2 Millionen Kredit für Unternehmensgründung?

Guten Abend,

Meine Frage ist, ob es möglich ist (unter unten beschriebenen Umständen) einen Bankkredit über 1.5€ milionen - 2€ milionen zu bekommen?

Situation:

Ich brauche das Kapital um damit ein Campingplatz zu gründen resp. aufzubauen. Mit den Kosten (1.5 bis 2 milionen €) würde sowohl der Grundstückpreis als auch die gesamten Baukosten gedeckt. Das Camping hätte einen fokus auf Wohnmobil/Wohnwagenstellplätze und keine Saison/Langzeitstellplätze. Angepeilter Jahresumsatz beläuft sich auf 15'230'000€ Brutto. Der Umsatz generiert sich aus der Vermietung der Stellplätze sowie üblichen Campinginternen Wirtschaftsstätten wie Campingshop, Schwimmbad, Fahrradverleih, etc.

Zu mir: Eigenkapital ist in höhe von 250'000€ vorhanden. Einkommen wäre zur Zeit des Projekts natürlich 0€ fix resp. nach dem Bau des Camping abhängig vom Umsatz.

Der Kredit wäre Idealerweise über eine Laufzeit von 20 Jahren, könnte nach Plan aber auch über 10 Jahre getilgt werden.

Businessplan, Bauplan ist alles bereits vorhanden.

Ist es möglich/üblich dass einem eine Bank unter solchen Voraussetzungen einen Kredit in dieser Höhe (~1.5 - 2 Mio €) ausstellt? Falls nicht, welche anderen Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?

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Trading bei einem ausländischem Broker - wie ist der Begriff„Gewinn“ definiert, auf welchen die Abgeltungssteuer anfällt?

Hallo zusammen,

ich beschäftige mich seit einiger Zeit mit dem Trading von u.a. CFD/Forex bei einem Online-Broker (eToro), der im Ausland ansässig.

Da ich nun nicht mehr nur mit virtuellem Kapital spekuliere, sondern reales Geld eingezahlt habe, um damit Gewinne zu erzielen, muss ich mich nun mit der Frage der Besteuerung befassen.

Soweit ich das verstanden habe, wird von einem ausländischen Broker keine Abgeltungssteuer direkt an das deutsche Finanzamt abführt. Hier bin ich selbst in der Angabepflicht bei meiner Steuererklärung.

Was mich derzeit irritiert sind vor allem die Begriffe „Gewinn“ bzw. „Kapitalerträge“, weshalb ich mich an die Mitglieder dieses Forums wende :-)

Soweit ich mich in das Thema bislang eingelesen habe, muss ich - vereinfacht dargestellt und Freibeträge, Verlustgegenrechnung etc. beiseite gelassen - auf die von mir erzielten Gewinne die Abgeltungssteuer von 25%, sowie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zahlen.

Der Frage, zu der ich jedoch keine mir verständliche Antwort finde ist:

Was genau sind die zu versteuernden Gewinne bzw. Kapitalerträge und wann fällt diese Steuerlast an?

Sind damit die tatsächlich für mich realisierten Kapitalerträge gemeint, sprich das Geld, welches ich von dem Broker zurück auf mein inländisches Bankkonto überweisen lasse? Und ist dieser Gewinn dann für das entdprechrnde Kalenderjahr zu versteuern?

Oder ist damit jenes Kapital (inkl. der von mir generierten Gewinne samt gegengerechneter Verluste) gemeint, welches sich derzeit auf dem Konto meines Brokers befindet? Und ist für das Kapital bzw. die Gewinne auf diesem Konto jährlich eine Steuererklärung zu erstellen - auch wenn die Gewinne nicht realisiert, d.h. nicht ausgezahlt wurden?

Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand zu diesen Fragen (Was sind Gewinne? Wann fällt die Steuer an?) eine Antwort, nach Möglichkeit mit Quellen geben kann, oder vielleicht auch einen Tipp, wo mir hierzu weitergeholfen werden bzw. ich mich selbst informieren kann.

Herzlichen Dank :-)

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Wieso gibt es bei der Bank zwei Töpfe "Berechnungsgrundlage der gezahlten Steuern"?

