AfA bei Eigentumswohnung in Verbindung mit Sondernutzungsrecht?

Guten Tag,

ich hadere gerade mit der Berechnung des FA für die Kaufpreisaufteilung nach der Restwertmethode, aus der sich am Ende nur ein Gebäudewert von 53% am Gesamtkaufpreis ergibt. Das ist natürlich für die Abschreibung ein äußerst mäßiger Wert.

Die Fakten: Objekt: Vermietete Eigentumswohnung in 6-Parteien-Haus in Düsseldorf, Dachgeschoss. Kaufpreis inkl. Kaufnebenkosten 08.2015 ca. 150.000. Bodenrichtwert nach Boris in 2015 490 €/qm. MEA 20%. Neben dem großen Grundstück von ca. 620 qm, auf dem das Haus steht, gibt es noch ein paar "Nebenflächen" wie Wege, Plätze für Mülltonnen etc., für die auch ein (kleinerer) MEA im Grundbuch eingetragen ist. In Summe sind es 131 qm, die das FA für den Boden veranschlagt.

Das Mehrfamilienhaus nimmt ca. 50% des "Hauptgrundstücks" ein, auf der übrigen Fläche befinden sich zwei Gärten, die den unteren beiden Wohnungen zugeteilt sind und auch nur von diesen betreten bzw. genutzt werden können. So ist das auch in der Teilungserklärung inkl. Skizze vermerkt.

Ich frage mich, warum "mein" Bodenanteil (vermutlich, weil ich natürlich die Berechnungen der anderen nicht kenne) genauso hoch veranschlagt wird wie der der beiden EG Wohnungen, obwohl ich bzw. mein Mieter diese Fläche niemals werden nutzen können.

Idee: Ich lege Widerspruch ein und versuche mit ähnlichen Argumenten wie oben den Bodenanteil zu halbieren (die Fläche mit den Gärten der beiden unteren Wohnungen nehme ich also raus), mit welchem dann die weitere Berechnung durchgeführt wird, also 310 qm * 0,2 = 62 qm (+ die Anteile der anderen kleinen Flurstücke).

Ist der Gedanke soweit nachvollziehbar oder hat das ganze keine Aussicht auf Erfolg?

Über fachkundige Meinungen würde ich mich freuen!

AFA, Eigentumswohnung
Sollen wir unsere Wohnung verkaufen, um unsere Schulden loszuwerden?

Hallo! Heute brauche ich mal wieder einen Rat von Euch. Wir haben eine Eigentumswohnnung die zu 50 % finanziert ist. Der Rest ist Eigenkapital. Die monatliche Finanzierungsrate liegt 50 % unter der Miete für eine gleichwertige Wohnung. So weit so gut. ------------------------------------------Jetzt sind wir aber durch Arbeitslosigkeit meines Mannes, meiner Herzkrankheit ohne finanzielle Absicherung (Ich war selbständig und hatte einen Aortenriß) und sonstige Unterhaltskosten für 4 Personen so in die Schuldenspirale gekommen, dass wir eigentlich nicht mehr zahlungsfähig sind. Unser monatliches Einkommen deckt gerade die monatlichen Grundausgaben und wir können nichts mehr auf die Seite legen, für Autoreparaturen etc. Auch haben wir alles eingestellt, wie z. B. Essen gehen, Kino, Sport, Musik für unsere Söhne und uns. Die Dispokredite auf unseren Konten sind voll ausgeschöpft und so kommt es vor, dass auch manchmal Abbuchungen zurückgehen, falls unsere Gehälter noch nicht eingegangen sind. Das ist wirklich schrecklich. Unsere Schufa ist zwar in Ordnung, aber andere, wie Creditreform etc. haben anscheinend negative Einträge.--------------------------- Mein Mann und ich haben jetzt lange überlegt und gestritten, wie wir uns verhalten sollen, kommen aber nicht so richtig auf eine Lösung.-------------- 1. Wenn wir die Wohnung verkaufen, wird zwar unser Eigenkapital wieder frei und wir können unsere Schulden zurückzahlen. Wir müssen dann aber eine hohe Miete zahlen und zu dem eine Vorfälligkeit von 20.000,-- € für die Rückzahlung der Immobiliendarlehen. Wir hätten dann zwar unsere Schulden los, aber viel Geld fürs Alter bleibt nicht übrig.----------------------- 2. Unsere Hausbank hat uns jetzt angeboten, dass wir nochmal eine Grundschuld aufnehmen und dann unsere Schulden in ein Darlehen zusammenfassen. Wir wären dann in 8 Jahren damit fertig, wenn nichts dazwischen kommt. Ich bin jetzt 50 Jahre alt und 8 Jahre könnte ich schon noch gesundheitlich durchhalten, um das Darlehen zurückzuzahlen, dann hätten wir aber wenigstens noch die Wohnung.


