Hausfinanzierung mit Partnerin trotz Restschuldbefreiung in der Schufa?

Hallo Community,

gerne möchte ich mit meiner Frau ein Neubau zur Eigennutzung vom Bauträger kaufen. Sie soll der Hauptdarlehensnehmer sein, ich als Ehegatte "nur" mit unterzeichnen und mit bezahlen. Also schon ein gemeinsames vorhaben.

Zusammen haben wir ca. 2900 Euro Nettoeinkommen aus unbefristeten Festanstellungen. Sie hat einen Privatkredit bei Ihrer Bank laufen, der mit der Hausfinanzierung mit abgelöst werden soll. Uns fehlt leider das Eigenkapital zur Finanzierung der Kaufnebenkosten für Notar und Grunderwerbssteuer.

Zuätzlicher Stolperstein ist, das ich seit Oktober in der Schufa den Eintrag "Restschuldbefreiung" für die nächsten 3 Jahre stehen habe. Was das genau bedeutet ist mir bewusst. Dennoch möchte ich gerne jetzt kaufen, da unser großer bereits in 2 Jahren in die Schule kommt und ich dann einfach ihm einen Schulwechsel ersparen möchte. Auch passt das Gesamtpaket des Hauses. Außerdem sind die Zinsen jetzt noch lukrativ, darf man den aktuellen Gerüchten Glauben, kann sich das bald ändern. Die Preise für Immobilien und Grundstücke steigen auch rapide an, so das ich keine 3 Jahre warten möchte. Aus der Familie kann keiner Helfen. Es bleibt nur der Weg, dass meine Frau der Hauptantragsteller wird.

Bei ersten Beratungsgesprächen wurde uns gesagt, dass eine Finanzierung mit unserer Wunschrate möglich ist. Jetzt hängt man sich an meinem negativen Schufaeintrag auf.

Ist eine Finanzierung für uns unter diesen Umständen möglich?

Ich hoffe auf hilfreiche Antworten. Moralisch kann ich Gläubiger und Banken vestehen, allerdings geht es hier um einen Hauskredit und nicht um einen simplen Produktkauf auf Raten oder Handy-Vertrag.

Vielen Dank schon einmal für Eure Antworten

Baufinanzierung, Hauskauf, Immobilien, Insolvenz, Kredit, Privatinsolvenz, Restschuldbefreiung, Schulden
Schuldenbereinigungsplan?

ich muss mich nochmal an euch wenden.

Hatte jetzt einen Schuldenberater zu Hause und er hat mir einen Schuldenbereinigungsplan vorgeschlagen. Die Rate auf die wir uns geeinigt haben sind 1000€ pro Monat auf 6 Jahre.

Meine Gesamtschuld beträgt 120.000€ bei 12 Gläubigern. Nun habe ich aber einige Fragen dazu denn das wurde nicht so richtig geklärt.

Ich bin verheiratet und habe zwei Kinder. Mitte Oktober muss ich wieder auf See. Der Schuldenberater sagte mir, dass ich unter Umständen auch mit einer Lohnpfändung rechnen müsste, der Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen kann, Mahnungen ohne Ende usw. und das verstehe ich jetzt alles nicht so richtig.

Folgene Fragen habe ich:

1.) ich zahle jeden Monat jetzt 1000€ aber habe keine Ruhe vor Mahnungen, Gerichtsvollzieher ect. bis die Gläubiger zustimmen sollten?

2.) können sie in dieser Zeit eine Lohnpfändung durchsetzen?

3.) ist es richtig, dass mir laut Pfändungstabelle bei drei Personen ( meine Frau ist in der Elternzeit) bei 4000€ Netto ca 3000€ bleiben müssen

4.) was passiert z.B. nach einem Jahr wenn keine Einigung erzielt wurde mit den dann 12000€ die eingezahlt habe und wie soll es dann weiter gehen?

für ehrliche und Antworten auf die ich mich auch verlassen kann würde ich mich sehr freuen, da mir auch langsam die Zeit davon läuft, denn noch habe ich 14 Tage Wiederspruchsrecht, wenn ihr meint das es zu unsicher ist und ich besser die Insolvenz anstreben sollte....was ich aber eigendlich nicht möchte

DANKE

Gläubiger, Insolvenz, Schulden, Schuldnerberatung, tilgung
Kiosk verkauft, Geld ist weg - ist Insolvenz die letzte Alternative?

