Bausparkasse drängt zur Vertragsauflösung - was tun?

Hallo,

ich habe 2006 einen Bausparvertrag bei der HUK Bausparkasse (jetzt übernommen durch die Aachener Bausparkasse AG) mit einer Bausparsumme von 14.000 Euro abgeschlossen. Zwischenzeitlich wurde der Vertrag aufgrund einer Splittung geteilt, sodass nun aktuell ein Bausparguthaben von 4.523,78 Euro auf dem Bausparvertragskonto vorhanden ist.

Wie wir ja alle wissen, versuchen die Bausparkassen aufgrund der Niedrigzinsphase dem Kunden schnellstmöglich den Bausparbetrag vorzeitig zuzuteilen bzw. zur Auszahlung zu bewegen. Dies tat auch meine Bausparkasse in dem man mir mitteilte, dass "...Die gesetzliche Bindungsfrist für den Bausparvertrag abgelaufen ist ..." und ich den Antrag zur Auszahlung ausfüllen sollte. Nachdem ich nicht regiert habe, versucht man nun mit einem weiteren Schreiben mich von der Auszahlung zu überzeugen. Hierin wird mitgeteilt, dass "... Der Anspruch auf Bonus (Sonderzins) gemäß den zugrunde liegenden allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) auf 10 Jahre seit Vertragsbeginn befristet ist und die Rendite nun den Höhepunkt überschritten hätte und somit nunmehr kontinuierlich fällt...". Ich solle nun das angesparte Bausparguthaben zuzüglich der erwirtschafteten Zinsen und des Sonderzinses mit der zustehenden Wohnungsbauprämie abrufen.

Hier stell ich mir die Frage, wie ich nun reagieren soll, zumal ich durch den Satz, dass "... die Rendite des Bausparvertrages nach Überschreitung des Höhepunktes nunmehr kontinuierlich fällt ..." doch sehr verunsichert. Wie ist das zu verstehen bzw. wie gestaltet sich der kontinuierliche Fall der Rendite, sofern ich einer Auszahlung nicht zustimme? Ist das Angstmacherei damit ich den Vertrag kündige und kann ich das ignorieren oder sollte ich doch besser einer Auszahlung zustimmen? Welche Nachteile hätte der o. g. Sachverhalt für mich?

Im Moment benötige ich das Bausparguthaben nicht und würde gerne (sofern ich damit keinen Verlust mache) meinen Bausparvertrag weiter beibehalten. Was würdet ihr an meiner Stelle machen? Was sollte ich hinsichtlich meiner monatlichen Einzahlungen ggf. beachten damit das keine Nachteile für mich bedeutet (ich zahle monatlich lediglich 13,00 Euro rein). Was soll ich machen, wenn die Bausparkasse den Vertrag kündigt? Für Tipps zur weiteren Vorgehensweise wäre ich dankbar.

Bausparen, Bausparkasse, Bausparvertrag, Bausparer
fristlose Kündigung eines Bausparvertrages während Ansparphase. Gibt es Vorfälligkeitsentschädigung?

Hallo, folgende Situation:

Ich habe einen alten Bausparvertrag. Diesen möchte ich nicht weiter besparen, da es mir sinnlos erscheint. Stattdessen kann ich das angesparte Geld derzeit gut gebrauchen.

Der Vertrag befindet sich in der Ansparphase und ist zu ca. 1.400€ von 11.000€ bespart. Die Zuteilung würde so lange dauern, bis ich den Vertrag quasi nicht mehr benötige. Dazu ist die Summe von 11.000€ auch nicht sonderlich hoch.

Jetzt habe ich zur Kündigung eine Frage:

In den Vertragsunterlagen zum Thema Kündigung steht:

*"(1) Der Bausparer kann den Bausparvertrag jederzeit kündigen. Er kann die Rückzahlung seines Bausparguthabens frühestens an dem Zuteilungstermin, der mit dem Ablauf von sechs Monaten nach Eingang deiner Kündigung folgt, verlangen.

(2) Solange die Rückzahlung des Bausparguthabens noch nicht begonnen hat führt die Bausparkasse auf Antrag des Bausparers den Bausparvertrag unverändert fort.

(3) Reichen 25 % der für die Zuteilung verfügbaren Mittel nicht für die Rückzahlung des Bausparguthabens gekündigte Verträge aus können Rückzahlungen auf spätere Zuteilungstermin verschoben werden."*

Heißt das ich komme an das Geld frühestens nach Kündgung und 6 Monaten ran?

Im Netz habe ich gelesen, dass auch eine Fristlose Kündigung möglich ist. Dabei würde eine Vorfälligkeitsentschädigung von 1% pro Monat vorzeitiger Kündigung anfallen. Ist das so richtig? Dazu steht halt nichts in den Vertragsunterlagen. Wenn es stimmt: Beziehen sich die 1% auf die angesparte Summe (1.400€), oder auf die gesamtsumme des Bausparvertrages, also 11.000€?

Danke für eure Hilfe, ich Hoffe der Text ist nicht all zu lang ;)

Bausparvertrag, Kündigung, Kündigungsfrist, Vorfälligkeitsentschädigung
Hallo, meine Tochter hat von der BSQ Bausparkasse auf dem letzten Kontoauszug plötzlich keinen Bonus mehr. Darf die Bausparkasse den Bonus einfach entziehen?

