Wie ist die Erblage? Kann ich noch erben?

Hallo!

Ich habe vor ca. 20 Jahren die Häfte meines Elternhauses von meinen Eltern abgekauft - zum üblichen Marktwert. Meine Eltern behielten die Andere Hälfte. Das alte Haus war renovierungsbedürftig, meine Eltern hatten das Geld dazu nicht. Ich habe renoviert in Höhe des hälftegen Hauswertes, habe sie finanziell unterstützt und versorgt. Mein Vater war bis zu seinem Tod 6 Jahre ein Pflegefall - meine Mutter hat ihn gepflegt - ich habe sie finanziell unterstützt. Beide hatten nur eine sehr kleine Rente. Ich habe 5 Geschwister, die alle verheiratet sind, eigene Häuser haben und wenig Interesse hatten, meine Eltern zu unterstützen. Nach dem Tod meines Vaters wurde meine Mutter Alleinerbin ihrer Haushälfte und des übrigen landwirtschaftlichen Grrundstücks und der Schulden, die meine Eltern auch noch hatten. Die Schulden wurden durch Verkauf der Güter getilgt. DIe Haushälfte meiner Mutter erhielten meineM Gechwister als Erbengemeinschaft übertragen. Meine Mutter erhielt in ihrer Hälfte das lebenslange Wohnrecht. Meine Mutter wollte den hälftigen Haukauf von mir nach dem Tod meine Vaters rückgängig machen und mich aus dem Haus haben, damit alle Kinder das ganze Haus zu gleichen Teilen erben.. Das hab Ich nicht gemacht. Ich bin nach Mobbing durch meine Mutter, die plötzlich nichts mehr von dem Verkauf wissen wollte - trotz Ihrer Unterschrit auf dem Kaufvertag - dann ausgezogen, habe nicht den Verkauf rückgängig gemacht. Ich möchte nach dem Tod meiner Mutter die zweite Hälte es Hauses von meinen Geschwistern abkaufen und das Haus übernehmen. Die Hälfte meiner Mutter ist noch 40 000 Euro Wert. Von ihrer Hälfte habe ich nicht geerbt nur meine Gechwister sind als Erbengemeinschafft eingetragen. Erbe ich nun nichts mehr? Habe ich ein Vorkaufsrecht beim Erwerb der Hälfte meiner Mutter. Können mir die Geschwister den Kauf der Hälte meiner Mutter verweigern? War der Kauf meiner Hälfte ein vorgezogenes Erbe? Muss ich dafür noch an meine Geschwister einen Ausgleich zahlen?

erbrecht, Hauskauf
Meine Oma will mir Ihre Wohnung Vererben/ Verschenken! Muss ich meinen Onkel auszahlen?

Hallo zusammen ich habe folgendes Problem und bedanke mich im Voraus für die Antworten:

Meine Oma besitzt eine Eigentumswohnung mit einem Wert von rund 150.000€.

Da Sie mit Ihrem Sohn( Mein Onkel) verstritten ist, will Sie mir diese Wohnung vererben. Am liebsten würde Sie Ihrem Sohn nichts von Ihrem Erbvermögen hinterlassen aber durch den Pflichtteil ist dies nicht möglich.

Wir waren zusammen schon beim Notar um alles offiziell zu machen. Dieser meinte zu mir aber : Wenn die Wohnung vererbt wird, müsste ich meinen Onkel "Auszahlen" und sprach von einer Summe von rund 20.000€.

Also ich bin zurzeit 20 Jahre alt und in diesem Jahr mit meiner Ausbildung fertig und habe dementsprechend dieses Geld nicht ! Und wenn ich Ihn auszahlen müsste hieße dass, das ich mir einen Kredit nehmen müsste etc. … Also muss ich mich auf ne Hohe Verschuldung einstellen Sollte meine Oma versterben. Ich will die Wohnung auch nicht verkaufen Müssen da ich diese gerne als Wertanlage behalten und evtl. Vermieten möchte.

