Wie kann ein Grundschuld gelöscht werden, die vor 50 Jahren bezahlt, aber nie gelöscht wurde und keine Erben zu finden sind?

Ich habe mein Haus verkauft (habe es vor 11 Jahren von meiner Tante geerbt) und nun stellt sich heraus, dass die damals eingetragene Grundschuld (17.000 DM, die der Verkäuferin (alte Frau) zu Absicherung der Zahlung ihres Altenheims dienen sollte, nie gelöscht wurde (Haus wurde 1965 gekauft und die Abzahlung war festgelegt wir 200 DM monatlich bis 1970). Ich weiss, dass meine Tante alles bezahlt hatte, denn sonst hätte die Dame sofort vollstreckt. Ich hatte nach ihrem Tod vor 11 Jahren auch noch einige Überweisungen gefunden (sie hatte in Kartons alles in einem feuchten Keller gelagert, nichts weggeworfen) leider fast nicht mehr leserlich und so verschimmelt, dass man nur mit Handschuhen und Mundschutz versuchen konnte, sehr wichtig Erscheinendes zu retten, wie z. B. Kaufvertrag des Hauses oder einen Plan, die sich in einer Hülle befanden, aber für Monate entlüftet werden mußten. Ich habe das Haus über einen Makler verkauft, der mich natürlich nicht im Vorfeld darauf aufmerksam gemacht hat und uns beide Verkäufer und Käufer voll ins Messer hat laufen lassen. Ich war leider so unbedarft und habe angenommen, es wäre nur ein Formalität, den Eintrag zu löschen. Der Notar hat jetzt recherchiert und es sind keine Erben zu finden. Was ich eigentlich vorher schon angenommen hatte, den ich kann mich als Kind erinnern, dass es hieß, die alte Däme hätte niemanden und der Verkaufspreis und monatliche Zahlung sichere ihr Altenheim. Nun sagt der Notar, dass, wenn es denn unbedingt gelöscht werden sollte, ein Abwesenheitspfleger bestellt würde, der meist ein Anwalt sei und da weiß man nie!!!????. Ich habe hierzu im Internet schon Horrorstories gelesen. Wie z.B. worst case, es wird das Ganze als nicht bezahlt eingestuft und ich habe den Betrag von 17.000 DM eingetragen 1963 mit Zinsen und Zinseszinsen - an wen? - den Staat Bayern? zu zahlen und ich habe kein Geld und kein Haus mehr.!? Der Vorschlag ist hier, nachdem es keine Erben gibt und kein Hahn danach kräht, den Eintrag stehen lassen - sozusagen als einen Schönheitsfehler. Aber der Käufer wird sich da vielleicht nicht einverstanden erklären, zumal er später bei einem Verkauf wieder in der gleichen Situation ist? Muß ich jetzt zwischen Erschießen und Erhängen wählen oder gibt es da andere Möglichkeiten, die allen Teilen gerecht werden könnten, ohne dass einer alles verliert? Besten Danke im voraus.

Erbe, Erbschaft, Hauskauf, Immobilien, Recht
Freiwillig bei der GKV kranken- u. pflegeversichert - aus welchen Einnahmen berechnet sich der Krankenversicherungsbeitrag nach einer Erbschaft?

Freiwillig bei der GKV kranken- u. pflegeversichert -

Welche Einnahmen sind zu deklarieren, die DIREKT in die Berechnung einfließen und welche erst nach Vorlage der Steuerfestsetzung? Klar, dass Einnahmen aus Renten und Zinsen (haha!) die Beitragsberechnung beeinflussen. Aber wie verhält es sich, wenn man geerbt hat?

Wie sieht es bei börsennotierten Wertpapieren aus? Es fließt kein Geld, das Depot existiert einfach nur vor sich hin.

Plus ein zugeteilter alter Bausparvertrag mit völlig unzeitgemäßer Verzinsung, der allerdings bisher nur 'parkt'. Müssen die jährlichen Zinsen, die nur auf dem Papier stehen, bei der Einkommensanfrage angegeben werden, auch wenn noch kein Geld geflossen ist?

Weiterhin ist ein Haus mit Mieterträgen vorhanden, die - obwohl nichts entnommen wird - anteilig sicherlich zu den laufenden Einnahmen zählen, oder? Müssen sie gleich in der Einkommensanfrage beziffert werden oder erst über die Steuererklärung?