Der Vertrag läuft schon über 7 Jahre und ist auch schon zuteilungsreif. Auf den Widerspruch meiner Tochter teilt die Bausparkasse nun mit, dass sie im Juni 2015 einen Brief bekommen hätte, in dem sie aufgefordert wurde, den Vertrag zu kündigen, anderenfalls würde er in der Basisvariante fortgeführt. Basisvariante heißt, dass nur 1% Zinsen gezahlt werden. Im Juli hatte sie dann einen Brief bekommen, in dem stand, dass sie nun in der Basisvariante wäre. Sie hat das aber nicht so verstanden, dass diese Basisvariante nun von Beginn des Bausparvertrages an gelten würde. Genau so meint es aber die Bausparkasse, d. h. die gesamten Bonuszinsen sind weg. In den ABB (allgem. Bausparbedingungen) haben wir jetzt nachgelesen, dass es tatsächlich einen Paragraphen gibt, in dem steht:

Bei einem späteren Wechsel von der Basisverzinsung in die Bonusverzinsung gilt die höhere Gesamtverzinsung ab dem Tage, ab dem die schriftliche Mitteilung über den Wechsel der Bausparkasse zugeht, wobei dieser Wechsel im Falle einer Laufzeitbegrenzung nach Absatz 2 nicht mehr möglich ist. Bei einem späteren Wechsel von der Bonusverzinsung zur Basisverzinsung gilt ab Vertragsbeginn die Basisverzinsung. (2) Der Bonus nach Absatz 1 wird gewährt, wenn

  • der Bausparer nach § 15 kündigt oder auf das zugeteilte Bauspardarlehen verzichtet und
  • der Bausparvertrag zu diesem Zeitpunkt mindestens 7 Jahre bestanden hat und
  • die Bewertungszahl mindestens 160 beträgt. Bei Vorliegen bauspartechnischer Gründe kann die Bausparkasse die maximale Laufzeit eines Bausparvertrages in der Bonusvariante begrenzen, die jedoch 7 Jahre nicht unterschreiten darf. In diesem Falll kann der Bausparer den Bausparvertrag entweder durch einen Wechsel zur Basisvariante fortführen oder der Bausparvertrag wird nach Absatz 3 abgerechnet und ausbezahlt. die Rechte aus der Zuteilung bleiben davon unberührt.

Darf die Bausparkasse wegen des Nicht-Antwortens meiner Tochter einfach den Vertrag dahingehend ändern, dass der größere Teil der Zinsen (über 700 €) einfach wegfällt? Über den Wechsel der Zinsvarianten gibt es noch den §13 Abs. 6: Der Bausparer kann die bei Vertragsabschluss gewählte Variante jederzeit durch schriftliche Mitteilung an die Bausparkasse wechseln....

Eine schriftliche Mitteilung hat die Bausparkasse ja nie erhalten!

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die das Schweigen als Zustimmung zu so einer gravierenden Vertragsänderung deuten dürfen.

Bausparvertrag, bonus
Was tue ich, wenn die Bausparkasse eine Erhöhung der Sparrate fordert?

Ich habe im Jahre 2003 für meine Partnerin einen Bausparvertrag bei der damaligen Quelle Bausparkasse (heute BSQ Bauspar AG) abgeschlossen. Der Plan damals war, das Geld für meinen Erstgeborenen anzusparen und ihm das mit 18 auszuzahlen. Das wäre theoretisch 2021.

Vertragsahmen sehen folgendermaßen aus:

Tarif: Q12Bonus; Verzinsung: 4,75 %; Bausparsumme: 14.000,00 €; Vertragsbeginn: 06.10.2003; Ablauf Bindefrist: 06.10.2010; Festgelegte Sparrate monatlich: 25,00 €

Ende letzten Jahres erhielt ich Post, dass die Regelsparraten in den letzten 12 Monaten nicht vollumfänglich geleistet wurden. Wir wurden aufgefordert den Fehlbetrag von 372,00 € bis Ende Januar 2016 zu begleichen. Im Schreiben wurde darauf hingewiesen, dass laut Bausparvertrag die monatlichen Sparzahlung bis zur ersten Auszahlung mindestens 4 ‰ betragen muss. Auf meinen Anruf bei BSQ hin wurde mir das bestätigt und aufgezeigt, dass 4‰ von 14.000,00 €

= 56 € ergeben. Abgezogen meiner gezahlten 25 € entsteht ein monatlicher Fehlbetrag von 31 € (macht im Jahr 12 x 31 = 372 €) Wenn ich die Zahlung nicht leiste, wird mir mit Kündigung gedroht.

Welche Schritte wären jetzt richtig, um den Bausparvertrag zu erhalten? Soll ich die Zahlung von 372,00 € leisten und abwarten? oder Soll ich die 372,00 € Zahlen und die Sparrate auf monatlich 56 € erhöhen?

Bausparen, Bausparvertrag
Welche AGBs gelten bei der Zuteilung beim Bausparvertrag der BHW (Dispo maXX)?

