Student + Minijob(450€) + Kleingewerbe?

Moin zusammen,

ich bin momentan am studieren und arbeite Nebenbei auf 450€ Basis, wobei ich jeden Monat auch die vollen 450€ ausgezahlt bekomme! Seit einiger Zeit gehört das Streamen auf Twitch.tv zu meinen größten Hobbies; Da wäre es natürlich klasse, wenn das eine kleine zusätzliche Einkommensquelle wäre.

Sobald ich damit Geld verdiene muss ich es ja zumindest erstmal als Kleingewerbe anmelden. Dort muss ich lediglich die sog. Einkommenssteuer zahlen, sofern mein Einkommen unter 17.000€ jährlich liegt. Das Kindergeld meiner Eltern ist davon auch nicht betroffen. Und sofern ich unter 20h pro Woche "arbeite", gilt auch weiterhin meine Familienversicherung.

Nun zu meiner Frage: Da ich eigentlich noch kaum etwas verdiene und evtl. mal 10-20€ an "Donations" im Monat erhalte, wäre eine Gewerbeanmeldung ja kontraproduktiv... Dann würde ich pro Monat 470€ verdienen und müsste dann von diesem Betrag Steuern zahlen, korrekt? Wenn das der Fall wäre, dann würde ich ja quasi mit meinem Kleingewerbe verluste machen, da das Einkommen sehr gering ist, aber die Steuergrenze überschreitet.

Ist mein Gedanke richtig? Oder werden die beiden Einkünfte separat berechnet? Beispielsweise dass mein Minijob (450€) steuerfrei bleibt und nur die Einkünfte des Nebengewerbes versteuert werden?

Über schnelle und fachliche Antworten würde ich mich sehr freuen! ;)

Grüße!

Student, Einkommenssteuer, Freiberufler, Freibetrag, Gewerbe, Minijob, Steuern, 450-Euro-Job, Twitch
Verlustvortrag trotz beruflich tätigem Ehepartner möglich?

Hallo,

hier die Situation: Meine Frau ist gebürtige Australierin und arbeitet freiberuflich als Englischlehrerin. Ihr Einkommen schwankt zwischen circa 1000 bis 1300 € im Monat. Ich selber bin Student, mache ein Erststudium und habe vorher keine anderen Ausbildungen gemacht. Ich selbst habe kein regelmäßiges Einkommen aus Arbeitsverhältnissen, nur ein Deutschlandstipendium von 300€ im Monat, welches angeblich steuerfrei ist. Insgesamt würden wir also für 2017 unter dem Grundfreibetrag von 17640 € bleiben.

Ich habe jetzt erfahren, dass man als Student einen Verlustvortrag geltend machen kann (weiß nicht ob das so richtig ausgedrückt ist). Ich habe aber auch gelesen, dass er nur für das erste Jahr in dem man Geld verdient gilt, dh falls ich zb im ersten Arbeitsjahr nur knapp über den Grundfreibetrag komme, wird der ganze Verlustvortrag darauf angewendet und ich übernehme keinen "Differenzvortrag" ins nächste Jahr, bzw würde ich unter dem Grundfreibetrag bleiben würde der Verlustvortrag verpuffen.

1) Habe ich das richtig verstanden?

2) Ich konnte leider keine vergleichbare Situation in anderen Foren finden, wie beeinflusst die freiberufliche Berufstätigkeit meiner Frau die Gültigkeit so eines Verlustvortrages, wir werden ja gemeinsam veranlagt. Lohnt es sich dann überhaupt diese Verlustvortragsregelung zu nutzen?

3) Ich habe gehört als Student kann man sich diesen Verlsutvortrag auch rückwirkend holen, würde ich einfach die Kosten der letzten Jahre im Elster programm zu den Kosten diesen Jahres mitzählen oder muss man das anders kenntlich machen?


Vielen Dank für die Hilfe

Freiberufler
Schüler als Freelancer? - Was muss ich beachten?

Moin!

[ich schreibe diese Frage gerade zum 3. Mal da sie nicht gespeichert wurde, ich kann also etwas vergessen/ausgelassen haben!]

Und zwar bin ich aktuell in folgender Lage:

Ich bin 18 Jahre alt, Schüler (mache mein Abitur) und habe mich für einen Nebenjob beworben. Diese suchen jedoch keinen richtigen Arbeiter zum Einstellen (Vertrag und so) sonder eher nach einem Freiberufler (eig. Freelancer. Habe gelesen, dass es da wichtige Unterschiede gibt!) den man für die Aufträge buchen kann und welcher diese dann in Rechnung stellt. Es wurde allerdings auch gesagt, dass man im Frühjahr und gegen Mitte des Jahres wieder Personal einstellen würde und es auch mich betrifft wenn die Zusammenarbeit gut läuft.