Mein Mann hat aber Angst, dass wir das vielleicht nicht schaffen, denn man weis ja nie, was kommt. Wir könnten, abgesehen von gesundheitlichen Einschränkungen auch arbeitslos werden und dann fällt die ganze Planung in sich zusammen.


So drehen wir uns im Kreis und kommen zu keiner Lösung, weil wir schon so verzweifelt sind. Rat haben wir uns auch schon von der Schuldnerberatung geholt, doch die meinen, wir sollen einfach so weitermachen, dass schaffen wir aber nicht mehr.------------------------ Darum bitte ich Euch als Aussenstehende um einen Rat. Was würdet Ihr tun? Vielen Dank im Voraus.

Eigenkapital, Eigentumswohnung, Schulden
Eigentumswohnung aus den 1970er - Schlechte Investition wegen Asbestgefahr?

Hallo zusammen,

Ich erwäge - auch auf Grund der Niederigzinslage - eine Eigentumswohnung zur Selbstnutzung zu erwerben.

Jetzt habe ich eine gefunden die mir gut gefällt, Finanzierung steht im Prinzip und nächste Woche wäre der Notartermin.

Auf Grund eines aktuellen Zeitungsartikel wurde ich jetzt aber auf das Thema Schadstoffbelastung aufmerksam. Asbest wurde wohl in den 60ern und 70ern noch stark verbaut. Mir war nicht bewusst das das heute noch ein Thema ist, aber im Gegensatz zu öffentlichen Gebäuden, wurden private Gebäude wohl diesbezüglich kaum saniert.

Die Wohnung ist in einem Hochhaus mit klassischen "Eternitplatten" Fassade. Auf Nachfrage beim Makler wurde mir mitgeteilt, dass nichts über eine Schadstoffbelastung bekannt ist, das Thema aber nicht ausgeschlossen werden kann. Ich könnte ein Gutachten erstellen lassen, wenn ich sicher sein will.

Mein Vater meint auf Grund des Baujahres (1972), muss man davon ausgehen, dass eben Asbest mindest in der Fassade vlt. auch anderswo verbaut ist. Das Gutachten wäre dann rausgeschmissenes Geld.

Tatsache ist, dass wenn das mal entsprechend saniert werden muss, das wohl ganz schön teuer werden wird und die Wohnung als Investment dann ein ganz schöner Fehlgriff gewesen wäre.

Ich kann das Risiko allerdings nicht einschätzen, dass da mal diesbezüglich was gemacht werden muss.

Wie seht ihr das als? Sollte man generell von solchen Bauten (wie eben bspw. Hochhäuser aus den 70ern) Abstand halten? Asbest ist ja erst seid 1993 verboten, das würde also die Menge der potenziellen Kaufobjekte ganz schön einschränken.

Danke und Gruß Jonas

Eigentumswohnung, Immobilien, Sanierung
Kann ich eine Werbevertrag für meine Immobilie wegen Falschberatung anfechten?