Hallo,

ich habe 2001 einen Bausparvertrag bei der BHW (Dispo maxx) abgeschlossen, der nun zuteilungsreif ist. Ich möchte nun auf das Darlehen verzichten und mir das Guthaben auszahlen lassen, da mir laut den damaligen AGBs eine rückwirkende Höherverzinsung zusteht. Die Bedingungen dafür sind demnach lediglich eine Vertragslaufzeit von mind. 7 Jahren und eben der Verzicht des Darlehens. Jetzt wollte ich die Erklärung zur Zuteilung der BHW ausfüllen und abschicken und habe auf der Rückseite u.a. folgenden Text entdeckt, der mich etwas verwirrt:

"...Für Vertragsabschlüsse D maXX ab 01.06.2011 gilt § 3 wie folgt:

§ 3 Verzinsung des Bausparguthabens (Auszug aus ABB) (1) Das Bausparguthaben (Guthaben bis zur Höhe der Bausparsumme) wird mit 1,0 % jährlich verzinst (Basiszins). (2) Der Bausparer kann eine erhöhte Verzinsung (Gesamtverzinsung) beantragen, wenn das Bausparguthaben 40 % der Bausparsumme beträgt. Die Höherverzinsung wird rückwirkend ab Vertragsbeginn gewährt, wenn das Bausparguthaben ab Beantragung 40 % der Bausparsumme nicht unterschreitet. der Antragseingang spätestens 12 Monate vor dem gewünschten Bereitstellungstermin des Bausparguthabens (§ 6) erfolgt ist...."

Verstehe ich das richtig, dass das nur Verträge ab 01.06.2011 gilt oder ist das eine Art Änderung der AGB, die jetzt für alle Verträge gilt? Danke!

Bausparvertrag
Ich plane eine Anschlussfinanzierung, macht es Sinn einen Bausparvertrag abzuschließen?

Guten Tag zusammen,

würde mal gerne eure Meinung einholen...

Habe mir dieses Jahr eine Wohnung gekauft, bei der im März dir Tilgung anfängt. Wohnung ist quasi Neubau (BJ 2012) und hat inkl. TG-Stellplatz 200.000€ gekostet.

Habe ein gutes Finanzierungsangebot abgeschlossen mit 1,35% Zins über 10 Jahre bei 100% Finanzierung. Nun möchte meine Bank mit mir gerne ein Anschlussfinanzierungsvertrag in Form eines Baussparvertrags abschließen, um sich die momentan niedrigen Zinsen für die Jahre nach meiner 10-Jahre-Finanzierung zu sichern.

Hierbei gibt es wohl zwei Modelle:

Ein Modell mit niedriger Ansparrate ~300-400€ mit der ein Anschlusszins von etwa 2,3-2,5% möglich wäre...

Das zweite Modell mit hoher Ansparrate ~500-600€ würde einen Anschlusszins von 1,3-1,5% haben.

Was meint ihr? Macht es Sinn, so einen Baussparvertrag abzuschließen, der an sich fast keinerlei Verzinsung aufweist? Werden die Zinsen in 10 Jahren wirklich so eklatant gestiegen sein oder sich weiter auf niedrigem Niveau bewegen?

Als Alternative habe ich mir überlegt, einen eigenen Sparplan in Form von Aktien und Fonds aufzustellen und mit dem "hoffentlich" dort erwirtschafteten Geld nach zehn Jahren direkt einen großen Teil zu tilgen und daraufhin auf niedrigere Zins-Angebote bei Banken spekulieren zu können. Positiver Nebeneffekt... auf dieses Geld könnte ich jederzeit auch mal kurzfristig zugreifen, auf das Geld im Bausparvertrag nicht.

Letzte Option....

Den Bausparvertrag mit niedriger Ansparrate abschließen und zusätzlich die Differenz zum Bausparvertrag mit hoher Ansparrate in Fonds/Aktien/etc. stecken.

Wäre schön, wenn ihr mir bei dieser Abwägung der Chancen/Risiken helfen könntet.

Vielen Dank und frohes Schaffen!

Alex

Aktien, Anschlussfinanzierung, Bausparvertrag, Fondssparen
Ist bei einer Baufinanzierung die Tilgung durch einen Bausparvertrag nicht sinnvoll?

Diese Frage wurde hier schon öfter gestellt und von der Bausparvariante wurde immer abgeraten. Die Argumente erscheinen mir nicht schlüssig. Um mir selbst ein Bild zu machen, habe ich es einfach durchgerechnet und möchte nun fundiert wissen, was ich vielleicht nicht bedenke.

Unsere Baufinanzierung hätte verschiedene Komponenten: Hypothek zu 249.000€, 50.000€ KfW-124, 50.000€ KfW-153. Die KfW-Programme haben maximal 10 Jahre Zinsbindung, können aus der Betrachtung im wesentlichen entfallen, aber für die Berechnung der theoretischen monatlichen Belastung nach Ablauf der Zinsbindung, rechne ich sie mit.

Das Ziel ist ein möglichst geringes Zinsrisiko bei gleichzeitig möglichst wenig insgesamt gezahlten Zinsen. Für den Vergleich verschiedener Modelle muss man es also einfach nur durchrechnen mit verschiedenen fiktiven Sollzinsen in 10 Jahren. Also jedes Modell einmal mit 3 %, einmal mit 4 %, einmal mit 6 % usw....