Da ich noch relativ jung bin und nicht so viele Erfahrungen habe, habe ich einige Fragen die ich stellen möchte.

  1. Bin ich einfach zu naiv? Will er einfach nur sparen etc. und mich deshalb nicht anstellen? Sollte ich aufhören mich um die Stelle zu bemühen?
  2. Wie genau melde ich sowas an? Muss ich ein Gewerbe eintragen oder mich als Selbstständiger?
  3. Gibt es irgendwelche Sonderregeln die ich beachten muss weil ich Schüler bin?
  4. Wie wäre ich versichert? (Muss ich mich extra noch einmal darum kümmern oder bin ich noch bei meinen Eltern mitversichert? Habe gelesen man wäre es bis 450€ monatlich).
  5. x (keine Ahnung mehr was hier stand)
  6. Wie müsste ich in diesem Fall dann mein 'Gehalt' berechnen (der Preis für meine Dienstleistung).

]Hier hatte ich noch einen langen Absatz aber ich habe komplett vergessen was hier stand.]

Ich bin mir natürlich auch über die Scheinselbstständigkeit im klaren! Ich hatte vor mich auf einem Portal wie Fiverr anzumelden und auf diversen Social Media Seiten zu promoten um mehr Reichweite zu erlangen und andere Kunden zu erreichen. Allein schon, damit ich nicht so abhängig von diesem Betrieb wäre.

Ich habe das Gefühl ich habe etwas wichtiges vergessen das ich noch fragen wollte aber ich hoffe es reicht soweit! Wenn ihr noch Fragen/Hinweise habt - BITTE! Her damit. ich kann sie gebrauchen.

Schonmal vielen Dank im vorraus!

Freelancer, Freiberufler, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Versicherung, versicherungsschutz, freiberufliche Tätigkeit, Versicherungspflicht
Betriebskostenpauschale und Umsatzsteuer bei Journalisten?

Für Journalisten (und andere freie Berufe) gibt es ja bekanntlich die Betriebskostenpauschale von bis 2.455 €, die dann aber auch die ans Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer umfassst - so entspricht es dem Begriff Betriebsausgaben, so kann man es hier im Forum lesen, so haben eben aber auch immer wieder die Finanzämter entschieden. Soweit so klar.

In der Praxis scheint das jedoch keinerlei Niederschlag zu finden: Alle Branchenfreunde, die ich bisher befragen konnte, gehen im Wesentlichen so vor, in der EÜR neben der Betriebskostenpauschale einfach auch noch die abgeführte Umsatzsteuer angeben und fertig. Und von den Finanzämtern kommt, trotz beispielsweise meiner alljährlichen expliziten Erwähnung im Anschreiben, keinerlei Widerspruch. Schön für alle, die dadurch ganz bequem ohne Abrechnung noch mal 2.455 € zusätzliche Ausgaben einbringen können - bis es das Finanzamt dann eben doch mal bemängelt und man halt auch anfängt mit der Zettelwirtschaft.

Es scheint also bei diesem Thema auf allen Seiten ein ordentliches Maß an Unwissen zu herrschen, was auch noch dadurch verstärkt wird, dass selbst auf den einschlägigen, oft auch seriöseren Selbstständigen-Webseiten der Sachverhalt keinerlei Erwähnung findet. Da heißt es dann meist, die Betriebskostenpauschale sei ein tolles Steuersparmodell, was in Rechenmodellen bei einem zugrunde gelegten Einkommen von 30.000 € beispielsweise mit dem Verhältnis von 370 € realen Ausgaben zu 2.455€ Pauschale begründet wird.

Das ist jedoch Blödsinn, klar, denn real müsste in diesem Beispiel ja noch 7 % Umsatzsteuer (bei Journalisten) in Höhe von rund 2.000 € hinzugerechnet werden, und dann ist die Pauschale ja schon bei Kauf eines neuen Laserdruckers hinfällig. Und wer hin und wieder auch mal etwas mit 19% Umsatzsteuer abrechnet, bei dem geht es natürlich noch viel schneller.

Vor diesem Hintergrund frage ich mich zweierlei:

  1. Warum wird selbst auf Steuerfachportalen nicht deutlich darauf hingewiesen, dass die Betriebskostenpauschale bei Umsatzsteuerzahlern mit normalem Einnahmen eigentlich kaum Sinn macht? Liegen die Ämter vielleicht doch falsch?
  2. Und damit dann natürlich verbunden, gibt es irgendwo ein abschließendes Urteil oder eine Anweisung oder was auch immer, die das ein für alle mal klärt, anstatt nur zu Interpretieren.


