Unterhaltspflicht Schwiegereltern

Hallo,Ich habe folgende Frage(n), die in der einen oder anderen Variante hier bereits diskutiert wurde(n), dennoch bitte ich um Hilfestellung bzgl. nachstehender Situation:

Meine Partnerin und ich wollen diesen Sommer im Juni heiraten. Wir haben einen Sohn und gemeinsames Sorgerecht. Meine Schwiegereltern sind beide Hartz IV Empfänger. Dies wird sich vermutlich auf absehbare Zeit nicht ändern. Meine Partnerin hat eine EUR 400,-- Stelle - ich dagegen habe eine Bürotätigkeit und verdiene ganz gut. Nun zur Frage(n): Bin ich als Schwiegersohn unterhaltspflichtig gegenüber meinen Schwiegereltern die Harz IV Leistungen erhalten. Da ich über ein rel. hohes Einkommen verfüge würde bei einer Heirat der Unterhaltsanspruch meiner Frau eine Rolle spielen? Würde ich für die Schwiegereltern finanziell aufkommen müssen obwohl ich kein verwandter ersten Grades bin? Wenn ich die Meinungen im Forum zu anderen Unterhaltsverpflichtungen (z.B. bzgl. Pflegeheim) richtig deute, bleibt das Vermögen in jedem Fall unangetastet. Wäre dies auch bei der o.g. Situation der Fall (z.B. müsste ich mit meinem Vermögen über bereits geleistete Hartz IV Leistungen der Schwiegereltern aufkommen die sie vor der Ehe erhalten hatten?).

Ich war bis jetzt der Meinung dass im Sinne der Sozialhilfe Schwiegertöchter/-söhne nicht unterhaltspflichtig sind? Vielen Dank für Eure Unterstützung!

Gruss Chris500

Hartz IV, Unterhaltspflicht
ARGE rechnet trotz hoher Fahrtkosten gesamtes Ausbildungsgehalt an

Mein Mann und ich bilden mit unserem kleinen Sohn eine Bedarfsgemeinschaft. Ich bin im ersten Ausbildungsjahr, mein Mann derzeitig arbeitssuchend, deshalb erhalten wir bzw er und mein Sohn ALGII.

Ich verdiene knapp über 400 Euro netto im Monat. Meine Fahrtkosten zum Betrieb belaufen sich im Monat auf rund 300 Euro, hinzu kommen 35 Euro fürs Zugticket zur Berufsschule (Blockunterricht ca alle zwei Monate, deswegen lege ich pauschal jeden Monat das Geld für eine Woche weg). Außerdem hat mein Sohn einen Ganztagsplatz im Kindergarten, den bezahlen wir vom Kindergeld, das was übrig bleibt sind noch einmal hundert Euro.

Mein gesamtes Gehalt wird angerechnet, ich bekomme also nichts dazu, obwohl die Kosten nachweislich die Einnahmen übersteigen-und da ist Essen noch nicht mit eingerechnet, sowie Unterhaltskosten für das Auto etc (und das brauche ich bei über 30km pro Strecke ohne öffentliche Verkehrsanbindung). Von der Sachbearbeiterin erntete ich auf mein Nachfragen hin nur Schulterzucken, wir könnten ja unseren Sohn im Kindergarten abmelden um Geld zu sparen, uns fiele schon etwas ein. Ganz davon ab gesehen dass das Blödsinn ist-es gibt genug Arbeitslose denen noch Tagesmütter finanziert werden, außerdem verfällt der Anspruch meines Sohnes auf den Platz sobald wir ihn abmelden und mein Mann wollte schon ganz gerne wieder arbeiten.

Es sieht nicht aus als würden wir noch lange in diesem Sumpf stecken, aber kann mir vielleicht trotzdem jemand weiter helfen? Darf die ARGE das komplette Gehalt abziehen, obwohl ich belegen kann dass die Ausgaben höher sind (wie gesagt, ohne dass da Nahrung oder sonst irgendwas drin wäre)?

Ausbildung, Hartz IV
Thema Vermittlungsvorschläge Jobcenter Wer von Euch hat Erfahrungen mit den Vermittlungsvorschlägen?

