Twitch & Steuern nachträglich einreichen möglich und wie?

Hallo liebe Finanzgurus,

viele werden jetzt ihre Augen rollen, doch leider fehlt es mir viel an wissen deswegen frage ich euch. Es geht um das Thema Twitch & Steuern. Vor kurzen machte mich ein Video davon aufmerksam deswegen lege ich hier alle Karten offen und hoffe dabei das ihr mir weiter helfen könnt, da ich wirklich keine Freunde/Familienmitglieder habe die sich damit auskennen. Und teilweise alle Rentner sind und in diesem Bereich sich nicht auskennen.

Zu den Infos:

Ich bin 27 Jahre alt und habe vor 3 Jahren mal mit Twitch angefangen (hobbymäßig) - genauer gesagt im April 2020 bis Dezember 2020 (aktiv gestreamt). In dessen Jahr 2020 habe ich insgesamt 700 Euro an Subs erhalten + 270 Euro Donation verdient.

Gearbeitet habe ich gar nicht und auch kein Hartz4 oder sonstige einkommen beansprucht, hatte also kein Einkommen außer Twitch (lebe bei meinen Eltern). Mit diesen Einkommen hatte ich dann damals mir eine neue Grafikkarte gekauft. Kommen wir aber mal zur Sache, da ich mich nicht irgendwie strafmündig machen will, wenn nicht sogar schon bin vielleicht und wirklich so leid es mir auch tut niemand habe der sich da auskennt. Ich bin voll auf eure Hilfe angewiesen und ich hoffe wirklich das jemand da draußen mir helfen kann.

Ich habe jetzt erst mitbekommen das man diese Einkommen versteuern muss oder eine Gewerbe dazu anmelden muss oder Umsatzsteuer und und und mein Kopf explodiert förmlich und im Internet lese ich einmal Apfel einmal Birne also immer was anders.

1. Frage: Wie läuft das ab? Was muss ich machen Schritt für Schritt?

2: Frage: Kann ich das überhaupt nachträglich einreichen oder bin ich schon zur Strafe verurteilt? Bis heute gab es auch nie irgendwas Schriftliches von Vaterstaat aber ich möchte selber einen freien Kopf bekommen.

3: Wäre ich euch sehr dankbar, wenn ihr mich nicht fertig machen würdet... Ich habe nämlich eine harte Zeit. Ich bedanke mich bei euch schonmal im Voraus.

ich wünsche euch vom ganzen herzen einen schönen tag & viel Gesundheit

mfg

Einkommen, Finanzamt, Finanzen, Steuern, Erklärung, strafbar, versteuern, was tun, Twitch
Wohngeld als dauernd getrennt lebendes Ehepaar?

Ehegatten x und y leben (schriftlich erklärt) dauernd getrennt (Trennungsjahr) mit Kindern z in der gemeinsamen ehelichen Wohnung.

Für diese wurde vor Trennung Wohngeld bezogen. Nun wurde Verlängerung beantragt und bewilligt.

Soweit ich das verstehe sieht das WoGG vor, das ein Haushaltsmitglied NICHT dauernd getrennter Partner ist bzw. ein gemeinsames Zusammenleben bestehen muss welches fürsorglich und gemeinsam wirtschaftet. Dies widerspricht dem Konzept Trennungsjahr doch absolut während dem man nicht gemeinsam wirtschaften darf, etc.!?

Die Fragen sind nun

1) Wer der Ehegatten hat Anspruch auf Wohngeld?

2) Darf Einkommen des getrennt lebenden Ehegatten mit in die Berechnung fließen?

3) Wenn ja, gilt dann der andere nicht automatisch als Haushaltsmitglied und dementsprechend als Empfänger?

4) Nehmen wir an x ist bspw. Rentner (oder ähnliches - jedenfalls NICHT vom Wohngeldbezug ausgeschlossen!) und y berufstätig und erhält bspw. Kindergeld und ist demnach der privilegiertere Part. Zudem bezieht y das Wohngeld. Wenn die Miete (fiktiv!) 2000 EUR warm betragen würde und gemäß Mietrecht jeder Hauptmieter die Hälfte zahlen müsste, ist es dann legitim als Besserverdienender das Wohngeld zu beziehen und somit nur knapp 1/4 der Miete zahlen zu müssen wohingegen x die Hälfte der Miete zahlen muss was ca. 3/4 des Einkommens wären?

Vielen Dank für jeden der sich mit solch einem komplexen Fall befassen möchte.

Einkommen, scheidung, Trennung, Wohngeld, Bedarfsgemeinschaft, Trennungsjahr
Hypothek aufnehmen mit z.Z. geringem Einkommen möglich?