Den seltsam bleibt es am Ende schon, schließlich sollen Betriebskostenpauschalen ja der Vereinfachung dienen, aber wenn sie dann in der Praxis eben doch bei einem ansatzweise normalen Einkommen nicht mehr sinnvoll anzuwenden sind, was soll dass dann überhaupt? In Zukunft werden sich nämlich sowohl ich als auch die für mich zuständigen Steuerbeamten durch einen hübschen Zettelhaufen wühlen, bei dem am Ende ungefähr die selben Beträge rauskommen - ein Hoch auf die Volkswirtschaft, kann man da wohl nur noch sagen.

Freiberufler, Steuererklärung, Steuern, Umsatzsteuer
Was sind meine Pflichten, wenn ich als Kleinunternehmer einen Auftrag berechnen möchte, der außerhalb des ursprünglich angemeldeten Arbeitsfelds liegt?

Hintergrund: Ich habe Anfang des Jahres den Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung ausgefüllt und ans Finanzamt geschickt. Hatte damit eine Steuernummer beantragt (keine UstId-Nr., da ich keine Rechnungen außerhalb Deutschlands schreiben muss) und meine Tätigkeit als Kleinunternehmer angemeldet. Bei den Feldern zur Tätigkeit habe ich Grafik-/Web-Designer angegeben. Dabei handelt es sich um einen Katalogberuf, daher musste ich kein Gewerbe anmelden. Ich berechne auf meinen Rechnungen auch keine Umsatzsteuer, da ich wie gesagt von der Kleinunternehmer-Regelung Gebrauch mache.

Nun habe ich jedoch einen Auftrag in Aussicht, der in einem anderen Tätigkeitsfeld liegt (Photographie). Was bedeutet das für mich hinsichtlich Abrechnung & Verpflichtungen? Muss ich mich proaktiv beim Finanzamt melden und ihnen mitteilen, dass ich diese Tätigkeit außerhalb des ursprünglich angegebenen Spektrums übernehmen möchte? Müsste ich dafür nun doch ein Gewerbe anmelden? Oder kann ich diese Tätigkeit wie gehabt über meine bestehende Steuernummer abrechnen? Allgemeiner formuliert: Welche Auswirkungen auf meinen steuerrechtlichen Status hätte dieser Auftrag sonst?

Zusätzliche Infos: Ich arbeite hauptberuflich in einem Lohnarbeitsverhältnis, die freiberufliche Arbeit ist nur nebenberuflich und geringfügig (ich würde auch mit diesem potenziellen Auftrag weit unter der 17.500€ Grenze bleiben). Zur Zeit habe ich nebenher keine weiteren Aufträge, möchte mir diese Möglichkeit aber weiter offen halten.

Vielen Dank im Voraus!

Finanzamt, Freiberufler, Kleinunternehmer
Wie versteuere ich meine Einnahmen über die Plattform Upwork richtig?

Hallo, ich habe gerade damit begonnen, neben meinem Studium regelmäßig Geld über die Freelance-Jobvermittlungs-Plattform Upwork zu verdienen, und bin mir nicht ganz im Klaren, inwieweit ich an meine Auftraggeber Rechnungen stellen muss, inwieweit ich buchführen muss, und welche Steuern ich zahlen wann und wie zahlen muss. Ich hatte mit Steuern noch nie was zu tun, und bin mir auch noch einiger Internetrecherche nicht ganz sicher, welche Schritte ich jetzt gehen muss.

Ich habe mich schon im letzten Sommer bei Upwork angemeldet, und für einen einmaligen Übersetzerjob in den Niederlanden und einen regelmäßigeren Übersetzerjob in den USA seit dem ungefähr 600 USD verdient. Seit einem Monat habe ich nun einen neuen Auftraggeber aus Deutschland, für den ich hoffentlich längerfristig als Texter arbeiten kann. Generell sind in den meisten Monaten mit ca. 1200-1300 USD Einnahmen zu rechnen, welche in vereinzelten Monaten wie in den Semesterferien aber auch mal höher ausfallen könnten.

Über Upwork erhalte ich ja regelmäßig eine Rechnung, die den Gesamtbetrag meiner Einnahmen durch den Auftraggeber anzeigt. In einer zweiten Rechnung wird dann die Upwork Service Gebühr aufgeführt, und darauf dann auch noch ein VAT berechnet.

Meine Internetrecherche hat bis jetzt ergeben, dass ich als Texter bzw. Übersetzer in die Kategorie Freiberufler zähle und deshalb keine Gewerbesteuer zahlen muss. Wenn ich es richtig verstehe, profitiere ich ab einem Maximaleinkommen von 17.500 € im Jahr auch noch von der Kleinunternehmerregelung, und komme somit auch um die Umsatzsteuer herum?

Als absoluter Laie bin ich jetzt leider etwas ratlos, welche Schritte ich denn unternehmen muss.