Ich habe ein Depot bei der Postbank. Ich habe zuletzt Gewinne realisert.

Vor der Gewinnrealisierung hat ich einen Betrag im Topf "Aktienverluste".

Zuerst habe ich eine Aktienposition mit Gewinn verkauft.

Dadurch ging der Topf Aktienverluste auf 0. Der restliche Verkaufsgewinn wurde mit dem Sparerpauschbetrag verrechnet.

Dann habe ich ein Zertifikat verkauft. Der Sparerpauschbetrag ging durch diesen Verkauf auf 0 und der Topf "Berechnungsgrundlage der gezahlten Steuern - Sonstige" wurde um den verbleibenden Gewinnbetrag erhöht.

Dann habe ich einen ETF verkauft. Der gesamte Gewinn hieraus musste versteuert werden und der Topf "Berechnungsgrundlage der gezahlten Steuern - Sonstige" wurde um den Gewinnbetrag erhöht.

Anschlissend habe ich eine Aktienposition mit Gewinn verkauft. Nun wurde der Topf "Berechnungsgrundlage der gezahlten Steuern - Aktien" um den Gewinnbetrag erhöht.

Fragen hieraus:

Werden Aktienverluste, die ich sehr wahrscheinlich noch realisieren muss, nicht automatisch mit dem Topf "Berechnungsgrundlage der gezahlten Steuern - Sonstige" verrechnet?

Bzw. ist es nicht möglich/zulässig Aktienverluste mit Gewinnen aus ETF's/Zertifikaten verrechnen bzw. umgekehrt?

Wenn das nicht gehen sollte, sollte man dann überhaupt Aktien und gleichzeitig ETF's/Zertifikate in seinem Depot haben?

Ansonsten könnte es ja z. B. passieren, dass man Steuern auf Aktiengewinne zahlen muss, obwohl man vorher große Verluste mit ETF's gemacht hat, und umgekehrt?

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Verzockt

Einleitung: Hingerissen von meinem unverbesserlichen Zockertrieb habe ich im letzten Jahr u.a. einige Positionen Optionsscheine erworben, die bei Fälligkeit entweder total wertlos waren oder mit noch 0,001 € (in Worten: ein Zehntel Cent) pro Stück verkauft werden konnten. Im letzteren Fall ist die Differenz zwischen Veräußerungserlös und Anschaffungskosten jeweils in meinem bei der Bank geführten "Verlusttopf" gelandet.

In den übrigen Fällen hat mir die Bank lediglich ein freundliches Schreiben geschickt und mitgeteilt, dass die Wertpapierposition aus dem Depot wegen totaler Wertlosigkeit ausgebucht worden ist.

In beiden Fällen ist das Geld weg - so weit, so gut. Bei dem, was im Verlusttopf landet, kann ich aber wenigstens, falls mal wieder fette Jahre kommen sollten, noch gegen spätere Gewinne aufrechnen. Die Totalverluste hingegen tauchen nirgends auf und auch das Finanzamt erfährt nicht automatisch davon.

Fragen: Sind auch diese Totalverluste, bei denen die Papiere einfach ausgebucht werden und die Anschaffungskosten sozusagen im Sande versickern, einkommensteuerlich irgendwie verwertbar? Ich denke ja spontan an (negative) Gewinne aus Veräußerungsgeschäften (§ 20 Abs. 2 EStG), aber da zuckt meine Bank mit den Schultern und sagt: Geht wohl net, eine Veräußerung hat ja gar nicht stattgefunden, die Papiere sind einfach von einem schwarzen Loch aufgesogen worden.

Da regt sich in mir wiederum etwas Ärger, hervorgerufen durch sich aufdrängende Analogien zu anderen Einkunftsarten. Wenn ich z.B. an einer Kapitalgesellschaft beteiligt bin, die pleite geht, ist meine Einlage auch weg, aber über § 17 EStG kriege ich den Verlust in meine Steuererklärung. Wieso soll es bei Veräußerung zum Preis von nahezu Null möglich sein, aber bei Verlust durch Totalnull nicht - klafft da nicht eine ausfüllungsbedürftige Lücke im Gesetz?

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