Während Bürgergeldbezug Abfindung erhalten - Schulden bezahlt?

Hallo an alle Hilfsbereite. Ich habe eine fünfköpfige Familie (Bedarfsgemeinschaft). Wir beziehen seit einem Jahr Bürgergeld. In diesem Monat habe ich von meinem ehemaligen Arbeitgeber 50.000 Euro Abfindung ausgezahlt bekommen und habe das ganze Geld für Schulden aufgebraucht. Ich habe damit laufende Kredite getilgt und den Rest an meine Eltern überwiesen, weil Sie mir das Geld vor 5 Jahren für andere Schuldenzahlungen geliehen haben und habe bei den Eltern immer noch was offen ist. Alle Zahlungen kann ich nachweisen. Überall liest man, dass die Abfindung beim Bürgergeld (Hartz4) angerechnet wird. Jedoch in meinem Fall ist das Geld aus dieser Abfindung komplett für die Schuldenzahlungen innerhalb eines Tages aufgebraucht wurde und dzbgl. finde ich im Internet keine Antwort.

  • wird meine Familie weiterhin Bürgergeld bekommen?
  • werde nur ich aus dem Bürgergeldbezug ausgenommen und meine Frau mit 3 Kindern nicht?
  • kann in diesem Fall nur meine Frau mit 3 Kindern den Antrag stellen für die Weiterzahlung?
  • unabhängig davon, dass die Abfindungen angerechnet werden, das Geld habe ich ja nicht, was kann man da anrechnen (realistisch) oder bekommen wir einfach zukünftig weniger Bürgergeld im Monat?

Wäre echt dankbar für sachkundige Antworten (bitte keine Meinungen)

Im Voraus danke an jeden.

Abfindung, Arbeitslosengeld, Hartz 4, jobcenter, Schulden, Anrechnung, Bedarfsgemeinschaft, Einmalzahlung, Rückforderung, Bürgergeld
Warten auf Erwerbsminderungsrente. Welche Unterstützung?

Ich habe am 12.7.2021 Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Nach 1 Jahr Ablehnung erhalten, Widerspruch läuft.

Seit 1.12.2021 erhalte ich kein Geld mehr, da ich ausgesteuert bin und mein Anspruch auf Alg1 erschöpft ist. Für Hartz 4 und Wohngeld bekommt mein Mann mit 1.400 Euro zuviel Rente. Würde Anfang des Jahres beides abgelehnt.

Da wir nun mehr als das dreifache an Gas und das doppelte für Strom bezahlen müssen, geht's finanziell einfach nicht mehr.

Woher können wir Unterstützung erhalten?Nochmal Hartz 4 versuchen, obwohl ich ja eigentlich dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehe. Was kreuze ich da an?

Oder Sozialhilfe? Oder an wen kann ich mich wenden?

Im November 2021 musste ich zum Gutachter. Im Februar 2022 zur Reha, wozu ich allerdings vom Arbeitsamt aufgefordert wurde. Reha musste ich abbrechen, weil ich 2x operiert werden musste. Im Juni neue Reha begonnen. Kurz vor dem Jahrestag der Antragstellung habe ich mitten in der Reha die Ablehnung der Erwerbsmind.rente erhalten. Sofort Widerspruch über den vdk eingelegt. 2 Wochen nach Abschluss der Reha wurde der Bericht aus der Reha zur Rentenversicherung nachgeschickt, woraus hervorgeht, dass ich weniger als 3 Stunden tgl arbeiten kann, sowohl psychisch als auch körperlich kaputt. 1 Monat später haben wir auch noch einen aktuellen Bericht vom Orthopäden zur RV geschickt. Weiter warten... Wie lange noch?

erwerbsminderungsrente, Hartz 4, unterstützung
Hartz 4 Pflegemutter kriegt wegen mir neue Probleme?