  1. Ich gehe davon aus, ich sollte dringend den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen? Ist es ein Problem, dass dies noch nicht geschehen ist? Wie sollen Angaben über voraussichtliches Einkommen gemacht werden, wenn das auf Upwork so spontan und unsicher ist?

  2. Muss ich nun selber noch Rechnungen an meine Auftraggeber stellen, oder sind die Rechnungen von Upwork ausreichend für alle weiteren Schritte?

  3. Wie sollte ich nun buchführen, bzw. welche Dokumente muss ich erstellen oder sammeln? Muss ich die Verdienste der einzelnen Auftraggeber aufsplitten, oder reicht der monatliche Gesamtbetrag?

  4. Welche Steuern treffen nun noch auf meinen Fall zu. Die Einkommenssteuer? Die Mehrwertsteuer? Die Umsatzsteuer greift, sobald ich die 17.500 € Marke überschritten habe?

  5. Wie sieht es mit anderen Zahlungen wie Arbeitslosenversicherung oder Rentenversicherung aus? Was ist für mich Pflicht, bzw. was ist sinnvoll?

  6. Ist es ein Problem, dass ich nun schon mit der Arbeit begonnen habe, mich aber um jegliche Steuerfragen nicht gekümmert habe?

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir irgend jemand mit diesen Fragen etwas weiterhelfen kann, ich habe leider etwas den Faden verloren!

Liebe Grüße

einkommensteuer, Freelancer, Freiberufler, Umsatzsteuer
Wie bei Freelance-Arbeit auf Upwork Einnahmen festhalten und Umsatzsteuer dokumentieren?

Hallo!

Ich arbeite seit 2015 als Freelancer (Bereich Übersetzer) über die Online-Plattform Upwork. Ich habe es aus Unwissenheit versäumt, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen. (Das habe ich vor ein paar Tagen nachgeholt.) Ich habe jedoch bei meiner Steuererklärung für 2015 meinen erzielten Gewinn von ca. 8500€ in Anlage S aufgeführt und eine formlose Einnahmen-Überschuss-Rechnung eingereicht.

Die Sache ist nun so: Bei Upwork stellen Kunden Arbeitsangebote ein, auf die ich mich als Freelancer bewerben kann. Werde ich für einen Job angenommen und erledige ich die Arbeit, stellt Upwork dem Kunden eine Rechnung (auf welche ich allerdings keinen Zugriff habe) und zieht den entsprechenden Betrag ein. Dann zieht Upwork von diesem Betrag eine gewisse Servicegebühr ab, stellt mir eine Abrechnung über die einbehaltene Servicegebühr aus und überweist mir das Geld. Das heißt, ich selbst habe bislang keine Rechnungen ausgestellt. Zudem arbeite ich auch für mehrere Kunden gleichzeitig. Das heißt, wenn ich in einer Woche je ein paar Stunden für Kunde X, Y und Z arbeite, zieht Upwork das Geld von diesen Kunden ein und zahlt es mir dann gebündelt als einen Betrag einmal pro Woche auf mein Konto aus. Bislang habe ich es so gehalten, dass ich aufgrund der fehlenden Rechnungen einfach jedes Mal, wenn ich eine Zahlung auf meinem Konto erhalten habe, ich diesen Betrag in eine Excel-Tabelle eingetragen habe. Am Ende des Jahres habe ich alles zusammengerechnet, meine Ausgaben abgezogen und den Gewinn in Anlage S deklariert. Ist das ausreichend?

Das andere Problem: 2016 habe ich über Upwork etwas über 30000€ eingenommen. Damit bin ich, wie ich jetzt gelesen habe, kein Kleinunternehmer mehr und muss seit dem 1.1.2017 Umsatzsteuer abführen. Zum einen habe ich bislang keine Umsatzsteuervoranmeldung eingereicht und zum anderen habe auch keine Ahnung wie ich die Umsatzsteuer berechnen/dokumentieren sollte. Die meisten meiner Kunden auf Upwork sind aus den USA und Hongkong, also außerhalb der EU und damit nicht steuerbar(?). Einer allerdings ist aus Deutschland. Upwork zeigt mir auf der Website einen Transaktionsverlauf für jeden Kunden an, auf dem man (in US$) sieht, welche Gelder vom Kunden an Upwork überwiesen wurde, was Upwork einbehalten hat und was ich bekommen habe. Sollte ich das als Grundlage nehmen? Aber wie halte ich das dann buchhaltungstechnisch fest?

Die wichtigste Frage: Habe ich durch meine Unwissenheit eine Straftat begangen oder drohen mir nun finanzielle Strafen? Ich habe meinen Gewinn ja dem Finanzamt gemeldet, nur habe ich Angst, dass ich Sachen nicht auf die richtige Art dokumentiert habe.

