Freiberufliche Tätigkeit neben Hauptjob und Nebenjob - Was wird versteuert?

Hallo, ich arbeite momentan auf sozialversicherter Basis 12/h pro Woche und bezahle auf mein Gesamtbrutto von ca. 640€ (Jahresbrutto zwischen 7680-8160€ je nach Zulagen) natürlich ganz normale Steuern. Zusätzlich habe ich einen Nebenjob (520€), der ja so gesehen steuerfrei ist. Jahresbrutto von Haupt + Nebenjob zusammen ca. 13-14K.

Nun habe ich mein Hobby des Grafikdesignen ebenfalls kürzlich als Einnahmequelle für mich entdeckt und verdiene im Monat durchschnittlich 200€ (ist jedoch sehr situationsabhängig und es gibt auch Wochen in denen ich rein gar nichts verdiene - aufgrund Nachfragemangel oder einfach weil ich keine Zeit dafür finde) - Mache das jetzt schon knapp 2 Monate nebenher. Arbeite auch nicht für spezielle Kunden direkt. Ich gucke mir eher einen Pool von Aufträgen an, an dem meist so zwischen 2-20 andere Designer arbeiten und die, dem Kunden besten gefallene Submission erhält den Zuschlag und wird dann für die Arbeit bezahlt. - Es kann also auch sein, dass ich 20 Stunden arbeite, aber nur für 5 von denen wirklich bezahlt werde. Nur falls diese Information relevant in diesem Kontext ist.

Nun meine Fragen, da ich mich mit Steuern so rein gar nicht auskenne und jegliche Artikel online eher verwirrend wirken.

Frage 1:
Welcher Freibetrag gilt für meine freiberuflichen/freelancing Einnahmen? 410€ pro Jahr und danach werden Steuern erhoben? oder (eine Zahl die häufig im Internet auftaucht) so um die 10.000€ pro Jahr? Ist diese 410€ Freibetragssumme für mich vielleicht gar nicht mehr relevant, weil ich mit meinen gesamten Einnahmen sowieso schon über die 10.000€ komme, oder liege ich doch noch darunter, weil es bei den 10.000€ nur um die sozialversicherungspflichtige Tätigkeit geht und der 520€-Job nicht dazugerechnet wird?

Frage 2:
Was genau muss ich machen um nicht komplett die Kontrolle über die Situation zu verlieren aber auch noch so viel wie möglich meines (sehr mühsam erarbeiteten) Neben-Nebeneinkommen zu behalten?

Frage 3:
Lassen sich bestimmte Ausgaben für meine Tätigkeit (neue Programme, AI Tools, Adobe Subscription, Bundles, Stock Images, oder neue PC Hardware) von der Steuer absetzen, weil ich diese ja für die Arbeit brauchen würde?

Ist aber rein spekulativ und ich habe halt so rein gar keine Ahnung, wie irgendwas davon funktioniert..

Danke im Voraus an alle, die sich das hier durchlesen und mir ggf. ein wenig helfen können!

Freibetrag, Steuererklärung, Steuern, Steuerrecht, freiberufliche Tätigkeit
Werkstudent + freiberuflich + Minijob?

Hallo liebe Tippgeber,

ich studiere, bin im 7. Semster, arbeite bei der DEKA Bank 20h die Woche als Werkstudent. Ich bin 24, aber studentisch versichert bei der Bahn BKK.

Meine 2 Vorhaben/ Mein Plan:

  1. Ich will Barista Kurse geben für etweder 2-3 private Personen. Oder auch für Cafés oder Restaurants den Mitarbeitern Kaffe machen beibringen. Das ist dann freiberuflich, oder? Diese Kurse wären sehr unregelmäßig, Vlt einmal im Monat für 5h anbieten. Vlt hab ich mal mehr Kurse, mal weniger.
  2. Dann möchte ich noch einen Minijob bei einem Café am Wochenende anfangen. Auch maximal 5-10h pro Woche.

