Freelancer ohne Wohnsitz in Deutschland

Hallo zusammen,

ich werde in 2 Monaten mein Studium abschließen und plane einen Monat später ab Oktober mit meinen Freund ins Ausland (vermutlich Asien, keine EU-Ausland) zu gehen. Er ist Tauchlehrer und gerade auf der Suche nach einer Stelle, deshalb wissen wir noch nicht wo es hin geht (Aufenthaltsdauer: 6 Monate - 2 Jahre, Dauer noch nicht sicher..)

Ich arbeite momentan in einer Werbeagentur, welche mir bereits einen Job als Freelancer angeboten hat. Diesem Job würde ich gerne aus dem Ausland nachkommen, da ich aber nicht weiter die Krankenversicherung in Deutschland zahlen möchte, sonder mich nur privat absichern möchte (wird sonst zu teuer) plane ich meinen Wohnsitz in Deutschland abzumelden, da man sonst nicht aus der gesetzlichen Krankenversicherung austreten kann.

Wie nun rechne ich jedoch meine Arbeit als Freelancer ab? Da ich 2014 länger als 6 Monate in Deutschland war bin ich 2014 natürlich noch voll steuerpflichtig hier. Umsatzsteuer habe ich nicht vor auszuweisen, da ich die Kleinunternehmerreglung in Anspruch nehmen möchte (Ich rechne lediglich mit Kleinaufträgen von ca. 800 € monatlich). Nun das Problem: Ich muss auf meinen Rechnungen ja untere anderem Steuernummer und meine Anschrift schreiben, ohne Wonsitz besitze ich jedoch keine Anschrift? Und darf ich die Steuernummer überhaupt noch verwenden in 2015, da diese ja einem Finanzamt meines Wohnsitzes zugeordnet ist (wäre dann die Verwendung der Steueridentifikationsummer besser?)

Eine weitere Frage ist ob es überhaupt möglich ist als Freelancer für nur einen Auftraggeber zu arbeiten, zumindest zu Beginn... Stichwort: Scheinselbstständigkeit!

Und jetzt wirds noch komplizierter:

Zu diesem Job als Freelancer kommt noch das ich letzten Monat und nächsten Monate auf einer Messer gearbeitet habe / bzw. arbeiten werde und etwas Geld für das Ausland zu sparen (zusammen nur 900€). Ich habe/hatte aber nur diese zwei Jobs dieser Art, und plane dies auch nicht zu wiederholen. Kann ich diese auch unter meiner Freelancer-Tätigkeit laufen lassen, obwohl diese vom Tätigkeitsfeld nicht dazu gehören (Freelancer: Grafikdesigner, Messe: Kundenberatung).

Ich würde mich sehr freuen wenn mir jemand helfen kann. Denn ich möchte weder den Deutschen Staat bescheißen noch meinen Auftraggeber rechtlich Probleme bereiten.

Beste Grüße

Ausland, Finanzamt, Freiberufler, Krankenversicherung, rechnung, Steuererklärung, Abrechnung, Anmeldung, Auslandsaufenthalt
Versicherungspflichtsbefreiung als deutscher Student im Ausland (Doppelversicherung)

Ich bin Deutscher und an einer deutschen Universität eingeschrieben. Ich lebe aber momentan im EU-Ausland und arbeite dort. Durch das Arbeiten bin ich dort auch versicherungspflichtig und habe auch eine Versicherung. In Deutschland habe ich eine Studentenversicherung (GKV). Meine Frage ist nun, kann ich von der deutschen Versicherungspflicht befreit werden? Ansonsten hätte ich ja zwei Krankenversicherungen in der EU; das wäre mit doppelt mehr als zu viel. Dazu habe ich Folgendes von deutschen Universitätsrechten gelesen:

Versicherungspflichtig sind Studierende, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland eingeschrieben sind. Dies gilt auch für im Inland eingeschriebene Studierende, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, wenn aufgrund über- oder zwischenstaatlichen Rechts kein Anspruch auf Sachleistungen besteht.

Zudem habe ich auf "deutsche-im-ausland.org" Folgendes gefunden: Eine „Doppelversicherung“ kann also im Zweifel nur vermieden werden, wenn das innerstaatliche Recht des ausländischen Staates eine dem § 5 Absatz 1 Nr. 9 SGB V entsprechende oder vergleichbare Regelung enthält, die die Krankenversicherung der Studenten bei Vorliegen eines Leistungsanspruchs nach über- oder zwischenstaatlichem Recht ausschließt.

In meinem Fall befinde ich mich doch also in einem Land mit "Anspruch auf Sachleistungen". Ich müsste also von meiner Versicherungspflicht in Deutschland befreit werden können und trotzdem an meiner deutschen Universität eingeschrieben bleiben?