Guten Tag,

meine Frage betrifft folgendem Sachverhalt:

Ein Ehepaar (beide Anfang 60) möchte aus familiären Gründen (Nähe zu den Kindern) eine Wohnung in einer etwas weiter entfernten Stadt erwerben. Incl. aller Nebenkosten müsste man dafür ca. 220000€ aufwenden.

Das liquides Kapital des Ehepaares beträgt z.Z. ca. 150000€. Für die restlichen 70000€ erwägt man, eine Hypothek auf die selbstgenutzte, lastenfreie ETW (Schätzwert ca. 100000€) am bisherigen Wohnort aufzunehmen. Verbindlichkeiten haben sie keine und das Schufa Score ist knapp unter 100%.

Das mögliche Problem: die Frau bezieht eine Rente i.H.v. von ca. 1100€ monatlich. Aufgrund von Corona und gesundheitlichen Problemen hatte der Mann in den beiden letzten Jahren nur ein Einkommen durch Kapitaleinkünfte von jeweils ca. 8000€. Einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente hat er gestellt. Ist aber auch zuversichtlich nach Corona-Ende wieder Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit erzielen zu können. Eine Monatsrate von z.B. 400€ bei 20 Jahren Laufzeit wäre aus Sicht der beiden überhaupt kein Problem. Ggf. könnte dafür auch die Eigentumswohnung am jetzigen Wohnort vermietet werden (geschätzte Mieteinkünfte ca. 400€ netto monatlich). Die Alternative zu einer Hypothek wäre ein Verkauf der jetzigen ETW, was aber alles unter Zeitdruck erfolgen müsste.

Frage: ist es unter den o. g. Voraussetzungen möglich, eine Hypothek zu erhalten?

Oder bestehen die (Hypotheken)Banken grundsätzlich auf einem monatlichen Mindesteinkommen?

Für Antworten danke im Voraus

Eigentumswohnung, Einkommen, hypothek, Immobilien, Kredit, Rentner
Höchsteinkommen Wohngeld nur 100 Euro mehr als mindesteinkommen?

Hallo,
ich bin etwas verwirrt was die Einkommensgrenzen bei Wohngeld angeht.
Letztens war ich beim Wohngeldamt und sagte dass ich demnächst 4000 Euro kriegen werde und ob ich deshalb nun Wohngeldanspruch haben würde (von allen anderem ausser dem Einkommen her habe ich Anspruch, das ist schon gewiss).

Zu meiner Verwunderung guckte sie mich ganz schief an und sagte "Also beim besten Willen, von 4000 Euro können Sie doch nicht leben! Das sind ja gerade mal 333 Euro pro monat, das ist viel zu wenig! Es müssten mindesten 787 Euro pro Monat (der sozialhilfesatz oder so nannte sie das) sein und selbst das ist das absolute Minimum!"

Ergo müsste das Minimum also bei 787 Euro liegen.

nun hat sich bei mir einiges getan und es stellte sich heraus dass die zu erhaltende Summe signifikant höher sein wird.

darum habe ich etwas gegoogelt und bin da dann auf nen beitrag zum Höchsteinkommen gestoßen.

Dieses dürfte bei mir (mietstufe 2) insofern ich keine abzüge geltend machen kann, 892 Euro betragen.

Da denk ich mir nur so:
Bin ich jetzt der, der spinnt oder was nicht versteht?

oder sagen die ernsthaft dass man nur wohngeld kriegt wenn man genau in einem 100 Euro großen bereich liegt, zwischen 787 und 892 Euro Einkommen pro Monat?

Irgendwie kan ich nicht glauben,d ass dem so ist;
ich kann aber auch nicht meinen Denkfehler da erkennen.

Weiß von euch Jemand Rat?

Einkommen, Wohngeld
Miete an die Erbengemeinschaft bei Eigenbedarf und muss ich diese ggf. als Einkommen versteuern?

Hallo, ich hab einige Fragen und hoffe, das mir jemand einige oder vielleicht alle Beantworten kann.

Vor einigen Jahren haben mein Bruder und Ich recht jung eine Eigentumswohnung geerbt (Erbengemeinschaft zu je 50%), die wir dann vermietet haben. Es sei gesagt das auf der Wohnung noch eine Hypothek stand und steht, die wir mit entsprechender Mieteinnahmen gedeckt haben.

Da mein Bruder noch deutlich jünger war und mit der ganzen Situation überfordert hab ich alles Organisatorische übernommen, und entsprechend steh ich auch alleine als Vermieter in den Unterlagen. Die Mieteinnahmen sind auf das Gemeinschaftskonto der Bank geflossen, von dem Ich dann direkt die Hypothek, die Nebenkosten und sonstige Kosten bezahlt habe. Jedes Jahr hab ich dann (alleine, bei meiner Steuererklärung) die kompletten Einnahmen angegeben und entsprechend versteuert.