Meine Fragen:

  • Kann ich 20h Werkstudent + 10h Minijob + freiberuflicher Barista Kurs machen OHNE suuuper viele Abgaben zu haben? Oder besser gefragt: Was für Kosten kommen auf mich zu und lohnt es sich überhaupt mehr zu arbeiten oder komme ich am Ende auf das selbe raus wie wenn ich nur meinen Werkstudentenjob mache?
  • Ändert sich meine Krankenversicherungsbeitrag?
  • Ändert sich die Höhe der Sozialversicherung und Rentenversicherung?
  • Wie viele und welche Steuern muss ich zahlen und auf welche Einnahmen?
  • Ändert sich meine Steuerklasse komplett auf alles oder gilt das nur für den 2. Minijob?
  • Bin ich dann eigentlich noch Werkstudent oder verliere ich die günstigen Konditionen, und muss dann Teilzeit angestellt werden?

Ich will super gerne mein Vorhaben machen, aber ich weis nicht mit was für Kosten ich konfrontiert werde und ob sich das lohnt.

Danke für eure Ratschläge und Tipps!

Liebe Grüße Anissa

Minijob, Werkstudent, freiberufliche Tätigkeit
Freiberufler oder Freelancer (Gewerbetreibender)?

Ich bin Elektroingenieur und möchte nächsten Monat als Elektroplaner tätig werden, somit muss ich verschiedene Werk,- Dienst-, oder Beraterverträge mit Kunden (Ingenieurbüro, Vermittlungsagentur) abschließen. Ich habe mich bereits beim Finanzamt als Freiberufler angemeldet. Wenn ich jetzt verschiedene Videos in YouTube oder Forums anschaue, macht es mir Angst, wenn der Finanzamt später mich als Gewerbetreibender einstuft und ich nachzahlen muss ggf. meine Selbständigkeit aufgeben muss.

Bevor ich das Bogen zur steuerliche Erfassung ausfüllte bin ich zu einem Steuerberater gegangen und auch einen Buchhalter gefragt und die sagten: wir können nicht sagen ob du Freiberufler oder Gewerbetreibender bist, melde dich erstmal bei Finanzamt an, dann sehen wir es, aber solange du kannst solltest als Freiberufler bleiben.

Es hat mich echt frustriert, warum ich für solche Aussagen jeden Monat einen Steuerberater 250€ zahlen muss. Schlussendlich habe ich entschieden mich als Freiberufler beim Finanzamt anzumelden (einfache Buchführung) und möchte meine ganze Buchaltung und EÜR und Umsatzsteuer etc. nicht bei Steuerberater sondern alles selber machen und habe mir bereits verschiedene Software angeschafft.

Wenn ich als Freiberufler bleibe, mache ich mir um die Buchaltung etc. kein Problem.

Was mir immer noch Sorgen bereitet bin ich nun Freiberufler oder Gewerbetreibender?

Ich würde mich sehr freuen, wenn ich hier einige Informationen bekommen würde.

Finanzamt, Freelancer, Freiberufler, Gewerbeanmeldung, Steuerberater, freiberufliche Tätigkeit
Freiberufler später als 4 Wochen rückwirkend anmelden?

Habe nach Abschluss meines Studiums, ende September angefangen an einem Projekt mitzuarbeiten, für dass ich mich als Freiberufler anmelden muss, um meine eigenen Rechnungen schreiben zu können. Weil wir erst am Ende bezahlt werden (und ich mich zugegeben ein wenig vor der Anmeldung gedrückt habe) bin ich erst jetzt dabei meine Einkommenssteuernummer zu beantragen, habe das Formular in Elster endlich zu ende ausgefüllt und wollte jetzt das Gründungsdatum/Erstmalige Aufnahme der Tätigkeit aktualisieren, damit es die vorgeschriebenen 4 Wochen nicht überschreitet - wäre dann der 10.11.22.

Das Problem ist, dass meine Voraussichtlichen Einkünfte auf das gesamte Jahr gerechnet jetzt den Freibetrag überschreiten, was davor (als ich noch den 10.10.22 eingetragen hatte) noch nicht der Fall war. Ich hatte schon gelesen, dass die Gesamteinkünfte auf die verbliebenen Monate des Jahres gerechnet werden, und das Finanzamt dieser Rechnung nach davon ausgehen muss, dass die 5.250€, die ich eigentlich nur einmalig für das Projekt bekomme, monatlich zu erwarten sind. So müsste es dann von 63.000€ fürs Gründungsjahr ausgehen, was natürlich über den freigestellten 50.000 liegt und mir die Chance nimmt die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen.