Welche Modelle werden verglichen? Modell 1 hat 10 Jahre Zinsbindung zu 1,95 %, anfängliche Tilgung ist 2 %. Modell 2 hat 15 Jahre Zinsbindung zu 2,35 %, selbe anfängliche Tilgung. Modell 3 ist wie Modell 1, nur wird hier die Tilgung stattdessen konstant in einen Bausparvertrag eingezahlt. Das heißt, weder steigt die Tilgungsrate über die 10 Jahre an, noch verringert sich der Zinsanteil der Hypothek. Nach 10 Jahren haben sich so ca. 50.000€ im Bausparvertrag angesammelt. Dieser Vertrag ist so vereinbart, dass er nach 10 Jahren zuteilungsreif ist. Die Zuteilungssumme beträgt ca. 142.000€, d.h. vereinbart ist eine Zuteilung bei 35 % Ansparsumme. Damit wird jetzt nach 10 Jahren ein Teil der Hypothek abgelöst. Ab dem 11. Jahr tilgt man die Hypothek mit 3,1 % anfänglicher Tilgung. Das entspricht dem Tilgungssatz von Modell 1 für Jahr 11. Für den Bausparvertrag ergibt sich eine anfängliche Tilgung von ca. 5,04 %. Das Bauspardarlehen von ca. 92.000€ wird fest mit 2,35 % verzinst bis zum Ende der Laufzeit (ca. weitere 17 Jahre). Die Zinsen, die man die ersten 10 Jahre auf die Ansparung erhält, sind vernachlässigbar gering (wurden aber mitberechnet).

Nun habe ich das also mit verschiedenen fiktiven Sollzinsen in 10 Jahren durchgerechnet und komme darauf, dass das Bausparmodell** immer signifikant besser abschneidet**. Selbst wenn man in 10 Jahren zu 3 % verzinsen kann. Mit steigenden angenommenen Sollzinsen wird der Vorteil des Bausparmodells immer krasser, bei 6 % angenommenen Zinsen sind es gegenüber dem Modell ohne Bausparvertrag 35.000€ weniger insgesamt gezahlte Zinsen. Die angehängten Grafiken visualisieren das. Sie zeigen, wie die Zinssumme mit den Jahren anwächst.

So, wo ist nun mein Denkfehler, was habe ich nicht bedacht?

Bild zu Frage
Baufinanzierung, Bausparvertrag
Wie wird die Bewertungszahl eines Schwäbisch-Hall Bausparvertrags berechnet?

Hallo, ich möchte gerne die Bewertungszahl meines Bausparvertrags von Schwäbisch-Hall selbst ausrechnen. Mit der von SH in den Allgemeinen Bausparbedingungen genannte Formel komme ich leider nicht zu der Zahl, die SH auf meine Jahresabrechnungen angibt.

In den Allg.BspBed. steht: "Die Bewertungszahl (...) ist das Verhältnis der bis zum Bewertungsstichtag erzielten Guthabenzinsen zu einem Tausendstel der Bausparsumme, multipliziert mit dem jeweiligen Bewertungszahlfaktor und mit einem Leistungsfaktor. Der Bewertungszahl- faktor ist abhängig von der Tarifvariante und ergibt sich aus der Tabelle im Anhang. Der Leistungsfaktor ist das Bausparguthaben am Bewertungsstichtag dividiert durch die halbe Bausparsumme, mindestens jedoch 0,8 und höchstens 2."

Als Formel würde ich das wie folgt darstellen:

BZ = GHZ / (BSS / 1000) * BZF * LF = GHZ / (BSS / 1000) * BZF * (BSG / 0,5*BSS)

= (GHZ * 1000 * BZF * 2 *BSG) / (BSS * BSS)

BZ = Bewertungszahl GHZ = Summe aller Guthabenzinsen BSS = Bausparsumme BZF = Bewertungszahlfaktor LF = Leistungsfaktor BSG = Bausparguthaben

Ich habe einen Vertrag von BSS = 111.000, die Summe der Zinsen ist 146,11 und das aktuelle Bausparguthaben ist 8231. Den BZF habe ich nachgefragt und beträgt 5,0.

Wenn ich die Daten in die Formel eintrage, komme ich auf einen Wert von BZ = 0,976. In meiner Jahresabrechnung steht aber eine BZ von 5,507. Ich habe noch eine von SH berechneten Beispieltabelle gefunden in meinen Unterlagen. Die Abweichung meiner berechneten BZ zum von SH angegebenen Wert wird immer kleiner je mehr sich der Sparvertrag die Zuteilung nähert. Am Ende kommt mit der obigen Formel fast das gleiche raus. Irgendwie müsste da noch ein Zeitfaktor drin sein (verbleibende Zeit bis zur Zuteilung). Kann mir da jemand weiterhelfen?

Bausparen, Bausparvertrag, Bauspardarlehen
Ab wann wird das Wohnförderkonto geführt?

Ich habe einen Riestergefördeten Bausparvertrag (Wohnriester). Hiermit möchte ich irgendwann ein Hypothekendarlehen tilgen. Im Moment befinde ich mich noch in der Ansparphase. Es ist noch kein Guthaben aus meinem Riester-BSV genommen. Der BSV wird erst in 9 Jahren zugeteilt. Um die Steuerlast im Rentenalter zu bestimmen, wird ja bekanntlich ein fiktives Wohnförderkonto geführt. Nun möchte ich gerne wissen ob die jährliche förderfähige Beiträge jetzt schon im Wohnförderkonto gebucht und verzinst werden oder ob das erst passiert ab dem Zeitpunkt wo ich aus dem Sparvertrag Geld rausnehme.