Meine Frage ist nun: Mir ist zwar Klar das meinem Onkel der Pflichtteilsanspruch zusteht und soll von mir aus auch so sein.. Aber wieso soll ICH ihn Auszahlen und woher wird dieser oben genannte Betrag von rund 20.000€ hergeleitet ?

Zudem hätte ich eine weitere Frage : Sollte meine Oma mir Ihre Wohnung noch in Lebzeiten verschenken. Muss ich da meinem Onkel trotzdem den teil des Wohnungswerts auszahlen? Schließlich ist es doch Ihr gutes Recht mit der Wohnung zu tun was Sie mag und in dem Fall zu verschenken an wen Sie mag. Außerdem könnte Sie mir die Wohnung doch auch für beispielsweise 5000€ verkaufen?

Also mein Ziel wäre es natürlich Ihm nichts in Zukunft ausbezahlen zu müssen

Ich bedanke mich nochmal und bleiben Sie gesund !

Erbe, erbrecht, Familie, Immobilien, Pflichtteil, schenkung, wohnung
Ehemann erbt die Hälfte des Hauses, 2 Kinder bekommen je ein viertel. Sohn macht Schwierigkeiten, was tun?

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Eltern haben sich vor ca.15 Jahren ein Haus gekauft. Die Eltern und die 2 Kinder wohnen mit im Haus. Jeder hat eine eigene Wohnung. Als die Mutter stirbt zieht der Sohn innerhalb eines viertel Jahre aus, weil Sohn und Vater immer schon ein schlechtes Verhältnis hatten. Das Erbe wäre nach dem Gesetz vom Nachlass Gericht geregelt, Vater erbt die Hälfte, je ein viertel die beiden Kinder. Im Grundbuch stehen aktuelle alle Erben als Eigentümer. Der Sohn ging zu einem RA wegen Unterschlagung des Erbes. Das hat der Vater nicht, denn er hat alles dem NG angegeben. Bargeld Auszahlungen hat es schon gegeben, nach Auflösung von Kontoauflösung und Sparverträgen. Aber jetzt gibt es noch das Haus.

Die Eltern zahlten immer alles alleine was das Haus betraf. Der Sohn und die Tochter zahlen/Sohn zahlte, nur Strom und Heizkosten. Die Tochter stellt keine Ansprüche, sie ist zufrieden, weil sie in dem Haus mit wohnt. Der Sohn ist wegen Hass auf seinen Vater ausgezogen und beschuldigt den Vater für den Tod der Mutter verantwortlich zu sein.

Meine Fragen!

Steht dem Sohn nach wie vor die Wohnung zu, die er verlassen hat? Und wie viel steht dem Sohn von dem Haus direkt noch zu, außer das festgesetzte Geld des NG. Wenn es zu keiner Einigung kommt?

Muss der Vater dem Sohn noch Zutritt zum Haus gewähren? Sehr zerstrittenen!

Welche Entscheidungen darf der Vater noch über das Haus treffen, wenn der Sohn sich stur stellt?

Und darf der Vater noch 1/4 der Kosten einer neu Eindeckung des Daches 2018 dem Sohn, vom Erbe abziehen?

Und wenn ja, kann er noch eine Mietnachforderung, bzw. Nebenkosten, der letzten Jahre verlangen?Es besteht leider kein Mietvertrag.

Der Vater würde gerne die Rechtsstreitigkeit mit seinem Sohn beenden und das festgesetzte Geld des NG ausbezahlten, Vorausgesetzt er bekommt eine Hypothek. Was tun wenn der Sohn nicht mitspielt?

Was kann der Vater machen um endlich Ruhe zu bekommen?

