eltern, kinder, Mietrecht, Mietvertrag, Polizei, Rechte, Trennung
Kann doppelte Miete nicht zahlen?

Wir haben im Dezember letzten Jahres die fristlose Kündigung der Wohnung erhalten, in der wir seit 13 Jahren wohnen (Stress mit dem Vermieter gab es immer wieder, wegen so Geschichten wie z.B. handschriftlich geschriebener, in kleinster Weise nachvollziehbarer Nebenkostenabrechnungen, die wir zahlten, damit er keinen Stress macht (sowas wie brüllend an unserer Wohnungstür klopfen) oder dass er das Schloss aus unserem Keller ausbaute, damit wir ihn nicht zuschließen konnten, oder dass er plötzlich unangemeldet auf unserem Balkon stand. Vor nicht allzu langer Zeit haben wir dann beschlossen zum Mieterverein zu gehen & und zu wehren. Daraufhin flatterte die fristlose Kündigung ein mit der Begründung, dass der Hausfrieden nachhaltig gestört sei. Ob das so rechtens war und er damit durchgekommen wäre ist hier erstmal egal, da wir auf diesen Stress keine Lust mehr hatten und Angst davor, was eventuell als nächstes kommen könnte, suchten wir eine Wohnung. Fristlos kündigen konnte er uns sowieso nicht, da wir schon solange in der Wohnung leben und die Frist so automatisch 9 Monate beträgt. Diese Frist würde im September auslaufen. Jetzt haben wir eine Wohnung gefunden, die wir ab 01.07 beziehen mussten. Leider will uns der Vermieter nun nicht gehen lassen, ohne dass wir die 3 Monate Miete bezahlen und einen Nachmieter dürfen wir auch nicht suchen. Wir können aber keine doppelte Miete bezahlen. Kann man da irgendwas machen? Immerhin hatte uns der Vermieter ja fristlos gekündigt.

Liebe Grüße

Kündigungsfrist, Mieter, Mietrecht, vermieter
Kann mich meine Freundin aus Ihrem 2 Familienhaus werfen, ohne Kündigungsfrist (kein Mietvertrag)(aber monatliche Zahlung der Nebenkosten meinerseits)?

Hi ich war fast 10Jahre mit meiner Freundin zusammen.Seit Anfang des Jahres sind wir nicht mehr zusammen!

Es war uns beiden klar das ich dieses Jahr ausziehen werde.Und solange versuchen wir uns gegenseitig den rücken freizuhalten!

Um im guten getrennte Wege zu gehen!

Ich übernehme unseren Sohn fast Täglich und sie kann dafür weggehen und zum Sport und andersrum!

Es gibt keine Mietvertrag!

Ich wohne unten in der Wohnung das Hauses!

Ich zahle jeden Monat 500€ und deklariere es als Nebenkosten(seit Jahren)

Die 500€ sind aber eher fast Kaltmiete plus Anteilig Nebenkosten! (Wenn man es realistisch sieht!)

Letzte Woche hat meiner Freundin ein Kündigungsschreiben aufgesetzt, in dem steht ,das ich bis Ende September ausgezogen sein muss!

Gestern also, nur wenige Tage später sagt sie, ich muss heute bzw dieses WE raus!

Sie kann nicht mehr und sie belastet die ganze Sache zu sehr.

Ich meinte das sie sich doch an das Gesetz halten muss!

Wie ist die Rechtslage?

Sie meint ich kann übergangsweise im gleichen Ort ,solange wie ich noch keine Mietwohnung gefunden habe ,in eine Ferienwohnung ziehen.

Sie würde sogar die Hälfte der Kosten kurzfristig übernehmen!

Ich bin völlig überrumpelt und brauche...erstmal einige Infos...!

Könnt ihr mir mit eurem wissen helfen

Danke im vorraus!

Mietrecht, Lebensgemeinschaft
Mieter scheint Miete zu unterschlagen. Ist Urkundsverfahren hierbei das beste?