Ich könnte ja auch sagen, dass ich den Riester-BSV nicht als solchen benutzen möchte und ihn in ein normalen riestergeförderten Altersvorsorgeplan umwandele. Denn dann müsste ich ja noch was draufzahlen, weil die Sparzinsen im BSV bei 1% liegen und das Wohnförderkonto mit 2% berechnet wird! Wäre es da nicht fairer um (wenigstens in der Ansparphase) auch mit den tatsächlich erzielten Zinsen zu rechnen?

Eine weitere Frage, die sich dann stellt ist, wenn man den ganzen Riester-Bauspar-Hickhack (Ansparen und Darlehen zurück bezahlen) hinter sich hat und man hat noch ein bisschen Zeit bis zur Rente, dann könnte man einen neuen Riestervertrag abschließen. Kann man damit dieses Wohnförderkonto dann wieder entgegenwirken (quasi tilgen)? Denn, je jünger man mit dem Riesterbausparen anfängt, desto mehr wirken sich diese 2% auf den gesamten zu besteuernden Betrag im Rentenalter aus.

Bausparvertrag, Darlehen, hypothek, Riester, Wohn-Riester
Bausparvertrag loswerden.

Hallo.

Ich verstehe im Augenblick nur Bahnhof Kofferclan. Kurzum, ich möchte aus diversen Gründen meine Bausparkasse sofort loswerden. Nachdem ich online eigentlich erst nach Infos gefragt habe bekam ich per Post gleich zwei verschiedene Formulare zugesendet, mit einem Brief und dem Hinweis, dass nach den Bedingungen eine Abrechnung des Vertrages ab einem Guthaben von 1500 Euro mit Einhaltung 6monatiger Kündigungsfrist möglich sei. Eine vorzeitige natürlich auch, aber dafür falle ein Vorfälligkeitsdiskont an (Wenn ich das richtig verstanden habe 3 % ). Gewährte Vergünstigungen müssen zurückbezehalt werden. Wohungsbauprämie oder VL un dergleichen habe ich aber NIE in Anspruch genommen.

Als zweite Möglichkeit hieß es, für zusätzliche Liquidität gäbe es noch eine andere Möglichkeit; Mein Vertrag würde im Dispotarif geführt , und ich hätte die Möglichkeit-ohne Kündigung-sofort über 1500 Euro zu verfügen. Voraussetzung sei das entsprechene Guthaben.
1. Mein Guthaben beträgt nur etwas über 600 Euro, im Antrag der Dispoauszahlung (BHW-Dispobausparvertrag; Antrag auf Teilung und Rückzahlung) steht kleingedruckt natürlich, "Ist die Bausparsumme kleiner als 1.500 Euro, wird der Vertrag ebenfalls abgerechnet. WIE ist das gemeint, WIe wird das abgerechnet?

  1. Was heißt D Plus und D-Maxx? In meinen UNterlagen steht nur Bausparvertrag.

  2. Mir werden jeden Monat 20 euro abgezogen. Abschlussgbebühr 12 Euro. Muss ich diese auch bezahlen wenn ich kündige?

  3. Ist dann die Dispoauszahlung keine Kündigung, und ich bin dann die Bausparkasse nicht los?

  4. Das andere Formular nennt sich Kündigung eines nicht zugeteilten Bausparvertrages. ( Meine Zuteilung ist erst 2024.) Ist das die Beendigung des Vertrages?

6 . Wenn ich das Formular aus Punkt 5 nehme, was muss ich in etwa an Diskont bezahlen wenn ich mein Geld sofort haben will, und aus dem Bausparvertrag raus will? Und was heißt das wenn ich auswählen muss auf dem Formular ob bísher monatliche Zahlungen nach ABrechnung gutgeschrieben werde ODER nicht mehr angefordert werden? Sorry aber wenn ich anrufe, werde ich nur wieder belatschert oder bisschen wie ein Dummie behandelt, bloß weil ich mal Gegenfrage stelle (mein gutes Recht eigentlich). Danke im Voraus, ich werd nämlich gleich irre.

Bausparvertrag, Kündigung
Immobilienfinanzierung über Wohnriester Falschberatung -anfechtbar?-

Hallo zusammen,

ich weiß sehr wohl, dass das ganze Netz von Fragen zum Thema WohnRiester gefüllt ist. Dennoch beschäftige ich mich seit kurzem mit folgendem Gedanken, für den ich bis dato noch keine Antwort finden konnte...

Zum Sachverhalt: Im Jahre 2011 habe ich mich zum Kauf einer ETW in Verbindung mit WohnRiester (Schwäbisch Hall) und einem vorfinanzierten BSV (bis 2021) entschieden. Meine Anforderung an die Finazierung (bzw. den Berater) auf Hinblick in Richtung Zukunft war langfristig zu bauen und die ETW nur als Einstieg in die Vermögensanlage zu sehen.

Nun seitdem ich mich damit etwas mehr befasst habe, habe ich ja echt ein Problem damit die ETW zu vermieten resp.zu verkaufen, da ich dann die Förderbeiträge zurückzahlen müsste oder diese innerhalb der nächsten 4 Jahre in die Finazierung des neuen Hauses miteinfließen lassen müsste. (was ich nicht möchte)

Da ich dem Berater damals genau das sagte, dass ich langfristig bauen möchte und die Wohnung dann verkaufen oder vermieten möchte stelle ich mir nun die Frage ob ich aus dem WohnRiester Vertrag irgendwie ohne Vorfälligkeitsenschädigung o.ä. rauskomme. Ich stufe dies als eine Art Falschberatung ein und dies lässt mir einfach keine Ruhe, da ich mir echt Gedanken mache wie die Finanzierung des geplanten Hauses dann aussehen wird.

