Erbe Was steht uns zu ? Oma Verstorben - Ihr Sohn, mein Vater auch verstorben

Hallo,

unsere Oma ist mit 88 verstorben. Sie hatte Alzheimer und lebte die letzten 12 Jahre im Heim. Sie besitzt außer einer größeren Summe Geld nichts weiter von Wert.

Sie hatte 2 Kinder mein Vater und deren Schwester. Mein Vater ist schon 1 Jahr tot. Er hatte 2 Kinder mich und meine Schwester. Es gibt laut Auskunft meiner Mutter nur ein handgeschriebenes Testament. Dies befindet sich im Besitz meiner Tante. (Tochter der verstorbenen Oma). Ob das je ein Notar gesehen hat bezweifle ich. In wie weit Oma noch klar bei Sinnen war und von wann das Testament unterschrieben weiß ich nicht.

Meine Mutter kennt den Inhalt dieses handgeschrieben Testaments und meint nur meine Tante wäre bedacht.

Nun die Frage: Soweit ich mich belesen habe, hätten meinem Vater 50 % zu Lebzeiten bekommen. Da er nun schon verstorben ist, dürfte sein Anteil auf seine Kinder mich und meine Schwester übergehen. Ist dem auch so, falls nur meine Tante als Erbin bestimmt wurde ?

Pflichtanteil ? Wie können wir unseren Anspruch geltend machen? (Falls wir einen haben)Ich habe noch nie geerbt und wir wissen nicht wie wir vorgehen sollen? Abwarten ob meine Tante von selbst zu uns kommt ? Hingehen und einfordern? Würde ich nur wenn ich auch sicher bin einen Anspruch zu haben. Wollen aber auch nichts in den Sand setzen und auf eine Summe x verzichten. Meine Tante bekommt Hartz 4 und mein Onkel ist auf Rente. Haben Sorge das sie alles verprassen oder das Amt das Erbe vielleicht in Anspruch nimmt.

Müsste das Testament nicht zu einem Notar ? Oder ist das erst ab größeren Summen nötig ?

Meine Schwester und ich waren noch nie Arbeitslos und kennen uns weder mit Hartz 4 noch mit Erbrecht aus. Alles sehr kompliziert für uns.

Vielen Dank für die Hilfe.

Erbe, erbrecht, Erbschaft, pflichtanteil, Recht, Zivilrecht, BGB, Erbfolge
Erbschaftunterschlagung?

Hallo,

mein Vater war mit seinen beiden Schwestern in einer Erbengemeinschaft in der sich deren Elternhaus befand. Mein Vater ist allerdings vor zwei Jahren verstorben und bei seinen Eltern im Grab beigesetzt. Nun kam es ende letzten Jahres zum Verkauf dieses Hauses nach dem meine beiden Tanten sich nach Möglichkeiten erkundigt hatten wie sie uns umgehen könnten, und wohl scheiterten, hatten sie uns (meinem Bruder und mir) eine Auflistung von unserem Erbe gegeben. Aus dieser Auflistung ging hervor das die beiden Schwestern angeblich reichlich Bar Geschenke und Benzin Geld ... naja sie ließen sich jeden Anruf und jede fahrt zu meinem Vater bezahlen in dem sie sich das Geld von seinem Anteil vom Konto nahmen. und das obwohl mein Bruder und ich ihnen genau für diese Dinge je 1000€ überwiesen hatten.

Nun wurde uns offenbart das wir noch einen Betrag X geerbt hätten, also Verkauften wir das Haus und das Geld ging auf das Erbengemeinschafts Konto dessen Verwaltung unsere Tante hatte. Nach dem Verkauf hat sich Tante aber Tod gestellt und nichts mehr von sich hören lassen. nach einer ganzen weile dann haben mein Bruder und ich das Konto von dem sie bis dato auch verfügt hat sperren lassen. Es hat gewirkt und Tante reagierte und präsentierte uns in einer Unverschämt Arroganten weise das sie sich von unserem Erbe 2500€ für Grabpflege einbehält obwohl wir ebenso das Grab Pflegen und weitere 500€ Verwaltungskosten sowie 50€ für Telefonate mit einem Vertragspartner meines Vaters, die allerdings nie stattgefunden hatten. und weitere 50€ im voraus für evt. anfallende Sanierungen am Grab. Nachdem wir gegen diese Abrechnung Widersprochen hatten forderte sie die Unverzügliche Umbettung unseres Vaters vom Grab seiner Eltern auf unsere Kosten und Rückwirkende Grabpflege kosten von der Beisetzung bis zur Umbettung.