Weil das auf keinen Fall der Realität entspricht und ich großen Respekt vor dem zusätzlichen Papierkram habe, überlege ich was die Konsequenzen wären, wenn ich das Gründungsdatum beim 10.10.22 ließe, meine Voraussichtlichen Einkünfte korrekt blieben, dich dafür aber die 4 Wochen frist Überschreite.

Ich weiß - alles nicht sehr sauber geregelt, aber so wie ich es verstanden habe sind die Angaben in der Anmeldung ja eh schätzungsweise, und bei der Endjahresabrechnung geht es dann darum 100% genau zu sein.
Bin auf jeden Fall für jede Hilfe Dankbar!

freiberufliche Tätigkeit
Einnahmen aus Kuratorentätigkeit/Feedbacker?

Guten Tag zusammen,

ich habe etwas spezielle Fragen bzw. Fragen, die hier in diesem Zusammenhang noch nicht beantwortet wurden und hoffe ihr könnt mir dabei helfen.

Ich hole mal etwas weiter aus, da die Fragen etwas Hintergrundwissen benötigen.

Seit einiger Zeit gibt es im Internet für Musiker/Bands die Möglichkeit ihre Musik/Songs auf Plattformen einzureichen, um dann Feedback zu erhalten. Im besten Fall gefällt der Song und der "Kurator" (auf den Plattformen so genannt; gemeint: der, der Feedback für den Song gibt) nimmt das Lied auch in seiner Spotify Playlist auf bzw. postet Content über Instagram und Co.

Hierbei geben die Musiker/Bands pro eingereichtem Song Geld an die Plattform. Der Feedbacker/Kurator bekommt für jedes angehörte Lied bzw. für jedes Feedback eine gewisse Vergütung (von 0,50€ bis 4€ je nach Reichweite und Qualität des Kurators). So sind hier im Monat Vergütungen zwischen 300€ - 1500€ möglich.

Die Platzhirsche und üblichen Plattformen sind hier Submithub.com, Soundcamps.com, Groover.co, Playlistpush.com.

 

Nun zu meinen Fragen dazu:

1. Stellen die Vergütungen des Kurators/Feedbackers eine klassische Einnahme dar, die in der Steuererklärung angegeben werden muss?

2. Falls ja, wäre es möglich und auch sinnvoll hier ein Gewerbe oder auch Kleingewerbe anzumelden um Steuern zu sparen? 

3. Wäre es möglich hier unter den Begriff des Freiberuflers zu fallen?

4. Was wäre hier allgemein die einfachste und sinnvollste Möglichkeit die Nebentätigkeit und die Steuerabführung unter einen Hut zu bekommen? (wenn möglich natürlich unter der Voraussetzung so wenig wie möglich an Steuern abführen zu müssen)

Vielen Dank für eure Unterstützung, Antworten und Meinungen. Ich bin für jede Hilfe dankbar, da ich mich hier wirklich gar nicht auskenne. 

Einen schönen Tag euch!

Kleingewerbe, musik, Steuern, freiberufliche Tätigkeit
Wo/ wie freiberuflichen Verlustvortrag bei ELSTER Online eintragen (Student)?

Hallo liebe Community,

ich muss für 2019 und 2020 eine Steuererklärung abgeben.

Ich bin hauptberuflich Studentin (Zweitstudium - Master) und habe seit 2018 nebenbei eine freiberufliche Tätigkeit angemeldet.

Nun habe ich erstmals erfahren, dass man ab dem Zweitstudium einen Verlustvortrag geltend machen kann (Fahrtkosten zur Uni, aber auch Arbeitsstelle etc) und möchte dies gerne tun.

Dadurch, dass ich laut meinen Recherchen dafür allerdings die Anlage N nutzen soll als Student (nichtselbständige Tätigkeit) bin ich unsicher, wo ich die Ausgaben für meine freiberufliche (selbstständige) Tätigkeit angebe.