Wie sieht es aus, wenn für die eigene selbstgenutzte Wohnung (bisher) keine Miete angesetzt wurde - gilt das als 'geldwerter Vorteil'?

Es wäre nett, wenn jemand mit Fachkenntnissen antworten könnte, wofür ich im voraus schon danke.?

Erbschaft, gesetzliche Krankenversicherung, GKV, krankenkasse, Krankenversicherung, Rentner, Sozialversicherung, freiwillige Krankenversicherung, Mieteinnahmen
Pflege der Eltern bzw. Erbe?

Hallo,

wir sind mehrere Geschwister. Jetzt kam ein Bruder auf die Idee vollendete Tatsachen zu schaffen und sich indirekt das Elternhaus bevor ein Pfelgefall eintritt zu sichern.

2 Geschwister werden aufgrund Kinder und geringem Einkommen nie Pflege zahlen müssen. Unser Bruder in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung und sehr hohen Einkommen hat sich jetzt notariell zusichern lassen das er das Haus der Eltern im Pflegefall bekommt ( wert ca. 250k und lastenfrei) und dafür die Eltern Pflegt. Sie haben eher eine kleine Rente über gesamt ca. 1400 € zusammen und haben alles Geld in das Haus gesteckt. Idee ist Bruder zahlt der Rest zur Pflege im Fall der Fälle , wir Geschwister sind raus aus der Zahlung und er kriegt im Gegegnzug das Haus um es vor derm Amt zu sichern. Ob wir restlichen Kinder lust hätten dem ganzen zuzustimmen oder mitzumachen war außer debatte.,,,

Clou ist für alle Nebenkosten / Instandhaltung sollen Sie trotzdem noch aufkommen. Vom Erbe wird natürlich 0,0000 irgendwann mal übrig bleiben. Es ist natrülich eine Sepkulation wenn mal ein aktuer Pflegefall eintritt und ob das Haus wert 240k höher ist als die Zahlun zur Pflege an Eltern.

Sorry wenns jetzt komplex wird. Aber kann man das irgendwie anfechten ? Oder wenn jetzt zb. Pflege eontritt und 4 Jahre später sterben Sie. Wird trotzdem was am Haus zum Erbe zugezählt oder ist es quasi Schenkung ?

Hausfrieden ist natürlich durch Aktion dahin....

eltern, Erbe, Erbschaft, Familie, pflege
Darf ich die Wohnung und das Auto meiner verstorbenen Mutter auch ohne Erbschein verkaufen?

Meine Mutter ist kürzlich verstorben, ich war das einzige Kind. Meine Mutter war mit einem US Amerikaner verheiratet, die Hochzeit fand in Deutschland statt. Sie hat sich in Amerika scheiden lassen, die Scheidung aber nie in Deutschland anerkennen lassen. Mein Vater ist wieder verheiratet, es droht also nicht die Gefahr, dass er der Scheidung jetzt noch widerspricht. Meine Mutter hat kein Testament hinterlassen. Nach ihrem Tod muss jetzt also erstmal die Scheidung anerkannt werden bevor ein Erbschein für mich ausgestellt werden kann (der Antrag ist schon beim Nachlassgericht, aber die warten auf die Scheidungsanerkennung). Der ganze Vorgang zieht sich über mehrere Monate hin. Meine Mutter hat eine Eigentumswohnung, die monatliche Kosten verursacht und die jetzt leer steht. Ihr Konto deckt nicht die monatlich anfallen Kosten.

Meine Frage ist jetzt , kann ich die Wohnung verkaufen, um die anfallenden Kosten zu umgehen? Wie ist das mit Ihrem Auto? Das Auto wird nicht gefahren und die Versicherung hat mir schon mitgeteilt, dass das Auto nicht weiterhin auf meine Mutter versichert sein kann. Aber auch hier fallen ja dann Mehrkosten an, wenn ich das Auto auf mich versichern muss. Ich habe bereits diverse Rechnungen und Kredit meiner Mutter bezahlt bzw. abgewickelt, weil das Konto die Beträge nicht abgedeckt hat und die Firmen mich angemahnt hatten.

Erbe, erbrecht, Erbschaft
Müssen wir seine Schwester auszahlen?

Mein Partner und ich überlegen sein Elternhaus zu übernehmen.

Das Haus ist von 1936 und in keinen sehr guten Zustand. Muss dringend saniert werden. Grundstück ca 1000 qm (Keine Zentralheizung über Ölöfen wird geheizt etc.)

