Strommast auf dem Grundstück Behindert meine Auffart.

Hallo Leute, ich bräuchte mal einen dringenden Rat von euch. Bei mir auf dem Grundstück steht ein großer Strommast der Albstadtwerke GmbH. Da ich mir letztes Jahr eine Garage gebaut habe und neben der Garage eine Auffahrt zum Haus aufgeschüttet habe stört der Strommast enorm . Meine Frau traut sich nicht mit unserem T5 hoch zu fahren. Da ich mir den Weg links neben dem Strommast letztes Jahr auch dazu gekauft habe fehlen mir ca.1,5 m in der breite durch den Strommast. Die jetzige Auffahrt ist 2.40 m breit. Im Grundbuch und im Baulastenverzeichnis ist auch nichts eingetragen. Mein Haus wird auch nicht über den Strommast versorgt sondern durch einen Erdanschluss. Letztes Jahr habe ich den Albstadtwerken dann ein Ultimatum gesetzt und ihnen mitgeteilt, dass ich rechtliche Schritte gegen sie einleite, falls sie ihn nicht von der jetzigen Stelle versetzen bzw. entfernen. Sie sagten mir dann zu, diesen im Frühjahr 2014 zu entfernen. Die Nachbarn haben auch schon eine Schriftliche Ankündigung diesbezüglich erhalten. Da ich das gesamte Grundstück pflastern möchte, wollte ich jetzt abwarten bis der Strommast entfernt wird. Jetzt haben die Albstadtwerke GmbH mitbekommen, dass ich mein Haus verkaufen möchte und nun stellen sie sich jetzt quer!!!! Ich habe vielerlei Beeinträchtigungen durch den Strommast. Z,B. Anstatt Beton zum Umbau ganz normal anliefern zu lassen, benötige ich immer eine große Betonpumpe. Ich heize mit Holz ,wenn Holz angeliefert wird, wird es unten an der Auffahrt abgekippt. Es können nur geübte Fahrer die Auffahrt mit einem PKW befahren.2.4 m breit. im Winter ist es Dank des Strommastes unmöglich die Auffahrt zu nutzen.

Was meint ihr dazu? Mfg Erkan Altun

Baurecht, Grundbuch, Grundstück, Stromanbieter
Wohnungskauf ohne abgeschlossene Teilungserklärung.

Folgende Problematik:

Wir wohnen in einem 3 Parteien Haus. Es ist als ganzes im Grundbuch eingetragen. Nun wollen die Besitzer das Haus verkaufen, aber eben so wie es da steht. Im Ganzen praktisch. Jetzt haben wir und noch eine Partei im Haus gedacht gut, wir kaufen es. Die eine Familie ihre Wohnung und die dritte im Haus, und wir unsere eben. Soweit so gut. Natürlich wollen auch andere das Haus kaufen und uns läuft die Zeit weg weil wir aus Kulanz vom (noch) Vermieter ein besseres Angebot haben das Haus zu kaufen wie der Preis der vom Makler von den anderen potenziellen Käufern verlangt wird.Allerdings ist es auch so, daß wenn ein potenzieller Käufer den jetzigen Besitzern das bietet was sie auch haben wollen, dann sind wir aus dem Rennen! Jetzt geht es um die Teilungserklärung. (Eine sogenannte Bruchteilserklärung kommt nicht in Frage) Was uns Sorge macht ist die lange Dauer der Teilungserklärung! Die Frage die sich jetzt stellt ist ob es eine Ausnahme/Regel/Klausel/wie auch immer gibt, so eine Art -ich weiss nicht wie ich es sagen soll- mit der man zur Bank gehen kann bzgl. des Darlehns das besagt schaut mal her wir wollen die Wohnung kaufen, die Teilungserklärung ist im vollen Gange ! Irgend eine Art Vorvertrag quasi der bestätigt daß alles seinen geregelten Weg geht. Damit wir schon so zur Bank gehen können ohne die abgeschlossene Teilungserklärung! Ich kann doch nicht zur Bank gehen (Vollfinanzierung) und denen sagen: ich will ein drittel von einem Haus kaufen, oder? Und da ist noch die Eigentumsvormerkung, würde diese einer Bank reichen? Ich hoffe ich konnte die Lage so gut wie möglich erklären. Ich wäre sehr froh wenn ich diesbezüglich Informationen bekommen könnte. Falls etwas nicht klar ist wie ich es beschrieben habe, bitte nachhaken ! Vielen Dank im Vorraus schon mal für eventuelle Antworten!

Bitte keine Antworten <>, das machen wir auch schon, der Termin dauert noch!

