Wie viel wird bei der Grundsicherung wegen Erwerbsminderung vom Einkommen eines Minijobes angerechnet?

Guten Morgen, ich bin noch ganz neu hier auf der Plattform und versuche mich jetzt mal hier einzufinden.

Ich bin voll gewerbsgemindert, beziehe momentan Grundsicherung wegen Erwerbsminderung und darf nur 3 Stunden am Tag, also 15 Stunden in der Woche arbeiten. Durch Zufall habe ich nun einen Minijob erhalten und werde 6 Stunden in der Woche diesen besagten Minijob ausüben. Mein Lohn (Mindestlohn) beträgt 8,50€ die Stunde. Ich bekomme 184,00€ Kindergeld, wegen meinem 50% Schwerbehindertenausweis und 215,00€ Grundsicherung. Außerdem bekomme ich einen Anteil für meine Versicherung. Nun zu meiner Frage. Mein Lohn wird ca. 220€ im Monat sein. Da ich nach Leistung bezahlt werde, variiert dieser Betrag von Monat zu Monat, aber das spielt keine Rolle. Wie viel darf ich von diesen 220€ behalten? Bin ich richtig informiert, dass ich nur 25% meines Lohnes behalten darf? Oder gibt es einen Freibetrag, oder so was ähnliches? Meine gesetzliche Betreuerin befürchtet, dass ich, wenn mein Vertrag zum 10. August beginnt, dann für September so viel Leistung vom Sozialamt gestrichen bekomme, dass das Sozialamt nicht mehr die volle Miete an meinen Vermieter überweisen wird. Ich bekomme ja ca. 215€ Grundsicherung und ihre Befürchtung ist, dass die Sozialhilfeleleistungen, durch den Arbeitsvertrag des Minijobs, um mehr als 215€ gekürzt werden. Laut ihrer Aussage bekomme ich, mit der Zahlung für September, den für August gezahlten Lohn, der mir Ende August überwiesen wird, rückwirkend auf die Leistung für August angerechnet. Die Leistungen für August habe ich nämlich vom Sozialamt in voller Höhe ausgezahlt bekommen. Für September erhalte ich zudem weniger Leistungen von der Grundsicherungsstelle, da der Lohn Ende September, rückwirkend für September, gezahlt wird. Aber ich glaube nicht, dass das Sozialamt dann nicht mehr die volle Miete an meinen Vermieter überweist. Das ich mit einer Leistungskürzung rechnen muss, ist mir natürlich klar, auch rückwirkend für August, dennoch ist mir bewusst, dass ich den vollen Lohn auf mein Konto überwiesen bekomme und diesen auch in voller Höhe behalten darf. Die Sorge meiner gesetzlichen Betreuerin ist nicht nur, dass das Sozialamt, Grundsicherungsstelle, für den Monat September nicht mehr die volle Miete wegen zu starker Kürzungen bezahlt, sondern auch, dass sie meine Rechnungen nicht mehr bezahlen kann, beziehungsweise, dass sie dann zu wenig Geld hat, um mir Geld zum Leben auszuzahlen. Aber, der erste Lohn würde am 31. August kommen... Angenommen, ich würde den Lohn von meinem neuen Angestellten vom 10. August ab, zum Ende des Monats ausgezahlt bekommen. Das wären für August 153,00€ Lohn. (3 Wochen mal 6 Stunden mal 8,50€ sind 153,00€.) Angenommen das stimmt, dass mir nur 25% vom Lohn zustehen... das würde also heißen, dass ich vom 10. bis 31. einen Leistungsanspruch von 38,25€ habe! Aber hätte ich vom 1.8. bis 9.8. also noch einen Anspruch auf die volle Grundsicherung?

Vielen Dank für Eure Antworten! :-)

Grüße, Tobi.