Student, Ausland, Krankenversicherung
Krankenkasse fordert Beiträge mit Zollamt,trotz Teilbezahlung der Rückstände Pfändung

Hallo ich hoffe mir kann hier jemand weiter helfen.

Ich war über einen längeren Zeitraum nicht Krankenverischert und es hat sich dadurch eine hohe Summe an Rückständen angesammelt.

Seit Dez. 2012 bin ich Hartz4 Empfänger und die KV wird vom Amt übernommen.

Die Beiträge, die ich der KV Schulde, sind vom 01.11.11- 01.05.11 sowie 01.07.2012- 01.12.12

Jetzt habe ich vor 2 Wochen erstmals 400 Euro an die KV überwiesen ( Ich habe das telefonisch abgeklärt), um meinen Schuldenberg abzutragen. Die KV weiß jetzt! auch, dass ich Hartz 4 bekomme.Ich habe 2 tage nach der Überweisung extra noch einmal bei der KV angerufen um sicher zu sein dass a) das Geld da ist und b) keine weiteren Folgen auf mich zu kommen.

Gestern habe ich 4 Briefe vom Hauptzollamt in meinem Briefkasten gefunden, mit der Forderung die Beiträge vom 01.07.12 - 01.12.12 innerhalb von 2 Wochen zu überweisen, sonst droht mir eine Pfändung (von was auch immer).

meine Frage(n): Kann ich die Forderung des Zollamtes noch Aufheben lassen und wenn ja wie?! Und bringt es mir etwas , die bereits vor zwei Wochen überwiesenen 400 Euro zu erwähnen? Denn hätte ich das ,mit der Zollamtsforderung gewusst, hätte ich natürlich die 400 Euro nicht an die Krankenkasse sondern an das Zollamt überwiesen.......(Was doch eigentlich das Gleiche ist oder??)

Ich Danke vielmals und hoffe ich kann heute noch schlafen ;)

krankenkasse, Krankenversicherung, Rückzahlung, Schulden, zoll
Werkstudent und Kleingewerbe - Krankenversicehrung und 20h Limit

Ich weiß, dass das hier bereits einige male gefragt wurde. 90% der offenen Fragen (Krankenversicherung/Gewerbe/Freiberufler) sind mir auch schon klar. Jedoch noch nicht alles.

Die Situation:

Ich arbeite als Werkstudent 15-20h pro Woche. Dabei verdiene ich zwischen 600 und 800 Euro im Monat. Deshalb bin ich auch studentisch Kranken- und Pflegeversichert.

Der Plan

Ich möchte mich nun nebenher noch selbstständig machen. Webdesigner (Teils Stundenarbeit für Agenturen, teils Festpreis-Arbeiten ohne Zeitnachweis), Einnahmen aus Werbeanzeigen und Affiliate-Programmen im Web. Dafür möchte ich ein Kleingewerbe anmelden.

Bleibt mein studentenstatus bestehen? Für Krankenversicherung und meinen jetzigen Arbeitgeber

Nicht mehr als 20h/Woche ist mir klar. Das Problem: Die Einnahmen aus dem Kleingewerbe können nicht in Stunden gemessen werden. Das sind Festpreise für Webdesigns, die Affiliate-Sachen sind ja quasi Einnahmen ohne Zeitaufwand. Alles an Zeitaufwand läuft in der Vorlesungsfreihen Zeit (Wochenende+Ferien), würde also - falls das überhaupt relevant ist - nicht in die 20h zählen. Meine Arbeitszeiten als Kleinunternehmer sind also nicht nachzuvollziehen bzw offiziell gar nicht vorhanden. Daraus ergeben sich ein paar Fragen:

  1. Kann ich mit Kleingewerbe weiter studentisch Kranken- und Pflegeversichert sein?
  2. Bleibt mein Werkstudentenstatus bestehen? (Laut Vertrag darf ich natürlich keinen Job annehmen, durch den ich diesen Sonderstatus verlieren würde)
  3. Gibt es sonst noch Dinge zu beachten? Kindergeld-Verdienstgrenze gibt es ja nicht mehr, die Verdienstlimits als Kleingewerbe sind mir bewusst...

