Miteinnahmen weglassen oder angeben bei folgendem Fall?

Ich habe mein Nachbargrundstück gekauft, wegen des schönen großen Grundstückes, damit sich mein Garten vergrößert und dort kein Fremder bauen kann. Leider ist es noch mit einem ca. 150 Jahre altem Zweifamilienhaus bebaut, das ich, falls ich es als normale Wohnungen vermieten wollen würde, sehr aufwendig grundsanieren lassen müsste. Es lohnt sich einfach nicht. Ein Neubau wird viel billiger.

Da ich das Grundstück bar gekauft haben, habe ich nicht so viele Kosten für dieses Haus. 350,-€ Heizöl im Monat, Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Glasfaser, Strom, Wasser, Abwasser, Abfallgebühren, Wartung Heizung

Ich komme auf durchschnittlich 600,-€ Kosten im Monat für dieses Schrott-Haus.

Um die monatlichen Kosten für dieses Haus erträglich erhalten, zahlt mir ein Familienangehöriger dafür im Monat 400,-€ Lager-Warmmiete. Er wohnt dort zwar nicht, hat dort aber die gesamten 2 Wohnungen mit allen Räumen in Beschlag genommen, für seine Gewerbe. Auch ein gut beheiztes Büro nutzt er dort. Einige privaten Möbel stehen dort auch noch, weil er dort vor meinem Kauf auch schon einmal ein paar Jahre gewohnt hatte.

Ich selber nutze gar nichts in dem Haus, allerdings nutze ich die dazugehörige Garage für meinen Anhänger, Betonmischen und Rasenmäher.

Falls ich jetzt diese Lager-Warmmiete angeben würde, und die Kosten für das Haus absetze kommt als Ergebnis = Verlust aus Vermietung und Verpachtung dabei heraus.

Wie sollte ich es korrekterweise angeben?

Wie verarbeite ich die Mietzahlungen jetzt am besten in meiner Steuererklärung. Oder lasse ich es einfach ganz weg?

Einkommensteuererklärung, Vermietung und Verpachtung, Verlust, Mieteinnahmen
Verlustvortrag - Deckelung & optimierte Nutzung?

Hallo liebe Community,

ich beschäftige mich gerade mit meinem Verlustvortrag und meiner Steuererklärung. Ich habe über 6 Jahre im Ausland studiert und einen Verlustvortrag in Höhe von ungefähr 35.000€ angesammelt. Da ich erst ab September 2022 angefangen habe zu arbeiten und bis zum Jahresende ~ 20.000€ Bruttolohn verdient habe, möchte ich gerne meinen Verlustvortrag berücksichtigen lassen. Hierzu habe ich einige Fragen, da ich noch Anfänger in diesem Thema bin:

- ist es möglich, den Verlustvortrag zu deckeln, sodass dieser nur für die ersten 9.000€ meines Gehaltes angerechnet und die restlichen 11.000€ durch den Steuerfreibetrag abgedeckt werden? Falls ja, blieben mir 26.000€ für 2023 übrig, falls nein nur 15.000€, was etwas ärgerlich wäre.

- rein interessehalber: gibt es Möglichkeiten höhere Verlustvorträge optimiert zu nutzen? Ein hoher Verlustvortrag lohnt sich ja besonders, wenn die Steuerlast hoch ist. Wenn jemand bspw. einen 100.000€ Verlustvortrag und 60.000€ Bruttojahreslohn hat, dann würde sich doch der Verkauf eines kleinen Grundstücks (das beim Kauf vor 3 Jahren noch 20.000€ gekostet hatte) für 60.000€ besonders lohnen, da die man die 40.000€ Gewinn über den Verlustvortrag steuerfrei behalten dürfte. Oder würde dies so nicht funktionieren?

Danke im Voraus!

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Wie erklärt man Kapitaleinkünfte im Erbfall richtig?

Um die Problemstellung zu verdeutlichen hole ich zunächst etwas aus:

Meine Mutter ist auf Ostern 2022 verstorben. Erben sind mein Bruder und ich zu gleichen Teilen.

Das Erbe bestand unter anderem in Konten und Depots bei mehreren Banken. Um uns diesen gegenüber als Erben legitimieren zu können brauchten wir einen Erbnachweis. Dieser besteht in dem Eröffnungsbeschluss zu einem notariellen Erbvertrag unserer Eltern.

Das zuständige Nachlassgericht brauchte geschlagene 4 Monate um uns diesen Eröffnungsbeschluss zu übersenden, bestehend aus 3 Kopien und einem Formblatt.

In diesem Jahr steht die letzte Einkommensteuererklärung für unsere verstorbene Mutter an. Bei Anlage KAP ist klar, die Einkünfte von 01.01.2022 bis Ostern 2022 sind bei unserer Mutter zu erklären. Die Einkünfte von Ostern 2022 bis zur Auflösung der Konten und Depots bei uns Erben.

Nur, wie macht man das? Während ich befürchte, dass wir noch eine zusätzliche Einkommensteuererklärung als Erbengemeinschaft abgeben müssen meint mein Bruder, wir sollten einfach die Steuerbescheinigungen der Banken kopieren, hälftig teilen und mit einem "idiotensicheren" Erläuterungsschreiben unseren jeweiligen Einkommensteuererklärungen beifügen. Mein Bruder ist von seiner Ausbildung her gelernter Steuerfachangestellter und Bilanzbuchhalter. Da sollte man eigentlich meinen, er weiß, was er vorschlägt.

Was meint Ihr dazu?

Einkommenssteuer, Einkommensteuererklärung, Erbfall
Gemieteten Desktop PC von der Steuer absetzen möglich?