Nach einem ersten "noch" netten Gespräches mit der Bank habe ich nur erfahren, dass es scheinbar absolut keine Möglichkeiten gibt da rauszukommen. Ich habe das Wort Falschberatung bis dato jedoch noch nicht in den Mund genommen.

Aktuell seiht die Plaung wiefolgt aus: Auf der Suche nach einem Bauplatz, Hausbau in 1-2 Jahren, Vermietung der ETW an meine Mutter.

Ich hoffe ihr könnt mir hierzu einige Tipps geben ob ich hier irgendwelche Möglichkeiten habe.

Ich bedanke mich schon vorab für viele Ratschläge!

Grüße Felix W.

Bausparvertrag, Falschberatung, Immobilienfinanzierung, Kündigungsrecht, Wohn-Riester
Haus vor beantragung von Hartz 4 verkaufen?Bausparvertrag?

Hallo zusammen !

Habe vor ca 8 J ein Haus gekauft 200.000 Euro Habe mit Kredit und bausparvertrag finanziert. Restschulden 180.000 Euro. Auf Bausparvertrag 66000 Euro,der Kredit wird durch den Bausparverttrag in 2 Jahren abgelöst.Zahle also dann nur noch die Restschuld von 132.000 Euro an die(Bausparkasse). Bin durch schwere Krankheit seit 1 Jahr Schwerbehindert Gdb 90%. Beziehe derzeit Arbeitslosengeld 1 . Meine Frau arbeitet halbtags wärend unser Kind in der Schule ist,Einkommen 420Euro netto,+Kindergeld 184 Euro.

Werde warscheilich nie wieder einen Job bekommen.

Nun meine Frage was machen mit Haus und Bausparvertrag? Verkaufen ? derzeitiger Wert ca 230.000Euro Bausparvertrag ist gekoppelt mit meinem kredit. Das Haus verkaufen den Bausparvertrag auflösen und das geld ins Ausland bringen ?

Der Steuerbetrug ist mir bewust1 Aber was wollen die machen wenn das Geld weg ist ? Eine Geldstrafe die ich ja nicht zahlen kann 1 jahr haft würde ich auch in kauf nehmen es geht schließlich um was ,um alles wofür ich mein ganzes leben gearbeitet habe.

Das Haus ist nicht haltbar 168qm wohnfläche sind für3 personen nicht angemessen,ebenso die Heitz und Nebenkosten von 390Euro. Zahle zur Zeit nur den kredit 879 Euro (ohne Tilgung 455Euro) Habe in meinem ausgeübten beruf sehr gut verdient doch nun kommt Hartz4,Habe noch 10 Monate in denen ich Ag1 beziehe.

Kann mir jemand weiterhelfen?

Mfg Dankefür alle Antworten .

Arbeitslosigkeit, Bausparvertrag, Hartz4, Haus, Hausverkauf
Bausparkasse falsche Beratung, Sparkasse knebelvertrag

Habe 2008 einen LBS Bausparvertrag € 121000.- abgeschlossen. Mit einem Sparkassen vorausdarlehn über € 121000.- eine Wohnung gekauft. Habe die Letzten 5 Jahre immer kräftig laut Berater der LBS in den Bausparer einbezahlt und die Zuteilung der Bausparsumme zum 31.12.2013 erhalten. Jetzt kommt ein Schreiben der Sparkasse München, dass laut Sondervereinbarung (Anlage 1 wo Wohnung als Sicherheit angegeben ist ) das Sparkassendarlehn nicht bereits bei Zuteilung des Bausparbetrages, sondern erst zum Ablauf der vereinbarten Zinsfestschreibung des Sparkassen-Darlehns getilgt werden kann. Die Zinsfestschreibung wurde bis 30.3.2018 vereinbart. Ich wurde nie darauf hingewiesen, dass eine Zuteilung der Bausparsumme erst nach 10 Jahren einen Sinn ergibt da ja die Ablösung des Vorausdarlehns der Stadtsparkasse erst dann möglich ist. Habe somit über Jahre umsonst Geld bei der LBS zu einem lächerlichen Zins geparkt. Ist das eine Falschberatung? Ist der Darlehnsvertrag der Sparkasse Rechtens, wo auf der ersten Seite groß steht Darlehen bis zur Zuteilung des Bausparvertrags und irgendwo in der Anlage als Sondervereinbarung Laufzeit bis Ende Zinsfestschreibung. Kann man den Vertag anfechten? Ist das nicht ein Knebelvertrag oder sittenwidrig?. Die Sparkasse hat mir angeboten bei einer Vorfälligkeitsentschädigung von ca. € 20000.- mich aus dem Vertrag herauszulassen. Bekomme ich das geparkte Geld von der LBS zurück um was anderes damit zu machen? Über Antworten wäre ich dankbar.