Ich weiß, dass es viele Fragen sind, aber der Vater hat schon über 2000 Euro an einen RA bezahlt und das war noch nicht alles. Er kann nicht mehr viel Zahlen. Da wäre noch die Frage, ob der Sohn die RA-Kosten, evtl. bezahlen muss, denn Vater musste einen RA einzuschalten. Alleine wäre er mit dieser Angelegenheit nicht zurecht gekommen. Der Vater ist über 70 und zeigt etwas leichte Demenz an. Der Vater ist verzweifelt und psychisch fertig .

Ich bin eine Bekannte und möchte den Vater gerne helfen.

Vielen Dank im voraus.

Mit freundlichen Grüßen

E.Pöll

Erbengemeinschaft, erbrecht
Nur ein Ehepartner im Grundbuch -- Welcher Anteil ist bei der Erbmasse zu berücksichtigen?

Hallo in die Runde !

Sachverhalt:

EM ist Eigentümer eines Baugrundstückes (Wert 50TE), welches mit in die Ehe gebracht wurde. Es wurde während der Ehe hierauf ein EFH gebaut, welches nun schuldenfrei ist. Das EFH (Wert 500TE inkl. Grundstück) wird derzeit selbstgenutzt, später evtl. vermietet.

Es existieren 2 Kinder.

Es ist ein Berliner Testament verfasst.

Es gilt die Zugewinngemeinschaft.

Das Grundbuch wurde bisher nicht geändert, dh. der EM steht weiterhin alleine im Grundbuch.

Es sind noch weitere Vermögenswerte vorhanden, sodass der Freibetrag von 500TE je nach Wertermittlungs-Konstellation eventuell nicht reichen würde.

Folgende Fragen habe ich:

Welche Vorteile würden sich durch die Erweiterung des Grundbuches um den Eintrag der EF im Hinblick auf eine spätere noch zu Lebenszeit getätigte Vermietung, bzw. auch dann für den jeweiligen Erbfall ergeben?

Wie hoch wäre dann der anteilige Betrag je Erbfall, welcher in die Erbmasse einfließt?

Es ist nicht angedacht, dass im Erbfalle das EFH noch 10 Jahre selbst genutzt wird, ansonsten wäre dieses ja hier kein Thema.

Nach meinem Verständnis fließt jeweils der hälftige Wert der Immobilie über die Zugewinnregel in die Erbmasse, also 250TE, unerheblich ob im Grundbuch eine Veränderung erfolgt oder wer zuerst stirbt.

Eine Erweiterung des Grundbuches würde ja auch eine Schenkung an die EF gelten und somit für die nächsten 10 Jahre den Freibetrag tangieren, welcher dann im Erbfall evtl. nochmals mit dem gleichen Objekt belastet würde, oder?

Die Nachteile des nicht vorhandenen Eigentümerrechts seitens der EF sind bekannt.

Kann mir jemand meine Annahmen bestätigen, bzw. richtig stellen? und gibt es sonst noch Sachverhalte welche berücksichtigt werden sollten?

erbrecht, Grundbuch, Steuerrecht
Grundsicherung Antrag wurde abgelehnt nach über 6 Monate "Bearbeitungszeit", weil die person in der Zeit gestorben ist. Ist das normal?

Guten Tag,

Frau X hat Grundsicherung in April beantragt. Hat alle Unterlagen damals abgegeben und ihr wurde mündlich zugestimmt, dass alle Unterlagen korrekt sind und die beim Landratsamt diese schnell bearbeiten werden, weil sie gar keinen Einkommen hat.

Leider hat man mit der Zeit nichts gehört und mindestens ein mal pro Monat musste ihr Sohn fragen wie es läuft, da die Miete nicht bezahlt werden konnte und sie auch Geld fürs Essen und weiteres brauchte.

In Oktober ist sie leider gestorben und nachdem ihr Sohn weitergefragt hat, wurde weiter bestätigt, dass an den Unterlagen noch bearbeitet wird. Nun war er Heute wieder beim Landratsamt und der, der zuständig war sagte, dass er sich nicht gemeldet hat, weil sie während des Bearbeitungszeitraumes gestorben ist und somit wurde der Antrag abgelehnt. Er wollte nichts schriftliches geben und die ganze Kosten wie die Krankenkasse und Miete wäre "nicht sein Problem".