Danke für eure Hilfe schon einmal! Gruß, Fabian

Student, Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Krankenversicherung, nebenjob, Werkstudent
Einstellen der Unterhaltszahlung wegen schwerer Krankheit

Ich bin selbständig im beruflichen Leben und verdiene nicht diese Summen um irgendwelche Rücklagen aufzubauen. Allein die Tatsache dass ich jeden Monat ca 600,00 Euro Kindesunterhalt zahlen muss hält meine Lebensführung in bescheidenen Bahnen. Das geht soweit, dass ich nicht fähig bin meine Krankenversicherung jeden Monat zu zahlen und meine Behandlungen bisher immer selbst bezahlt habe. Nun bin ich an einem Punkt angekommen wo ich einen Arzt aufsuchen musste und eine vernichtende Diagnose einer Krebserkrankung erhielt. Ich überlege nun, die Unterhaltszahlung teilweise einzustellen um den monatlichen Krankenversicherungsbetrag zu zahlen um wenigstens eine halbwegs vernünftige Behandlung zu erhalten. Ich bin immer noch optimistisch meine Selbständigkeit zu erhalten ohne die " Pleite" angeben zu müssen, da diese Art von Krebs heilbar ist. Aber es wird nicht einfach, da ja in der Zeit wo ich die Therapie mache kein Geld kommt. Wie die MA vom Jugendamt reagiert wenn ich die Zahlung einstelle weiß ich auch nicht, den Befund würde ich Ihr in Kopie bei legen. Bisher war sie immer sehr "bissig" und drohte bei Verspätung der Zahlung mit Sofortmaßnahmen. Kann mir jemand sagen wie ich mich verhalten soll bzw. was ich tun soll? Bitte keine Vorhaltungen was ich bis jetzt alles falsch gemacht habe, sondern konkrete Vorschläge. Ich bedanke mich schon im voraus für die aufgebrachte Mühe.

Krankenversicherung, krankheit, Selbstständigkeit, unterhalt
KSK und Nebenjob - Jahrelang doppelt Sozalversicherung gezahlt

Hallo liebe Forengemeinde,

Ich bin selbständiger freiberuflicher Musiker und seit 1996 über die Künstlersozialkasse sozialversichert (KV: Hamburg Münchener, 01.01.2010 aufgegangen in der DAK) .

Seit 2001 übe ich eine sozialversicherungspflichtige Nebentätigkeit aus, von deren Aufnahme ich die KSK und KV seinerzeit in Kenntnis gesetzt habe.

Die freie künstlerische Tätigkeit ist in zeitlichem und finanziellem Umfang immer die Hauptätigkeit gewesen und dies ist auch von KSK und mittlerweile auch der DAK geprüft und bestätigt worden.

Ich habe seitdem für beide Einkünfte KV-, PV- und RV- Beiträge bezahlt, als Musiker an die KSK (die die Beiträge an die entsprechenden Träger weiterleitet), als Nebenberufler monatlich direkt abgezogene Beiträge für KV, RV und PV.

Jetzt hat meine KV (DAK) sich ohne mein Wissen bei der KSK mit der falschen Hinweis gemeldet, ich habe am 01.01.2010 eine sozialversicherungspfl. Tätigkeit aufgenommen und meine freiberufliche Tätigkeit "spiele lediglich eine untergeordnete Rolle". Dies musste ich nun mit einigem Aufwand richtigstellen und nach vielen Briefen ist nun mein alter Status bei der KSK wieder hergestellt. Von der DAK dazu übrigens direkt an mich kein Wort, sondern nur ohne mein Wissen an die KSK ('Über mich statt mit mir " reden war anscheinend die Devise).

Ergebnis dieses Vorgangs war jedoch die Feststellung der wohl doppelt gezahlten Beiträge.

Ich werde nun konsequenterweise meinen Arbeitgeber (Nebentätigkeit) in Absprache mit der KV (DAK) veranlassen, keine KV- und PF- Beiträge mehr abzuführen.(Siehe dazu auch Seite 2 dieser interessanten KSK Rechtsinformation:www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/download/daten/Versicherte/Versicherung_trotz_Nebenjob.pdf )

Meine Frage: Wie sieht es mit rückwirkenden Beitragserstattungen, aus? Wie stehen die Chancen, die doppelt gezahlten KV (und PV) Beiträge (und zwar für die untergeordnete, sprich Nebentätigkeit) auch über die vierjährige Verjährungsfrist hinaus zurückzubekommen?

Danke im Voraus fürs Lesen und (hoffentlich) Beantworten!

Finn.

Krankenversicherung, Künstlersozialkasse, Pflegeversicherung, Rückerstattung
Als Vollzeitstudent Gewerbe anmelden für Google Search Engine Evaluator bei Leapforce?

... Google internet assessor (Search Engine Evaluator bei Leapforce)

Hallo!

Ich bin 19 Jahre alt und Vollzeitstudentin seit Oktober. Um meine monatlichen Einnahmen (aus elterlicher Unterstützung in Höhe von** 500 €** bestehend)zu erhöhen und gleichzeitig flexibel zu bleiben, habe ich mich nach einem Nebenjob umgesehen, dem ich über Internet von Zuhause aus nachgehe. Die Jobbezeichnung ist "Google Internet Assessor" oder bei der Firma, die mich für Google eingestellt hat (Leapforce) "Search Engine Evaluator".