Hallo,

Mein Mieter schuldet mir die Miete des aktuellen Monats. Schon am Ende des zweiten wies ich ihn auf die fehlende Miete, da sie von ihm spätestens am zweiten Werktag immer ankam. Er meinte, erst am vierten Werktag, dass er in einer Therapie sich befindet und nicht jederzeit Zugriff auf sein Handy hat. Daher konnte er auf meine Anrufe und Nachrichten nicht reagieren. Außerdem kann er nur auf Erlaubnis das Therapiezentrum temporär verlassen. Daher sei ihm die Überweisung, die er vom SB Automaten aus macht, nicht möglich. Sobald die Therapie zu Ende ist, könnte er sich darum kümmern.
Danach hat er erst am Freitag auf meine Anrufe und Nachrichten, wo ich ihm um eine Klarheit gebeten habe, reagiert. Weiterhin meinte er, er hätte insbesondere wochenends keine Möglichkeit, die Überweisung zu erledigen.

Das Komische ist, dass ich ihn gestern am Samstag zufällig persönlich angetroffen habe, weil ich seine Stimme aus seiner Wohnung hörte. Erst nach 10 Minuten Klopfen öffnete er die Tür, was ihm wahrscheinlich peinlich war. Er meinte, dass er bei einer Bank sei, die nur an Werktagen und bis 20 Uhr nur zugänglich sei. Er werde sich aber schnellstmöglich darum kümmern.

Ich habe mich verabschiedet und ihm später geschrieben, dass er die Miete diesen Monat auch bar bezahlen kann. Mit Quittung versteht sich.

Ich werde beobachten , ob am Montag Bewegung reinkommt. Wenn nicht, werde ich rechtlich vorgehen.

Ist hierbei das Urkundenverfahren bei der Erstellung des Mahnbescheids am sinnvollsten? Der Mieter hat außerdem vor 2 Monaten 5 Euro zu viel überwiesen. Muss ich die 5 Euro von meiner Forderung abziehen?

Mein Ziel ist natürlich, so schnell wie möglich ans Geld zu kommen. Er hat auf Nachfrage nichts von finanziellen Schwierigkeiten gesprochen und auch dafür hätte ich eine Lösung.

Wie seid Ihr vorgegangen? Per Inkasso oder direkt Mahnbescheid? Wenn Mahnbescheid, habt Ihr das Urkundenverfahren angekreuzt? Wenn die Zahlung weiter ausbleibt, käme für mich die Kontopfändung und evtl. die Räumung nach dem Berliner Modell in Frage, was bundesweit möglich ist.

Danke

Immobilien, Inkasso, Miete, Mieter, Mietrecht, Recht, vermieter, Vermietung., Vermietung und Verpachtung
Rausschmiss, weil er seit 4Wochen eine neue Bekanntschaft hat?

Hallo, ich lebe mit meinem Partner seit 14 Jahren zusammen. Wir haben einen Sohn, 11Jahre. Schulische, med. oder sonstige Dinge, da hat er sich nie für interessiert oder was mitgemacht. War auch okay, ich hab das ja alles gemacht.

Vor 10 Jahren sind wir mit seinen Eltern in ein Haus gezogen. Gekauft haben sie es.

Kurz nach dem Kauf ist der Vater verstorben. Mein Ex bekam dann ja 1/4 und seine Schwester gab ihr 1/4 an die Mutter. Somit hat die Mutter lt Grundbuch 7/8 und mein Ex 1/8 Teile.

Letzte Woche hat er mir gesagt, dass er seit 4!!! Wochen mit einer Kollegin zusammen ist. 2 Tage später, dass ich doch bitte in ca 1 -2 Monaten ausziehen soll, damit er sie auch mal einladen kann. ( Ich denke, sie wurde von ihrem Partner aus der Wohnung verwiesen).

Da ich mich nicht nur um unser Kind kümmere, sondern auch seit Jahren seine Mama Pflege, möchte sie, dass ich hier bleibe und mir unsere jetzige Wohnung "vermieten". Der Dachboden wurde ausgebaut, dass zu den 2 Wohnungen eigentlich noch eine dazu kam. Natürlich würde ich mein Kind nie bei ihm lassen, wenn ich gehen muss. Aber mein Kind würde durch seine psychischen Baustellen den Boden verlieren.

Ist es denn mit dem Mietvertrag überhaupt möglich?

Die Mama kann doch mit ihrem Besitz machen, was sie will? Selbst wenn alle Eigentümer zustimmen müssen, hat sie doch die Mehrheit mit 7 Teilen oder?