Meine Tante auch Pflegemutter lebt von Hartz 4 und ich (Pflegesohn) lebe seit ca. 3 Jahren mit ihr. Ich kriege Vollweisenrente, die aber für mein Lebensunterhalt genutzt wird. Hinzu bekommt meine Pflegemutter Pflegegeld und mein Kindergeld.
Im nächsten Monat werde ich anfangen zu Studieren und werde auch bei einem Freund von mir arbeiten (2300€ Brutto verdienst). Hinzu kommt, dass ich auch nach Aachen umziehen wollte, aber meine Tante verliert ihr Pflegegeld und die Vollweisenrente womit sie die Hausmiete etc. bezahlt hat. Die Wohnung wäre auch zu groß für sie alleine und wird nicht mehr ganz vom Jobcenter unterstützt. Soll ich dann einfach noch bei ihr angemeldet bleiben? Dann muss ich ja die hälfte der Mietkosten bezahlen und zusätzlich die Kosten meiner neuen Wohnung (werde mit meinem Kumpel der mich bezahlt umziehen). Trotzdem fallen ja die Pflegegelder weg weil ich ja mehr als genug verdiene. Aber als Werkstudent behalte ich die Vollweisenrente und mein Kindergeld. Somit kann ich für 3 Jahre die zwei Wohnungen bezahlen und danach kann man ja weitergucken... Meine Tante soll und will nicht aus ihrer Wohnung wegen mir ausziehen.

Wie ihr sieht habe ich ein Problem, weil ich mich unter unseren tausenden Gesetzen bei dem Thema wenig auskenne.

Eine Frage nebenbei: Wie wird das Jugendamt eig. reagieren, die wissen nur das ich studieren werde, aber auch direkt nebenbei mit 2300€ arbeiten?

Danke im vorraus!
Lg saili

Hartz 4, Hartz IV, Jugendamt, Pflegegeld, Sozialrecht, Werkstudent
Jobcenter/ALGII verlangt 6-7 JAHRE alte Dokumente, rechtens?

Hallo,
Ich war wieder bei meinen Eltern zu Besuch und die haben mir einen ALGII Brief gezeigt indem steht, da sie für Leistungen ab den 01.01.2020 nicht Entscheiden können, da folgende Dokumente fehlen und dann waren von jedem Familien Mitglied 4-5 Dokumente aufgelistet von 2012-2014, darunter Lohnabrechnungen und NEBENKOSTENABRECHNUNGEN.

Das man die hälfte damals schon abgeben hat ist nicht der rede wert, aber ich habe in alten Dokumenten gesehen und da wurden z.B bei mir für den damaligen Nebenjob LOHNNACHWEISE aufgefordert die man per Kontoauszug überreicht hatte (weil man dafür keine Lohnabrechnugn erhalten hat) und akzeptiert. Jetzt steht aber die wollen die Lohnabrechnung und in klammer (Kontoauszüge sind kein ausreichender Nachweis!) Vielleicht ist Kontoauszug kein ausreichender Nachweis, aber warum evrlangt man das 7 Jahre später? Dürfen die das? Meine Eltern machen sich nämlich Sorgen, da drin steht, dass wenn man bis zum 25.12.2019 nicht zusendet wird es gekürzt oder entzogen.

Ich meine was haben 7 Jahre alte Dokumente für die jetzige Situation zutun, das sie nicht entscheiden können? Wenn die damals die Kontoauszüge akzeptiert haben, dann können die doch nicht 7 JAHRE später was anderes verlangen oder doch?

Ich schreibe jetzt, weil meine Eltern IMMER alles rechtzeitig abgegeben haben, auch Sachen die 6-7 Jahre alt waren aber jetzt reicht es halt langsam. Letztes Jahr war es ähnlich da wollten die zum Beispiel weniger wie die Lohnabrechnugen von Juli-September 2012 und jetzt wollen die viel viel mehr und darunter Sachen wie von Oktober-Dezember 2012, wieso sagten die letztes Jahr nicht direkt von Januar bis Dezember statt jedes Jahr nur 2-3 Monate zu verlangen?