Abgesehen von der Unhöflichkeit... sollte man laut Gesetz, bei einem Antrag, immer etwas schriftliches erhalten (egal ob Ablehnung oder einen Bescheid) oder irre ich mich?

Ich konnte kein Gesetz zu so einem Fall finden. Ist das wirklich legal, dass es bei einem Todesfall nach so einer langen Bearbeitungszeit einfach abgelehnt wird?

Vielen Dank für die Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,

erbrecht, Grundsicherung, Krankenversicherung
Berliner Testament. Alleinerbin will Haus verkaufen und Geld auf die Enkel aufteilen. Gehen die Kinder als genannte Schlusserben leer aus?

Gemeinsames Testament der Eheleute. 1. verstirbt der Ehemann zuerst setzt er seinen Sohn als Alleinerben ein. Danach erfolgt eine Aufteilung die der Sohn nach Erhalt des Erbscheines wie folgt übergeben soll: Die Ehefrau erhält den Miteigentumsanteil des Hauses vom Vater (wert Haus u. Grund ca. 700.000 €) Die beiden Töchter erhalten das gesamte verbleibende Privatvermögen (Barvermögen, Wertpapiere, sonstige Anlagen usw. Wert ca. 50.000 €) Der Sohn erhält die gesamten unternehmerischen Beteiligungen des Vaters, mit der Auflage seiner Ehefrau einen monatlichen Unterhalt zu bezahlen. Besonderheit ist hier noch zu erwähnen, dass es zusätzlich noch notarielle Verzichtserklärungen der drei Kinder gibt, in denen die beiden Töchter einschl. der Nachkommen auf die Firmenanteile verzichten und der Sohn einschl. Nachkommen auf das Privatvermögen verzichtet. Schlusserben sollen die gemeinsamen Kinder sein. Nun hat aber die Mutter beschlossen das Haus und Grund zu verkaufen und den Erlös auf die vier Enkel ( 2 Kinder meines Bruders und 2 Kinder meiner Schwester) aufzuteilen. Da ich selbst keine Kinder habe, soll ich daher leer ausgehen. Gibt es eine Möglichkeit dennoch meinen sogenannten Pflichtanteil zu bekommen? Und hätte mein Bruder als Alleinerbe das Recht der Mutter das Haus nicht zu übergeben, weil unser Vater nicht wollte das sein geliebtes Haus verkauft wird und er davon ausgegangen ist, das sie dort wohnen bleibt und zum Leben ja den Unterhalt von meinem Bruder erhält?

erbrecht
Pflichtteilsanspruch - Bewertung Gegenständer?

Guten Tag,

Ich möchte der Community um Rat wegen der Pflichtteilsanspruch die Kinder aus 1. Ehe von mein verstorben Mann bitten. Ihrem Anwalt  wollte eine Liste alle Gegenstände im Haus dass mein Mann gehörte haben.  4 Mal verschickt - jedes Mal wollten sie mehr Information (Kauf Datum, Wo gekauft, Preis mit Rechnung, Modell Nummer, Beschreibung).  Auch von seinen Kleidung wollte sie alles aufgelistet, mit Marke, Preis, usw.  Dann wollten sie ein Preis Bewertung von jedem Gegenstand.

Das meiste Möbel ist eingebaut (Küche, Badezimmer/Schlafzimmer). Natürlich haben wir während der 26 Jahre Ehe vieles zusammen gekauft z.B. Wohnung, TV, CD/Platten Spieler, Möbel, Einrichtung. Alles ist gelistet, auch seine Bücher, CDs, Platten, persönliche Artikeln (Kleidung, Elektrische Rasier, Hörgerät, Brillen, Uhr, Ehering, Kamera, Handy, Ornamente/Bilder).

