Anlageberatung mangelhaft? Folgen etc?

Hallo!

Folgender Fall ist mir zur Kenntnis gekommen und da ich selber nur ein unbestimmtes Gefühl zu Finanzmarktfragen habe, freue ich mich hier über Anmerkungen.

Eine ältere Damen hat seit ein paar Jahren einen sympathischen Anlageberater. Der arbeitet bei einer durchaus seriös wirkenden Firma und hatte ihr in 02/2020 'etwas mit Aktien' (einen aktiv betreuten Fond) verkauft...

Jedes Jahr kam er seitdem vorbei und hat Ihr einen Depotauszug vorgelegt.

Im letzten Jahr, in 10/2023 kam er vorbei und erklärte, dass 'etwas mit Aktien' gerade nicht mehr so gut und die Gelegenheit gerade noch günstig für 'etwas mit Zinsen' sei. Leider habe das Depot aktuell einen Verlust von ca. 1%.

Die Kundin unterschrieb die Auflösung des Depots, bekam das Geld überwiesen sowie ein Schreiben per Mail, wie und in welchen Tranchen der neue Betrag eingezahlt werden solle.

Soweit so normal.

Für mich stellt es sich weiter so dar:

  1. Die Käuferin ging bisher davon aus, 'Festgeld' erworben zu haben. In einer späteren Mail (nach der mit den Tranchen) erläutert der Berater, dass es 'Staatsanleihen' seien.
  2. Für diesen Kauf gibt es bis dato keine Unterlagen - bis auf die Aufforderung, die Tranchen zu überweisen. Hieraus gehen keinerlei Konditionen hervor.
  3. Auf mehrfache Nachfrage und Bitte nach belastbaren Unterlagen weicht der Berater aus oder meldet sich gar nicht.

Meine Gedanken als Laie dazu:

  1. Der Anlageberater hätte für jedes dieser Treffen ein Protokoll aka Geeignetheitserklärung führen und aushändigen müssen. Zumindest für das letzte Treffen ist dies definitiv nicht geschehen.
  2. Das Fehlen nahezu sämtlicher Unterlagen zu diesem Kauf verstärkt das Gefühl von Unprofessionalität oder sogar Unseriösität.
  3. Der ursprüngliche Fond war mindestens lausig geführt. Der MSCI hat im selben Zeitraum um 50 % Gewinn gemacht.

Liege ich hier ungefähr richtig oder falsch? Gibt es weitere Aspekte?

Vielen Dank!

Beratung, Finanzberater, Finanzberatung, Beratungsgespräch, Beratungsprotokoll
Berater verlässt DVAG. Übernahme Verträge möglich?

Ich habe über die DVAG ein paar Versicherungen abgeschlossen. Vor kurzem habe ich ein Schreiben von der DVAG erhalten, wonach mein Berater das Unternehmen verlassen hat. In dem Schreiben wird darauf hingewiesen, dass der Berater nicht mehr berechtigt und befugt ist, die Betreuung meiner Verträge durchzuführen.

Vor kurzem hat sich besagter Berater dann telefonisch bei mir gemeldet. Nach seiner Aussage sei das Schreiben der DVAG nicht korrekt. Er habe das Unternehmen zwar verlassen, könne aber weiterhin die Betreuung der Versicherungen übernehmen. Er will sich in Kürze nochmals bei mir wegen eines persönlichen Termins melden.

Jetzt stellt sich für mich die Frage, welche der widersprüchlichen Aussagen zutrifft. Kann ich Versicherungen die unter dem Dach der DVAG abgeschlossen wurden weiterhin von meinem Berater betreuen lassen, auch wenn dieser nicht mehr für das Unternehmen tätig ist? Welche Schritte wären hierfür möglich? Was muss ich beachten? Welche Nachteile drohen ggf.?

Ich war mit meinem Berater immer sehr zufrieden. Sofern die Möglichkeit besteht, würde ich mich daher auch weiterhin gerne von ihm betreuen lassen, zumal ich von der DVAG als Firma mittlerweile auch nicht mehr viel halte. Allerdings möchte ich die bestehenden Versicherungen auch unverändert behalten und bin nicht bereit irgendwelche Nachteile in Kauf zu nehmen. Die Trennung meines Beraters von der DVAG scheint ja nicht gerade im Guten von statten gegangen sein und ich habe Angst in irgendwelche rechtlichen Streitigkeiten hereingezogen zu werden.

Berater, Beratung, Versicherung
Beurlaubung vom Arbeitslosengeld?

Hallo! Ich hoffe sehr das mir hier jemand helfen kann.Also ich habe ein Problem und zwar habe ich letztes Jahr im September eine Urlaub gebucht (für dieses Jahr Septeber) zu dem Zeitpunkt hatte ich noch ganz normal Arbeit.Nun sieht die Lage anders aus ich wurde letztes Jahr im Noveber arbeitsunfähig und habe seit dem um eine Umschulung gekämpt was sich Monate lang gezogen hat.Ich war mir sicher das ich vor Oktober sicher eh keine Umschulung bekome weil wie gesagt alles ewig dauerte.Nun hatte ich nach unendlich vielen Terminen und Test einen Termin und dem mir mitgteilt wurde das ich eine zustimmung für ein BFW habe und ich ich dru kümmern soll und mir eins aussuchen soll der Bildungsgutschein gilt vom 26.07 bis 26.10.2012,die meisten Kurse fangen jetz zum 20.08.2012 an ich habe ich sehr gefreut habe allerdings jetz das Problem mit dem urlaub,ich habe mich nicht getraut es beim Amt anzusprechen alles ist gebucht auf meinen Namen und kann auch nicht mehr auf wen anders umgeschrieben werden.Jetz meine frage..Ist es möglich mich für die Woche vom Amt beurlauben zu lassen quasi dann die eine woche kein arbeitslosen geld und beim Bfw ist es ja für die quasi als wenn ich krank bin es geht ja hauptsachlich ums amt weil ich ja keinen einzelen Urlaub nehmen kann im BFW und ich super gerne jetz anfangen möchte und nicht mehr bis oktober warten möchte um zu starten zumal da dann sicher auch meine Krankenkasse sagt also Frau ... erst warten sie so lange und nun erst start im Oktober?Ich bin gerade so hin und her gerissen vielleicht kann mir jemand ein tip geben ich wäre euch sooooo dankbar... LG

Arbeitsamt, Arbeitslosengeld 1, Beratung

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