Ab wann AfA (Steuersparimmobilie) - wann beginnen die Abschreibungen?

Hallo an alle, ich war bis jetzt stiller Mitleser und nun bin ich neu hier im Forum, weil ich eine spezielle Frage habe.

Ich erwarb im Mai 2015 eine Wohnung, die in einem 1910 errichteten Baudenkmal-Gebäude liegt und vom gleichen Bauträger vor dem Mieterbezug saniert werden soll. Erstbezug und Übergang von Nutzen und Lasten wird im Juni 2017 sein.

Die Abschreibung teilt sich nun auf zwei Teile auf, in den bereits bei Kauf bestehenden Bestandsteil (minus Kosten für das Grundstück), der mit 2,5% auf 40 Jahre abgeschrieben werden kann und in den durch Sanierung neu errichteten Teil, welcher mit einem erhöhten Prozentsatz auf insgesamt 12 Jahre abgeschrieben werden kann (8x9% und 4x7%).

Zu meiner Frage: Ab wann starten die beiden Abschreibungen im einzelnen?

Nach meinem Verständnis und der Meinung meines Steuerberaters müsste ich die 2,5% bereits in meiner Steuererklärung 2016 eingeben können (Kaufdatum im Mai 2015) und die ersten 9% in meiner Steuererklärung 2018 (Fertigstellung 2017 und Übergang von Nutzen und Lasten 2017). Doch mein Finanzamt lehnte die 2,5% nun ab und ist der Meinung, dass ich sie auch erst 2018 eingeben kann.

Ich wende mich nun an euch, da ich gerne mehrere Meinungen dazu hören möchte und gerne auch die rechtliche Bestimmungen kennen lernen will. Ich würde mich auch sehr freuen, wenn jemand eine Aussage dazu treffen kann, ob das Finanzamt hier Entscheidungsspielraum hat, oder ob der Anfang der Abschreibung gesetzlich (wo im EStG?) geregelt ist.

Vielen Dank im Voraus :)

Finanzamt, Immobilien, Immobilienkauf, Rechte, Steuern, Abschreibung, EStg
Wie sollte der Kauf einer Gewerbe-Immobilie zur Selbstnutzung und zur Vermietung (jeweils 50 %) durch verheirateten freiberuflichen Einzelunternehmer erfolgen?

Ich bin seit 1997 in meinem Home-Office freiberuflich in der Rechtsform Einzelunternehmen tätig, dazu verheiratet und zwei Kinder, die jetzt endlich flügge werden. Die bisherigen Kosten für mein Home-Office konnte ich immer anteilig als Betriebsausgabe problemlos geltend machen. Mit meinem Finanzamt gab es bislang keinerlei Probleme, obwohl ich immer selbst alle beruflichen wie privaten Steuerangelegenheiten selbst erledigte, so dass ich also etwas versiert in der Thematik EÜR bin und auch keine Scheu habe, mich gezielt weiter zu vertiefen...

Jetzt will ich raus aus dem Home-Office und mir ein Büro kaufen, von welchem ungefähr die Hälfte der Fläche dann von mir (und evtl. auch meiner Frau, die evtl. künftig nebenher als freiberufliche Sprachlehrerin unser Einkommen verbessern möchte) genutzt und die andere Hälfte vermietet wird.

Die Immobilie ist schon geangelt, die Finanzierung wird zur Zeit geprüft, dürfte jedoch bei rund 40% Eigenkapital und hoher Bonität (zwei größtenteils abbezahlte Wohnungen) sicher sein.

In der Perspektive möchte ich mein Einzelunternehmen in den nächsten 1-2 Jahren zu einer GmbH upgraden, um künftigen geeigneten Mitarbeitern eine attraktive Perspektive in meinem Unternehmen bieten zu können (über Übertragung von Gesellschafteranteilen). Strategisch setze ich also auf Wachstum, Dafür spricht beispielsweise, dass die Wort-Marke meines Einzelunternehmens (ich habe nicht meinen Familiennamen, sondern immer die Wort-Marke in den Vordergrund meines Marketings gestellt) bei meiner Zielgruppe relativ bekannt ist. Die Immobilie wird daher möglicherweise nur eine Zwischenlösung sein, wobei wir Immobilienfetischisten sind, d.h. ohne Not die Immobilie bei einer räumlichen Enge dann eher nicht verkaufen wollen.

Soviel zur Ausgangssituation.

Welche Form des Immobilienkaufs bietet sich für uns angesichts der skizzierten Ausgangssituation an? Wie sollte idealerweise der Kauf erfolgen? Können alle Immobilienkosten- und einnahmen in der EÜR erfasst werden? Kann die beim Kauf anfallende USt (z.B. Maklerrechnung) als Vorsteuer geltend gemacht werden? Welche Feinheiten gilt es zu beachten?

Füre Tipps, Ideen und Anregungen wäre ich Euch sehr dankbar :-)

Viele Grüße und ein erstes Dankeschön schon mal im voraus

eÜr, Freiberufler, Immobilienkauf, Kaufvertrag, Ehefrau, Einzelunternehmen
Ist auf eine Neubau-Wohnung Spekulationssteuer zu bezahlen?