Darüberhinaus sind noch Schulden auf dem Haus (ca 40000€)

Die Eltern von meinen Partner hatten nie die Fianzellenmittel besessen und wichtige umbauten und notwenige Sanierungen zu machen. Alles was in den letzten knapp 30 Jahren gemacht wurde war eigenleistung. Der Vater ist leider schon frührenter und in drei Jahren wird die zusatzrente nicht mehr bezahlt. Sodass sie selbst die kleine Rate nicht mehr zahlen könnten und an notwendige Umbauten ist gar nicht zu denken. Somit ist die Gefahr sehr groß das dass aus verkauft werden muss, doch eine Miete werden die Beiden auch nicht aufbringen können....

Daher sind mein Partner und ich am überlegen das Haus zu übernehmen, damit es in der Famlie bleibt. Doch so eine große Sanierung mit zwei seperaten Wohneinheiten und den noch offenen Schulden. ist ein großes Projekt wo wir mit Herz dran gehen würden, doch wenn wir seine Schwester noch auszahlen müssten, ist der Verstand lauter und sagt nein.

Wir wollen seiner Schwester nichts weg nehmen, wenn ihr was zusteht soll sie es bekommen. je nach höhe ist das Haus eben keine Option für uns.

Von Bekannten habe ich gehört das man das Haus Taxieren sollte und dann die Schulden abzieht und was übrig bleibt. Würde dann die Schwester bekommen. Stimmt das?

(Beispiel: akuteller Wert des Hauses 100000€ - 40000€ Schulden = 60000€ : 2 (Bruder/Schwester) Somit würden wir seiner Schwester noch 30000 € zahlen müssen)

Liebe Grüße

Sarah

Erbschaft
Erbe gibt keine vollständige Auskunft und verweigert Wertermittlung?

Hallo, mein Vater ist verstorben. Ich bin einzige Tochter.

Meine Mutter ist Vorerbin, Enkel Nacherbe. Ich blieb im Testament unerwähnt. Die Erbin wurde bereits im Februar mehrfach durch mich aufgefordert Auskunft über den Nachlass zu erteilen. Sie nahm sich einen Anwalt, welcher mir ein unvollständiges Verzeichnis . Ein ganzes Grundstück, sämtliche Schenkungen , 2 weitere Konten etc. wurden weggelassen. Hausrat für 2 eingerichtete Häuser wurde mit 1500,-€ angegeben. Angeblich alles nichts wert.(sagt der Anwalt) Ich nahm mir (nachdem ich Erbin in Verzug gesetzt hatte) ebenfalls einen Anwalt. Erneute Aufforderung des vollständigen Nachlassverzeichnisses und Wertgutachtens. Es wurden weitere "Bröckchen" mitgeteilt, jedoch fehlt noch vieles, von dem was ich weiß vorhanden zu sein. Wertermittlung wird blockiert, da "angeblich" kein Geld für sowas. Klage wurde eingereicht und beim Landgericht abgewiesen, da bereits Auskunft erteilt. (Auch eine unvollständige Auskunft ist eine Auskunft). PKH wurde daraufhin abgelehnt.Beschwerde beim Oberlandesgericht brachte vorerst Abhilfe, da das 2. Grundstück nicht erwähnt wurde und einige strittige Punkte offen sind. Klage wurde zuständigkeitshalber zum Amtsgericht zurück verwiesen. Nun hat der Anwalt der Erbin zu den strittigen Punkten wieder ein paar Bröckchen (jedoch fehlerhaft) zugegeben, damit der Auskunftsklage nicht stattgegeben wird. Wertermittlung wird weiter blockiert. Jetzt meint mein Anwalt, ich soll den Wert, von den Sachen die ich weiß, selbst ermitteln. Ich sollte im inet recherchieren und den höchsten Verkaufspreis raussuchen. Anschließend will mein Anwalt nur noch Zahlungsklage machen.

1. Ich bin kein Gutachter

2. Ich habe zwar einiges an Fotos, Kontoauszügen etc. Jedoch bei weitem nicht alles

3. Das 2. strittige Grundstück soll ich einfach weg lassen.

Anwalt drängt, da Verjährung droht. Prozessgebühren incl. Wertgutachten soll ich nun selbst aufbringen.

Was ist davon zu halten??? Bin dankbar für jeden Rat.

erbrecht, Erbschaft, Familie
Wird der Nießbrauch bei einer voraussichtlichen böswilligen Schenkung trotzdem angerechnet?