Ich habe schon mit der Schwester geredet, sie hat da nichts gegen.

Sorry, aber für 4 Wochen schmeißt er 14 Jahre weg, was wir mal für uns ausgebaut haben, soll nun alles seins sein. Er knallt es mir ständig an den Kopf, dass alles seins ist . Er weiß nicht, noch nicht, dass ich über die Anteile bescheid weiß und weiß auch noch nichts von einem eventuellem Mietvertrag.

Danke, LG

Mietrecht, Trennung
Kaution nach 6 Monaten nicht zurückgezahlt. Vermieter weigert sich?

Hallo alle,

ich bin vor einiger Zeit aus meiner ehemaligen Wohnung ausgezogen (Mitte Juni 2022 bis Ende November 2022). Die Wohnung habe ich in Top-Zustand zurückgegeben. Es wurden keine Mietmängel festgestellt. Alle Zahlung sind immer pünktlich erfolgt. Ich habe kein Schulden beim Mieter und auch keine Mängel, etc. während der Mietzeit verursacht.

Schon vor vier Monaten habe ich beim Vermieter angerufen und nach der Kaution gefragt (Höhe EUR 800). Der entgegenete, dass er insgesamt sechs Monate Zeit habe für die Abrechnung und meinte (mit frechem Tonfall), dass ich froh sein soll, wenn ich ihm nach der Nebenkostenabrechnung nicht noch zusätzlich Geld schulde (gemeint: Strompreise wg. Inflation). Da ich allerdings nicht geheizt habe und auch nicht gekocht habe bzw. sehr kostenbeachtend gelebt habe, bin ich mir sicher, dass da noch Geld übrig sein muss - trotz Nebenkostenabrechnung.

Mittlerweile sind sechs Monate vergangen und der Vermieter drückt meine Anrufe weg und ignoriert meine E-Mails. Wie gehe ich jetzt vor? Schriftlich Frist setzen und dann einen Mahnbescheid schicken? Aktuell bin ich reisend und habe keine Adresse. Reicht eine E-Mail auch?

Ich hätte auch gelesen, dass nach dem Verstreichen der sechs Monate die Nebenkostenabrechnung um den x-fachen Preis reduziert wird. Stimmt das denn bzw. ist das noch gültig?

Danke für eure Hilfe!

Kaution, Miete, Mieter, Mietrecht, WOHNRECHT, wohnung, Kautionsrückzahlung, Mieterrecht
Vermieter veranlasst Wohnungsöffnung durch Polizei,in meiner Abwesenheit, unter falschem Vorwand und die Polizei hat dem Vermieter womöglich noch rein gelassen?

Hallo an alle,

wie der Titel meiner Frage schon erahnen lässt wird es ein wenig kompliziert aber ich bräuchte dringend Hilfe und Rat.

Also mal von Anfang an:

Ich konnte die Miete für April(780€) und Mai (780€) erstmal nicht zahlen.

Am 28.5 fuhr ich in den Urlaub(28.5bis7.6)und überwies am 1.6, 1000€ an meinen Vermieter.Der Betrag ging am 2.6 beim Vermieter ein.

Als ich dann am 7.6 aus dem Urlaub zurück kam waren 2 Schreiben von meinem Vermieter in meinem Briefkasten.

Schreiben Nr.1 war eine Ankündigung für eine kontrollablesung der wasserzähler für 5.6,da es angeblich Unstimmigkeiten bei der Betriebskostenabrechnung 2021 gab (ich habe ein Guthaben von über 700€ aus der Betriebskostenabrechnung 2021, von denen ich bisher 390 noch nicht zurück bekam), der Brief war datiert auf 25.5, obwohl ich am 28.5 meinen Briefkasten leerte und das Schreiben noch nicht in meinem Briefkasten war. Der Vermieter wohnt quer gegenüber und wirft seine Briefe persönlich ein.

Schreiben Nr.2 war die fristlose Kündigung, vom 2.6.

Als ich dann hoch ging zu meiner Wohnung war zu meiner Verwunderung das Schloss an meiner Wohnungstür ausgetauscht und ein Zettel hing an der Tür , dass meine Wohnungstür von der Polizei geöffnet wurde, mit Aktenzeichen und Anschrift des zuständigen Polizeireviers.