2017 soll zudem mein letztes Jahr für selbstständige Arbeit in Deutschland sein, da ich plane nach Kanada auszuwandern. Ich habe 2016 meinen Antrag auf permanente Aufenthaltsgenehmigung eingereicht, der noch dieses Jahr bewilligt werden soll. Melde ich mich und mein Unternehmen dann einfach ab und zahle 2018 die Steuern für 2017 und das war's dann?

Freiberufler, Umsatzsteuer
Ich möchte Freiberufler oder Einzelunternehmer werden, wer hat Erfahrung und kann mir Tipps geben?

Hallo liebe Leute,

Als ausgebildeter IT-Systemkfm. bin ich seit 10 Jahren als Programmierer tätig. Bisher stets in Festanstellung, was ich nun ändern möchte.

Jetzt kommen für mich 2 Gewerbeformen in Frage, die des Einzelunternehmers und die des Freiberuflers. Der Freiberufler hat für mich einige Vorteile, vor allem steuer- & verwaltungsrechtlicher Natur. Nun ist es allerdings schwer herauszufinden ob und wie ich in die sparte des freiberuflers kommen kann, da nicht einmal von offizieller Seite klar definiert ist wer,wann wozu gehört und die Möglichkeiten Jahr für Jahr weiter reduziert werden. Meine Leistung umfasst primär die Programmierung von Software auf Std. Basis. Es kann aber auch vorkommen, das ich Designs anfertige und umsetze, alles in allem verkaufe ich aber meine Dienstleistung oder bin beratend tätig. Ich sehe auch die Verbindung zum Architekten, die man überall bei der Frage ek oder freiberufler findet. Aus einer Vorstellung vom Kunden entwickelt ich Konzepte und anschließend Software in 7 verschiedenen Programmiersprachen, es ist also anders als man vermuten mag ei sehr kreativer Beruf mit vielen möglichen Lösungswegen, weshalb ich vermute das dies noch Chancen hat als freiberufliche Tätigkeit anerkannt zu werden. Einfach das Finanzamt fragen wo siwe mich sehen möchte ich nicht -da sie im Zweifelsfall mich in ek einsortieren da ich so mehr an sie zahlen muss. Daher auch die Frage wer von euch Erfahrung in genau dem Bereich hat und wie und mit welcher Begründung er/sie seine Geweebeformen zugeordnet bekommen hat.

Vielen Dank LG 7ense

Freiberufler, Einzelunternehmen
Wie sollte der Kauf einer Gewerbe-Immobilie zur Selbstnutzung und zur Vermietung (jeweils 50 %) durch verheirateten freiberuflichen Einzelunternehmer erfolgen?

Ich bin seit 1997 in meinem Home-Office freiberuflich in der Rechtsform Einzelunternehmen tätig, dazu verheiratet und zwei Kinder, die jetzt endlich flügge werden. Die bisherigen Kosten für mein Home-Office konnte ich immer anteilig als Betriebsausgabe problemlos geltend machen. Mit meinem Finanzamt gab es bislang keinerlei Probleme, obwohl ich immer selbst alle beruflichen wie privaten Steuerangelegenheiten selbst erledigte, so dass ich also etwas versiert in der Thematik EÜR bin und auch keine Scheu habe, mich gezielt weiter zu vertiefen...

Jetzt will ich raus aus dem Home-Office und mir ein Büro kaufen, von welchem ungefähr die Hälfte der Fläche dann von mir (und evtl. auch meiner Frau, die evtl. künftig nebenher als freiberufliche Sprachlehrerin unser Einkommen verbessern möchte) genutzt und die andere Hälfte vermietet wird.

Die Immobilie ist schon geangelt, die Finanzierung wird zur Zeit geprüft, dürfte jedoch bei rund 40% Eigenkapital und hoher Bonität (zwei größtenteils abbezahlte Wohnungen) sicher sein.

In der Perspektive möchte ich mein Einzelunternehmen in den nächsten 1-2 Jahren zu einer GmbH upgraden, um künftigen geeigneten Mitarbeitern eine attraktive Perspektive in meinem Unternehmen bieten zu können (über Übertragung von Gesellschafteranteilen). Strategisch setze ich also auf Wachstum, Dafür spricht beispielsweise, dass die Wort-Marke meines Einzelunternehmens (ich habe nicht meinen Familiennamen, sondern immer die Wort-Marke in den Vordergrund meines Marketings gestellt) bei meiner Zielgruppe relativ bekannt ist. Die Immobilie wird daher möglicherweise nur eine Zwischenlösung sein, wobei wir Immobilienfetischisten sind, d.h. ohne Not die Immobilie bei einer räumlichen Enge dann eher nicht verkaufen wollen.

Soviel zur Ausgangssituation.