Hallo, ich wollte meine Eigentumswohnung so schnell wie möglich und profitabil verkaufen. Deshalb habe ich mich an eine Werbeagentur der mit : "Wir kaufen ihre Immobilie sofort oder bewerben sie bundesweit" gewendet. Mir wurde dort gesagt, dass ein Sofortkauf für mich Nachteile bringen würde und ich mit eine Werbung über eine längere Zeitraum mehr erreichen würde. Bei der Frage ob ich innerhalb von 14 Tage von dem Vertrag zurücktreten könnte, ist mir gesagt worden , dass das hier nicht möglich ist. Auch wurde mir im Gespräch zugesichert, dass ich gute Chancen habe über diese Werbung die Wohnung zu verkaufen. Nach ca. 1,5 Monate hat sich nur eine Person gemeldet. Ich habe die Wohnung alleine verkauft per glückliche Zufall. Den Vertrag habe ich gekündigt aber ich muss den einmaligen Grundpreis und 3 Monate Werbepreis bezahlen obwohl es nur 2 Monate und 8 Tage beworben wurde. Außerdem soll ich eine Referenz und Gestattungsvereinbarung unterschreiben, dass : "Die Bearbeitung meines Anliegens (die Bewerbung meiner Immobilie) wurde im vollen Umfang erbracht und entprach meinen Vorstellungen." Auf dem Foto der beworbene Immobilie steht dann aufgedruckt: ERFOLGREICH. Ich ärgere mich sehr, dass ich mich habe von der freundliche Verkäuferin überreden lassen für einen Vertrag der mir nichts gebracht hat . Deshalb möchte ich so wenig wie möglich zahlen. Es geht es um einen Betrag in Höhe von 7.199,00 Euro. Kann ich den Vertrag wegen Faschberatung anfechten? Für eine hilfreiche Antwort egal ob negativ oder positiv würde ich m ich sehr freuen.

Eigentumswohnung, Immobilien, Vertrag, Rücktritt
Wohnung seit 1 Jahr nicht vermietbar, wg. Wasserrohrschaden. Wer zahlt mir den Mietausfall?

In dem Forum "gutefrage.de" habe ich diese Frage gestellt. Aber vielleicht gehört sie eher hierhin:


Hallo, seit fast einem Jahr ziehen sich die Reparaturen dieses Fallrohres (vom Dach bis Keller), das im Schacht direkt an meiner kleinen Wohnung ist. Dieses Apartment ist seit ca. 1 Jahr nicht vermietet und ich wohne in einer anderen Stadt, 2 Autostunden entfernt.

Als ich vor ca. 9 Monaten zu der Wohnung fuhr, um sie vermietfertig zu machen, entdeckte ich den aufbebrochenen Schacht: ein riesiges Wandloch im Bad! Ich erfuhr, dass der Hausmeister einen Wohnungsschlüssel zu meinem Apartment hat und die Handwerker immer reinließ. Über die Reparaturmaßnahmen wurde ich nicht informiert. Über Planung und Ende der Maßnahmen sagte der Hausmeister immer nur "Tja, wir wissen nicht, wann die Handwerker weitermachen."

Jedes Mal, wenn ich zu dem Apartment fuhr, um Fotos für die Anzeige zu machen, war ich entsetzt, dass nichts voranging. Zwischenzeitlich wurde auch noch die Decke des Bades eingerissen. Das Apartment ist absolut nicht vermietbar! Seit 1 Jahr!!

Wir haben auch eine Hausverwaltung, die mir aber immer nur unpräzise antwortet, also genauso wie der Hausmeister. Ich fühle mich hilflos, weil ich nicht weiß, was ich machen kann. "Sie müssen diesen Mietausfall einfach so hinnehmen." lt. Hausverwaltung, "da es keine Versicherung fur Mietausfall gibt. Und dass die Handwerker so lange bauchen, dafür könne die Hausverwaltung nichts." Das kann doch nicht sein. Ich versteh das nicht.

1.) Könnte mir bitte jemand weiterhelfen, damit ich mal eine Orientierung bekomme. Ist das richtig, dass man als Vermieter eben einfach Pech hat, wenn die Handwerker angeblich nicht schneller arbeiten, aus welchen Gründen auch immer?