Hier die Jobbeschreibung auf Deutsch: http://www.studentjob.de/stellenangebot/20546/Search-Engine-Evaluator-Deutsch

Meine Frage ist nun:** Gewerbeanmeldung** oder Anmeldung als Freiberufler? Selbstständig würde ich auf jeden Fall arbeiten, bloß da wäre die Problematik mit der Scheinselbstständigkeit, da ich ja nur für einen Auftraggeber arbeite.

Wenn ich ein** Kleingewerbe** anmelde, habe ich im Jahr 2011 noch einen Freibetrag von 8004 €, der steuerfrei ist, wenn ich das richtig verstanden habe. Nun ist die Verdienstspanne relativ hoch (18 US-Dollar die Stunde) und ich würde schon gerne um die 600 € im Monat verdienen (entspräche knapp 12 Stunden Arbeit wöchentlich, also das würde unter den 20 Stunden liegen, bei denen man ein Vollzeitgewerbe beantragen müsste).Außerdem wäre ich unter dem Steuerfreibetrag.

Dann käme ich nun auf das nächste Problem - die Krankenversicherung. Momentan bin ich noch bei der BKK VBU familienversichert. Der Nebenjob würde sich laut der offiziellen Webseite auf meine Krankenversicherung auswirken, da ich laut des eben genannten Links im Jahr 2011 nur 365 € monatlich maximal einnehmen darf (oder Gesamtbetrag von 4125 € jährlich), um noch familienversichert zu bleiben. Fraglich ist, ob sich die Regelung im nächsten Jahr ändert (Wurden schon neue Zahlen für 2012 veröffentlicht?)... Ich müsste mich also für knapp 70 € monatlich studentisch krankenversichern.

Um Kindergeldanspruch muss ich mir keine Sorgen machen, da meine Eltern es ab 01.01.2012 (Steuervereinfachungen), egal wieviel ich verdiene, erhalten würden.

Jetzt frage ich mich allgemein, ob ich das mit der Krankenkasse regeln muss, wenn ich beispielsweise nur 6 Monate bei Leapforce für Google arbeite (befristeter Vertrag). Wenn ja, könnte ich dann wieder familienversichert sein, wenn ich nicht mehr für diesen Arbeitgeber tätig bin?

Habe ich das jetzt alles soweit richtig analysiert oder fällt noch jemandem was ein, der sich mehr mit Steuern, Gewerbe, Freiberuflichkeit etc. auskennt?

Danke im Voraus für eure Antworten. Und keine Sorge: ich werde mein Finanzamt anrufen und es konsultieren bezüglich der ganzen Sache. Möchte bloß vorab gerne schon einige Meinungen erhalten.

Liebe Grüße Vanessa

Student, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Krankenversicherung, Familienversicherung, Google
Wie bleibe ich zwischen 2 Studiengängen kindergeldberechtigt und privat versichert?

Hallo,

ich habe im August meinen Bachelor fertiggestellt (Zeugnis erhalten) und wollte eigtl. sofort im Anschluss einen Masterstudiengang beginnen (ab Okt.). Ich wurde jedoch bei allen drei, für die ich beworben habe, abgelehnt. Nun stehe ich vor einem Problem, da ich für die Zeit bis zum SS 2011 keinen Anspruch auf Kindergeld habe und aus der privaten Versicherung der Eltern fliege.

Mein Überlegung war, wie die von so vielen, mich für ein zulassungsfreies Bachelorstudium einzuschreiben, um den Studentenstatus aufrecht zu erhalten und während dem nächsten halben Jahr noch ein Praktikum zu machen (Studentenstatus ist ja auch hierbei gewünscht). Studiengebühren muss ich aufgrund meiner 3 Geschwister nicht zahlen.

Mein Fragen sind deshalb wie folgt:

  • Wenn ich mich für keinen "Zwischenstudiengang" einschreibe, bekomme ich dann ab März weiterhin Kindergeld? Besteht die Möglichkeit weiterhin in der privaten Versicherung zu bleiben (evtl. weil ich Ablehnungsbescheide vorweisen kann), bzw. im März wieder einzusteigen?
  • Beeinflusst das erneute Bachelorstudium meinen Anspruch auf Kindergeld im Masterstudium (auf der Seite der Agentur für Arbeit stand nichts von Drittstudium)?
  • Kann ich ohne weiteres ein Vollzeit Praktikum absolvieren, während ich im 1. Semester eingeschrieben bin?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Studium, Kindergeld, Krankenversicherung

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