Welche Form des Immobilienkaufs bietet sich für uns angesichts der skizzierten Ausgangssituation an? Wie sollte idealerweise der Kauf erfolgen? Können alle Immobilienkosten- und einnahmen in der EÜR erfasst werden? Kann die beim Kauf anfallende USt (z.B. Maklerrechnung) als Vorsteuer geltend gemacht werden? Welche Feinheiten gilt es zu beachten?

Füre Tipps, Ideen und Anregungen wäre ich Euch sehr dankbar :-)

Viele Grüße und ein erstes Dankeschön schon mal im voraus

eÜr, Freiberufler, Immobilienkauf, Kaufvertrag, Ehefrau, Einzelunternehmen
Kann ich eine freiberufliche Tätigkeit rückwirkend anmelden?

Hallo an alle,

ich habe eine Frage zur Anmeldung einer freiberuflichen Nebentätigkeit als Studierende bzw. dazu, inwieweit diese rückwirkend möglich oder problematisch ist.

Ich habe seit fast zwei Jahren unregelmäßig neben meinem Studium eine freiberufliche Tätigkeit als Übersetzerin ausgeübt, diese Tätigkeit aber wegen naiven Informierens nicht beim Finanzamt angemeldet (z.T. auch, da ich das Ganze nie als ernsthafte langfristige Einnahmequelle bzw. Beschäftigung sondern mehr als Hobby gesehen habe). Auch eine eigene Steuererklärung habe ich nicht gemacht, da ich (fälschlicherweise?) der Auffassung war, dass diese aufgrund der geringen Höhe des Einkommens nicht nötig war. Die Einkünfte aus dieser Tätigkeit belaufen sich bei knapp über 2000 Euro in 2013, einigen hundert in 2014 und bisher knapp 300 in 2015 (Aufträge momentan nicht in Sicht). Andere Einkünfte habe und hatte ich im genannten Zeitraum nicht, da ich noch Studierende bin und keiner weiteren Tätigkeit nachgehe.

Nun bin ich darauf aufmerksam geworden, dass ich meine Tätigkeit hätte anmelden müssen. Da ich alles richtig stellen will: Ist es möglich und/oder nötig, die Tätigkeit rückwirkend beim Finanzamt anzumelden? Da mein Studium diesen Sommer endet, weiß ich noch nicht, ob ich die Tätigkeit weiterführen will oder nicht. Müsste ich mit bestimmten Sanktionen oder Strafen rechnen, da ich der Meldepflicht nicht nachgegangen bin?

Ein damit zusammenhängender Aspekt, der mir noch Fragen aufwirft, sind die mit der Tätigkeit verbundenen Rechnungen bzw. Gutschriften. Auf denen steht keine Steuernummer, da ich keine hatte, sind also meines Erachtens nach nicht rechtens. Können sie trotzdem als Nachweise der Tätigkeit bzw. Einkünfte genutzt werden? Oder müssten alle im Nachhinein korrigiert werden? Ist in diesem Zusammenhang mit irgendwelchen Problemen, Sanktionen o.ä. zu rechnen?

Vielen Dank im Voraus!

Finanzamt, Freiberufler, Steuererklärung, steuernummer
Muss ein Selbständiger/Freiberufler Geldgeschenke vom Opa in der Steuererklärung angeben?

Hallo, es geht um jemanden, der selbständiger Webdesigner ist. Aus gesundheitlichen Gründen lagen die Einnahmen n den letzten Jahren nur im Bereich von ca. 4000 - 6000 Euro p.a.. Dazu kamen noch ein paar Kapitaleinkünfte. Zusammen ergab beides vielleicht knapp 10000 Euro. Der Selbständige hat einen Opa, um den er sich fast täglich kümmert. D.h., er fährt zu Ihm ans andere Ende der Stadt, bringt Einkäufe und Essen mit, fährt den Opa zu Ärzten, erledigt Behördenkram usw, usw. Das alles rechnet er aber nicht im Detail mit dem Opa ab (nach dem Motto. gib mir mal 20,87 Euro für meine Einkäufe bei Aldi!). Stattdessen gibt der Opa dem Enkel öfters mal pauschal und großzügig ein paar Hunderter auf die Hand. Was davon nun für die Kosten (Einkäufe, Fahrten etc.) ist, die dem Enkel entstanden sind und was geschenkt, lässt sich kaum auseinander rechnen. Unter dem Strich hat der Enkel im Jahr knapp 10000 Euro Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit und ebenfalls knapp 10000 Euro von dem Opa. DAS PROBLEM:früher oder später wird wohl mal ein Finanzbeamter auf die Frage kommen, wie der Enkel Jahr für Jahr von knapp 10000 Euro (manchmal auch weniger) leben konnte. Und da der Enkel meist das von dem Opa erhaltene Geld bar auf seinem Konto eingezahlt hat, wird dann vermutlich die Frage kommen, woher das Geld stammt. Der Opa würde natürlich bestätigen, dass es seine Geldgeschenke war. Die Frage ist nur: muss der Enkel das vom Opa erhaltene Geld auch Jahr für Jahr in seiner Steuererklärung angeben? Also ungefähr so: Webdesign Firma XY 700 Euro, Unterricht Herr ZZ 200 Euro, Kostenerstattung und Auslagen von meinem Opa 500 Euro, usw, usw. ? Und müsste er (schlimmstenfalls) wirklich immer ausrechnen, was nun Auslage für seine Kosten waren, die der Opa Ihm wieder gegeben hat und was Geldgeschenke waren? Hat jemand einen Tipp oder einen fachkundigen Rat für solch einen Fall? schon mal danke im Voraus!