Kennt sich jemand von Euch gut mit den Vermittlungsvorschlägen vom Jobcenter aus?

Ich habe zum ersten mal Kontakt mit den Vermittlungsvorschlägen.
Habe am 21.11.2011 5 Vermittlungsvorschläge bekommen, darauf hin habe ich mich am selben Tag bei allen Firmen online beworben, dann bin ich krank geworden ( vom 28.11.2011 bis 18.12.2011. Bei den Vermittlungsvorschlägen stand dass ich bis zum 09.12.2011 Bescheid sagen soll wie es ausgegangen ist.

Da ich krank war und die AU natürlich dort abgegeben habe konnte ich in dieser Zeit keine Vorstellungsgespräche annehmen. Diese Woche am Montag ( 19.12.2011 ) hab ich mich bei der Arge wieder gesund gemeldet und alle Betriebe erneut angeschrieben und die Bewerbungsunterlagen per E-Mail erneut hin geschickt und dies dem Jobcenter auch mit geteilt dass ich mich erneut bewerbe, habe auch meine Eigenbemühungen vom letzten Monat gemailt.

Auf den Vermittlungsvorschlägen steht: Bitte schriftlich oder per E-Mail bewerben, das hab ich dann auch so gemacht. Was muss ich jetzt machen? Denn ich sollte eigentlich bis zum 09.12.2011 Bescheid sagen. Verlängert sich jetzt die Frist oder soll ich nach einer Woche erneut die Ergebnisse per E-Mail senden ?

Da Weihnachten vor der Tür steht erreiche ich telefonisch die Ansprechpartner nicht oder die Firmen haben Betriebsurlaub oder es wurde mir gesagt dass man sich nach Prüfung der Bewerbungsunterlagen bei mir meldet.

Ich finde das alles etwas unsicher zumal kann ich es auch nicht beweisen wie ich vorgehe, vllt erinnert sich in einem Monat der Mitarbeiter nicht mehr daran dass er mit mir gesprochen hat. Ich möchte keinen Fehler machen und keine Sperre riskieren.

Am 21.11.2011, an dem Tag als ich die Vermittlungsvorschläge bekommen habe, war ich bei einer Arbeitsvermittlerin, ich fragte sie wie ich vorgehen soll, ob ich die Firmen anschreiben soll oder auch anrufen. Sie hat mir keine 100%ige aussagekräftige Antwort gegeben, sie meinte gerne per E-Mail und wenn keine Reaktion kommt könnte ich auch anrufen. Ich hätte natürlich nachfragen sollen, das werde ich noch beim nächsten mal, ich möchte nur nicht dass mir das falsch ausgelegt wird oder falsch verstanden wird.
Es soll auch, wenn ich mich bewerbe nicht aufdringlich erscheinen.

Meine Frage:

Wer von Euch hat Erfahrungen mit Vermittlungsvorschlägen und kann mir sagen wie man sich richtig verhält? Also zuerst per E-Mail und dann anrufen oder 2 Wochen warten? Wie macht Ihr das?

Vielen Dank für Antworten.

Arbeitsagentur, Arbeitsamt, ARGE, Bewerbung, Hartz IV, jobcenter
Hartz 4 Sozialschmarotzer und Mietnomaden

Gibts doch nicht!

Seid drei Monaten (seit Mai 2011) bekomme ich als Vermieter einer Wohneinheit keine Miete von einer Hartz IV-Empfängerin.

Die zuständige Stelle die Agentur für Arbeit in Göppingen zahlt ihr trotzdem die Juli 2011 Miete aus, obwohl ich am 6. Juni 2011 die Anklageschrift (fristlose Kündigung und Räumungsklage) im sogenannten Kundenraktionsmanagement vorgelegt hatte. Daraufhin geht die Sachbearbeiterin doch tatsächlich in den Urlaub, welches ja auch legitim ist, jedoch legt sie die Akte beiseite und unternimmt garnichts. Nach ihrem Urlaub der nach dem 20. Juli 2011 endete, hatte sie keine Möglichkeit mehr die Leistungen für Unterkunft und Heizung zurück zu ziehen. Da Daten für eine Sperrung von Leistungen nach Angaben der Agentur nur bis zum 20ten jeden Monats vollzogen werden können. Welch eine Ironie.