Der Gegenseite will jetzt dass ein Notar der Nachlassverzeichnisse aufnimmt aber die Kinder (45 und 49 Jahre alt) mit Ihrem Anwalt wollen alle dabei sein - in unsere Wohnung. Meine Fragen: 

1 Muss ich sie alle in der Private Wohnung einlassen? Notar okay aber die Kinder/ Anwalt? 2 Wie schätzt der Notar den Wert? Der Gegenseite redet von Nutzwert nicht Verkaufswert – vieles in der Wohnung ist über 25 Jahre alt, andere Gegenstände, auch neuen (Waschmaschine) sind als 2. Hand weniger wert als der Kaufpreis.  3 Wer muss der Notar kosten zahlen?

Vielen Dank für Ihren Rat.

erbrecht, Pflichtteil
Haus zurückschenken um Baukindergeld beantragen zu können?

Hallo alle zusammen

Zum Sachverhalt:

Meine Eltern haben ihren Kindern Geldgeschenke gemacht und mir Ihre Immobilie überschrieben/geschenkt im November 2017.

In dem Haus wohnen Aktuell meine Eltern (79,70) mit Wohnrecht im EG und wir (Meine Schwangere Frau 33 unsere 2 bereits gebohrenen Kinder 6,4 und Ich 34) im OG. Nun wollen wir Anfang 2019 Bauen. Ein Haus mit einer Einliegerwohnung.

Nun sind die Richtlinien für das Baukindergeld erschienen und dort steht das man bei Neukauf oder Neubau bei der Baugenehmigung kein weiteren Immobilieneigentum besitzen darf.

Nun besitzt unser Haushalt zwar eine Wohnimmobilie aber mit eingetragenem Wohnrecht. Die Immobilie kann zurückgefordert werden wenn meine Eltern in Notlage kommen in den nächsten 10 Jahren.

Wert der Immobilie im Vertrag steht 250.000 €

Wieso ich das Unfair finde:- Wir haben bei Bauantrag eine Immobilie die wir auch erst in 2 oder 10 Jahren bekommen hätten da wir nicht viel von haben wegen dem Wohnrecht.- Andere bekommen zB 1 Tag nach Bauantrag auch Immobilie geschenkt und dazu auch noch das Baukindergeld. Stichtag in unserem Fall ist nur der Tag wo der Bauantrag genehmigt wurde.

Meine Fragen:

  1. Was können wir tun das Ich nicht mehr (mindestens 1 Tag) im Grundbuch stehe?Haus wieder an Eltern schenken oder an Eltern für geringe Summe verkaufen?
  2. Wieviel Schenkungssteuer müssten wir zahlen wenn ich das Haus zurückschenke und später (nach 2 Monaten wieder zurück geschenkt bekomme) Eltern haben 40.000 und ich 800.000 € Freibetrag?
  3. Wenn ich das Haus an meine Eltern für 150.000 € verkaufe. Müssten sie tatsächlich diese Summe an mich bezahlen? Wer kontrolliert das?
  4. Beim Wert von 250.000 € und Wohnrecht für meine Eltern ist die Immobilie ja weniger Wert? Zurückschenken wäre der Wert weniger? somit weniger Schenkungssteuer?
  5. Gibt es andere Lösungen?

DANKE

erbrecht, Steuern, Wohnrecht auf Lebenszeit
Pflichtteil unterschlagen?

In einer Familie mit drei Kindern haben die Eltern ein gemeinsames Testament gemacht, sich zu Alleinerben erklärt und das Nacherbe so geregelt, dass zwei Kinder nach Ableben des Längerlebenden etwas weniger als der Pflichtteil bekommen. Der Dritte den Rest. Der länger Lebende kann das Testament aber ändern.