Daraufhin ging ich sofort zum zuständigen Revier und bekam dort die Schlüssel für meine Wohnung.Der Grund für die Türöffnung wurde mir von der Beamtin nicht genannt und sie sagte mir das die zuständige Beamtin noch nicht da sei. Ich solle um 19 Uhr anrufen und dann erfahre ich den Grund.

Als ich dann in meine Wohnung kam war ein langes weises Brett ,das normalerweise vor der Luke vom Wasserzähler stand, auf einem Sessel und die kleine Tür hinter dem der wasserzähler ist (ähnlich eines sicherungskastens) war demonstrativ geöffnet.

Als ich dann um 19 Uhr beim Polizeirevier anrief wurde mir gesagt das mein Vermieter die Türöffnung am 5.6 veranlasst hat da er sich Sorgen um meine Gesundheit gemacht habe, da ich die Miete nicht überwiesen habe und mein Briefkasten voll war.(Briefkasten wurde 28.5 letztes Mal von mir geleert).

1.Vermieter hat womöglich falsche Angaben gegenüber der Polizei gemacht, um die Türöffnung zu begründen.

2.Polizei hat offensichtlich dem Vermieter Zugang zu meiner Wohnung gewährt.

Fragen:

Ist die Türöffnung zu vertreten?

Was könnte ich zur Anzeige bringen (Hausfriedensbruch,Ehrverletzung,ect.)???

Kann ich gegen die Polizeibeamten rechtlich vorgehen?

Zum Zeitpunkt der Türöffnung 5.6 hatte ich einen Mietrückstand von 1340€was nichts außergewöhnliches ist. Außerdem ist es normal das Menschen im Sommer in den Urlaub(10Tage) fahren. Wüsste nicht das ich das trotz Mietrückstand melden müsste.

Meines Erachtens gab es keinerlei Gründe die solch eine Maßnahme rechtfertigen.

Bin wirklich sauer da dies ein massiver Eingriff in meine Privatsphäre war und ich mir bis auf diese Mietschulden niemals etwas zu Schulden kommen lies.

Über antworten und Hilfe würde ich mich sehr freuen.

vielen Dank 😊

beamte, Mietrecht, Polizei, vermieter, WOHNRECHT, Beschwerde, Einbruch, Privatsphäre, Straftat, Hausfriedensbruch, Strafanzeige
Was darf die Hausverwaltung bei der Wohnungsübergabe verlangen, bzw. ist davon Gesetzeswidrig?

Hier die Vorgeschichte in Kurzform:

Massive Lärmbelästigung durch Mieter unter uns, seit deren Einzug.

Persönliche Konfrontationen, ruhige Gespräche, Abmahnung( en) seitens der Hausverwaltung...

Wir ziehen aus, weil es, vorsichtig ausgedrückt, dadurch" Unstimmigkeiten" mit der Hausverwaltung hervorgerufen hat, da ich Kritik ausgesprochen habe.

Nun kommt undadiert die Wohnungsübergabe, und die HV will , daß wir den professionell angebrachten, erlaubten, teuren Sichtschutz ( Loggia- Glas) nicht entfernen.Und das auch nur , weil ich es ansprach, man ja damit die Wohnung besser vermieten kann.Nach dieser Bemerkung meinerseits, überdachte Hr.XY seine zuvor geforderte Beseitigung des Sichtschutzes.

Sie , als Leser, erkennen meinen Hintergedanken?

Das Verhältnis zur HV ist angespannt.

Wir haben noch nicht gekündigt.

Hr.XY schrieb mir noch folgendes:" nach Kündigung folgt Bestätigung und Liste, wie die gemietete Wohnung zurückgestellt werden muß"

Aha.

Mietvertrag ist dann obsolet?

Meine Frage nun:

Ist alles, was er nach der Kündigung fordert rechtswirksam ?

Bzw. : Was kann das schon sein ?

Etwaige Abnutzungen muß er hinnehmen, es wird ausgemalt, Löcher verspachtelt...

2 Frage: erkennen Sie , liebe Leser, einen Ansatz von Schikane ? Eine Art Rachegelüste für das Kritisieren der HV?

3 Frage: vorweg, naiv bin ich nicht.

Ist eine Anwalts- "Vertretung" bei der Übergabe sinnvoll?

