Deutsche Umsatzsteuer auf Ausländischer Rechnung?

Ich als Umsatzsteuerpflichtiger Einzelunternehmer mit Sitz in Deutschland erhalte eine Rechnung von Dropbox aus Irland, aufgrund dessen, das ich mich leider mit dem Standart Dropbox Abo nicht als Unternehmer kenntlich machen kann und somit meine USt-Id nicht auf der Rechnung drauf steht, wird hier seitens Dropbox davon ausgegangen, dass dies ein B2C Geschäft ist und Umsatzsteuer berechnet.
Wieso aber werden hier Deutsche Umsatzsteuer berechnet und nicht Irische?
Soweit ich das verstanden habe muss man beispielsweise als Deutscher bei der Rechnung an eine Privatperson im EU-Ausland oder Drittland, Deutsche Umsatzsteuer berechnen.
Sollte dann doch in Irland nicht anders sein oder?
Zweite Frage:
Ist es richtig, dass ich jetzt in diesem Falle zum einen die Brutto Rechnung bezahlt habe, auf diese das Reverse-Charge Verfahren anwende und weitere 19% Umsatzsteuer zahle, mir diese aber nicht im Vorsteuerabzug wiederholen kann da die Rechnung nicht richtig ausgestellt wurde und meine USt-Id nicht erhält?
Mit anderen Worten: Nur weil Dropbox mir nicht gestattet meine USt-Id anzugeben, muss ich jetzt statt 10,08€ direkt 11,99€ zahlen, auf diese noch einmal wegen des Reverse-Charge Verfahrens 19% Umsatzsteuer berechnen (2,28€) und bekomme diese dann sogar nicht einmal wieder da die Rechnung ja nicht richtig erstellt wurde?
Im Endeffekt zahle ich also 14,27€ statt nur 10,08€ nur weil ich mich nicht als Unternehmer kenntlich machen kann?
Das wäre natürlich ärgerlich

Bild zu Frage
einkommensteuer, Finanzamt, Mehrwertsteuer, rechnung, Steuererklärung, Steuern, Vorsteuer, Reverse-Charge-Verfahren
Wie kann man Provisionen/Gutschriften an Privatpersonen zahlen und als Betriebsausgabe in der Buchhaltung verbuchen?

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich meiner Buchhaltung. Ich habe schon vor ein paar Tagen eine Antwort erhalten, nach weiterer Recherche bin ich allerdings wieder verunsichert.

Die Situation ist folgende: Mein Partner und Ich möchten unsere Produkte gerne über Blogger und Influencer verkaufen. Dafür erhalten diese eine Gewinnbeteiligung (Provison) bzw. eine einmalige Zahlung (Honorar). Da wir mit relativ vielen Influencern arbeiten wollen und auch kein Interesse haben die steuerliche Situation jedes einzelnen zu prüfen, wollten wir die Zahlungen als Gutschrift verrechnen. Wir wollen uns also quasi eine Rechnung schreiben und sofort bezahlen.

Uns wurde die Form der Gutschrift empfohlen und gesagt, wir sollen keine Umsatzsteuer angeben, da die Influencer nicht UmSt. pflichtig sind. Nun stellt sich uns die Frage, ob wir als Grund für die nicht ausgewiesene Umsatzsteuer die Kleinunternehmerregelung angeben können. Wir wissen ja nicht, ob die Influencer ein Unternehmen angemeldet haben. Was diese ja eigentlich für eine Gutschrift müssten, da es schließlich nur bei B2B Geschäften geht oder kann man es auch bei B2C Geschäften so machen.

Oder können wir die Zahlung einfach überweisen und trotzdem als Betriebsausgabe geltend machen ? Wir wollen schließlich nicht mehr Einkommensteuer zahlen, als wir Gewinn gemacht haben.

Was wäre der einfachste Weg die Influencer zu bezahlen, ohne uns von denen einen Rechnung schreiben zu lassen und diese zu einer Gewerbeanmeldung zu drängen? Im Grunde ist es ja die steuerliche Situation von jemand anderem und nicht unsere.

Buchhaltung, Finanzen, Mehrwertsteuer, rechnung, Steuererklärung, Steuern
MwSt (USt) bei Verpackungskosten im Versandhandel | Vorsteuerabzug

Hallo liebe Community,

ich habe einige Fragen zu der Behandlung der Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) bezüglich der Verpackungskosten. Ich möchte die Kosten für einen Versandhandel über Excell kalkulieren. Tausende Daten fließen über verrückte Kostenfunktionen ein. Es scheitert gerade am Vorsteuerabzug...