Hallo zusammen,

ein Freund von mir baut gerade ein Mehrfamilienhaus mit insgesamt 4 Wohnungen. In eine zieht er selbst ein, zwei weitere werden vermietet und eine soll verkauft werden. Diese möchte ich gerne kaufen. Das Haus ist noch nicht gänzlich fertiggestellt, demnach hat in keiner der Wohnung bisher jemand gewohnt bzw. war bisher jemand gemeldet. So viel zur Ausgangslage.

Die Frage, die uns aktuell beschäftigt ist, ob auf die Wohnung Spekulationssteuer gezahlt werden muss, wenn diese verkauft wird - und wie das geregelt ist.

Wenn ich das richtig sehe, bezieht sich die Spekulationssteuer auf das Grundstück bzw. den Bodenwert, richtig? Heißt das, dass bei vier Wohnungen der Grundstückswert anteilig auf die Wohnung heruntergebrochen wird (also 1/4) und darauf Steuern gezahlt werden müssten?

Wie sieht es aus, wenn der Bauherr selbst in die zu verkaufende Wohnung einzieht, um sie dann zu verkaufen? Ich habe gelesen, dass unter § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG bei gewissen Voraussetzungen eine Ausnahme von der Besteuerung möglich ist. Zum Beispiel, wenn die Immobilie (Wohnung?) zwischen Anschaffung/Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich für eigene Wohnzwecke des Steuerpflichtigen genutzt worden ist. Würde das gehen? Oder gibt es da Probleme, wenn der Bauherr später in der gleichen Immobilie eine Wohnung bezieht bzw. schließt sich das ganz grundsätzlich aus, da er ja mehrere besitzt und es irrelevant ist, welche er genau bezieht?

Diesen Fall, nur einen Teil der gesamten Immobile bzw. des Neubaus zu verkaufen (und die steuerlichen Aspekte dazu) habe ich so noch nicht gefunden. Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.

Vielen Dank im voraus! Alex

Bauen, Immobilienkauf, Spekulationsfrist, Steuern, Wohnungskauf
Verzugsschaden bei verspätetem Geldeingang bei Immobilienkauf

Hallo zusammen,

ich habe eine Immobilie erworben und den Kaufpreis durch eine Bank finanziert. Kaufpreisfälligkeit war der 30.11.14. Ich habe die Banken rechtzeitig angewiesen den Kaufpreis zu überweisen (21.11.14). Bei der Abwicklung durch die Bank gab es aber Verzögerungen aus unterschiedlichen Gründen. Daher ging das Geld erst am 04.12. beim Käufer bzw. dessen Banken ein.

Mit dem Kaufpreis wollte der Verkäufer alte Kredite ablösen. Durch die Verzögerung weniger Tage sind nun Kosten in dreistelliger Höhe entstanden da die Vorfälligkeitsentschädigung neu berechnet wurde. Der Verkäufer möchte diesen Betrag als Verzugsschaden nun von uns beglichen haben und fordert diesen über einen RA ein.

Es tut mir natürlich Leid dass dem Verkäufer durch das Versäumnis meiner Bank Kosten entstanden sind. Meine Bank hat lediglich die Verzugszinsen (zweistelliger Betrag) überwiesen. Im Vorfeld wurde von der Bank des Verkäufers aber nicht auf diese möglichen Zusatzkosten hingewiesen bei Verspätung hingewiesen.

Ich habe den Kaufvertrag zur Hand genommen und da von der Erstattung solcher Kosten nicht die Rede. Der Käufer hat aber ein Recht darauf sich nicht gezahlte Kaufpreisanteile mit 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinsatz der EZB verzinsen zu lassen. Nach aktuellem Stand 4,27 % Jahreszins ( 5 + (-0,73)). Mehr ist da nicht definiert.+

Liegt in diesem Fall tatsächlich ein Verzugsschaden vor?

VG Peter

PS. Gespräche mit beiden Banken waren ergebnislos.

Immobilienkauf, Vorfälligkeitsentschädigung
Immobilienfinanzierung mit hohem Eigenkapital und geringem Einkommen

Liebe Finanzexperten,

in den letzten Jahren hatte ich finanziell großes Glück und konnte mir aus verschiedenen Quellen einen Grundstock von ca. 300000 EUR zusammensparen.

Ich würde gerne einen Teil dieses Geldes dafür nutzen, um damit eine oder mehrere Eigentumswohnungen zur Kapitalanlage zu kaufen. Die Idee ist, dass ich einen bestimmten Anteil an Eigenkapital einbringe und den Rest der Wohnung finanzieren lasse. Die Mieteinnahmen werden dann zur Kreditrückzahlung verwendet und nach 15-20 Jahren ist die Wohnung abbezahlt, ohne dass ich mehr als 10-20% meines Grundkapitals investieren musste.