Beispiel: Ich hätte in Anlage N die Möglichkeit meine Arbeitsstätte der freiberuflichen Tätigkeit als Betriebsstätte anzugeben, allerdings bin ich eben nicht sicher, ob ich es dort angeben kann/darf. Vor allem müsste ich es dann im Format (x/Tage die Woche etc angeben), also nach einer Regelmäßigkeit, die so gar nicht stattgefunden hat.

Mein geplantes Vorgehen wäre bisher so:

  • ESt
  • EÜR (da freiberuflich)
  • Anlage N (für Verlustvortrag)
  • ... (fehlt noch was?)

Meine Fragen nun:

  • Wo gebe ich die Ausgaben der freiberuflichen Tätigkeit im Rahmen des studentischen Verlustvotrages an? Ist es bei Anlage N okay/möglich, oder sollte es lieber woanders sein?
  • Klar, in der EÜR gebe ich die Ausgaben an, aber die sind dann ja nicht automatisch im Verlustvortrag berücksichtigt, oder?

Besten Dank im Voraus.

Student, Finanzamt, Steuererklärung, Steuern, Verlustvortrag, freiberufliche Tätigkeit, EÜR Finanzamt
Künstler - Bilder malen und verkaufen?

Hallo,

es würde mich sehr freuen sollte jemand meine Fragen beantworten können.

Bis vor wenigen Jahren war ich freiberuflich als Illustrator tätig, sprich Auftragsarbeiten mit Verkauf der Nutzungsrechte. Hier war der Vorgang für mich absolut klar, eindeutig mit der Anmeldung als Freiberufler und EÜR.

Dann änderten sich zwei Punkte, ich gehe Hauptberuflich einer anderen Arbeit nach, und das künstlerische Interesse hat sich verlagert, auf traditionelle Öl- und Akrylmalerei, ohne speziellen Verwendungszweck. Es handelt sich auch um keine Serien, es sind alles Einzelstücke.

Hier ist auch die Frage - wie dürfte ich bitte genau diese Bilder als Freiberufler verkaufen? Über der Einschätzung als Liebhaberei würden die Umsätze sicher liegen, direkte Auftragsarbeiten sind es auch nicht.

Was ich herausgefunden habe:

  • Verkauf an Wiederverkäufer, Shops, Galerien etc. wäre freiberuflich
  • Eine direkte Auftragsarbeit wäre freiberuflich

Nach zähem Suchen scheint jede Art von Verkaufsraum als gewerblich zu zählen, ein Onlineshop auf jeden Fall.

Ich frage mich, ob es weitere Möglichkeiten gibt, die Bilder zu verkaufen, ohne zusätzlich ein —-Gewerbe—- anmelden zu müssen.

  • Meine Werkstatt/Atelier (keine festen Öffnungszeiten/Arbeitszeiten) hat ein Fenster, jemand schaut rein, sieht die vielen Bilder, und möchte ein Bild kaufen - wie wäre das zu handhaben?
  • Oder, ich hänge einige Bilder in einer Arztpraxis etc. auf, jemand kontaktiert mich darauf hin und möchte ein Bild erwerben, wie wäre hier die Lage?

Leider konnte ich zu diesem Thema keine eindeutigen Antworten finden, für Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar!

Gewerbe, Recht, Steuern, Verkauf, freiberufliche Tätigkeit
Darf ich eigene Bilder, ohne Anmeldung, verkaufen?

Hallo an alle,

ich bin aktuell sehr viel am "malen" (Leinwandgestaltung, Objektcollagen). Ich mach das als Hobby und aus therapeutischen Gründen. Allerdings ist irgendwann jede Wand mal voll und jeder Freund/Bekannte/Verwandte mehrfach beschenkt.

  • Nun frage ich mich, kann ich Bilder die "zuviel" sind - einfach so verkaufen?

Ich hab mich in das Thema "freie Nebentätigkeit" eingelesen (ich habe eine Festanstellung, bin aktuell aber im Krankenstand), aber ich finde mich darin nicht wieder.