Wie geht das? Eine staatliche Stelle die dem öffentlichem Recht untersteht, arbeitet so schlampig. Dieser Betrug den diese Hartz IV-Empfängerin durchzieht. Seit drei Monaten keine Miete zu bezahlen. Und die Agentur in Göppingen gibt mir als Antwort "da können wir leider nichts machen". Diese Agentur gibt den Hartz IV-Empfängern einen Freibrief zur Schmarotzerei und Mietnomadentum. Gelder werden weiterhin ausbezahlt obwohl sie offensichtlich Zweckentfremdet werden. Man tut nichts. Man plädiert papagaienhaft auf den Datenschutz. Lächerlich!

Hartz IV, Hartz4, Miete, Mietrecht, KdU
BAB und Wohngeld abgelehnt, weil BAB theoretisch möglich

Ich bin 25 jahre alt und wohne seit ich 18 bin 250km von meinen Eltern entfernt. Ich habe schon eine Ausbildung als Koch begonnen, musste sie aber nach 2 Jahren aus gesundheitlichen Gründen abbrechen. Nun mit 25 gibt mir ein super Betrieb die Möglichkeit noch eine Ausbildung zu machen. Um zu überleben, da ich ja auch irgendwie meine kleine Wohnung bezahlen muss, hab ich Berufsausbildungsbeihilfe beantragt. Nach langem Schriftverkehr mit meinen Eltern. Hatte ich alle Papiere zusammen und den BAB-Bescheid als Absage zurück bekommen, weil meine Eltern auf dem Papier zu viel verdienen. Gut dachte ich mir, wenn ich kein BAB bekomme kann ich Wohngeld beantragen. Heute nach Monate langem warten bekomme ich die Absage vom Wohngeld. Wenn ich das richtig verstanden habe, bekomme ich kein Wohngeld, weil ich theoretisch BAB berechtigt wäre, wenn meine Eltern nicht zuviel verdienen würden. Problem an der Geschichte ist das meine Eltern getrennt sind und wegen ihres Haushalts und meines Vaters neue Familie die er versorgen muss, kein Geld für mich übrig haben. Danke Vater-staat. Habe ich einen 400€ Job kann ich noch Hartz 4 beantragen, bin ich Azubi werden mir Steine in den Weg gelegt. Was soll ich den jetzt machen? Ich kann doch den Unterhalt nicht bei meinen Eltern einklagen. Kennt ihr nicht noch eine Lücke wie ich Widerspruch einlegen kann, oder wie man mich sonst unterstützen kann.

Ausbildung, BAB, Hartz IV, Kindesunterhalt, unterhaltsrecht, Wohngeld, Berufsausbildungsbeihilfe
Kann man sich eine Existenz aufbauen mit einem Tabakgeschäft ohne Startkapital?

hallo, habe die frage schon bei gutefrage gestellt, aber dort hat man mir geraten mich hier zu informieren. Bin im Moment noch student, aber werde das Studium abbrechen, da ich kein sinn mehr darin seh (3.Semester).Aber ich möchte auch nicht wieder vom Staat abhängig sein, da ich in meinem gelernten Beruf (Kaufm. Ausbildung) nichts finde und bisher auch keine neue Ausbildung. Vielleicht habe ich jetzt eine einmalige Chance mich selbstständig zu machen, da es im moment kein richtigen tabakladen (incl. pfeifen, zeitschriften etc. ) in der Stadt gibt. der einzige hat vor kurzem geschlossen aufgrund des alters der besitzerin. der laden existierte über 30 Jahre. ich hab natürlich noch keine ahnung wie der umsatz war oder ob man davon überhaupt leben kann, aber ich glaube ich kann die geschichte schon vergessen weil ich kein geld habe oder gibt es da möglichkeiten? wenn ich mich arbeitslos melde habe ich kein anspruch auf ALG 1 und bekomme somit auch keine unterstützung. vielleicht kann mir jemand dazu was sagen. ich dachte mir ich ziehe es wenigstens in erwähnung sich selbstständig zu machen auch wenn es sehr wage ist da ich kein kapital und wenig erfahrung habe, aber nur tatenlos zu sein und immer depremierender zu werden, da man außer zeitarbeit und 20 std./woche an der kasse eh nichts bekommt möchte ich nicht.

