Arbeit aus religiösen Gründen aufgeben

Hallo,

es geht darum: . Bin selbstständig, verdiene aber noch nicht genug, sprich ich verdiene ca 350 Euro momentan. Die Aussichten sind gut, das Ganze wird aber noch einige Zeit wohl dauern, bis ich soviel verdiene, dass ich nicht mehr auf Hartz 4 angewiesen bin (1-2 Jahre).

Ich lebe mit meiner Partnerin zusammen (Bedarfsgemeinschaft), wir haben 2 Kinder.

Für mich ist nicht das Arbeitsamt, sondern das Landratsamt zuständig.

Ich bekomme von meinem Fallmanager Stellen vorgeschlagen und muss mich auf die bewerben und natürlich auch eigeninitiativ muss ich mich bewerben, sprich 6 Bewerbungen pro Monat. Darf eine Vollzeitstelle nicht ablehnen.

Nun habe ich mich auf eine Stelle als Fahrer (Eigeninitiative) beworben. Vorstellungsgespräch war gut, durfte heute loslegen. Leider doch kein Arbeitsvertrag, es sind noch andere Bewerber da. Er kommt Ende der Woche auf mich zu hieß es heute. Aber das ist auch nicht das Problem.

Zu meiner Frage: Ich habe heute bei dieser Arbeit feststellen müssen, dass ich "Sachen" liefern muss, die ich aus religiösen Gründen nicht liefern darf. Wie soll ich nun vorangehen? Soll ich meinem Fallmanager mitteilen, dass ich die Arbeit aus religiösen Gründen nicht ausüben darf? Muss ich mit Sanktionen rechnen?

Andere Frage: Darf ich mir auch einen anderen Fallmanager wünschen? Ich habe das Gefühl, dass er mich einfach nur loshaben will...mir keine Stellenangebote schickt, die auf mein Profil passen. Er sucht keine langfristige Lösung mit mir, unterstützt mich einfach nicht. Ich hatte ihm vorgeschlagen, dass ich einen Kurs starte, das ca. 10 Monate geht. Am Ende ist man zertifizierter Java-Programmierer. In der Regel wird das vom Arbeitsamt 100% gefördert. Nur mein Fallmanager vom Landratsamt meinte, dass das nur dann gehen würde, wenn ich schon vorher eine Zusage von einer Firma hätte. (Wie soll das gehen, 10 Monate vorher?). Was meine Selbstständigkeit angeht, interessiert ihn das auch nicht wirklich...

naja sorry, wegen dem langen Text...hoffe jemand kann mir da ein wenig weiterhelfen

lg martin

ALG 2, Hartz IV, Recht, SGB, SGB II, Sozialrecht
Bildungsgutschein wird nach 6 Monaten vom Jobcenter in Frage gestellt, was nun?

Ich fange einfach mal am Anfang an. Ich bin 31 Jahre alt und beziehe ALGII. Vor 6 Monaten habe ich eine Ausbildung zum Sozialassistenten begonnen. Zur Eignungsprüfung wurde ich vom Jobcenter zum Psychologischen Dienst geschickt, die ich mit Bravur bestanden habe. Der Psychologe meinte, dass ich diese Ausbildung erfolgreich absolvieren würde. Daraufhin habe ich einen Bildungsgutschein bekommen. Ich habe die Unterlagen in der Schule abgegeben, doch seit einem halben Jahr werden die Schulkosten sowie die Fahrtkosten nicht bezahlt. In der Zwischenzeit, habe ich die Schule besucht, ein Praktikum mit der Note 1+ absolviert, ein Halbjahreszeugnis mit dem Durchschnitt 1,5 bekommen und einen Vertrag für das Jahrespraktikum habe ich ebenfalls. Von der Theorie her, hätte ich die Schulkosten übernehmen müssen, aber die Schule ist/war kulant, und meinte solange das Problem mit dem Bildungsgutschein nicht geklärt ist, müsse ich nicht in Vorkasse treten. Vor zwei Tagen kam der Schulleiter zu mir und meinte, das der Bildungsgutschein anscheinend nicht vom Jobcenter aktzeptiert wird !?! Wegen irgendeiner Verifizierungsnummer. Ok, kein Problem, die Kosten für die Schule bekomme ich mit Hilfe meines Nachbarns und der Schule gestemmt. Aber wie sieht es mit dem Jobcenter aus? Stehe ich jetzt dem ersten Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung? War das halbe Jahr Schule, was ich ja mit Genehmigung des Jobcenters absolviert habe, für die Katz? Wenn ich jetzt sage, ich möchte aber die Schule zu Ende machen, da ich mit dem Abschluß eine Sozialversicherungspflichtige Arbeit annehmen kann und somit nicht mehr abhängig vom ALGII bin, können die mir mein momentan gezahltes ALGII streichen? Was kann ich tun? Ich bekomme von der Schule, von meiner zukünftigen Praktikumsstelle und von meinem Nachbarn, der Dipl. Soz. Ist, Empfehlungsschreiben, dass diese die Ausbildung unterstützen und befürworten.