Vater stirbt. Nach Absprache mit dem Steuerberater der Mutter und der Mutter hat einer der beiden Minimalerben den Pflichtteil (also 1/12; sie lebten in Gütergemeinschaft) eingefordert und bekommen. Weil der Erbteil der anderen aus etwas Geld und einigen Wohnungen bestand, von deren Miete die Mutter leben wollte - in Wirklichkeit auch aus Nettigkeit - hat sie es nicht gemacht.

Acht Jahre später trifft man sich beim Notar, weil die Mutter nicht nochmals ein Pflichtteilthema haben möchte. Es wird eine Summe vereinbart und die beiden Minimalerben sollten auf ihren Pflichtteil verzichten. Weil in der Pflichtteilsvereinbarung die Wohnungen nicht enthalten sind, gibt es beim Notar eine Diskussion darüber, wie das denn sein kann. Die Mutter erklärt, dass die Wohnungen (Vaterteil der Tochter, die keinen Pflichtteil einforderte) ja erst bei Ihrem Ableben an die Tochter gehen sollen natürlich ihr zustehen! Mit dieser vor den drei Kindern und dem Notar getroffenen Aussage, die natürlich auch alle, die nicht lügen wollen bezeugen können (sicher die Erben), unterschreibt die Tochter den Pflichtteilsverzicht.

Zwei Jahre später überschreibt die Oma die Wohnungen an ein paar Enkel. Nebenbei bei dem Notar, der auch den Pflichtteilsverzicht beurkundete. Weil das Ganze noch sehr frisch ist, kann es sein, dass sie auch nur ihr Testament geändert hat. Die, die dabei waren, sagen entweder nichts (Enkel) oder wissen es nicht so genau (Oma).

Darf ein Notar mit einer Klientin insofern gemeinsame Sache machen, als dass er bei einem Pflichtteilsverzicht gut 3/4 des Erbes "vergisst", die Mutter reden lässt und nicht auf die Rechtsfolgen hinweist?

Gibt es ein Gesetz oder eine andere Handhabe, durch das die sich beim Pflichtteilsverzicht um ihren Pflichtteil betrogen fühlende Erbin gegen die Mutter, vielleicht auch den Notar vorgehen kann?

Es geht mir nicht darum, dass jeder mit seinem Erbe machen kann, was er will (irgendwie war das ja auch beim gemeinsamen Erbe vorgesehen) oder ob Pflichtteile gerecht sind. Es geht mir nur darum, ob bei einem Vertrag, der Schriftform erfordert, beim Notar gelogen und betrogen werden kann und der Betrogene keine Chance hat, sich zu wehren.

Erbe, erbrecht, notar, Pflichtteil, Betrug oder nicht
Teilungsverfahren?

Hallo,

vor kurzem starb mein Vater (Mutter ist bereits früher verstorben), wodurch eine Erbengemeinschaft mit meinen beiden Geschwistern entstand. Weitere Personen sind nicht Bestandteil der Erbengemeinschaft.

Er hinterließ ein Grundstück, was laut Testament zu gleichen Teilen aufgeteilt werden soll - es handelt sich aktuell noch nicht um Bauland, der Preis pro Quadratmeter ist nach dem Bodenrichtwert zufolge auf dem gesamten Gelände gleich. Da die Stadt jedoch schon seit Jahrzenten einen vorläufigen Bebauungsplan in der Schublade hat (den mein Vater stets abgelehnt hat) und meine Geschwister nur das Geld haben wollen, möchten sie ihren Anteil verkaufen. Ich jedoch möchte meinen Anteil nicht verkaufen, was eigentlich kein Problem darstellen sollte.

Nun wollen meine Geschwister jedoch ein Teilungsverfahren einleiten, was laut meinen Recherchen ergibt, dass

  • Der Wert des Erlöses sehr variabel sein kann und man ggf mit einem geringeren Erlös rechnen muss
  • Ich gezwungen werde, „meinen“ Teil der Fläche ebenfalls zu verkaufen
  • Ich wahrscheinlich versuchen muss dem Höchstbietenden (Bauträger o.Ä.) den Teil der Fläche wieder abzukaufen

Wo liegt der Sinn in diesem Verfahren? (Kann man das Teilungsverfahren einfach nutzen, um jemanden zu „schikanieren“?) Habe ich während dieser „Auktion“ das Recht meinen Anteil sicher zu erwerben (ohne dass zB ein Bauträger horrende Werte bietet)?