Finanzierung, Grundbuch, Recht, Zivilrecht, BGB
Schenkung Immobilie mit Nießbrauch Mutter und anschließendem Wohnrecht Schwester

Die Mutter hat eine Immobilie mit einer selbst bewohnten Wohnung und 2 kleine Ferienwohnungen an der Nordsee. Ihr Sohn hat 2 Kinder, die Tochter ist kinderlos und mit einem Man, der 2 Kinder aus erster Ehe hat verheiratet.

Nun will die Mutter verhindern, dass einen Teil des Hauses womöglich die Stiefkinder ihrer Tochter erben, falls diese nach der Erbschaft des halben Hauses aber vor ihrem Mann stirbt. Sondern am Ende sollen es die beiden leiblichen Enkelkinder bekommen.

Dazu gibt es nun folgende Idee. Die Mutter überschreibt zu Lebzeiten das Haus dem Sohn und bekommt einen lebenslangen Niessbrauch für das gesamte Haus eingetragen. Die Tochter soll nach ihrem Tod ein lebenslanges Wohnrecht für die untere Wohnung erhalten. Wer welche Kosten trägt soll zusätzlich vertraglich geregelt sein.

Worauf muss man da achten? Kann man das so machen? Kann man Niessbrauch und Wohnrecht so mit Reihenfolge schon jetzt ins Grundbuch eintragen? Was für Kosten fallen bei Schenkung und Eintragung an? Was kann es für Probleme geben einem Haus das einem gehört aber andere Nutzen dürfen?

Meine Sorge ist, dass am Ende alle (Mutter und Schwester) Spaß mit dieser Regelung haben aber der Besitzer der Dumme und Zahlemann für alles ist. Wenn z.B. Mutter/Schwester im Haus wohnt und die Heizung oder Dach gemacht werden muss erscheint es mir nicht gerecht, dass der Besitzer solche Kosten alleine trägt, da er ja auch auf Jahrzehnte hinaus (Mutter ist erst 70 und Schwester ist gleich alt) wahrscheinlich nichts von der Immobilie haben wird.

Grundbuch, Nießbrauch, schenkung, WOHNRECHT
Bank verweigert "Löschungsfähige Quittung" anstelle von "Löschungsbewilligung"

Meine Bank hat mir nach vollständiger Rückzahlung des Baudarlehens eine Löschungsbewilligung ausgestellt und diese von einem Notar beglaubigen lassen. Die dafür geforderten Notarkosten sollte ich direkt an den Notar überweisen, woraufhin dieser mir die Löschungsbewilligung im Original zukommen lassen würde. Da ich mich mit dem Gedanken trage, in Zukunft ein neues Baudarlehen für einen Anbau aufzunehmen, hätte ich lieber ein "Löschungsfähige Quittung" gehabt und dies der Bank mitgeteilt. Gleichzeitig habe ich mich vorläufig geweigert, die Notarkosten zu übernehmen. Kulanterweise hat die Bank mir nun die Notarkosten vorab erstattet und mich aufgefordert, nun schnellstmöglich die Notarrechnung zu begleichen, um die Löschungsbewilligung im Original zu erhalten.

Die Erteilung einer "Löschungsfähigen Quittung" wird mit folgendem Wortlaut veweigert: "Wie wir Ihnen bereits ... mitteilten, ist die Erstellung einer Löschungsbewilligung oder Abtretungserklärung notwendig. Dies wurde ... in ... Zweckerklärung ... unter Punkt 5.1 vereinbart. Eine löschungsfähige Quittung erstellen wir grundsätzlich nicht."

Die Zweckerklärung enthält hierzu folgenden Wortlauf: "5.1 Nach Befriedigung Ihrer durch die Grundschuld gesicherten Ansprüche ist die verpflichtet, die Grundschuld nebst Zinsen und sonstigen Rechten an den Sicherungsgeber freizugeben. Die wird diese Sicherheiten an einen Dritten übertragen, weil sie hierzu verpflichtet ist. Dies ist z. B. der Fall, wenn ein Anspruch auf Rückgewähr der Grundschuld an einen Dritten abgetreten worden ist."

Da für mich bei einer zukünftigen Darlehensvereinbarung mit der "Löschungsbewilligung" wesentlich höhere Grundbuchkosten verbunden sind, als dies mit einer "Löschungsfähigen Quittung" der Fall wäre, möchte ich gern weiterhin auf Ausstellung dieser Quittung bestehen. Aber werde ich dies auch durchsetzen können, oder habe ich diesbezüglich kein gesichertes Wahlrecht?