Ich weiß momentan nicht was ich machen soll.

ALG II, Ausbildung, Hartz IV, jobcenter
Arbeitlosengeld II, selbstgenutztes Wohneigentum, Teilvermietung

Hallo, ich bin 1 Jahr vor der Rente, beziehe z.Zt. noch Arbeitslosengeld II und bewohne eine Wohnung im eigenen unbelasteten Haus (Altbau). Meine Rente wird so gerade über dem sein, dass ich nicht auf Grundsicherung angewiesen sein werde. Um hier etwas dazu zu verdienen, habe ich mich daran gemacht in meinem ziemlich großen Haus aus ungenutzten Räumen eine weitere Wohnung fertigzustellen. Diese ist früher fertig geworden als ich dachte und habe sie nun auch schon vermieten können, an einen ebenfalls Arbeitslosengeld II Empfänger. Nun ist es so, dass die Heizkosten (Altbau eben und gestiegene Ölpreise), sowohl meine eigenen als auch die des Mieters mit den Zahlungen des JobCenters nicht gedeckt werden können. Bisher habe ich die eigenen Mehrkosten aus dem Regelsatz zugeschossen. Soweit ist das ja auch in Ordnung. Bei dem Mieter habe ich mir eigentlich gedacht die Mehrkosten aus der Kaltmiete zu zuschießen, was auch in Ordnung wäre. Jetzt möchte die Arge aber die komplette Kaltmiete als Einkommen von meinem Regelsatz abziehen. Wenn ich bis zur Rente plus minus 0 raus komme, dann wäre das ja auch noch in Ordnung aber es besteht die Gefahr, dass ich dann, trotzt Mieteinnahmen, wegen der hohen Heizkosten noch mehr von meinem eigenen zuschießen muss. Das kann es ja nicht sein. Da habe ich folgenden Text gefunden

"Ebenfalls berücksichtigt werden Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung. Hier gilt jedoch die Ausnahme, dass Mieteinnahmen zur Reduzierung der eigenen Unterkunftkosten im Sinne des § 22 SGB II nicht berücksichtigt werden."

Wie soll ich das verstehen und hat das für mein Problem eine Auswirkung?

ARGE, Einkommensanrechnung, Hartz IV, Arbeitslosengeld II, Mieteinnahmen
Darlehen (Mietvorschuß) meiner Mutter wird mir vom Hartz 4 abgezogen

Ich war einige Monate im Ausland (ohne dort zu arbeiten) und bin Ende Oktober nach Deutschland zurückgekommen und habe am 29.10. einen Antrag auf Hartz 4 gestellt. Dieser wurde auch bewilligt jedoch hat mir das Jobcenter für den Monat Oktober 600€ als Unterhalt bzw. zu berücksichtigendes Einkommen angerechnet.

Ich habe gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt und hatte noch andere kleine Dinge im Bescheid bemängelt, die im darauffolgenden 2. Bescheid akzeptiert wurden. Zu dem von mir bemängelten Unterhalt wurde jedoch keine Stellung genommen und es wurden mir weiterhin die 600€ abgezogen. Im Bescheid wird in keinem Satz erwähnt woher diese 600€ stammen. Ich habe in dem Monat jedoch nicht gearbeitet.