Hartz IV, selbstständig, Selbstständigkeit
Bruder +ich erben mal Haus.Er macht laufd.Schulden+will mich als Kredit-Bürgen.Will er an mein Erbe?

Mein Bruder und ich erben laut Berliner Testament m.Eltern (Mutter inzwischen Witwe u.Voll-Erbin) mal gemeinsam zu gleichen Teilen ein Haus. Bruder arbeitet(Ex-Jura-Student)als Geschäftsführer. Ich bin Staatl.anerk.Erzieherin,habe immer nur Vertretungs-Stellen gehabt. Mittlerweile lebe ich von Hartz IV. Habe über 2.000 Euro Schulden. Mein Bruder,der aufgrund geregeltem Einkommen (da fest.Arbeitsplatz) eigentl.keine Probleme als Geschäftsführer haben müsste,bei mehreren Banken Kredit zu nehmen , hat nun selbst 25.000 Euro Schulden . Und kam mit meiner Mutter Sonntags zu mir,und wollte mich als Bürgin für einen erneuten Kreditantrag -bei der BHW Bank.Er brauche dringend Geld Er sagte,dass meine Mutter aufgrund ihres hohen Alters allein keine neue Hypothek(auf`s Haus aufgenommen) sicher abzahlen kann.Dann legte er mir eine selbstverfasste Freistellungs-Erklärung vor,in dieser er erklärte,mich,-im Falle SEINER Zahlungs-Unfähigkeit der Raten,mich von allen "wirtschaftlichen" Verpflichtungen zu entbinden .OHNE notarielle Beglaubigung. Auf dem Formular des BHW-Kredit-Antrages soll ich nur meine Adresse als Bürgin angeben, NICHT ABER Angaben zu Gehalt oder Arbeitgeber machen. OHNE meine Bürgschafts-Unterschrift:Bleibt mir wenigst.Recht auf Pflichtteil?? Könnte es sein,dass mein Bruder sich durch meine Unterschrift irgendwie meinen Erbteil für sich sichern will ?

betrug, Bürgschaft, erbrecht, Hartz IV, Kredit
Eltern stehen vor Insolvenz...belastetes Haus der Bank vorher abkaufen...können Eltern Miete zahlen?

Hallo... Das Haus meiner Eltern ist mit dem kompletten Wert bei der Bank belastet. Mein Vater steht kurz vor der Insolvenz. Könnten meine Schwester und ich das Haus "kaufen", d.h. das Haus der Bank abkaufen und es komplett auf uns finanzieren und es dann sozusagen an unsere Eltern "vermieten"? Ginge das dann im Rahmen einer Privatinsolvenz? Oder dürften meine Eltern ein solches Haus dann gar nicht mehr bewohnen? Könnte irgendetwas in der Art passieren, dass wir dann noch für andere Schulden belangt werden bzw. könnte das Haus abgesprochen werden und wir zahlen anstattdessen nur Schulden ab? Da meine Schwester und ich andere finanzielle Verpflichtungen haben, können wir das Haus nur dann finanzieren wenn wir dafür auch- zumindest teilweise- Miete erhalten. Im Falle einer Insolvenz... stünde meinen Eltern dann Hartz 4 zu oder wie verhält sich das? Und dürften sie im Rahmen von Hartz 4 und Wohnzuschuss überhaupt Miete- auch wenn diese relativ gering ausfallen würde- für ein Haus zahlen?

Wir möchten das Haus ungerne verlieren und unsere Eltern in eine kleine Wohnung umziehen sehen... aber meine Schwester und ich haben eben auch nicht die finanziellen Mittel um das Haus einfach so zu kaufen da wir selbst noch Häuser abzuzahlen haben.

Über eine hilfreiche Antwort würde ich mich sehr freuen ... vielen Dank schonmal!

Hartz 4, Hartz IV, Insolvenz, Miete, Privatinsolvenz, KdU

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