Eltern hatten ein Berliner Testament mit Auflistung welche Immobilie für die Töchter A+B gedacht sind.Vater verstarb zuerst,und bevor die Mutter verstarb hat sIe Kind A 3 Immobilien geschenkt und sich ein Nießbrauch eintragen lassen. 2 weitere Immobilie hat sie ihrem Enkelkind (der Tochter von Kind A) geschenkt, sich ebenfalls Nießbrauch eintragenlassen und zusätzlich im Notarvertrag festhalten lassen, das diese 2 Immobilie eigentlich für ihr Kind A gedacht sind, aber aus steuerlichen Gründen und damit Kind A nicht ihr Freigrenze von 400.000€ überschreitet., auf das Enkelkind übertragen wurde. Es wird eine böswillige Schenkung hier vermutet, denn diese geschahen nur wenige Monate vor dem Tod der Mutter. Kind A und Kind B bilden nun eine Erbengemeinschaft. Nun verlangt Kind B die Erbauseinandersetzung und natürlich seinen berechtigten Erbanteil von 50%, auch von den vorab verschenkten Immobilien. Anzumerken ist, es sind auch noch andere Immobilien da, aber die sind alle gesamt, laut Gutachten, weniger wert als die verschenkten Immobilien. .Kind A will nun die geschenkten Immobilien gegenrechnen und verrechnen und meint, Kind B erhalte dann viel mehr, da die Geschenkten mit dem Nießbrauch belegt waren, welcher aber lt. Notarvertrag und Grundbucheintragungen mit dem Tod der Mutter endete. Und so glaubt Kind A sich die Immobilien minderwertig rechnen zu können. Nun meine Frage: Da Kind B ja die Hälfte erbt, die Schenkung der Mutter an Kind A in die 10 Jahresfrist fällt, und somit ausgleichpflichtig sind, kommt da der Nießbrauch überhaupt in Betracht? Denn Kind A will ein Haus, was lt. Gutachten 350.000€ Wert ist, durch den Nießbrauch, auf einen Schenkungsanteil von 128.305€ mindern. Über ein/jede Antwort freue und bedanke ich mich.

Erbengemeinschaft, erbrecht, Erbschaft, Nießbrauch, schenkung, Schenkungssteuer
Auskunft gegenüber Erben

Eine Tante meiner Frau hat sich in den letzten zwei Jahren vor dem Ableben ihres Bruders um ihn bekümmert. Seine Kinder, insbesondere eine Tochter, mit der er zeitlebends in einem Haushalt wohnte, haben ihn verwahrlosen lassen. Auf Einzelheiten möchte ich an dieser Stelle verzichten. Die Tante konnte es nicht weiter mit ansehen und hat zuerst seine Wohnsituation verbessert (Zimmer und Wäsche gereinigt) und ihm eine tägliche Mahlzeit gebracht. Um die Kosten zu regeln erhielt die Tante eine Vollmacht u. a. auch über seine Konten. Dabei stellte sie heilloses Durcheinander fest (die Tochter hatte Vollmacht bis dahin) und die Konten wurden von der Tante geordnet. Etwas später wurde der Bruder mehrfach so krank, dass er jeweils ins Krankenhaus musste. Die Tante regelte alles, vom neuen Schlafanzug bis zur Schmutzwäsche. Die Tochter besuchte ihren Vater nicht einmal, auch später nicht. Im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt musste der Bruder in ein Pflegeheim. Die Schwester regelte alles. Nachdem der Bruder gestorben war und die Kinder keine Anzeichen machten sich um die Beerdigung zu kümmern, regelte das die Tante. Jetzt nachdem etwa ein Jahr vergangen ist, fordert die Tocher Auskünfte und Darlegung der Finanzen bzw. stellt Forderungen bzw. unterstellt, dass noch Vermögen vom Vater da wäre. Bei der Tante handelt es sich um eine einfache Frau, von Buchführung hat sie keine Ahnung. Belege für die großen Posten sind vorhanden aber nicht für Leibwäsche, Lebensmittel, usw. Meine Frage lautet nun: Muss die Tante sich überhaupt gegenüber der Tochter ihres Bruders rechtfertigen und wenn "Ja", für welchen Zeitraum. Muss die Tante am Ende für Kosten die sie nicht belegen kann, selbst aufkommen? Danke, neffe

erbrecht, Erbschaft, Vollmacht

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