VOLLSTRECKUNGSANKÜNDIGUNG DES HAUPTZOLLAMTS (KRANKENKASSE) +++DRINGEND+++

Hallo liebes Forum,

ich habe gestern vom Hauptzollamt Rosenheim eine Vollstreckungsankündigung bekommen (für die DAK). Hintergrund ist (oder soll sein) dass ich für Juli 2009 - Sept. 2009 meine Versicherungsbeiträge nachzahlen soll. 2.700 €!!!!!!!!!

Zum Hintergrund: Ich habe zum 30.06.2009 bei meinem alten Arbeitgeber gekündigt und mich bereits im Mai 2009 beim Arbeitsamt gemeldet. Für mich war das soweit alles erledigt. Da ich eine Abfindung bekommen habe (Aufhebungsvertrag) und somit eine 3 Monatige Sperre seitens des Arbeitsamtes mir bekannt war um ich keine Leistungen erhalten habe habe ich diese 3 Monate nichts unternommen. Ich wusste von nichts. Erst NACH diesen 3 Monaten bekam ich einen Hinweis dass ich nicht Arbeislos gemeldet bin. SCHOCK - das was ich im Mai 2009 gemacht hatte war nur die Arbeitssuchend Meldung. Egal dachte ich die 3 Monate habe ich keine Leistungen erhalten und von der Abfindung gelebt und gut ist.

Ich weiss unwissenheit schützt vor Strafe nicht, aber mir war damal der Unterschied zwischen ArbeisSUCHEND und ArbeitsLOS melden nicht bekannt. Es wäre kein Mehraufwand gewesen zum Arbeitsamt zu gehen und mich Arbeitslos zu melden - ABER ICH WUSSTE ES NICHT!!!

Kann man denen von der Krankenkasse nicht einfach ehrlich sagen???

Jetzt bekomme ich diese horrende Rechnung - ich weiss nicht was ich machen soll - da ich in der Annahme war das ich alles erledigt habe.

Bitte um Info was/ wie ich weiter verfahren soll.

Vielen lieben Dank im Vorraus!

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Wer bezahlt Haushaltshilfe bei starker gesundheitlicher Einschränkung ??

Folgender Fall: 46jährige Frau wird an der Lendenwirbelsäule in langwieriger Operation mit Metallteilen und Schrauben eine Wirbelversteifung durchgeführt. Nach 14 Tagen wird sie aus dem Krankenhaus entlassen.

Sie kann zuhause nichts machen, braucht mindestens eine Haushaltshilfe. Bei der Wohnung handelt es sich um ein gemietetes Einfamilienhaus.

Die Krankenkasse lehnt die Haushaltshilfe mit der Begründung ab, dass kein Kind unter 12 Jahren im Haushalt sei. Die vorliegenden Umstände seien nicht relevant. Ausserdem sei der Ehemann verpflichtet, die Hausarbeit zu leisten. Der Ehemann ist im Schichtdienst in einer Maschinenfabrik tätig !! Auch das ist nicht relevant.

Aufgrund eines langen Heilungsprozesses soll Pflegestufe 1 beantragt werden, um mit dem Pflegegeld von 225 € eine Haushaltshilfe zu bezahlen, ggf. auch Pflegeleistung. Die Pflegestufe ist fraglich, weil dafür verschiedene Kriterien von Bedeutung sind und es darauf ankomt, wie der Medizinische Dienst die Situation beurteilt....

Die frisch operierte Frau ist allein zuhause, kann für sich und im Haushalt nichts machen. Das nötige Kleingeld, eine Hilfskraft stundenweise selbst zu bezahlen, ist nicht vorhanden, schon garnicht über viele Monate.

Was kann sie noch versuchen, um Hilfe für die nächsten Monate zu bekommen und wer kommt für die Bezahlung infrage ?? Wer hat da eine kurzfristig umsetzbare Idee ??

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