Nun bilden die Versand- und Verpackungskosten einen erheblichen Kostenanteil, der in die Berechnung miteinfließen muss. Der Versand ist für den Endkunden "kostenlos", d.h. der Endkunde sieht nur den Endpreis der Verkaufswaren. Wir übernehmen dabei die Kosten für den Versand zum Kunden. Im Kaufpreis ist auch die Option enthalten zusätzlich noch ein kostenloses Probestück zu erhalten, welches ebenfalls kostenlos zugesandt wird. Da das ganze Spiel die Marge erheblich auffrisst, werden diese Kosten natürlich auf den Verkaufspreis indirekt aufgeschlagen, den ich mit der Kalkulation rausfinden möchte.

Folgender Fall: Peter kauft bei uns ein 100er-Gebinde Schokoriegel ein. Weil er sich nicht sicher ist, ob ihn dieser auch schmeckt, wählt er zusätzlich die Produktprobe aus. Er bezahlt bei uns den Gebindepreis inklusive Mehrwertsteuer.

Nun schicken wir ihm einen Vollkornriegel zu (kostenloser Versand). Peter schmeckt es und entscheidet sich nicht um, sondern bleibt bei seiner Geschmacksrichtung. Nun schicken wir ihm das komplette Gebinde zu (kostenloser Versand).

Frage 1: Gebinde Sind die Verpackungskosten (Kartons, Klebeband, etc.) für das Gebinde vorsteuerabzugsfähig? Es handelt sich ja um unselbstständige Nebenkosten, sprich die Besteuerung der Verpackungskosten richten sich nach der Besteuerung der Verkaufsgüter. Wir verkaufen die Güter mit 19% MwSt, wovon wir selbstverständlich die Vorsteuer abziehen können. Wie sieht das aber mit den Verpackungskosten aus? Diese werden in der Kundenrechnung ja nicht aufgeführt, sondern indirekt aufgeschlagen. Sind sie überhaupt abzugsfähig? Als Firma müssen wir nach meinem Verständnis den kompletten Bruttopreis tragen, da wir die Kosten ja nicht weitergeben. Irre ich mich da?

Frage 1.2: Gebinde Wie verhält es sich mit den Versandkosten unter dem obigen Sachverhalt? Ich bin der Meinung, dass hier kein Vorsteuerabzug möglich ist (DPD)

Frage 2: Probe Wie verhält sich das ganze mit den Probestücken (Teile eines großen Gebindes), die der Kunde ohne Aufpreis als Service erhält? Sind die Probewaren vorsteuerabzugsfähig? Nach meinem Verständnis ja nicht, da wir in der Wertschöpfungskette das letzte Glied bilden. Dementsprechend müssen wir auch hier die vollen Bruttokosten tragen. Irre ich mich da?

Frage 2.1 Probe Bei den Probestücken fallen selbstverständlich auch keine weiteren Versand- oder Verpackungskosten an. Muss das Unternehmen auch hier die vollen Bruttokosten für Versand und Verpackung tragen?

Ziemlich wirre Angelegenheit.

Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Vorsteuerabzug, Versandkosten, Vorsteuer
von kleinunternehmerreglung zur Regelbesteuerung (Umsatzsteuervoranmeldung mtl.viertl. jährlich?)

hallo, anfang februar bin ich zur meinem steuerberater gegangen und habe ihm gesagt, dass ich gerne von der kleinunternehmerreglung raus, weil mein umsatz letztes jahr 2011 22400 betrug. er wollte dem fa ein schreiben setzen und ich sollte dann auf antwort warten. da bis jetzt nichts gekommen ist, habe ich meinem steuerberater gefragt und er hat gesagt, das er es auf jedenfall mitgeteilt hat dem fa und ich ein schreiben bekommen hätte sollen. somit habe ich letzte woche beim fa angerufen und die haben mir gesagt, das ich ust-pflichtig bin. ich habe seid anfang des jahres alle meine rechnungen mit mwst. ausgewiesen und bisher keine ust.voranmeldung getätigt. jetzt hatte ich meinen steuerberat auf empflehlung einer freundin gewechselt letzte woche und er wil jetzt die umsatzsteuervoranmeldung machen und ich solle mit versäumniszuschlägen rechen, da ich das hätte machen müssen. ein anderer freund sagt jedoch, dass er seine umsatzsteueranmeldung immer jährlich macht bzw. sein steuerberater. der jetztige steuerberater will jetzt monatlich buchhaltung bei mir führen, und daher 60 euro in rechnung mtl. stellen. mein frage: stimmt das, dass ich jetzt doch monatlich umsatzsteuervoranmeldung machen müsste und muss? und mit versäumniszuschlag rechnen muss? kann ich das auch nicth jährlich machen umsatzsteuervoranmeldung? (falls relevant bin promoter) für tipps würde ich mich freuen : ) danke im vorraus...

Finanzamt, Kleinunternehmer, Mehrwertsteuer, Steuerberater

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