  • Ich möchte mit meinen Bildern kein Gewinn machen - ich möchte lediglich aus dem "Erlös" neue Bilder erstellen können.
  • Ebenfalls erstelle ich die Bilder nicht um sie zu verkaufen oder nehme Aufträge an.
  • Ich habe auch keine feste Anzahl wieviel Bilder ich im Monat verkaufen will - wahrscheinlich gibt es Monate in denen ich nichts verkaufen möchte/will und in Anderen sind es dann vielleicht 10 Bilder auf einmal.
  • Meine Bilder haben auch keinen großen finanziellen Wert, je nach Material/größe der Leinwand würde sich die Verkaufssumme zwischen 5 und 40€ belaufen (und letzteres eher selten).

Nun hab ich soviele Beiträge im Internet gelesen, das ich am Ende nicht weiß was nun Fakt ist.

  1. Muss ich mein "Vorhaben" (Bilder verkaufen) beim Finanzamt anmelden?
  2. Ist dies bereits eine freie Nebentätigkeit?
  3. Wäre der Verkauf von meinen Bildern ein anmeldepflichtiges Gewerbe?
  4. Ist meine Rechtschutz eine gute Adresse um mir rechtlich 100% Gewissheit zu verschaffen oder wohin sollte ich mich wenden?

Ich bedanke mich Vorab ganz herzlich für eure Antworten. Mit freundlichen Grüßen

Finanzamt, Freiberufler, Gewerbe, Kleingewerbe, steuerfrei, Steuern, Verkauf, freiberufliche Tätigkeit, Nebentätigkeit
Freiberufliche Tätigkeit Student?

Guten Abend,

ich hätte hier mal ziemlich viele Fragen beruflich einer freiberuflichen Tätigkeit. Ich habe dieses Semester mein Studium (Wirtschaftswissenschaften) begonnen. Seit einem Monat arbeite ich nebenbei auch im Büro bei einer Firma. So, kommen wir nun zu meinem Problem. Mein Chef wollte unbedingt, dass ich mich als Freiberufler eintrage. Ich hatte keine Ahnung wie das läuft, hab dann recherchiert und von mehreren Seiten gehört, dass das eigentlich nicht wirklich geht. Kurz zu meiner Tätigkeit: ich bin sozusagen einfach nur eine büroassistenz. Wenn die Firma Aufträge ausgeführt habe, schreibe ich die Rechnungen an die Kunden und dann halt noch gewisse typische Büroarbeiten. Ich habe beim Bürgerbüro angerufen, beim Finanzamt und komischerweise hatte keiner wirklich ne ahnung, wie ich das machen soll, aber es wäre wohl irgendwie möglich. Nur die dame beim Finanzamt meinte dann, ich solle den fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Mein chef hat mir kaum weitergeholfen. Jetzt steh ich immer noch vor dem Fragebogen, den ich eigentlich schon längst hätte abgeben sollen, da meine frist erstens abläuft und ich zweitens auch dringend mal mein geld bräuchte.

1) Man hat ja eine Frist von einem Monat. Ich habe am 13.05 meinen ersten Arbeitstag gehabt. Meint ihr ich bekomme jetzt Stress wegen den paar Tagen? Ich würde den Bogen morgen endlich abgeben, wenn sich meine restlichen Fragen geklärt haben.

2) Bei den Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen habe ich die meisten Probleme: Gewerbebetrieb, Sonderausgaben und Steuerabzugsbeträge? Ich habe keine Ahnung, was ich da eintragen soll. Ich habe ja nicht wirklich ein Gewerbe, sondern arbeite doch für jemanden? Ich kapiere es wirklich überhaupt nicht.

3) Dasselbe Problem auch hier: 7. Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer

4) Dann werde ich ja auch die 7.3 Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen müssen. Muss ich dann auch ein Kleinunternehmen anmelden? Wenn ja, wann muss ich das machen?

Ich hoffe, mir kann hier endlich mal jemand weiterhelfen, denn ich möchte das endlich erledigen. Ich mag meinen Job wirklich und mein Chef ist auch wirklich nett, aber was das betrifft, kaum eine hilfe.