Am Dienstag ist eine Wohneigentümergemeinschafts-Versammlung und ich geh da zum 1. Mal hin.

2.) Wie kann ich mein Interesse vorbringen, dass mir der Mietausfall bezahlt wird? (von wem eigentlich?)

3.) Und habe ich ein Recht auf ausführliche Informationen, wenn es um mein Apartment geht? Kann der Hausmeister einfach ohne Rückfragen die Handwerker in die Wohnung lassen?

Vielleicht ist auch alles richtig gelaufen und ich bin irritiert.

Ich bitte um Hilfe und Anregungen und sag schon mal "Danke" im Voraus.

Eigentumswohnung, Mieter, Mietrecht, Reparatur, Sanierung, vermieter, Versicherung, wohnung, Zahlung
Wie komme ich aus Wohnriesterfinanzierung heraus ohne große Schwierigkeiten zu bekommen

Hallo, ich finanziere meine ET-Wohnung mithilfe eines Wohnriester-(Voraus-)darlehens der BSP Schwäb. Hall. Das heißt ich habe von der Bausparkasse vor 3 Jahren 65000,- EUR erhalten, die mir zum Erwerb meiner ETW gefehlt haben. Im Gegenzug zahle ich den Bausparer (auch mithilfe der Riesterförderung) nach und nach ab.

Leider habe ich in den letzten Jahren kaum Geld angespart und benötige daher noch ca. 9 Jahre bis ich mit der "Ansparphase" fertig bin und in die "Abzahlphase" gelange. Vorher hab ich anscheinend keine Möglichkeit, Sondertilgungen einzubringen, sodass ich lt. Berater keine Möglichkeit habe, vorher mit der Ansparphase fertig zu werden.

Problem ist, dass ich aufgrund einer bevorstehenden Hochzeit zu Geld komme und die Finanzierung damit theoretisch abschließen könnte. Meine Verlobte möchte nicht in dieser Wohnung leben, weil sie sich dort absolut nicht wohl fühlt, sodass es uns am liebsten wäre, ich würde die Wohnung abzahlen und verkaufen. Leider geht das ja anscheinend nicht.

Gibt es eine Möglichkeit, eine Riesterfinanzierung aufzulösen bzw. zu kündigen? Ich wäre definitiv dazu bereit, eine klassische Rieser-RV abzuschließen und die zuvor erhaltenen staatlichen Zuschüsse aus dem Wohnriester in die RV "umzuschichten", um nichts zurückzahlen zu müssen. Spielt da die Bausparkasse mit?

Ich möchte einfach nicht ein knappes Jahrzehnt an diese Wohnung gebunden sein, wenn ich hier gar keine Zukunft habe. Eigentlich möchte ich gemeinsam mit meiner Frau ein Haus kaufen (oder ein Geerbtes renovieren) und das Geld aus dem Verkauf der ETW in die Finanzierung des Hauses (oder der Renovierung) einfließen lassen.

Es wäre schön, wenn mir jmd helfen könnte. Leider habe ich zu dieser Problematik noch keinen passenden Beitrag gefunden. Evlt. hat jmd ähnliche Probleme mit dieser unflexiblen Wohnriesterfinanzierung gehabt?

Danke im Voraus Martin

Bausparkasse, Eigentumswohnung, Finanzamt, Finanzierung, Kündigung, Wohn-Riester
AFA für ersteigerte Eigentumswohnung - wie berechnen?

Hallo,

wir haben eine vermietete Eigentumswohnung beim Amtsgericht 2013 ersteigert.

Grundlage zu dem Kauf war ein vom Gericht beauftragtes Sachverständigen Wertgutachten, aus dem auch der Bodenwert hervorgeht.

Nun haben wir die AFA Berechnung vom Finanzamt erhalten, der wir aber nicht zustimmen!

Das Wertgutachten hatte für die Wohnung den Verkehrswert von 100.000€ festgelegt, davon waren 40.000€ der anteilige Bodenwert. Also das Verhältnis 60% Gebäude bzw. Wohnungsanteil und 40% für den Boden bzw. den Grundstücksanteil.