Hallo zusammen,

Ich habe von Anfang des Jahres bis vor ein paar Tagen einen Kiosk geführt, den ich nun letztendlich verkaufen musste.

Da mein Vater eine Abfindung bekommen hatte, haben wir uns gedacht, dass wir einen Laden erfönnen könnten.

Leider hatte mein Vater auch zu dieser Zeit bereits Schulden, weswegen wir den Laden über mich laufen lassen mussten.

Nun haben wir nach langer Leidenszeit, beschlossen den Laden zu verkaufen. Beziehungsweise ich habe aufgegeben. Es herrschte so ein enormer Druck auf mir, sodass es mir auch gesundheitlich nicht mehr gut ging. In dieser Zeit ist auch das Verhältnis zu meinem Vater zerrüttet worden, dass sowieso von anfang an nicht gut war. Bereits zu Anfang hatten wir wenig Geld um den Laden vernünftig zu bewirtschaften, was alles erschwerte.

Nach langem hin und her, haben wir beschlossen den Laden zu verkaufen und alles hinter uns zu bringen.

Das eigentliche Problem nun ist , dass mein Vater mit dem Geld abgehauen ist. Nun kann ich meinen gewerblichen und privaten finanziellen Forderungen nicht mehr nachkommen. Diese wären z.B: Steuerberater, anstehende Stromkosten vom Laden, Finanzamt Krankenversicherung,Autosteuer,Autoversicherung,Inkassomahnungen,Miete meiner Wohnung.

Mein nächster Schritt wäre nun, dass ich zu einem Schuldnerberater gehe und mich beraten lasse.

Es beläuft sich auf Schulden von ca 15.000-20.000.

1.Würde sich eine Insolvenz lohnen? 2.Alternativen? Ich bin 23 Jahre alt und kann mir das einfach nicht vorstellen. 3.Kann ich noch eine Regelinsolvenz beantragen, da ich den Laden schon verkauft habe. 4.Beinhaltet die Regelinsolvenz auch private Schulden. 5. Werden die Kosten für den Treuhänder und oder den Schuldnerberater erstattet.

Danke im voraus.

Insolvenz, Schulden, Selbstständigkeit
Welche Mittel und Aussichten habe ich, um Mietschulden von einer ehemaligen WG-Mitbewohnerin bei mir einzutreiben?

Hallo,

Ich habe bis zum 31. Dezember 2014 in einer WG gewohnt. Meine damalige Mitbewohnerin, welche im August in die WG eingezogen war, erwies sich als stark inliquid. Da ich immer stellvertretend für die WG die Miete an den Vermieter überwies und wir schonmal wegen Unpünktlichkeiten ermahnt wurden, habe ich, als die Miete im Sept. fällig war, den üblichen (vollen) Betrag überwiesen, obwohl sie mir Ihren Anteil noch nicht übergeben hatte. Ich habe ihr dies mitgeteilt und Sie gefragt, wann Sie mir Ihren Anteil geben könnte. Daraufhin teilte sie mir mit, dass sie dies erst könne, wenn sie das Kindergeld von Ihrer Mutter sowie die Kaution von Ihrer letzten Wohnung bekommt. Im Oktober passierte das gleiche nur mit dem Unterschied, dass sie mir die Hälfte geben konnte. Damit schuldete sie mir also (bis heute) das 1,5-fache ihres Mietanteils.

Seit ich ihr vor ein paar Monaten ihr in einem sms-Gespräch sie gebeten habe, bald die Schulden zu begleichen, verweigert sie jeden Kontakt. Sie antwortet nicht mehr auf Sms, Facebooknachrichten oder Emails. Anrufe werden weggedrückt. Ein mal habe ich Sie mit unterdrückter Rufnummer erreichen können. Da wurde ich aber sehr unfreundlich abgewimmelt. ich dabei mich über meine rechtlichen Möglichkeiten und Aussichten zu informieren. Ich könnte folgendes einem Richter vorlegen:

  • Unterlagen, aus denen unser Mietvertragsverhältnis zum Vermieter (alle Hauptmieter) hervorgeht.
  • Nachweise über die laufenden Kosten (Mietvertrag, Strom/Gas-Verträge, Kontoauszüge).
  • Kontoauszüge, aus denen hervorgeht, dass Ihre Vorgängerin (auch nachweisbar) den gleichen Betrag mir jeden Monat überwiesen hat.
  • Facebooknachrichtenverlauf, in dem wir über ihre Schulden diskutiert haben (aus dem auch der Betrag hervorgeht).
  • den SMS-Nachrichtenverlauf von vor wenigen Monaten, in dem wir ebenfalls kurz über die Schulden gesprochen haben. Ich hätte auch noch ein Gespräch, das ich kurz vor meinem Auszug aufgezeichnet habe, in dem wir über die Schulden gesprochen haben. Aber inzwischen meine ich zu wissen, dass dies nicht rechtlich verwendet werden kann.

meine Fragen wären nun:

1.) Könnte ich im Falle eines Prozesses den Sachverhalt ausreichend belegen?

2.) Wie würden meine Aussichten ausehen, wenn sie vor Gericht einfach behaupten würde, dass Sie mir das Geld bereits gegeben hat (in Bargeld) oder sich sogar ein falsches Alibi besorgt?

3.) Wie hoch wären die Kosten für einen Prozess, welche ich auszulegen hätte?

4.) Um Ihre neue Anschrift (sie wohnt auch nicht mehr in der WG) herauszufinden, müsste ich erstmal eine Melderegisterauskunft beim Einwohnermeldeamt für etwa 20 Euro beantragen, richtig?

5.) Wäre ein Anwalt sehr ratsam (würde ich gerne meiden um die Investitionskosten nicht noch weiter zu erhöhen).

6.) Wäre der Titel überhaupt etwas Wert?

7.) Wann tritt eine Verjährung der Angelegenheit ein?

Ich bin sehr dankbar für jeden Rat den Ihr/Sie mir geben könnt(en). Vielen Dank!

Inkasso, Insolvenz, Mahnbescheid, Schulden, Forderung
EC Karte bei der DKB im Insolvenzverfahren

Hallo! Ich hoffe, jemand kann mir helfen der sich auf dem Gebiet ein bisschen auskennt, weiß welche Rechte ich habe und ggf. Gesetztetexte kennt, auf die ich mich berufen könnte.

Das ist so:

Meine Insolvenz hat diesen Monat begonnen. Letzten Mittwoch wollte ich Geld abheben und meine Karte wurde vom Automaten einkassiert, da meine Finanzen ab dem Zeitpunkt vom Treuhänder betreut wird und er mein Konto schriftlich, meiner Bank gegenüber, freigeben muss. Das alleine wird schon ein paar Tage dauern, da mein Treuhänder noch nicht meine Akte vom Amtsgericht übermittelt bekommen hat. Bis dann meine Bank das Schreiben hat kann es weitere 3 - 4 Werktage dauern. (Zum Glück konnte ein Freund von mir, mir vorerst etwas Geld leihen)

Jetzt das eigentlich große Problem!

Ich hab ein Schreiben von meiner Bank bekommen. Dort heißt es: "...Bitte beachten Sie, dass Ihr Internet-Konto nach erfolgter Freigabe nur auf Guthabenbasis ohne die Ausstellung von Karten genutzt werden kann." Ich bin bei der DKB, eine reine Online Bank. Es gibt keine Filialen an die ich mich wenden könnte. Ich BRAUCHE eine EC Karte um überhaut Geld abheben zu können.

Als ich im Internet ein bisschen stöberte, hab ich gelesen das kein Anspruch auf Onlinebanking/EC Karte besteht. Bei einer Bank die Filial Service anbietet zwar umständlich aber machbar. Aber bei einer Onlinebank nicht vorstellbar.

Ich werde Montag mein Treuhänder und die Bank anrufen, wie das zu verstehen ist. Aber ich wäre trotzdem dankbar hier eine Antwort darauf zu bekommen, bzw ein Tipp an wen ich mich wenden könnte oder welche Rechte ich habe.

Mein erster Gedanke ist, dass es eigentlich Unterschlagung meines Geldes wäre, wenn ich keine Karte bekommen würde, das diese Bank keine anderen Möglichkeiten bietet Geldabzuheben.

Bank, ec-Karte, Insolvenz, Konto, Recht

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