Unfall im Baumarkt, wer zahlt?

Ich hatte am Montag einen Unfall in einem Baumarkt, der wie folgt ablief:

Ich wollte eine Single Küche kaufen und bat die Verkäuferin mir eine Solche aus dem Regal zu holen. Die Palette, auf der die Küche lagerte, war ca. 2 Meter hoch. Oben auf der Palette lagen die Edelstahl Spülen mit intigrierten Kochplatten (dementsprechend schwer). Da die Mitarbeiterin alleine war und die Spülen nicht von der Palette heben konnte, half ich ihr dabei. Die ersten 4 Spülen haben wir im Teamwork abgeladen und die 5 Spüle schupste die Mitarbeiterin schneller von der Palette, wie ich sie entgegennehmen konnte. Die Spüle fiel in Richtung mein Gesicht und ich habe die fallende Spüle abwehren und auffangen wollen. Beim auffangen der Spüle schnitt ich mir mit der scharfen Edelstahlkante in zwei Finger bis auf die Knochen. Es sah sehr schlimm aus und ich habe bis zum eintreffen des Rettungswagens ca. 0,5 Liter Blut verloren. Aufgrund der Erstdiagnose des Notarztes wurde ich mit dem Verdacht auf Teilamputation sofort in die Uni Klinik/Handchirurgie geliefert. Dort wurde ich dann 2 Stunden lang an der Hand operiert und die zwei Finger wurden mit ca. 20 Stichen genäht. Nach Aussage des Chirurgen ist mit 95 prozentiger Sicherheit nicht mit Folgeschäden zu rechnen.

Hier das Problem: Da ich Selbstständig und die nächsten 4-6 Wochen nicht arbeiten kann, ist mit entsprechendem Verdienstausfall zu rechnen.

Muss das Baumarkt hierfür haften? Bzw. die Betriebshaftpflicht des Baumarktes ?

Schmerzensgeld möchte ich nicht einfordern, aber der Verdienstausfall wäre schon existentiell sehr Wichtig für mich.

Vielen Dank im Voraus Frank

Haftpflichtversicherung, Haftung, Schadensersatz, Supermarkt, unfall
Ist es wirklich notwendig alle Versicherungen zu wechseln?

Liebe Forengemeinde,

ich und meine Lebensgefährtin sind Kunden bei der LVM-Versicherung. Wir hatten letzten Mittwoch bei TECIS (die schlechten Erfahrungsberichte im Netz sind mir bekannt) einen Beratungstermin. Ich war eher skeptisch gewesen, habe mir aber ein eigenes Bild gemacht.

Der Versicherungsfachmann von der Firma TECIS hat uns dann das Konzept der Firma TECIS erklärt und einen Personalfragebogen ausfüllen lassen. Wir sollten dann den Ordner mit all unseren Versicherungen bei ihm lassen und er würde schauen ob wir eventuell mit anderen Versicherungen billiger kommen.

Gestern haben wir dann den 2. Beratungstermin wahrgenommen und gleich mit den Worten begrüßt: "Es kann sein das sie ihren bisherigen LVM-Berater nicht mehr so mögen!"

Mann: 27 Jahre, Schüler Frau: 23 Jahre, Krankenschwester

Er zeigte uns dann folgendes auf:

LVM

LVM: Private Haftpflicht- 5.000 000 98,80 € p.a. Hausrat- inkl. Fahrrad 51.500+515 114,85 € p.a. Tierhalter (Hund) 1.000 000 83,50 € p.a. Berufsunfähigkeit (Frau) 732 BU-Rente EA 60 76,64 € monatl. Berufsunfähigkeit (Mann) 750 BU-Rente EA 60 81 € monatl.

                                                      = 2944 € p.a.

TECIS:

HDI: Private Haftpflicht- 15.000 000 64,32 € p.a. HDI: Hausrat- inkl. Fahrrad 300.000+500 92,04 € p.a. DBV: Tierhalter (Hund) 10.000 000 63,91 € p.a. Swiss Life: Berufsunfähigkeit (Frau) 732 BU-Rente EA 60 34,23 € monatl. Nürnberger: Berufsunfähigkeit (Mann) 750 BU-Rente EA 60 21,20 € monatl.

                                                      = 885,43 € p.a.