Bitte um Ihre geschätzte Meinung, freue mich über konstruktive Tips.

Vielen herzlichen Dank!

Mietrecht
teilmöbliertes Zimmer wie siehts mit der kündigungsfrist aus?

Hallo!

Ich befinde mich aktuell in der Lage das ich durch mündliche Absprache bei einer Freundin und ihrer Mutter ein Zimmer untermiete.

für diesen mündlichen Vertrag gibt es mehrfache zeugen und es wurde oft gesagt „du darfst bleiben bis du ausziehst“ auch vor anderen Menschen. (geplanter auszug war August 2023)

Jetzt gibt es aber die Situation das die Mutter ohne triftigen Grund von heute auf morgen rausschmeißen möchte. (sie ist psychisch krank und alkoholikerin) Ich bezahle miete und kaufe mein eigenes essen zusätzlich interagiere garnicht mit der Mutter, also wir begegnen uns nicht und wir sprechen auch höchstens nur einmal die woche miteinander.

Das zimmer war teilmöbliert, ein Bett, Schrank und Regale waren drin, der Schrank kann von mir aber nicht genutzt werden, da da noch Sachen von einem Familienmitglied drin sind. Für das Zimmer habe ich Tisch, Regale, eine kommode und einen stuhl gekauft.

ergo benutze ich nur das bett und die Regale, den schrank nicht.

sie will jetzt das ich irgendwas unterschreibe um im Juli auszuziehen.

Prinzipiell bin ich bereit auszuziehen, ich würde trotzdem gerne über meine Rechte so mehr oder weniger aufgeklärt werden. Ich bin volljährig.

welche kündigungsfrist gilt da denn jetzt.

die für möbilierte untermietung (ein monat) oder für unmöbilierte (drei monate)?

Hat da wer evtl erfahrung und kann mir anwaltskosten bzw rechtsberatung ersparen?

Mietrecht
Ist ständig aufstehende Haustür rechtens?

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich ständig offenstehender Haustüre.

Ich wohne ein einem Haus, das mit durch Durchgänge mit zwei nebeneinanderstehenden Häusern verbunden ist. Bei Durchgängen sind die Brandschutztüren im Keller gemeint, die nicht abschließbar sind. Wenn einer im ersten Haus in den Keller geht, kann er bis zu unserem Haus zwei Häuser weiter gelangen.

Die Problematik ist, dass seit Jahren dort Jugendliche und Kinder sich Zutritt durch nicht nur durch u.a. eine ständig offen stehende Haustüre Zutritt zu den Häusern verschaffen und neben großen Vandalismus, Sachbeschädigung etc. verursachen und durch die Häuser rennen etc. Die Verwaltung weiß darüber Bescheid und muss ständig Reparaturarbeiten veranlassen wie eingerissene und angebrannte Deckenplatten, Vandalismus im Stromzählerraum etc...

Auch sind die Türen zu den Kellern ständig offen oder werden absichtlich von o.a. Personen offen gehalten, auch habe ich schon mal zwei Jugendliche mit einem großen Schlüsselbund abends im Keller erwischt.

Nun gibt es seit Jahren ein großes Problem mit einem Mieter, der bei Einzug dort nicht im Rollstuhl sass und erst seit drei Jahren auf diese Fahrhilfe angewiesen ist. Er wohnt im Erdgeschoß und hält seit derselben Zeit die Haustür ständig offen, heisst:

Er verlässt das Haus und lässt die Haustüre ständig offen stehen, da diese sehr schwer zu öffnen ist. Dies heisst, er ist in der Stadt stundenlang unterwegs und verlangt dass aufgrund der Behinderung mit dem Rollstuhl die Haustüre STÄNDIG für ihn offen zu stehen hat, damit er wann auch immer wieder leichten Einlaß hat.

Da sich diese drei Häuser in einer Siedlung befinden, wo ständig die Leute an direkt an den Häusern vorbei müssen, ist dies m.E. eine große EInladung für alle sich sehr einfach Zutritt zu den Häusern zu verschaffen.

