Guten Morgen!
Folgende Konstellation
Deutsche Spediteur (Leistungserbringer) führt für deutschen Unternehmer (Leistungsempfänger) einen Transport von Deutschland in die Schweiz durch. Gemäß des Mehrwertsteuerpakets 2010 betrachte ich den Fall wie folgt:
--> Leistungsort: Deutschland, da der Leistungsempfänger sein Unternehmen in Deutschland betreibt. --> somit steuerbar --> aber: nicht steuerpfflichtig ABER auch nur dann wenn die entsprechenden Nachweise geführt werden
An dieser Stelle meine Frage: Welche Nachweise sind bei einem Transport von Deutschland in ein Drittland, in diesem Falle Schweiz, gemeint? (Ausfuhrerklärung?, Handelsrechnung?) ---> Wo sind diese Nachweise näher definier?????
Nur wenn die Nachweise vorliegen darf der deutsche Spediteur den durchgeführten Transport OHNE USt abrechnen. Da aber in vielen Fällen mit sog. Sub-Sub Unternehmern in der Speditionsbranche gearbeitet wird, lassen sich die Nachweise in der Praxis meist nicht führen. Dies würde also dazu führen, dass ich dem deutschen Kunden einen Transport von D -> CH mit deutscher USt berechnen würde. Dies führt in den meisten Fällen zu Unverständnis beim Kunden. Hat jemand ähnlich Erfahrungen gesammelt???
mfg CW