Dürfen die wirklich so alte Sachen verlangen? und wenn ja ist es wirklich der richtige Bescheid zu sagen wir können für den 1.1.20 NICHT ENTSCHEIDEN weil alte Sachen fehlen?

Ich wäre über Antworten so dankbar!

ALG II, Hartz 4, Hartz IV, jobcenter, Sozialamt, Jobcenter Amt
Als Hartz4 Empfänger mit Aktien handeln geht doch nicht. Zu meinem Erstaunen geht es doch, wie genau sieht es in der Praxis mit der Schonvermögen-Grenze aus?

Mir geht es bei der Frage nur wie es in der Praxis genau mit dem Schonvermögen / Grundfreibetrag aussieht! Angenommen es handelt sich dabei um 5000 Euro (genommen, weil glatte Summe, muss mein wahres Alter hier ja nicht verraten). Angenommen ich fange mit einem kleinen Betrag an mit Aktien zu handeln. Es laüft sehr gut und ich nähere mich der 5000 Euro. Angenommen ich hebe immer kleinere Beträge ab, so dass ich nie die 5000 Euro überschreite. Hoffe ihr versteht was ich meine!? Will nur wissen, wie das in der Realität dann aussehen würde. Ihr braucht mir keine Tipps zum Thema Aktien geben. Kenne mich dort sehr sehr gut aus. Und nein ich habe nicht vor irgendetwas zu tun, was nicht erlaubt ist, deswegen frage ich ja hier, weil ich eben ein eher zu korrekter Mensch bin. Ich will einfach nur checken, was erlaubt ist und was nicht, wie meine Möglichkeiten aussehen. Mich interessiert auch nicht die Theorie, sondern die Praxis. Manchmal ist die Theorie nicht deckungsgleich mit der Praxis! Oder etwas befindet sich in der Grauzone! Wäre echt dankbar für vernünftige Tipps! Bevor wieder irgendwelche unüberlegten Sprüche kommen, bitte erstmal nachdenken, ich habe meine Gründe für meine Frage, wenn ihr alles wüsstet, würdet ihr meine Frage sehr gut verstehen. Aber ich habe nicht vor hier einen Roman zu schreiben, also vertraut mir einfach. Auf den Kopf gefallen bin ich auch nicht, das Gegenteil ist eher der Fall! Schreibe das nur weil ich mir schon denken kann, was für Antworten kommen. Ist mein zweiter Versuch diesen Sachverhalt zu klären. Hoffe auf intelligente Antworten! Vielen Dank.

Aktien, Aktienhandel, Hartz 4, Hartz IV, Aktienkauf, Grundfreibetrag, Schonvermögen
U25 Umzug in ein anderes Bundesland mit Hartz 4. Ist das möglich ohne Zustimmung?

Ich bin 23, seit Kurzem mit dem Studium fertig und beziehe seit einem Monat ALG II. Nun möchte ich gern in ein anderes Bundesland umziehen, in erster Linie aus persönlichen Gründen, aber auch weil ich mir bessere Jobchancen erhoffe. Ich habe bereits ein Zimmer in Aussicht, das nicht teurer als meine aktuelle Miete ist. Dass Umzugskosten und Kaution keinesfalls übernommen werden ist mir bewusst.

Meine Frage ist im Wesentlichen, ob Probleme auf mich zukommen könnten weil ich noch unter 25 bin und in der neuen Stadt erneut einen Antrag stellen muss (auch wenn mir dieser an meinem aktuellen Wohnort schon bewilligt wurde)? Kann ich ohne Genehmigung umziehen? Mich also einfach ummelden und bei dem neuen Amt melden, so wie das bei über 25-jährigen möglich ist?

Ich habe folgenden Abschnitt in § 22 SGB II gefunden:

(2a) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden ihnen Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur erbracht, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat.

Gilt dies auch, wenn mir die Leistungen bereits für eine andere Wohnung genehmigt wurden?

Ich konnte für meinen Fall einfach noch keine eindeutigen Informationen finden und bin Ihnen sehr für jede Antwort dankbar!