einkommensteuer, Einkommensteuererklärung, Freiberufler, Selbständiger
Viele Fragen zu freier Mitarbeit und Arbeitslosigkeit - was genau muss ich tun?

Kenne mich leider noch nicht so gut aus: Mein Arbeitsvertrag endet diesen Monat. Leider wurde mir in der Probezeit gekündigt - die Auftragslage ist im Sommer leider gleich 0. Habe 5 Monate beim jetzigen Arbeitgeber in Vollzeit gearbeitet. Davor habe ich mein Studium abgeschlossen, zwischen Abschluss und Beginn des Arbeitverhältnis war ich einige Monate arbeitssuchend.

Habe mich telefonisch schon beim Arbeitsamt arbeitssuchend gemeldet. Anspruch auf ALG1 habe ich nicht, da ich zu kurz beschäftigt war. ALG2 wohl auch nicht, da ich durch ein Erbe seit Ende letztem Jahres ein paar Mieteinnahmen habe. Ca. 1000€ pro Monat brutto. Muss mich aber noch mit jemandem vom Amt treffen.

Nun hab ich ab 1. Mai also keinen Job mehr. Allerdings ein Angebot als freier Mitarbeiter bei einem seriösen Medienunternehmen. Das würde ich gerne machen, denn es wäre sicherlich gut für meinen Lebenslauf und die Arbeit würde Spaß machen. Erstmal drei Monate auf Probe: 5 Tage pro Monat mit einer Tagesgage von 225 Euro. Wäre ab Mai (in der dritten Mai-Woche hätte ich meine 5 Tage für den Mai).

Ich würde mich aber weiter bewerben, evtl kann ich ab September eine Festanstellung bei einem anderen Arbeitgeber haben. Hoffentlich.

Nun weiß ich nicht, was ich Versicherungstechnisch machen soll und brauche mal einen Rat: Ein bißchen gegoogelt habe ich, werde daraus aber nicht schlau.

Aktuell bin ich noch über meinen Arbeitgeber versichert, muss meiner Krankenversicherung aber mitteilen, was ab Mai ist.

Noch habe ich für die freie Mitarbeit nichts unterschrieben (weiß auch nicht genau, ob ich überhaupt etwas bekomme - einen Arbeitsvertrag bekomme ich ja nicht?) aber mündlich die Zusage und auch per Mail, dass es beantragt sei.

Was sage ich denn nun meiner Krankenversicherung? Ich will weiter in der gesetzlichen bleiben, eben dann wohl wieder freiwillig, wie im letzten Jahr, als ich arbeitssuchend mit eigenen Mieteinnahmen war. Damals bekam ich keine Leistungen vom Amt außer der Anrechnung der Rentenpunkte.

Wenn ich aber freier Mitarbeiter bin, bin ich dann überhaupt noch arbeitssuchend? Wahrscheinlich doch nicht - kann ich denn dann freiwillig weiter Rentenbeiträge zahlen? Und wie läuft das? An wen muss ich mich wenden und wieviel Kosten kommen da auf mich zu in etwas?

Und: Kann ich auch freiwillig Arbeitslosenversicherung zahlen? Muss ja irgendwann mal auf meine 12 Monate kommen, für den Fall, dass ich nach der freien Mitarbeit den anderen festen Job bekomme, den aber wieder verlieren sollte? An wen wende ich mich da und was käme da an Kosten auf mich zu?

Und was müsste ich als freier Mitarbeiter sonst für behördliche Sachen abklären? Muss ich dem Finanzamt im Vorfeld bescheid geben? Ich blicke einfach nicht mehr durch. Vielleicht kennt sich da jemand aus und kann mir helfen? Oder an wen wendet man sich da am besten?

Rente, Arbeit, Arbeitslosigkeit, Finanzamt, Freiberufler, Krankenversicherung, Steuern, Versicherung, Arbeitslosenversicherung
Freiberufliche Tätigkeit rückwirkend anmelden - ohne Steuererklärung?