Student, freiberufliche Tätigkeit
Deutscher Übersetzer wohnhaft im EU-Ausland - Freiberufler in Deutschland werden und im EU-Ausland wohnen?

Ich bin Deutsche, lebe seit langer Zeit im EU-Ausland und bin hier mit einem EU-Ausländer verheiratet. Ich war hier festangestellt, doch nach der Geburt unseres Kindes habe ich eine 3-jährige Elternzeit eingelegt und mich direkt danach als Übersetzerin im besagten EU-Ausland selbstständig gemacht. Mein Büro ist bei uns zu Hause im EU-Ausland. Bei einem deutschen Gericht bin ich außerdem vereidigt worden. Krankenversicherung und Steuern zahle ich hier im EU-Ausland.

Ist es möglich, im EU-Ausland wohnen zu bleiben und gleichzeitig eine Tätigkeit als Freiberufler in Deutschland anzumelden? Muss ich dann in Deutschland Krankenversicherung und/oder Steuern zahlen (ich denke beides, oder)? In welche Steuerklasse käme ich (1 Kind)?

Grund: Ich möchte in Deutschland Kindergeld beziehen (im besagten EU-Ausland gibt es beim 1. Kind nur bis zum 3. Lebensjahr 184 Euro/Monat, dann nichts mehr), das Schulgeld für die (private) deutsche Schule als Sonderausgaben von der Steuer absetzen (in Deutschland geht das, im besagten EU-Ausland nicht) und private Gründe. In Deutschland könnte ich mein altes Kinderzimmer bei meinen Eltern als Büroraum angeben.

Wäre es ferner möglich, gleichzeitig eine freiberufliche Tätigkeit (Übersetzerin, nur übers Internet) in Deutschland und im EU-Ausland auszuüben?

Grund: Ich muss steuerlich im EU-Ausland angemeldet bleiben, da sonst die staatlichen Zuschüsse des EU-Auslandes für unsere Wohnung wegfallen (es ist eine der teuersten Gegenden der EU, mein Mann möchte leider unbedingt hier bleiben).

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Kindergeld, EU-Ausland, freiberufliche Tätigkeit
Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung bei verspäteter Anmeldung als Freiberufler (nebenberuflich)?

Hallo,

Ich bin seit 2013 bei einer Firma angestellt und habe meine Steuererklärungen bis Jahr 2016 über ein Lohnsteuerhilfverein tätigen lassen. Jetzt hat sich meine berufliche Lage geändert und ich bin verwirrt, also stelle ich hier einige Fragen.

Seit 2017 bin ich infolge einer Yogalehrer-Ausbildung nebenberuflich auch als Freiberufler tätig, und habe für 2017 ca.530 Euro und für 2018 voraussichtlich ca.1000 Euro damit bekommen.

Ich habe die Anmeldung beim FA zuerst (aus eigener Dummheit) komplett verpasst und im Laufe von 2017 und 2018 Rechnungen mit meiner SteuerID-Nr. ausgestellt - dass die SteuerID nicht dieselbe wie eine Steuernummer ist habe ich erst jetzt mitbekommen. Inzwischen weiss ich auch, dass ich die Anlagen EÜR, S und N einreichen muss. Ich habe mit dem FA telefoniert, meine Tätigkeit angemeldet, und bin jetzt am Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung. Den würde ich nun schnellstmöglich zurückschicken, dann einen Elster Account öffnen und binnen 31.Mai meine Steuererklärung für 2017 einreichen...

Ich weiss, ich hätte darüber früher denken, jetzt will ich nur weitere Fehler vermeiden und alles richtig zahlen.

Zum Fragebogen: ich würde als "Beginn der Tätigkeit" ein Datum in 2017 angeben und glaube, ich soll unter "Bisherige betriebliche Verältnisse" dementsprechend zugeben, dass ich in den letzten 5 Jahren eine freiberufliche Tätigkeit ausgeübt habe. Dann bin ich aber verunsichert, was unten Jahr der Betriebseröffnung zu verstehen ist, und damit, was für Zahlen als voraussichtliche EInkünfte zu geben sind.