Behörden, Hartz 4, Hartz IV, Miete, umzug
Mein Freund wohnt bei mir und hat Hartz 4 beantragt. Der Antrag wurde abgelehnt. Wieso?

Mein Freund wohnt bei mir. Mein Einkommen 1500 € netto. Er hat Hartz 4 beantragt, welcher heute bei der Abgabe des Antrages abgelehnt wurde. Wir haben diesen Antrag vollständig mit allen Einnahmen und Ausgaben sowie die dazugehörigen Belege beigefügt. Auch meine Einkommensnachweise waren beigelegt. Bei diesem Antrag sollte ich eine Vollmacht unterschreiben, welche meinem Freund bevollmachtigt "meine Interessen beim Jobcenter zu vertreten, insbesondere rechtsverbindliche Anträge von mir zu beantragen und zu unterzeichnen. Diese Vollmacht habe ich nicht unterschrieben da ich nicht der Bedürftige/Antragssteller bin. Es wurde ihm nahegelegt hier und jetzt eine Verzichtserklärung zu unterschreiben ansonsten wird der Antrag sowieso abgelehnt. Nachdem er nicht unterschrieben hatte, hat das Jobcenter den Antrag behalten und mündlich abgelehnt. Bei der Berechnung kam sowieso nur ein geringer Betrag von 50,06 € für meinen Freund heraus. Aber darum geht es gar nicht sondern vor allem darum, dass ich sonst wegen der Ablehnung auch noch die Krankenkassenbeiträge für meinen Freund zahlen muss. Wir haben nun ein Einschreiben an das Jobcenter geschrieben, worin wir diese auffordern die Ablehnung mit Begründung schriftlich an uns zu senden. Gibt es eine rechtliche Grundlage die wegen der nicht unterschriebenen Vollmacht von mir der Antrag meines Freundes abgelehnt werden kann?

Hartz 4, Bedarfsgemeinschaft
Dachte immer Aktienhandel als Hartz4 Empfänger geht nicht. Nun sehe ich: ist es doch möglich, auch dann, wenn man häufiger kauft und verkauft?

Vielleicht kann mir das jemand an einem Beispiel verdeutlichen. Tun wir einfach mal so als wäre ich "35 Jahre alt" Die Aussagen sind teilweise sehr widersprüchlich. Mein Problem ist einmal der Freibetrag bzw. was passiert, wenn es so gut läuft, dass dieser irgendwann überschritten wird?

Zweites Problem, ich bin mir nicht sicher, wie es aussieht, wenn man häufiger Aktien kauft und wieder verkauft? Ich habe nicht vor immer nur ultra langfristig bezüglich Aktien zu denken. Desweiteren möchte ich nicht mit Aktien handeln um mir monatlich etwas dazu zu verdienen, sondern mein Ziel ist es irgendwann, davon leben zu können. Mag sein, das sich das für euch komisch anhört, aber ich habe meine Gründe und bin auch nicht auf den Kopf gefallen (will hier nicht meine gsamte Lebenssituation ausbreiten). Desweiteren habe ich hier (http://www.hartz4.net/finanzen/aktien/) zu meiner Überraschung folgendes gelesen:

"Gibt man seinen Aktienbesitz nicht an, wird man nur in den seltensten Fällen überführt werden können, da nur bei einem Verdachtsfall bei den Banken recherchiert wird. Weiß die Agentur für Arbeit jedoch über den Aktienbesitz Bescheid und kontrolliert dessen Verlauf, so können daraus Probleme entstehen."

Da wird man ja fast dazu aufgefordert es nicht anzugeben!;) Was sagt ihr dazu? Und keine Sorge ich bin leider immer zu 100% korrekt und eher ein Angsthase was sowas angeht! Deswegen ja auch hier die Frage. Hätte ich einen schlechteren Charakter würde ich hier nicht fragen und hätte schon längst Aktien!

Aktien, Börse, Aktienhandel, Hartz 4, Aktienkauf

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