Hallo zusammen,

ich betreibe einen kleinen Youtube Kanal der monatlich um die 100€ abwirft durch AdSense / Werbeeinnahmen. Ich habe dafür ein Nebengewerbe mit der Kleinunternehmensregelung angemeldet.

Um meine Videos zu schneiden benötige ich natürlich einen PC und Videosoftware.

Da mein alter PC langsam aber sicher den Geist aufgibt und schon seit Monaten an seine absoluten Grenzen stößt beim Videoschnitt, wäre eine neue Anschaffung für mich sinnvoll.

Ich liebäugle mit dem neuen Mac Studio von Apple.

Dieser kostet in der Standard Konfiguration, welche mir absolut reichen würde 2299€.

Kann ich diesen von der Steuer absetzen, wenn ich ihn mir die nächsten Wochen zulege?

Wenn ja wie viel kann ich vom Kaufbetrag geltend machen?

Er wird ca. zu 70% für die selbstständige Tätigkeit benutzt und 30% für private Sachen.

Um diesen PC handelt es sich -> https://www.cyberport.de/apple-und-zubehoer/apple-mac-studio/apple/pdp/1002-002/apple-mac-studio-2022-m1-max-32-512gb-10c-cpu-24c-gpu-mjmv3d-a.html

Jetzt hab ich bei Cyberport gesehen, dass ich den auch für 3 Jahre mieten kann, was mir finanziell tatsächlich lieber wäre.

Ist es möglich diese Miete von der Steuer abzusetzen oder geht das nur bei vollständigem Kauf?

Ich danke euch schon mal vorab für eure Antworten!

Liebe Grüße

Andi

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Einkommenssteuererklärung 2020 - Geltendmachung wöchentlicher Familienfahrten?

Hallo liebe Community,

ich bereite derzeit die Einkommensteuererklärung für 2020 vor und möchte erstmalig die Kosten für eine doppelte Haushaltsführung absetzen. Ich pendle wöchentlich zwischen Hamburg und Frankfurt und unterhalte in Frankfurt eine kleine Wohnung.

Für das Pendeln habe ich mir eine BahnCard 100 zugelegt, die mich knapp unter 4.000 EUR gekostet hat. Diese bezahle ich komplett selbst. Grundsätzlich ist mir also bewusst, dass diese Kosten abgesetzt werden können.

  1. Meine Frage bezieht sich auf die wöchentlichen Famielienfahrten. Nach meinem Verständnis könnte ich auch 100% legal alternativ die Kosten für 48 Familienfahrten (48 x 497 km * 0,30 EUR = 7.156,80 EUR) absetzen. Dies würde natürlich zu einer größeren Steuerersparnis führen und bildet eine attraktive Option.
  2. Angenommen, die Antwort auf Punkt 1 lautet "ja, es können alternativ die höheren Kosten für Familienfahrten angesetzt werden" dann ergeben sich für mich zwei Folgefragen

Folgefrage 1: Da ich ja de facto stets meine Bahncard 100 für die Familienfahrten nutzen würde, könnte ich nicht nachweisen, dass ich jede Woche eine Familienfahrt getätigt habe. Muss ich hier erwarten, dass ich hier Probleme bekomme?

Folgefrage 2: Mein Steuerberater behauptet, dass ich gem Einkommenssteuergesetz nur 4.500 EUR maximal an Fahrtkosten absetzen kann. Nach eigenen Recherchen, gilt dies nicht für Familienfahrten. Kann mir jemand diesbezüglich weiterhelfen oder aus eigenen Erfahrungen berichten?

Vielen Dank im Voraus!

Einkommensteuererklärung, Steuererklärung
Einkommenssteuer deutlich höher als Lohnsteuer?

Hallo, ich habe im wesentlichen das gleiche Problem wie bereits hier https://www.finanzfrage.net/g/frage/einkommenssteuer-hoeher-als-lohnsteuer beschrieben,da sagen alle das könne nicht sein, aber wo der Fehler lag wurde nic ht beschrieben.

Konkret zu meinem Fall, ich mache Einkommenssteuererklärung weil ich nebenberuflich Selbstständig bin, im wesentlichen bin ich aber angestellt und die Lohnsteuer wird natürlich direkt vom Arbeitgeber abgeführt. Im vergangenem Jahr hatte ich durch meine Selbstständigkeit aber keinen Gewinn, sondern sogar einen geringen Verlust von rund 250€ und eine Aufwandsentschädigung von 120€ als Referent, also nix was eine ernstzunehmende Steuerbelastung erwarten lässt. Trotzdem sagt mir die vorabberechnung bei Elster, dass ich rund 1000€ Einkommenssteuer nachzahlen müsste. Da ich auch dachte, dass da irgendein Fehler sein muss habe ich testweise mal nur meine nichtselbstständige Tätigkeit eingegeben, also ohne Selbstständigkeit und Aufwandsentschädigung und wieder kamen rund 1000€ Nachzahlung raus. Konkret habe ich etwa 22.500€ Bruttolohn und 1.800€ Lohnsteuer gezahlt, bin sSteuerklasse 1 und unverheiratet. Gibt man beim Steuerrechner https://www.bmf-steuerrechner.de diese Angaben für die Lohnsteuer ein komme ich auf meine gezahlten rund 1.800€, gibt man das für die Einkommenssteuer ein kommen 3.000€ raus, insofern bestätigt das die Elsterberechnung. Aber das würde dann ja bedeuten, dass ich sobald ich eine Einkommenssteuererklärung mache deutlich mehr zahlen muss als ich sonst Lohnsteuer bezahle. Wo könnte ich denn da was falsch gemacht haben?

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