Das Jahr der Betriebseröffnung ist 2017, obwohl ich den Fragebogen erst nun im 2018 einreiche. Damit ist also als "voraussichtliche Einkünfte" eigentlich die Summe anzugeben, die ich schon weiss, im 2017 bekommen zu haben (527 Euro). Als Folgejahr soll ich dann einfach das 2018 verstehen (obwohl dies das Jahr ist, wo ich die freiberufliche Tätigkeit anmelde). Sind diese Vermutungen richtig?

Ich bedanke mich für jeden Ratschlag.

freiberufliche Tätigkeit, Fragebogen steuerliche Erfassung
Schüler als Freelancer? - Was muss ich beachten?

Moin!

[ich schreibe diese Frage gerade zum 3. Mal da sie nicht gespeichert wurde, ich kann also etwas vergessen/ausgelassen haben!]

Und zwar bin ich aktuell in folgender Lage:

Ich bin 18 Jahre alt, Schüler (mache mein Abitur) und habe mich für einen Nebenjob beworben. Diese suchen jedoch keinen richtigen Arbeiter zum Einstellen (Vertrag und so) sonder eher nach einem Freiberufler (eig. Freelancer. Habe gelesen, dass es da wichtige Unterschiede gibt!) den man für die Aufträge buchen kann und welcher diese dann in Rechnung stellt. Es wurde allerdings auch gesagt, dass man im Frühjahr und gegen Mitte des Jahres wieder Personal einstellen würde und es auch mich betrifft wenn die Zusammenarbeit gut läuft.

Da ich noch relativ jung bin und nicht so viele Erfahrungen habe, habe ich einige Fragen die ich stellen möchte.

  1. Bin ich einfach zu naiv? Will er einfach nur sparen etc. und mich deshalb nicht anstellen? Sollte ich aufhören mich um die Stelle zu bemühen?
  2. Wie genau melde ich sowas an? Muss ich ein Gewerbe eintragen oder mich als Selbstständiger?
  3. Gibt es irgendwelche Sonderregeln die ich beachten muss weil ich Schüler bin?
  4. Wie wäre ich versichert? (Muss ich mich extra noch einmal darum kümmern oder bin ich noch bei meinen Eltern mitversichert? Habe gelesen man wäre es bis 450€ monatlich).
  5. x (keine Ahnung mehr was hier stand)
  6. Wie müsste ich in diesem Fall dann mein 'Gehalt' berechnen (der Preis für meine Dienstleistung).

]Hier hatte ich noch einen langen Absatz aber ich habe komplett vergessen was hier stand.]

Ich bin mir natürlich auch über die Scheinselbstständigkeit im klaren! Ich hatte vor mich auf einem Portal wie Fiverr anzumelden und auf diversen Social Media Seiten zu promoten um mehr Reichweite zu erlangen und andere Kunden zu erreichen. Allein schon, damit ich nicht so abhängig von diesem Betrieb wäre.

Ich habe das Gefühl ich habe etwas wichtiges vergessen das ich noch fragen wollte aber ich hoffe es reicht soweit! Wenn ihr noch Fragen/Hinweise habt - BITTE! Her damit. ich kann sie gebrauchen.

Schonmal vielen Dank im vorraus!

Freelancer, Freiberufler, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Versicherung, versicherungsschutz, freiberufliche Tätigkeit, Versicherungspflicht
Freiberuflichkeit ausversehen zu spät angemeldet?

Hallo ihr Lieben!

Ich habe mal eine Frage bzw einen Sachverhalt zum Thema Freiberuflichkeit/ Finanzamt/ Rechnungen stellen ..

Ich bin vor Kurzem mit meinem Bachelorstudium fertig geworden und da hat mich eine Bekannte im Juni gefragt ob ich auf Rechnung bei ihrem Freund im Unternehmen aushelfen kann.

Das habe ich dann ab Juli gemacht, sie meinte ich müsse einfach eine Rechnung stellen und sie gibt mir dafür ein Muster (kannte mich damit nicht so gut aus). Das Muster hat sie mir vor Kurzem zugeschickt und ich habe daraufhin die Rechnungen für Juli, August und September und gestellt (Geld noch nicht erhalten, war vor ein paar Tagen) und zwar mit einer Steuernummer mit der ich schobmal freiberuflich neben dem Studium gearbeitet habe allerdings in einer anderen Tätigkeit.