Da wir mehr für die Wohnung bezahlt haben, habe wir von dem bezahlten Kaufpreis incl. aller Nebenkosten die 40.000€ Bodenwert ( aus dem Gutachten) abgezogen. Und vom dem Restbetrag die lineare AFA berechnet.

Das Finanzamt teilt aber unsere Meinung nicht und berechnet die 40% Bodenanteil von dem hören Kaufpreis, damit sinkt der Betrag für die jährliche AFA für uns …

Nur weil wir mehr bezahlt haben, wird doch der Boden nicht mehr wert, sondern nur die Wohnung. Bei uns gibt es von der Stadt eine offizielle Bodenrichtwert Tabelle, kann ich die ggf. auch als Grundlage einsehen bzw. als Argumentationshilfe angeben?

Kann uns jemand weiterhelfen ggf. mit Gesetzes Angaben, da wir Widerspruch einreichen wollen.

Danke für Ihre Hilfe.

P.S. Hätten wir weniger als den Preis aus dem Wertgutachten bezahlt, wäre der Bodenwert doch auch bei 40.000€ geblieben…. Und das Finanzamt hätte dann auch die AFA entsprechend berechnet?!?

Gericht, Eigentumswohnung, Finanzamt, Steuererklärung
Immobilienfinanzierung mit hohem Eigenkapital und geringem Einkommen

Liebe Finanzexperten,

in den letzten Jahren hatte ich finanziell großes Glück und konnte mir aus verschiedenen Quellen einen Grundstock von ca. 300000 EUR zusammensparen.

Ich würde gerne einen Teil dieses Geldes dafür nutzen, um damit eine oder mehrere Eigentumswohnungen zur Kapitalanlage zu kaufen. Die Idee ist, dass ich einen bestimmten Anteil an Eigenkapital einbringe und den Rest der Wohnung finanzieren lasse. Die Mieteinnahmen werden dann zur Kreditrückzahlung verwendet und nach 15-20 Jahren ist die Wohnung abbezahlt, ohne dass ich mehr als 10-20% meines Grundkapitals investieren musste.

Mein Problem ist: Mein aktives Einkommen ist relativ gering. Ich verdiene nur ca. 900 EUR brutto im Monat durch Nebenjobs und kleinere selbstständige Tätigkeiten, den Rest meines Lebens bestreite ich im Prinzip durch Zugriff auf den Kapitalstock. Ich habe bei einigen Banken angefragt und habe bisher keine Bank für eine Finanzierung gefunden. Es werden i.d.R. 1100-1500 EUR monatliches Bruttoeinkommen nachweisbar verlangt, um ein Angebot zu bekommen. Als Grund wird immer wieder genannt, dass die Banken das "unternehmerische Risiko" einer Immobilie als Kapitalanlage nicht mittragen will.

Hat jemand vielleicht schon ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir in meiner Situation Tipps geben? Es klingt natürlich etwas nach einem Luxusproblem, aber ich würde gerne mein bisheriges Kapital als möglichst starken Hebel einsetzen.

Vielen Dank an für alle hilfreichen Antworten!

Eigenkapital, Eigentumswohnung, Immobilien, Immobilienfinanzierung, Immobilienkauf, Investition, Kreditvergabe
Abfindung für Wohnungsauszug wg Verkauf