Bausparvertrag, Darlehen, Falschberatung, Sparkasse
Zuteilung des LBS Bausparvertrags Sparkasse besteht auf Laufzeit bis noch Ende Zinsfestbindung

Habe 2008 einen LBS Bausparvertrag € 121000.- abgeschlossen. Mit einem Sparkassen vorausdarlehn über € 121000.- eine Wohnung gekauft. Habe die Letzten 5 Jahre immer kräftig laut Berater in den Bausparer einbezaht und die Zuteilung der Bausparsumme zum 31.12.2013 erhalten. Jetzt kommt ein Schreiben der Sparkasse München das laut Sondervereinbarung ( Anlage 1 wo Wohnung als Sicherheit angegeben ist )das Sparkassendarlehn nicht bereits bei Zuteilung des Bausparbertrages, sondern erst zum Ablauf der vereinbarten Zinsfestschreibung des Sparkassen-Darlehns getilgt werden kann. Die Zinsfestschreibung wurde bis 30.3.2018 vereinbart. Ich wurde nie darauf hingewiesen das eine Zuteilung der Bausparsumme erst nach 10 Jahren einen Sinn ergibt da ja die Ablösung des vorausdarlehn erst dann möglich ist. Habe somit über Jahre umsonst (laut Berater) Geld bei der LBS zu einem lächerlichen Zins geparkt, ist das eine Falschberatung? Ist der Dahrlensvertag der Sparkasse Rechtens wo auf der ersten Seite groß steht Darlehen bis zur Zusteilung des Bausparvertrags und irgenwo in der Anlage als Sondervereinbarung Laufzeit bis Ende Zinsfestschreibung. Kann man den Vertag anfechten? ist das nicht ein knebelveretag oder sittenwidrig?. Die Sparkasse hat mir Angeboten bei einer Vorfällichkeitsentschädigung von ca. € 20000.- mich aus dem Vertrag rauszulassen. Bekomme ich das geparkte Geld von der LBS zurück ? um was anderes damit zu machen. Über Antworten wäre ich dankbar

Bausparvertrag, Darlehen, Falschberatung, Sparkasse
Bausparvertrag wird Zugeteilt - ich möchte aber weiter sparen

Hallo,

2004 habe ich einen Bausparvertrag abgeschlossen. Nun habe ich einen Brief bekommen, dass der Bausparvertrag am Tag X zugeteilt wird.

Als Anlage ist ein Formular:

  • [x] Ja, ich nehme die Zuteilung an: [ ] sofort [ ] zum
  • [ ] Ich verzichte endgültig auf mein günstiges Bauspardarlehen (Bitte rechnen Sie meinen Bausparvertrag ab und überweisen Sie mein Guthaben)
  • [ ] Ich möchte mein Geld weiterhin rentabel auf einem neuen BHW Bausparvertrag anlegen

Mein Bausparguthaben liegt bei ca. 3000 EUR, (deutlich unter der Bausparsumme). Nun habe ich im Netz gelesen, dass ich ja bis zur Bausparsumme weiter sparen kann.

Aber: Wenn ich die 8.000 erreiche, kann man mir ja kein Darlehen mehr "anbieten" und folglich kann ich diesen nicht ablehnen um die 3.5% zu erhalten (Details zum Vertrag weiter unten).

Frage daher an Euch:

  1. Wie sollte ich nun vorgehen? Denn irgendwie passt ja nichts aus auf dem Formular. Eigentlich würde ich gerne den Vertrag so weiter laufen lassen wie er ist um die Zinsen und die Arbeitgeberzulage zu erhalten. - Den Darlehen brauche ich nicht.
  2. Muss ich bis zu dem "Datum X" irgendwie reagieren?

Vertrag

  • BHW Dispo maXX "ZV01199 V 10 DM / 09.03"
  • Bausparsumme: 8.000
  • mtl. VL: 26
  • Sparbetrag mtl.: 26
  • Abschlussgebühr: 80
  • Darlehnszins: nom. 4.75%, eff. 4.99% - 5.55%

Guthabenzins: "Die Gesamtverzinsung erhöht sich rückwirkend ab Vertragsbegin bei Verzicht auf das Bauspardarlehen (nicht bei Kündigung) und nach einer Laufzeit von mindestens 7 Jahren auf 3.5%.


ABB

§3 Verzinsung des Sparguthabens

  • (1) Das Bausparguthaben wird mit 2% jährlich verzinst (Basiszins)
  • (2) Verzichtet der Bausparer nach einer Vertragslaufzeit von mindestens 7 Jahren bei Annahme der Zuteilung des Vertrags auf das Bauspardarlehen, erhöht sich die Gesamtverzinsung des Bausparguthabens rückwirkend ab Vertragsbeginn auf 3,5% jährlich. Für Guthaben, die die Bausparsumme übersteigen, erhöht sich die Gesamtverzinsung nicht. Bei Vertragsänderungen ist der neue ermittelte Vertragsbeginn (§13) Grundlage für die Laufzeitberechnung.
  • (3) Die Basiszinsen werden dem Bausparguthaben jeweils am Ende des Kalenderjahres gutgeschrieben. Sie werden nicht gesondert ausgezahlt. Die Differenz zur Gesamtverzinsung wird bei Auszahlung des Gesamten Bausparguthabens fällig und dem Bausparkonto zu diesem Zeitpunkt gutgeschrieben.