Frage: Ist das eine Erbschaftsunterschlagung? Frage: Darf sie Grabpflege kosten geltend machen obwohl wir sie nicht Beauftragt hatten und selbst ebenso gepflegt haben? Frage: kann sie als Grabnutzungs berechtigte die Umbettung und Störung der Toten ruhe verlangen obwohl es der Wille meiner Tanten und angeblich auch meines Vaters war das er dort beigesetzt wurde?

Erbschaft
Meine Schwester betrügt mich und unsere Mutter um das Erbe

Meine Schwester und ich haben beide eine Vorsorgevollmacht für unsere Eltern (Vater 89, Mutter 85). Meine Schwester hat die Bankvollmacht, weil ich beruflich viel unterwegs bin. Nun erfuhr ich, dass sie 2010 die Sparbücher unserer Eltern ohne mein Wissen und das unserer Eltern aufgelöst hat und das Geld ins Ausland transferiert hat, angeblich um es im Falle von Heimaufenthalten dafür nicht aufwenden zu müssen (also am Staat vorbei). Da unser Vater jetzt nach dem 3. Schlaganfall ins Heim musste und auch schon vorher nicht mehr ansprechbar war, die Mutter aus Angst vor Repressalien meiner Schwester zu allem schweigt, habe ich keinerlei Kenntnis mehr über die finanzielle Situation. Desweiteren existieren 2 Sterbepolicen, die sich ebenfalls in der Hand meiner Schwester befinden. Die höchstwahrscheinlich bald ausstehende Beerdigung unseres Vater macht den Gang zu einem Bestattungsinstitut notwendig, meine Schwester besteht auf ein "Armenbegräbnis", obwohl die Policen sich auf insgesamt 10.000,00 für beide Eltern belaufen. Begründen tut sie dieses damit, dass sie mit dem Rest die Kosten unserer Mutter (Miete, Verpflegung etc.) bestreiten will. Eine würdevolle Beerdigung lehnt sie ab.

Hat meine Schwester das Recht, mich in Unkenntnis der finanziellen Situation zu lassen? Unsere Mutter hat sie ja leider bereits derart eingeschüchtert, dass diese sich nicht mehr traut, nachzufragen oder aber Einwände zu erheben.

Die aufgelösten Sparbücher, deren Erlös sich auf einer Bank in Holland befinden soll, stellen auch eine nicht unbeträchtliche Höhe dar, soweit ich es damals noch von unserem Vater wusste. Ein Testament hatte er nach seinen Aussagen gemacht, es aber leider bei keinem Notar hinterlegt. Es ist lt. meiner Schwester "KEINS" vorhanden.

Was kann ich tun?

betrug, Erbe, erbrecht, Erbschaft
Hartz IV Erbe

Hallo

Ich hoffe dass ich hier richtig poste.

Durch den Tod meiner Mutter habe ich geerbt. Da meine Schwester zu Lebzeiten und auch nach dem Todesfall dieKonten verwaltet hat macht sie jetzt auch die Meldung für das Finanzamt. Weil ich gelesen habe,dass es unbedingt wichtig ist dies dem Jobcenter zu melden, habe ich eine vorläufige Berechnung der Anwältin meiner Schwester an das Jocenter gesandt. Es sind voraussichtlich euro 10750 Gestern kam ein Schreiben mit einer vorläufigen Einstellung meines HartzIV und einer Anhörung. Die Zahlung der Erbsumme wird voraussichtlich je nachdem,wie das Finanzamt arbeitet,in 3 Wochen überwiesen

Hierzu meine Frage, 1.Dürfen sie mir einfach die Leitung einstellen... 2.Ich erhalte monatlich jetzt vom Jocenter 567 Euro. Wird das Erbe ,die 10750 durch diesen Betrag geteilt??