Erwerbsminderung, Grundsicherung, Minijob
Nebenkosten bei Grundsicherun

Auf Grund meiner kleinen Rente bekomme ich seit 2009 Grundsicherung.Als ich wegen einer großen Nachzahlung mit der Nebenkostenabrechnung zum Amt ginge,bekam ich die Antwort, die Nebenkostenabrechnung wäre zu spät eingereicht worden, deshalb bekäme ich diesbezüglich auch keine Hilfe.Also war die Nebenkostenabr. nicht von großer Bedeutung.Zwei meiner Freundinen, die arbeiten und Grundsicherung bekommen, sagten mir, daß sie noch nie und auch noch nie vom Amt verlangt wurde, die Nebenkostenabrechnung einzureichen. Bei einer Dame,war auch beim Amt sichtbar, auf Grund der Kontoauszüge sichtbar, daß sie Nebenkosten vom Vermieter zurückbekommen hatte.Das Sozialamt verlangt daraufhin keine Rückzahlung und es war so in Ordnung.Seit 2010 wohne ich in einer kleinern Wohnung und ich bekam jetzt eine Rückzahlung vom Mieter.Da auch vom mir nie eine Nebenkostenabrechnung verlangt wurde, habe ich dies dem Amt auch nie mitgeteilt.Ich denke aus dem Aussagen meiner Freundinen die immer etwas zurückbekommen haben und auch nie dazu aufgefordert wurden und aus dem Grund, daß ich vonmeine Miete sowie Nebenkosten viel selber bezahledaß ich dies nicht zu melden brauche.Der reine Strom,das ist klar,aber auch der Strom des Untertischbeuler zum Spülen, sowie der Strom des Durchluferhitzer fürs Bad bezahle ich selberTrotzdem die ja wohl zu den Nebenkosten gehören. Nebenkostenabrechnung gehören.Privare Hftpflichtver-sowie die Hausratversicherung übernimmt auch das Amt. Die Sterbeversicherung nicht.Ich bin 65 Jahre alt und bin seit einigen Jahren Frührentnerin mitBehindertenausweis. Ich habe ca 43 J. hart gearbeitet und konnte dann nicht mehr. Die Knoxchen sind total verschlissen,Mir wurde gekündigt, trotzdem ich unkündbar war.Es war mir nicht bekannt. Sonst hätte dieses öffentliche Amt, bis zu Beginn der regulären Rente mit der LVA mein volles Gehalt zahlen müssen und ich heute nicht so finanziell überwacht würde.Ich lebwe heute von ca. 180.00 € im Monat.Mal ein paar Schuhe od sonstige Kleidungsstücke kann ich mir nicht erlauben. Auch wenn es billige sind.Nichts gegen Hartz 4 Empfänger. Es sind viele, die gerne arbeiten würden od. so wie ich unverschuldet in Not geraten sind.Denen steht sicherlich Hilfe zu.Aber die nicht arbeiten wollen, bekommen mehr als ich. Ich muß, aus gesundheitlichen Gründen dringend schwimmen gehen. Finanziell nicht möglich.Ich bin aber jetzt , glaube ich, zu sehr abgewischen, von meiner Frage, muß ich meine Rückzahlung aus den Nebenkosten dem Amt angeben? Ich bin immer der Annahme gewesen und bin es auch noch, nein.Ich möchte aber auf Nummer sicher gehen. Ich bin aus welchen Gründen auch immer, ich weiß es nicht, etwas unsicher geworden.Wäre aber auch ungerecht. Wäre dankbar für eine Antwort und grüße alle.

Grundsicherung, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung
Grunsicherung - Miete zu hoch

Hallo,

ich hätte folgendes Anliegen: Meine Mutter bezieht Grundsicherung unnd wohnt seit 30 Jahren in einer Sozialwohnung, in der sie schon lange nicht mehr glücklich ist. Im Moment lebt mein Bruder noch bei ihr, wobei es nur noch eine Frage der Zeit ist, dass er auszieht, weil er alt genug ist. Mein Bruder verdient sein eigenes Geld, meine Mutter bezieht Hilfe, die Wohung hat vier Zimmer und eine Warmmiete von knapp 400 Euro.

Da ich meine Mutter in dem "Ghetto" aber nicht allein zurücklassen will und sie nach längerer krankheit nun auch nicht mehr die Treppen (3. Stockwerk) so gut laufen kann wie vorher, haben wir uns umgeguckt und über eine Arbeitskollegin eine tolle Wohnung gefunden, in die sich meine Mutter sofort verliebt hat. So weit so gut.

Aber die Miete liegt höher, als es Höchstsatz von 258 Euro kalt für eine Person/Grundsicherung erlaubt. Da ich meine Mutter aber gerne wieder glücklich sehen will, folgende Fragen.

Kann ich die Wohnung mieten und die Differenz zahlen, damit ihr das Amt keine Steine in den Weg legt? Wenn ja, soll das ein Untermietervertrag werden und wie wird dann ihr Miteanteil berechnet?

Muss es ein Untermieterverhältnis sein oder kann ich nicht eigentlich auch einen offiziellen Zweitwohnsitz haben? Ich würde jobtechnisch ohnehin relativ oft dort übernachten...

Wie stellt sich das Amt in solchen Angelegenheiten überhaupt an?

Kann ich den Vermieter im Notfall um Hilfe bitten, indem er mir fürs Amt die Miete runterstuft und ich die Differenz "unter der Hand" zahle?

Die neue Wohnung hätte einen Fahrstuhl, eine tolle Lage und wäre so perfekt!

Danke schon mal im Vorraus

Grundsicherung, Miete, KdU

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