Für mich ist das alles nur großer Schwachsinn.

Mfg und schon einmal vielen Dank für eure Hilfe

Roland

erbrecht
3 Geschwister, Haus und Wohnung geerbt, problem unter Geschwistern?

Hallo, ich habe überhaupt keine Erfahrung in dieser Angelegenheit und fange mit meinem(unseren) Anliegen wie folgt an. Hoffe das sie mir hierbei paar nützliche Informationen bzw. Ratschläge geben können. Vielen Dank im voraus. 

Vor ca. 4 Monaten ist nachdem unser Vater bereits vor ca. 3 Jahren verstorben ist auch unsere Mutter die Alzheimer hatte mit 88 gestorben. 

Nun wir die Erben, wir sind drei Geschwister im Alter von 58, 60 u. 64. 

Wir die Beiden jüngsten 58 und 60 kommen miteinander sehr gut klar. Aber mit unserer ältesten Schwester kommen wir seit Jahrzenten überhaupt nicht klar. 

Wir die zwei jüngsten haben in den vergangenen Jahrzenten wenig bis kaum Kontakt zur ältesten Schwester. Wenn dann auch NUR zu besonderen Anlässen (wie hier z.B. zur Beerdigung unserer Mutter). 

Kaum ist man zusammen und schon knistert es zwischen der ältesten und uns zwei jüngeren.

Wir wussten schon das unsere Eltern uns irgendwann mal ihr Haus und ihre Wohnung uns vererben werden. Keinerlei Testament liegt vor.

Nun haben wir diese beiden Objekte  :( :(

Beide Objekte müssten auf jeden Fall von Grund auf saniert und renoviert werden um es auf einen gut wohnbaren Zustand zu bringen.

Zudem habe ich erfahren das Strafzahlungen offen sind, weil unsere Eltern mehr bebaut haben als erlaubt. Wer weiß was sonst noch an Zahlungen offen sind.

Unser mit grossen Problem ist auch, unsere älteste Schwester macht uns ziemlich rund und sagt schon was Sie alles aus der Wohnung und dem Haus schon mal haben möchte. Sie hat wie ich erfahren habe sogar bereits alle Kleidungen von unserer Mutter aus der Wohnung mitgenommen. Dann hätte sie schon gesagt was sie sonst noch alles (schon ältere Sachen) haben möchte, da sie zum einen die älteste ist und es ihr am ehesten zusteht. Möchte nicht wissen was sie ohne unser Wissen bereits alles mitgenommen hat. Zudem erfolgt bisher keinerlei finanzielle Unterstützung wie z.B. für Beerdigung, Gutachter etc.

  • - WELCHEN RECHT HAT SIE HIERZU?
  • - UND WIE SOLLEN WIR SIE DARAUF ANSPRECHEN?
  • - WIE KANN MAN HIER VERNÜNFTIG VORGEHEN?

Meine jüngere Schwestern und ich sind seit nunmehr über 30 Jahren krank (ich Rheuma und sie MS) und sind daher körperlich und psychisch kaum in der Lage all diese Probleme zu bewältigen. Wir sind komplett überfordert und das macht sich seit geraumer Zeit auch bei uns beiden gesundheitlich sehr sehr bemerkbar. Rheumaschub, Psyche etc.

Am liebsten würden wir die die zwei jüngsten es sehen, wenn alles verkauft wird und jeder schlussendlich seinen Anteil bekommt. NUR unsere älteste Schwester ist schon ganz scharf auf ALLES. Nur wissen wir das sie nicht das Geld dazu hat uns auszubezahlen. 