Liebe Community,

ich habe eine Frage zu freiberuflicher Tätigkeit, der Anmeldung derer und der zugehörigern Steuererklärung. Ich würde mich über Eure Kommentare freuen. Folgende Situation:

Ich hatte letztes Jahr (2014) Einnahmen auf freiberuflicher Tätigkeit (beritebswirtschaftliche Beratung: Konzeption eines Vertriebstools), ohne die Aufnahme dieser Tätigkeit vorher angemeldet zu haben. Nun habe ich bereits hier im Forum gelesen, dass ich das im Zuge der Steuererklärung "nachholen" könnte. Dass also das Finanzamt das Versäumnis nicht weiter verfolgt sondern mit Eingang der Steuererklärung so tut, als ob die Anmeldung erfolgt wäre, und die Erklärung entsprechend bearbeitet. Aber: Es war nur ein einziger winziger Auftrag, ich bleibe unter 410 Euro Gewinn und müsste demnach - so glaube ich - gar keine Steuererklärung machen. Habe sonst nur Einkünfte aus Angestelltenverhältnis (ca. 14.000 Euro). Ist das soweit korrekt? Und: Was würdet Ihr mir raten? Kann/soll/muss ich die Tätigkeit rückwirkend anzeigen, ohne dafür die Steuererklärung zu nutzen?

Nächstes, damit zusammenhängendes Thema: Die Rechnung, die ich geschrieben habe, war, so wie ich das inzwischen sehen, nicht rechtens, weil keine Angabe der Steuernummer erfolgte, weil ich ja gar keine Steuernummer hatte. Es hat sich aber niemand beschwert, das Unternehmen hat bezahlt. Müsste ich jetzt allein deshalb rückwirkend die Tätigkeit anmelden, da mir das Versäumnis ja jetzt bewusst ist - also um eine Steuernummer zu erhalten, um die Rechnung zu korrigieren, dann aber unter Umständen gar keine Steuererklärung damit zu machen?

Vielen Dank vorab für Eure Hilfe!

Lieben Gruß, Knud2015

Freiberufler, Steuererklärung, steuernummer
Gewerbetreibender und Freiberufler gleichzeitig / Umsatzgrenzen

Guten Tag,

ich bin Freiberufler (Innenarchitekt) und führe nebenher ein zusätzliches Kleingewerbe in Form eines Einzelhandelsgeschäftes für Inneneinrichtungsartikel (Neu- UND Gebrauchtwaren) eröffnen. Die freiberufliche Tätigkeit läuft derzeit noch in einer GbR, die sich zum 31.12.14 auflöst. Wir hatten damals zur UST optiert.

Künftig werde ich diese freiberufliche Tätigkeit als Einzelunternehmen fortsetzen. Ich habe vor, dafür ab 2015 keine UST mehr zu erheben, da dies vorteilhafter für meine Kunden (überwiegend Privatkunden) ist und zudem keine größeren Investitionen anstehen, für die das Ziehen der Vorsteuer sinnvoll wäre. Aufgrund der freiberuflichen Tätigkeit gibt es hier, meines Wissens nach, auch keine Umsatzgrenzen (17.500€), die diese Möglichkeit limitieren würden. Mit dem Ladengeschäft (Gewerbe) hatte ich für 2014 Umsätze in Höhe von 7.000€. Für das Jahr 2015 werden es schätzungsweise ca. 16.000€ Derzeit läuft dieses Gewerbe als Kleinunternehmer. D.h. UST wird nicht erhoben/ natürlich auch nicht geltend gemacht.

Meine Frage: wie sieht es aus, wenn ich für die freiberufliche Tätigkeit im Jahr 2015 ca. 5.000€ erwirtschafte? Werden dann beide Unternehmen zusammengefasst, Rechnung: 16.000€ + 5.000€= 21.000€ Für den Gewerbebetrieb würde dies ja nun Verpflichtung zur UST bedeuten. Wie sieht es dann mit der freiberuflichen Einzelunternehmung aus? Beides ist sauber voneinander getrennt, mit verschieden Namen, Konten, Buchhaltungen, etc.

Eine Zusatzfrage: Wäre es sinnvoll für das Ladengeschäft (Gebraucht- und Neuware) künftig und bei höheren Umsätzen, evtl. die Differenzbesteuerung anzustreben? Wie gesagt wird Neuware und Gebrauchtware vertrieben. Ich möchte mich vor dem anstehenden Termin mit dem Steuerberater selbst schlau machen. Deshalb bitte keine Antworten, die den Gang zum Steuerberater empfehlen. Danke.

Vielen Dank für steuerliche Inspirationen, Janne

Freiberufler, Gewerbe, Steuern

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