Grund für meine Frage ist nun, ist dies mietrechtlich so vorgesehen, dass Haustüre aus welchem Grunde auch immer, ständig offen zu stehen haben, weil jemand aus welchem Grund auch immer die Haustüre sonst nicht wieder öffnen kann?

Vorgestern wurde ich abends nachdem ich weit und breit niemanden in Nähe der Haustüre gesehen habe, und diese schloß, von besagtem Rollstuhlfahrer, der von hinten um die Ecke geschossen kam fast umgefahren, übelst beleidigt und bedroht, dass wäre seine Tür und sein Weg und bedrohte mich, so dass ich die Polizei gerufen habe und Anzeige erstattet.

Dieser Rollstuhlfahrer log die Polizei noch an, wiederholte Beileidigungen in anderer Form gegenüber der Polizei über meine Person und drohte mit Anzeige.

Es handelt sich um Mehrfamilienhäuser und auch andere Mitbewohner schließen die ständig offene Haustüre. Warum jemand stundenlang unterwegs ist und meint, das Recht zu haben, dass die Haustüre ständig auf sein muss, damit sein Eingang bei Rückkehr gewährt ist, erschließt sich bei mir nicht in keinster Weise.

Vielen Dank für Antworten im Voraus.

Mietrecht
Mietkaution vor 18 Jahren nicht überwiesen. Was nun?

Wir sind zu dritt vor 18 1/2 Jahren in unsere Wohnung gezogen. Eine Kaution wurde bei der Besichtigung der Wohnung seitens des Vermieters mündlich nicht festgelegt. Mein damaliger Mann und ich haben den Mietvertrag unterschrieben, ohne ihn großartig durchzulesen. Wir waren froh, dass wir eine Wohnung hatten. Mehrfach musste der Vermieter in den darauf folgenden Jahren eine Vermieterbescheinigung ausfüllen, in denen er immer angekreuzt hat, dass keine Mietkaution erhoben wurde.

Ich bin ehrlich, ich habe natürlich irgendwann festgestellt, dass eine Kaution in Höhe von 500 Euro erhoben worden war. Aber nachdem, was mein Ex uns alles geboten hat, waren die 500 Euro nicht machbar. Wir haben also stillgehalten. Der Vermieter bescheinigte weiterhin, dass er keine Kaution erhoben hat. Soweit so gut. Inzwischen bin ich alleine mit einer geringen Rente und bekomme einen Mini -Betrag an Grundsicherung dazu. Jetzt wurde mal wieder eine Vermieterbescheinigung von der Stadt gefordert und erstmals nach über 18 Jahren hat der Vermieter angegeben, dass eine Kaution erhoben, aber nicht gezahlt wurde, aber kein weiterer Hinweis dazu, was jetzt erwartet wird.

Ich weiß jetzt nicht, wie ich vorgehen soll. Da werden jetzt sowieso Fragen vom Amt dazu kommen und ich weiß auch nicht, was seitens des Vermieters jetzt von mir erwartet wird. Ich kann natürlich die 500 Euro nicht zahlen. Wenn überhaupt, würde das wahrscheinlich eher dann vom Amt übernommen werden.

Kann der Vermieter jetzt wegen fehlender Kautionsüberweisung irgendwas gegen mich unternehmen? Ist der. Anspruch quasi "verjährt"?

Ich weiß schon, dass die Kaution nur als Sicherheit hinterlegt wird für mögliche anfallende Reparaturkosten, falls man auszieht und dass man sie eigentlich zurück bekommt, falls sie nicht gebraucht wird. Das halte ich aber sowieso für eher unwahrscheinlich, denn Gründe für das Einbehalten wird der Vermieter sicher immer finden...und ich kann's ehrlich gesagt nicht so gut mit dem Vermieter, weil das ein ganz arroganter Schnösel ist, der sofort auf Konfrontation geht, wenn ihm was nicht passt.

Mit anderen Worten: ich möchte den jetzt nicht fragen, wie es weitergehen soll.

Ich will aber auch nicht, dass meine inzwischen erwachsene Tochter irgendwelche Nachteile hat, falls mir was passiert. Was ist zu tun?

Danke für jede hilfreiche Antwort.

Mietkaution, Mietrecht

Meistgelesene Fragen zum Thema Mietrecht