Ich kann nur vermuten das es sich bei diesen 600€ "Unterhalt" um die 600€ handelt die mir meine Mutter auf mein Konto überwiesen hat um meine Miete inkl. Nebenkosten zu bezahlen. Meine Mutter hat mir diesen Betrag von 600€ auch während meines Auslandsaufenthaltes monatlich bezahlt, mir jedoch gesagt ich müsse Ihr das Geld für den Monat Oktober auf jeden Fall zurückzahlen sollte ich Hartz4 für Oktober erhalten. Die 600€ sind also eher ein Darlehen als ein Unterhalt oder zu berücksichtigendes Einkommen. So habe ich auch meinen Widerspruch begründet aber die Sachbarbeiterin hat auch im 2.Bescheid keinerlei Bemerkungen dazu gemacht und mir weiterhin die 600€ als Unterhalt angerechnet.

Ist das rechtens? Oder muß mir das Jobcenter die 600€ zahlen weil es ein Darlehen war? Ich kann das schriftlich nachweisen.

Hartz IV, unterhalt
Kein Geld vom Amt, obwohl sehr dringen benötigt. Was tun?

Hallo liebe gutefrage.net Gemeinde,

meine Freundin und ich haben ein großes Problem mit dem Arbeitsamt.

Erstmal zu uns:

Ich bin in der Ausbildung zum Fachinformatiker und verdiene nur mässig (ca. 450 Euro Netto) Geld. Meine Verlobte ist Arbeitslos und Schwanger (7. Monat, das kind kommt also bald). Meine Eltern verdienen sehr gut, ihre nicht.

Jetzt zur geschichte:

Wir haben vor 4 Moanten schon versucht Alg II (Arbeitslosengeld 2) zu beantragen, das Amt schludert aber schön rum und es ging nie richtig vorwärts. Meine Eltern und die Schwester meiner Verlobten haben bisher uns immer viel unterstütz damit wir überhaupt die Miete zahlen konnten.

Nun musste ich beim Amt ersteinmal BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) beantragen, was jedoch abgelent wurde, da meine Eltern zu viel verdienen. Mein Vater möchte uns jedoch nicht weiter Finanzieren, zumindest nicht mehr in dem Maß wie er es jetzt tut (er zahlt die gesamte miete von 350 Euro), da ich nun meine 3. Ausbildung angefangen habe und einfach von zuhause weg gegangen bin, um mit meiner Freundin durchzubrennen (Ja das ist natürlich nicht sehr verantwortungsvoll).

Das Jobcenter hat nun beschloßen, das mein Vater unterhaltspflichtig ist und verlangt nun von mir Ihn zu verklagen, was ich jedoch nicht machen kann und werder! Daher bekommen wir nun weder Alg II, BAB oder sonst i-ein Geld.

Was sollen wir tuen? Heiraten und wieder BAB beantragen? Dann ist das Kindergeld was ich bekomme weg (189 Euro) und bekomme nach Internetberechner vom BAB 228 Euro.

Doch lohnt sich das? Ich weiß einfach nicht, wie wir das auf die Reihe bekommen sollen ....

ALG II, Arbeitslosengeld 2, BAB, Hartz IV, Berufsausbildungsbeihilfe
Hartz IV Erbe

Hallo

Ich hoffe dass ich hier richtig poste.

Durch den Tod meiner Mutter habe ich geerbt. Da meine Schwester zu Lebzeiten und auch nach dem Todesfall dieKonten verwaltet hat macht sie jetzt auch die Meldung für das Finanzamt. Weil ich gelesen habe,dass es unbedingt wichtig ist dies dem Jobcenter zu melden, habe ich eine vorläufige Berechnung der Anwältin meiner Schwester an das Jocenter gesandt. Es sind voraussichtlich euro 10750 Gestern kam ein Schreiben mit einer vorläufigen Einstellung meines HartzIV und einer Anhörung. Die Zahlung der Erbsumme wird voraussichtlich je nachdem,wie das Finanzamt arbeitet,in 3 Wochen überwiesen

Hierzu meine Frage, 1.Dürfen sie mir einfach die Leitung einstellen... 2.Ich erhalte monatlich jetzt vom Jocenter 567 Euro. Wird das Erbe ,die 10750 durch diesen Betrag geteilt??