  • - Was können wir tun?  

Ich bedanke mich schon mal vorab für eure Ratschläge.

Erbe, erbrecht
Wohnrecht rechtens bei gemeinsam verfassten Berliner Testament? Hätte Anfechtung durch einen Prozess Aussicht auf Erfolg?

Meine Eltern hinterlegten beim Amtsgericht ein gemeinsames Berliner Testament.

Als mein Vater starb, forderte Mutter eine Unterschrift beim Notar von mir, wodurch sie Alleinerbin meines Vaters wurde.Sie meinte damals, ich hätte keinerlei Nachteile dadurch, das Testament würde nicht beeinträchtigt.

Auch derNotar sagte, das gemeinsame Testament könne auch durch meine Unterschrift nie mehr geändert werden. Es sei so, daß ich nach dem Tod des Längstlebenden Alleinerbin des gesamten, noch vorhandenen Vermögens werdenw würde und darüber frei verfügen könne, so steht's im Testament, habe Abschrift bekommen.

Meine Eltern wollten immer, daß ich im Alter miet .- und sorgenfrei leben kann. Deshalb wurde sogar mein Sohn, dem beide erst 1/4 des Vermögens zukommen lassen wollten, nachträglich gestrichen, damit ich ihn nicht evtl. im Erbfall auszahlen muß.

Nun ist Mutter letzten Monat verstorben und ich musste erfahren, daß sie ihrem Lebensgefährten ein lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch eintragen ließ!

Ich bin fassungslos und kann es mir nur erklären, daß ihre beginnende Demenz ihr den Verstand vernebelte! Der Typ arbeitete voll darauf hin, trieb alle Freunde meiner Mutter weg und verbot sogar meinem Sohn, daß er seine Oma besuchen kann.

Mutter ließ das alles zu.....aber daß ich nun ein beschwertes Erbe haben soll,ist die Krönung!! Konten, Lebensversicherung hat er sich schon einverleibt.....ich kann nicht in mein Elternhaus......wer weiß, was schon alles weggeschafft würde.

Ist es nicht so, daß sie hätte zwar alles verprassen können, aber falls ich Erbe, daß ich darüber auch, wie im gemeinsamen Testament verfasst, FREI verfügen kann.....??

Ist dieses Vermächtnis denn überhaupt rechtsgültig, stellt es doch eine erhebliche Minderung meines Erbes dar, was im Testament absolut GARNICHT gewollt ist.

Ich selbst bin 90 schwerbehindert, schwere Lungenerkrankung..... wäre schön gewesen im Alter mietfrei wohnen zu können.....so war das gemeinsame Testament auch angedacht!!!! Nun hab ich ein Haus und doch nichts, ausser Unkosten!

Der Typ lässt uns auch nicht ins Haus! Könnte ich ihm eigentlich das Inventar, Heimtextilien, Bilder, Traktor zum Rasen mähen.....ausräumen?

Darf ich den größten Teil des Grundstücks verkaufen??? Damit könnte ich Anwalt bezahlen!??

Habe auch Angst vor den Kosten eines evtl. Prozesses!

Bitte helft mir!! Ich hoffe, ihr habt Antworten für mich!

Der Notar sagte, das gemeinsame Testament könne auch durch meine Unterschrift nie mehr geändert werden. Es sei so, daß ich nach dem Tod des Längstlebenden Alleinerbin des gesamten noch vorhandenen Vermögens werde.

Meine Eltern wollten immer, daß ich im Alter miet .- und sorgenfrei leben kann. Deshalb wurde sogar mein Sohn, dem beide erst 1/4 des Vermögens zukommen lassen wollten, nachträglich gestrichen, damit ich ihn nicht evtl. im Erbfall auszahlen muß!

Und dann vermacht mir die Mutter ein Haus mit Wohnrecht !!!!

erbrecht, WOHNRECHT

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