Guten Abend,

Ich hoffe ich bin hier richtig. Folgendes: Wir ( 2 Erw. 2 Kin ) wohnen, seit 4 Jahren in einem Mehrfamilienhaus( 4 Zi, KDB 2x Balkon 96m²), dieses letztes Jahr zu Wohnungseigentum umgeschrieben wurde. Um einen besseren Ertrag zu erzielen, hat unser Vermieter uns nahegelegt, gegen Betrag X, das Feld zu räumen.Natürlich sollen wir die Verhandlungsgrundlage angeben. Das wir ein Wohnrecht von 3 Jahren haben wissen beide Parteien, da wir aber kein Interesse haben uns weiter malträtieren zu lassen und uns ein geordnetes Umfeld für unsere Kinder wünschen wären wir bereit das Angebot anzunehmen. Wir wollen niemanden ausschlachten, da wir aber in den letzten Jahren die komplette ( beim Bezug desolat aufgrund Messi) Wohnung renoviert haben ( Material ca.3500,- € ) , möchten wir dieses Geld plus Umzugskosten, Maklergebühr einfordern. Wir haben knapp 1000,- via MIetnachlass hinzugesteuert bekommen. Seine Verkaufsinserate waren wie folgt: 90.000 € für eine vermietete Wohnung. Da die Familie Kleinbei gegeben hat, ist die Wohnung nun für 140000 € zu haben ( inkl Renovierungsarbeiten von Boden und Wände) Sollte ich unseren Vermieter damit konfrontieren um eine gute Verhandlungsgrundlage zu schaffen? Oder sollte ich einen Anwalt hinzuziehen? Lohnt sich dieses? Wie hoch sollte ich starten?Ich sollte noch hinzuführen, das es eine vergleichbare Wohnung momentan nicht gibt und wir für eine ähnliche Wohnung ca 100-150,- € mehr an Kaltmiete rechnen müssen. In einen Randbezirk können wir nicht ziehen, da wir Schulgebunden sind. Vielleicht hat jemand einen Rat, bevor ich einen Fehler begehe. Ich bedanke mich im Vorraus.

LG Eva

Eigentumswohnung, Mietrecht, Aufhebungsvertrag
Abgemeldet in Deutschland / Kauf einer Eigentumswohnung in Deutschland / Vermietung an Arbeitgeber

Hallo liebes Forum,

zunächst einmal zu meiner Situation:

1.) Ich bin in Deutschland abgemeldet und lebe dauerhaft und mit meinem "Lebensmittelpunkt" in Shanghai. 2.) Ich halte mich im Jahr maximal 4 mal in Deutschland auf und dann nie pro Aufenthalt länger als 8 - 10 Tage. Von diesen 8 - 10 Tagen bin ich zum Arbeiten in Deutschland, bzw. befinde mich im Urlaub in Europa und reise in Europa rum 3.) Wenn ich in Europa bin, dann schlafe ich in Hotels oder bei Bekannten. Möbel, Zahnbürste usw. habe ich in Deutschland nicht mehr 4.) Ich bin laut momentanem Status vom Finanzamt als "beschränkt" steuerpflichtig eingestuft

Problematik: Ich möchte in Deutschland eine Eigentumswohnung kaufen. Anschließend möchte ich diese Wohnung an den Arbeitgeber bei dem ich in China angestellt bin vermieten. Dort sollen die Angestellten Chinesen, welche ab und zu nach D reisen leben, als auch ich ab und an. Ich sehe hier folgende Vorteile: 1.) Die neue Eigentumswohnung ist vermietet und das deutsche Finanzamt sieht mich nicht mit einem "Wohnsitz" in Deutschland 2.) Die Wohnung kann ich relativ günstig vermieten, da sie kaum besucht wird ( in der Summe ggf. 30 Tage im Jahr besetzt ) und somit fallen nicht viele Steuern auf die Wohnung an 3.) Die Wohnung ist als Geldanalge vorhanden und wird kaum verlebt, da sie nur rund 30 Tage im jahr besucht wird

Aber wäre das so legal im Sinne das ich "beschränkt" Steuerpflichtig bleibe, oder wird das Finanzamt dies nicht akzeptieren, da ich es an meinen Arbeitgeber vermiete, und der mich als auch andere Angestellte wiederum im Jahr ab und an dort leben lässt, da ich wirklich dort in der Gegend auf Geschäftsreise bin. Letzt endlich würde der chinesische Arbeitgeber Geld sparen, denn wenn die Mitarbeiter in D wären, dann müsste er teuer für die Hotelzimmer zahlen.

Vielen dank für eure Kommentare

Eigentumswohnung, Kindergeld

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