Durch ein zufälliges Gespräch mit einem Mitarbeiter vom Finanzamt wegen eines anderen Themas habe ich nun erfahren, dass ich

a) die Steuernummer nicht hätte benutzen sollen/können/dürfen, da sie für eine andere Tätigkeit war und außerdem nicht mehr aktiv ist (war ein Gewerbe, das ich abgemeldet hatte weil ich damals versehentlich einen Gewerbeschein geholt hatte, obwohl ich nur eine Steuernummer für die freiberufliche Tätigkeit gebraucht hätte)

b) die neue freiberufliche Tätigkeit im Sommer innerhalb 4 Wochen hätte anmelden müssen.

Aus Angst, dass ich die Frist überschritten habe, habe ich die Tätigkeit jetzt angemeldet, allerdings erst ab Mitte September (2 Wochen rückwirkend) und werde die Rechnungen jetzt mit der richtigen neuen Nummer einreichen.

Meine Frage jetzt:

Die Rechnungen sind für Juli/August/September ausgestellt obwohl ich die Tätigkeit erst zu September angemeldet habe - fällt das irgendwo auf bei der Jahresabrechnung oder wird das nicht Monat für Monat abgerechnet am Ende?

Habe echt Angst ... Ich weiß dass ich dumm gehandelt habe. Hoffe jemand kann mit mehr dazu sagen!

Danke!

Arbeit, Finanzamt, rechnung, steuernummer, Anmeldung, freiberufliche Tätigkeit
Steuer & Rentenversicherung: Student mit freiberuflichem Nebenjob

Hallo liebe Community,

da ich schon mehere Tage erfolglos das Internet durchforste, wollte ich nun hier mal meine Frage(n) stellen.

Erstmal zur Sache:

Ich bin Student, gesetzlich krankenversichert (Studententarif), und habe neben dem Studium einen Nebenjob (Honorarvertrag) d.h. freiberufliche Tätigkeit. Die Tätigkeit habe ich bei der deutschen Rentenversicherung und beim Finanzamt angemeldet. Außer der Unterstützung meiner Eltern habe ich kein weiteres Einkommen.

Bei dem Job handelt es sich um eine "Dozententätigkeit", teilweise werde ich nun aber auch in der Verwaltung eingesetzt.

Meine Zeiteinteilung ist in gewissen Grenzen frei, d.h. wieviel ich verdiene liegt an mir. Bisher habe ich einmal 684€ verdient, sonst immer unter 400€. Nun habe ich die Möglichkeit, desöfteren mehr als 400€ monatlich zu verdienen (wenn ich will).

Da ich die Einkommenssteuer sparen will, habe ich vor im Jahr nicht mehr als 8.004€, bzw. im Schnitt 667€/Mon. zu verdienen.

Fragen:

  1. Ich habe von Midijobs mit "günstigen" Beiträgen bzgl. der Renten-/Sozialversicherung gelesen, gilt das für mich auch, solange ich nicht mehr als 800€/Mon. verdiene?

  2. Mit welchen prozentualen Abgaben (ca) muss ich für die Renten/Sozialversicherung rechnen, wenn ich zwischen 400€ und 800€ monatl. verdiene? Sind das diese max. 21% von denen ich gelesen habe?

Ich möchte quasi wissen, ob es sich für mich lohnt mehr als 400€/Mon. zu verdienen, und was auf mich zukommt. Als Student wäre es aus finanzieller Sicht nicht besonders angenehm, wenn irgendwann die dicke Rechnung vom Finanzamt oder der Renten-/Sozialversicherung käme.

Eventuell kann mir ja jemand weiterhelfen, ich bedanke mich schonmal im Voraus für die Mühe!

Liebe Grüße

Rentenversicherung, Student, gesetzliche Krankenversicherung, GKV, PKV, Sozialversicherung, freiberufliche Tätigkeit, Verdienstgrenze

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