Mein Problem ist: Mein aktives Einkommen ist relativ gering. Ich verdiene nur ca. 900 EUR brutto im Monat durch Nebenjobs und kleinere selbstständige Tätigkeiten, den Rest meines Lebens bestreite ich im Prinzip durch Zugriff auf den Kapitalstock. Ich habe bei einigen Banken angefragt und habe bisher keine Bank für eine Finanzierung gefunden. Es werden i.d.R. 1100-1500 EUR monatliches Bruttoeinkommen nachweisbar verlangt, um ein Angebot zu bekommen. Als Grund wird immer wieder genannt, dass die Banken das "unternehmerische Risiko" einer Immobilie als Kapitalanlage nicht mittragen will.

Hat jemand vielleicht schon ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir in meiner Situation Tipps geben? Es klingt natürlich etwas nach einem Luxusproblem, aber ich würde gerne mein bisheriges Kapital als möglichst starken Hebel einsetzen.

Vielen Dank an für alle hilfreichen Antworten!

Eigenkapital, Eigentumswohnung, Immobilien, Immobilienfinanzierung, Immobilienkauf, Investition, Kreditvergabe
Barkauf besser als SchuldzinsAbschreibung bei vermiet.Immobilie?

Hallo - habe von Arbeitskollegen gehört, wenn jemand Immob. zur Vermietung erwirbt, sollte er selbst wenn das Kapital vorhanden wäre besser über Darlehen finanzieren, da sich die Zinsen für das Darlehen z.B. gegenüber Mieteinnahmen abschreiben lassen. - Schulden wären immer sinnvoller.

Nun "streiten" wir im Bekanntenkreis heftig, ob trotz Möglichkeit die Immob. ohne Finanzierung zu erwerben, die Schuldzins-Abschreibung wirklich die bessere Wahl wäre.

Eigentlich könnte doch selbst ein Spitzenverdiener nie mehr als 50% seiner bezahlten Schuldzinsen zurück erhalten, oder sehen wir dies falsch. So dass selbst ein Spitzenverdiener mit der "Barzahlung " am Ende günstiger fahren würde.

Somit müsste der Abschreib.Effekt bei einem Geringverdiener ja noch viel weniger sinnvoll sein.


schlechtes Bsp: Kauf 100 Tsd. bar bezahlt, somit kein AnlageZins mehr (Bsp. 3% = 3Tsd.) für die ursprüngl. vorhand. 100 Tsd.; Mieteinnahmen usw. voll zu versteuern

alternativ

Finanzierung 100 Tsd. z.B. mit 4% also jährlich 4 Tsd. Schuldzinsen zu zahlen, die jedoch bei Mieteinkünften gegengerechnet werden könnten - dafür könnten die eigen. 100 Tsd. weiterhin eigenen Zins (3Tsd.) erwirtschaften, der jedoch auch wieder versteuert werden muss.


In den Medien wird immer wieder geraten, die beste Geldanlage wäre immer zu allererst die Schulden abzubauen...

Gibt es einen klaren Rat , welche Variante die bessere ist? Oder gar ein stimmiges Rechenbeispiel?

Darlehen, Immobilien, Immobilienfinanzierung, Immobilienkauf, Steuern, Abschreibung
Hauskauf Finanzierung Erfahrungen

Hallo Leute, ich suche einen Rat bezüglich Hauskauf. Zur Zeit wohne ich in einer Eigentumswohnung (4-Parteienhaus). Die anderen 3 Wohnungen sind vermietet. Diese Mieter ... also mit denen kommen wir nicht klar und deswegen wollen wir weg. Wir suchen also ein Haus, wo wir für uns sein können. Die Eigentumswohnung ist noch nicht abbezahlt (41.000 Euro noch). Ich kenne mich mit Hauskauf nicht gut genug aus. Die Eigentumswohnung will ich nicht vermieten, ich will sie wieder los werden. Der Wert der Wohnung ist ca. 48.000 - 50.000 Euro. Ich kaufte sie damals für 44.000 Euro. Habe dann neue Fenster reinmachen lassen, neuer Boden Laminat und einen zweiten geschlossenen Kellerraum. Der Darlehensvertrag läuft noch bis 2014, dann wird ein neuer Festzins festgelegt. Im Grunde genommen hätte ich für den Kauf eines Hauses kein Eigenkapital, würde aber gerne ein Haus für 165.000 + Nebenkosten (Makler, usw... ) ca. 173.000 Euro kaufen wollen. Allerdings habe ich keine Ahnung, ob das finanziell überhaupt machbar wäre. Grundsätzlich könnte mtl. 800-900 Euro zum abbezahlen genutzt werden. Würde das gehen? Worauf müsste ich beim Gespräch mit der Bank achten? Was muss ich bei der Hausbesichtigung beachten. Woran erkenne ich zusätzliche Kosten, die vielleicht nicht vom Makler angegeben wurden. Bitte Eure Erfahrungen und nicht "Frag mal den oder den". Danke

Finanzierung, Hauskauf, Immobilien, Immobilienfinanzierung, Immobilienkauf

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