Dann müsste ich ja 1 Jahr mit diesem Betrag auskommen müssen 12 Monate. Wird dies als quasi Beschäftigung angesehen ??

Hinzu kommt eine Eigentumswohnung,die zur Hälfte meiner Schwester und zur Hälfte mir gehört. Diese ist zur Zeit vermietet und es wird nicht so leicht sein diese zu verkaufen. Man hat mich aufgefordert den Wert der Wohnung zu nennen. Sollte ich dies jetzt schon angeben oder erst,wenn die Wohnung verkauft ist?? Möchte nicht nochmal so auf die Nase fallen,wie jetzt. Erschaft gemeldet ,habe bis jetzt keine Erbzahlung. .kein Geld vom Jobcenter, weiss gar nicht,wie ich alles bezahlen soll Darf das Jocenter mir eine Verkaufsfrist nennen?? eine Kur in der Bearbeitung,weil ich sehr krank bin,in ja ab dem 1.9 auch nicht mehr versichert.... Es steigt Panik in mir auf......

Ich kann keinen Gutachter bezahlen,ein Makler hat uns mitgeteilt,dass sie nicht mehr als Euro 84 ooo wert ist. In Verbindung zu meiner obigen Frage möchte ich gerne wissen,o ,wenn der Verkauf sich hinziehen sollte,da die Mieter klagen wollen,da meine Schwester ihnen ein langes Wohnrecht zugesagt hat, sollte ein Jahr vergangen sein,in denen ich mit den 10750 Euro ausgekommen ,muss ich ja HartzIV neu beantragen,gilt dann die vielleicht noch nicht verkaufte Wohnung als Einkommen oder Vermögen??

Falls es ein wenig konfus geschrieben ist bitte ich um Nachsicht,die Aufregung fordert ihren Tribut. Danke für´s Zuhören und eventuelle Antworten.

cris

Erbschaft, Hartz IV, jobcenter
Jobcenter Bonn,Familienzuwachs neue Wohnung angemessen?

Hallo,

Ich bin jetzt in der 13 Woche Schwanger.Mein Mann und ich würden gerne Umziehen in eine größere Wohnung.Wir wohnen zur zeit in einer 64 m² Wohnung.Ich dachte bis vor ein paar Tagen das man in einem 3 Personen Haushalt einen Anspruch auf 80 m² hier in Bonn hat .Mir wurde aber am Telefon vom Jobcenter gesagt das es neue Richtlinien diesbezüglich gibt? Es geht nicht mehr nach m² sondern nach Kaltmiete+ Nebenkosten.Ist das so richtig?

Wird ein Säugling auch als volle Person angesehen? Mir wurde auch per Telefon gesagt das wir ab der 13 SSW eine neue Wohnung suchen können.Sobald wir dann eine Wohnung gefunden hätten sollen wir nochmal Vorsprechen und es wird geschaut ob diese für uns angemessen wäre,oder ob wir nicht in unser jetzigen Wohnung bleiben müssen.

Ich finde die jetzige Wohnung unzumutbar.Im Winter sind die Innenwände teilweise feucht und man spürt teilweise richtige Luftzüge durch die Wände.Es war auch schon ein Gutachter hier von der Wohnbaugesellschaft,dieser hat uns einen neuen Heizkörper bewilligt,der aber auch nichts bringt,der Kellerboden strahlt genauso viel kälte ab.

Reicht die Schwangerschaft als Grund aus das wir umziehen dürfen? Angenommen uns wird die Kaution nicht bewilligt,aber die Miete wird dann gezahlt solange diese im Rahmen des Jobcenters liegt?

Wir haben uns gestern eine Wohnung angeschaut die auch im Rahmen liegt,aber teurer als unsere jetzige ist.Die jetzige Wohnung ist für 2 Personen gedacht und wir liegen also auch im Rahmen.

Viele grüße, Svafah

baby, Hartz 4, Hartz IV, jobcenter, Schwangerschaft, umzug, Umzugskosten, KdU

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