Dann müsste ich ja 1 Jahr mit diesem Betrag auskommen müssen 12 Monate. Wird dies als quasi Beschäftigung angesehen ??

Hinzu kommt eine Eigentumswohnung,die zur Hälfte meiner Schwester und zur Hälfte mir gehört. Diese ist zur Zeit vermietet und es wird nicht so leicht sein diese zu verkaufen. Man hat mich aufgefordert den Wert der Wohnung zu nennen. Sollte ich dies jetzt schon angeben oder erst,wenn die Wohnung verkauft ist?? Möchte nicht nochmal so auf die Nase fallen,wie jetzt. Erschaft gemeldet ,habe bis jetzt keine Erbzahlung. .kein Geld vom Jobcenter, weiss gar nicht,wie ich alles bezahlen soll Darf das Jocenter mir eine Verkaufsfrist nennen?? eine Kur in der Bearbeitung,weil ich sehr krank bin,in ja ab dem 1.9 auch nicht mehr versichert.... Es steigt Panik in mir auf......

Ich kann keinen Gutachter bezahlen,ein Makler hat uns mitgeteilt,dass sie nicht mehr als Euro 84 ooo wert ist. In Verbindung zu meiner obigen Frage möchte ich gerne wissen,o ,wenn der Verkauf sich hinziehen sollte,da die Mieter klagen wollen,da meine Schwester ihnen ein langes Wohnrecht zugesagt hat, sollte ein Jahr vergangen sein,in denen ich mit den 10750 Euro ausgekommen ,muss ich ja HartzIV neu beantragen,gilt dann die vielleicht noch nicht verkaufte Wohnung als Einkommen oder Vermögen??

Falls es ein wenig konfus geschrieben ist bitte ich um Nachsicht,die Aufregung fordert ihren Tribut. Danke für´s Zuhören und eventuelle Antworten.

cris

Erbschaft, Hartz IV, jobcenter
Grundsicherung bei Wohnungseigentum

Hallo, seit mein Vater gestorben ist, bezieht meine Mutter eine Rente i.H.v. EUR 240,- sonst nichts weiter. Sie besitzt und bewohnt ein Einfamilienhaus mit ca. 190 qm Wohnfläche, inkl. Dachboden (60qm) der von mir bewohnt wird. Mein Vater hat ihr noch Schulden hinterlassen, die auch beglichen werden mußten. Uns fiel zu diesem Zeitpunkt nichts anderes ein, als eine Hypothek aufzunehmen, wovon die Schulden getilgt wurden und meine Mutter ihr weiteres Leben finanzieren konnte. Mit ihrer Rente ist es wirklich sehr schwer, den vollen Lebensunterhalt zu bestreiten, geschweige denn, die laufenden Hauskosten zu bezahlen. Ich zahle die mtl. Tilgung und Zinsen an die Bank und einen Anteil der Nebenkosten. Mehr geht dann für mich auch nicht. Langsam hat sich das aufgenommene Darlehen aufgebraucht und wir haben überlegt, wie es unter gegebenen Umständen weitergehen kann. Leider sehen wir z.Zt. keinen anderen Weg, als das Haus zu verkaufen, damit meine Mutter von dem Geld des Verkaufes weiter leben kann. Jetzt habe ich von der Grundsicherung gehört und frage mich, ob sie meiner Mutter auch zusteht, obwohl sie ein großes Haus besitzt? Bzw. gibt es Möglichkeiten, an den Gegebenheiten etwas zu ändern, daß dem Antrag zugestimmt werden würde? Gibt es unabhängige Berater, die einem dabei helfen und Tipps geben könnten? Ich bin für jede Hilfe dankbar! Viele Grüße Rasmus

Rente, Erbschaft, Grundsicherung

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