Laut dem Tecis Berater sind alle Leistungen die Gleichen und wir wären selber Schuld wenn wir 2000 € zum Fenster raus werfen würden. Habt ihr in der Hinsicht schon Erfahrungen gemacht oder ist da irgendwo ein Haken dabei? Vielen Dank für eure Hilfe.

MfG

Berufsunfähigkeitsversicherung, Haftpflichtversicherung, hausratversicherung, Versicherung, Versicherungsmakler
Haftpflichtversicherung: Frage zum Abzug "neu für alt"

Mein Waschbecken musste wegen eines Sprungs ausgetauscht werden. Dieser ist durch meine Schuld entstanden (Gegenstand ins Waschbecken gefallen), so dass ich meinem Vermieter den Schaden gemeldet habe und gemeinsam mit dem Hausmeister das Formular für die Haftpflichtversicherung ausgefüllt habe.

Ich bin davon ausgegangen, dass es folgendermaßen ablaufen würde: Die Versicherung zahlt ca. 100 Euro, ich zahle meine 150 Euro Selbstbehalt und so wären die ca. 250 Euro Schaden bezahlt. Jetzt ging ein Schreiben an meinen Vermieter (an mich in Kopie), dass der Abzug wegen des Zeitwerts 30% beträgt und so für die Versicherung nur 24,10 Euro zu zahlen sind. 74,61 Euro würden so offen bleiben. Die Versicherung beruft sich hierbei auf den Paragraf 249 BGB.

Meine Fragen:

  • Hätte die Versicherung nicht eigentlich nur die 30% vom Materialpreis abziehen dürfen? Mir liegt die Rechnung nicht vor, aber der Materialpreis dürfte nur bei 60 - 70 Euro liegen, der Abzug dann entsprechend ja auch nur bei ca. 20 Euro? Die Handwerker kosten doch dasselbe, egal ob gebrauchtes oder neues Waschbecken?

  • Ist ein Abzug in Höhe von 30% gerechtfertigt, wenn das Waschbecken doch erst 3 Jahre alt war und Waschbecken doch eigentlich in der Zeit nicht viel an Wert verlieren (ist ja kein Auto oder so)?

  • Gilt das Gesetz auch für mich oder kann die Genossenschaft diese 74,61 Euro von mir nachfordern?

Haftpflichtversicherung, Versicherung, Schaden
Auslandssemester: jetzige Studentenbude wird dazu aufgegeben => Erst- oder Zweitwohnsitz im Ausland?

Vielleicht ist hier jemand, der mir in folgender Situation weiterhelfen kann: Ich komme aus Deutschland, studiere aber in NL. Bis jetzt hatte ich den Hauptwohnsitz immer bei meinen Eltern in D (da unsicher war, ob ich mit dem Studium weitermache). Jetzt gehe ich für ein halbes Jahr für ein Auslandssemester nach GB. Meine bisherige Wohnung in NL gebe ich zu diesem Zweck auf. Desweiteren sieht es mittlerweile so aus, als würde ich das Studium beenden, sprich: sicher nicht mehr hauptsächlich bei meinen Eltern in D wohnen. Eigentlich müsste ich also meinen Hauptwohnsitz verlegen und bei meinen Eltern höchstens einen Zweitwohnsitz anmelden. Dazu meine erste Frage: welche Konsequenzen würde das haben hinsichtlich Kindergeld/Haftpflichtversicherung? Kurz zum Status meiner Eltern: beide in Rente, aber haben Beamtenstatus (waren beide Lehrer: ich habe gelesen, dass das beim Anspruch auf Kindergeld anscheinend wichtig ist) Zusätzlich möchte ich meinen Hauptwohnsitz eigentlich nicht nach GB verlegen, da es sich wie gesagt nur um ein Auslandssemester handelt, sprich: zeitlich begrenzt. Reicht das als Grund um anzugeben, dass mein Lebensmittelpunkt sich NICHT in England befindet? Dann würde ich da nur einen Zweitsitz anmelden, ansonsten die Situation lassen, wie sie ist und erst nach meiner Rückkehr nach NL meinen Hauptwohnsitz ummelden. Ich bin sehr dankbar für alle Informationen!!!

Studium, Ausland, Haftpflichtversicherung, Kindergeld, WOHNRECHT, Zweitwohnsitz

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