Ich bedanke mich vorab recht herzlich für Ihre/eure Antworten.

Grundbuch, Grundschuld
Grundstück mit meinem Bruder geerbet. Wie nun aufteilen,...?

Hallo,

mein Bruder und ich haben ein Grundstück geerbt, auf dem 2 Häuser stehen. 1 Haus ist soweit bewohnbar, muss aber mittlerweile ein wenig saniert werden. Das 2. Haus ist aus den 50er Jahren, aber mittlerweile im Grund ein Rohbau. Das Haus wurde in den letzten Jahren innen und außen bis auf die Grundmauern entkernt.

Zu meiner Frage: Mein Bruder möchte in das bewohnbare Haus einziehen, vorher natürlich noch die Sanierung durchführen. Wenn dieses geschehen ist, will er auch das "alte" Haus nach den Plänen unseres verstorbenen Vaters fertigstellen. Ich selbst verzichte auf eine Nutzung oder Anspruch der Häuser oder des Grundstücks, allerdings haben wir uns auf einen Betrag geeinigt, der mir irgendwann mal zur Verfügung stehen soll. Ich will meinem Bruder die finanzielle Freiheit lassen, sein Vorhaben umsetzen zu können. Als Grundvoraussetzung gilt auch dass mein Bruder allein im Grundbuch eingetragen wird. Deshalb die Frage, wie können wir dies umsetzen, so dass auch ich nicht auf unseren ausgemachten finanziellen Betrag verzichten muss, bzw. dieser auch abgesichert ist?

Unsere 1. Idee war, das Grundstück zu teilen, so dass jedes Haus auf einem eigenen Grundstück steht, ich auf das alte Haus einen Grundschuldeintrag an 1. Stelle mit dem ausgemachten Betrag bekomme, so dass auch mein Bruder an erster Stelle, des bewohnbaren Hauses, Kredite vergeben kann, bzw. eine Grundschuld an erster Stelle eintragen lassen kann um somit Kredite zu bekommen. Dies funktioniert leider so nicht, da das Grundstück nicht geteilt werden kann, da die beiden Häuser zu nah aneinander stehen.

Unsere 2. Idee ist jetzt, dass ich an 2. Stelle einen Grundschuldeintrag bekomme, ich aber ein "Vetorecht" bei Grundschuldeintragungen an erster Stelle bekomme, so dass die erste Stelle nicht überzogen wird um meinen Anteil, bzw. den ausgemachten Betrag nicht zu gefährden, für den Fall der Fälle... was auch immer. Allerdings wissen wir nicht, ob sowas machbar ist.

Auch haben wir ausgemacht, dass ich meinen Betrag auf eine bestimmte kommende Zeit nicht in Anspruch nehmen darf, um meinem Bruder Handlungs-Sicherheit für die kommenden Jahre geben zu können.

Weiß hier jemand Rat, was machbar ist?

Grüße, Thomas!

erbrecht, Grundbuch, Grundschuld, Grundstück, Vertrag
Bürgschaft unterschreiben?

hallo, ich bin schon lange mitleserin in diesem forum. meine fragen konnte ich auch immer beantwortent finden doch jetzt hab ich eine spezielle frage und da wochenende ist weiß ich nicht wer mir sonst auf die schnelle rat geben könnte, außer ihr. hier meine frage: meine schwägerin und meine schwiegermutter haben zusammen ein haus je zur hälfte. vor ein paar jahren haben sie einen kredit mit ca. 80.000 euro aufgenommen. beide haben unterschrieben. meine schwägerin hatte eine firma die anfang 2009 in konkurs gegangen ist. gleich danach lies auch meine schwägerin das belastungs- und veräußerungsverbot für meine schwiegermutter ins grundbuch eintragen (zur sicherheit). die gläubiger fordern jetzt 60.000 euro ein und der masseverwalter will gerichtlich vorgehen damit das belastungs- u. veräußerungsverbot wieder gelöscht wird da es erst nach konkursanmeldung eingetragen wurde. die bank mit den 80.000 ist auch im konkurs drinnen - fordert aber nicht da sie die raten immer pünktlich bezahlt haben. jetzt will meine schwägerin das mein mann für die 60.000 euro mit bürgt da sie allein nichts bekommt. soll er es machen? haftet dann er nur für die 60.000? das problem ist auch das wenn der masseverwalter die löschung fordert das das ganze haus ev. zwangsversteigert wird. oder? kann sich eine familie 2 erw. + 1 kind, wohnung und auto überhaupt einen gesamtkredit vo ca. 140.000 euro leiste

Bürgschaft, Grundbuch, Kredit

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