Womit sich schon die erste Frage ergibt, ob das so alles sinnig war, da ich auch alleine als Vermieter eingetragen war, oder wie es korrekt wäre ?

Nun steht ich mittlerweile aber vor einer anderen Frage und zwar steht die Wohnung jetzt leer und Ich möchte sie selbst, zusammen mit meiner Partnerin beziehen. Mein Bruder und Ich verstehen uns soweit super und er möchte von sich aus keine Nutzungsentschädigung o.ä.. (Und wir werden das auch schriftlich festhalten, so das im Nachhinein nix kommen kann)

Ich würde dann entsprechend alleine die anfallenden Kosten für die Wohnung zahlen, d.h. Hypothek, Nebenkosten, ggf. Reparaturen etc. , nun wäre aber die Frage (gerade im Hinblick wegen den Steuern):

1. Muss ich ein Mietvertrag mit der „Erbengemeinschaft“ machen und entsprechend Miete (oder Teilmiete) zahlen, und wenn ja würde diese dann auf das Gemeinschaftskonto gezahlt werden und normal als Einnahmen versteuert. Wodurch ich dann ja noch mal extra Kosten hätte obwohl es keine Einnahmen gibt. Oder reicht es zu sagen ich als Miteigentümer nutze die Wohnung selbst, und damit entfällt der Punkt der Mieteinnahmen.

2. Muss meine Partnerin eine Miete zahlen, oder reicht es auch hier das ich Miteigentümer bin ?

Vielen Dank schon mal und falls es sonst Hinweise gibt was zu bedenken ist, bin ich sehr Dankbar.

Einkommen, Erbengemeinschaft, Miete, Steuern, Vermietung.
Zusatzeinkommen mit Bitcoin und Internetinvestment: benötige ich ein Gewerbe?

Hallo alle zusammen, bevor ich meine eigentliche Frage stelle kurz was zu meiner Person. Ich bin als normaler Arbeitnehmer vollzeit eingestellt, verdiene dort über 20T € Netto. An der Tankstelle halte ich einen Minijob auf 450€/Monat Basis inne.

Nun möchte ich solange ich jung bin Geld scheffeln 

Um weiter Geld zu verdienen (nebenbei) habe ich mich für zwei Hoch-Risiko-Modelle entschieden.

Das erste Modell ist der Handel mit Bitcoin. Innerhalb der letzten 4 Wochen ist der Bitcoin um 200€ gestiegen und wieder um 100€ gefallen. Ich finde die Entwicklung sehr interessant und denke darüber hinaus bleibt diese Art von Währung uns noch einige Zeit bestehen. Mein Ziel ist also der gezielte Kauf und Verkauf von Bitcoins, also kein Mining.

Das zweite Modell ist sozusagen das Investment in einer Firma. Das soll heißen, ich investiere in einer Firma Geld. Mit diesem Geld kaufe ich über der Firma (Sitz in der EU) Produkte ein. Nun werden diese von der Firma aufbereitet und über der Firma verkauft. Der EK Preis wird mir zugeschrieben + eine Rendite vom Gewinn.

Nun zu meiner Frage(n). Da es natürlich legal ablaufen soll, möchte ich auch meinen Gewinn versteuern lassen. Wenn alles gut läuft (höchst Risiko Investition) erwarte ich einen Gewinn von vlt 1000€ / Jahr – kann natürlich auch im Verlust enden. Nun tue ich mir in Sachen Steuern schwer. Wie bringe ich das ein? Ist ein Gewerbe notwendig da ich dieses dauerhaft machen möchte? Ich habe bereits nun folgendes gelesen:

„Du machst nach Ablauf des Jahres eine Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung, also ziehst von den Einnahmen deine Ausgaben ab und bringst den Gewinn über die Anlage „G“ in deine Einkommensteuererklärung. Eine Gewerbeanmeldung wird keiner von dir verlangen, weil du ja deine Dienstleistungen nicht öffentlich anbietest.“

Kann ich mich mit meinem Vorhaben nach dieser Aussage richten? Ist die Überschussrechnung ausreichend? Muss kein Gewerbe angemeldet sein? Muss ich als Selbstständiger fungieren?

Ich bitte euch um eure fachmännische Hilfe – vielen Dank!

PS: Ich möchte keine Diskussion lostreten ob diese 2 Modelle rentabel sind oder nicht. Oder ob das Geschäft seriös ist, da die Bitcoins oft für illegale Dinge gehandelt werden. Der reine Kauf und Verkauf von den Bitcoins ist denke ich mal absolut nicht illegal.

Danke

Einkommen, Gewerbe, Internet, nebenjob, Steuern, Bitcoin

Meistgelesene Fragen zum Thema Einkommen