§5 Nichtannahme der Zuteilung, Vertragsfortsetzung

  • Der Bausparer kann die Annahme der Zuteilung widerrufen, so lange die Auszahlung der Bausparsumme noch nicht begonnen hat.
  • Nimmt der Bausparer die Zuteilung nicht fristgemäß an oder wird die Annahme der Zuteilung widerrufen, wird der Vertrag fortgesetzt.
  • Setzt der Bausparer seinen Vertrag fort, kann er seine Rechte aus der Zuteilung jederzeit wieder geltend machen. In diesem Fall ist der Bausparvertrag bei dem Zuteilungstermin, der dem Ablauf von drei Monaten nach Eingang seiner Erklärung folgt, vorrangig zu berücksichtigen.
Bausparen, Bausparvertrag, Bauspardarlehen
Baufinanzierung mit Bausparvertrag oder Annuitätendarlehen?

Es geht um eine Baufinanzierung für einen Neubau. Das Vorhaben kostet in etwa 300.000, Eigenkapital 50.000 Euro. Das Darlehen beträgt insgesamt 250.000 Euro. 50.000 werden auf den KFW 153 Kredit umgelegt und dort wird dann eine Rate von 180 Euro gezahlt. Restlich bleiben noch 200.000 Euro. Zwei Angebote liegen mir vor: 1. DSL Bank: Das Darlehen läuft auf eine Sollzinszeit von 10 Jahren und der Zins beträgt 2,35% (Laut Unterlagen effektiv 2,5%). Es werden nur die Zinsen hierrein gezahlt (ca. 390 Euro mtl.) und die Tilgung von 200 Euro mtl. (entspricht ca. 1,2% Tilgung) in einen Bausparvertrag (Eröffnungsprovision 2.100 Euro - BHW Wohn maxx). Die Mindestbausparsumme des Bausparvertrages beträgt 50.000 Euro. Nach 10 Jahren sind 24.000 Euro ohne Sonderzahlungen zusammengekommen und der Bausparvertrag ist zuteilungsreif. Die 24.000 Euro werden in den DSL Kredit eingezahlt. Nach dem Berater müsste nach 10 Jahren trotz des Bausparvertrages eine neue Finanzierung zum Sollzins nach 10 Jahren für die Restsumme von 186.000 Euro gemacht werden. Der Bausparvertrag diene nur zur Tilgung für die 10 Jahre. Nach den Angaben des Bausparvertrags beträgt der Sollzins für den Bausparvertrag 2,75%.

  1. Commerzbank: Das Darlehen von 200.000 Euro wird mit einem Sollzins von 2,34% für 10 Jahre (laut Unterlagen effektiv 2,37%) abbezahlt und die Tilgung von 1,2% direkt in den Kredit. Am Ende sind ca. 27.000 Euro ohne Sonderzahlungen getilgt worden. Nach 10 Jahren muss eine Anschlussfinanzierung für die Restsumme von 183.000 Euro vereinbart werden.

Beim Bausparvertrag kommt nach 10 Jahren 3000 Euro weniger Tilgung zustande als beim Annuitätendarlehen. Zudem muss für den Bausparvertrag eine Eröffnungsprovision gezahlt werden. Im Endeffekt habe ich also einen Verlust von 5100 Euro in Verbindung mit dem Bausparvertrag.

Sehe ich da etwas falsch? Die Rate für das Gesamtdarlehen soll monatlich maximal 800 Euro betragen. Sonderzahlungen sind nicht vorgesehen bzw. nicht in großer Höhe zu erwarten.

Baufinanzierung, Bausparvertrag
Wie nutze ich VWL am besten?

Hallo liebe Community,

ich bin momentan im 1. Ausbildungsjahr und erhalte von meinem Arbeitgeber 40€ für VWL. Dieses Geld will ich mir natürlich nicht entgehen lassen und ich frage mich welcher Sparplan sich dafür am besten lohnt. Ich tendiere ja zum Bausparvertrag, da ich auch noch Förderung vom Staat erhalten würde aber ich bin mir nicht sicher ob es momentan sinnvoll ist einen so langfristigen Vertrag abzuschließen wegen evtl. kommender Geldentwertung etc... Am liebsten würde ich ja die 40€ beiseite legen und dafür Gold oder Silber kaufen, eben Sachwerte weil diese immer ihren Wert haben werden. Aber wenn ich mich nicht irre zählt sowas natürlich nicht als VWL, außer ich würde in Edelmetallfonds oder so investieren aber dass kann man ja nicht mit richtigen Sachgütern vergleichen, oder? Ist ja nichts weiter als Papier und birgt somit auch Risiken. Falls es irgendeine Möglichkeit gibt mit seinen VWL direkt Edelmetalle zu kaufen, lasst es mich wissen, würde mich interessieren.

Ich dachte auch schon daran evtl. 2 Sparverträge abzuschließen, falls das mein Arbeitgeber gestatten würde oder falls es sich überhaupt lohnen würde, und zwar einmal für 20€ in einen Bausparvertrag und dann für 20€ in Fonds. Wobei ich mir mit den Fonds echt unsicher bin, da ich mich damit noch gar nicht auskenne und evtl. am Ende sogar im Minus bin? Fonds sollen ja hohe Renditen haben aber eben auch ein gewisses Risiko. Ansonsten würde ich vermutlich alles in einen Bausparvertrag stecken.

Was meint Ihr dazu, was würdet Ihr mir raten zu tun? Ich meine die 40€ werde ich natürlich selbstverständlich nutzen, nur frage ich mich halt ob es auch Alternativen zum Bausparvertrag / Fondssparen gibt (aber keine Lebensversicherung, Altersvorsorge usw.), in Form von Edelmetallen o.ä.?

Viele Grüße drush20

Gold, Bausparvertrag, Edelmetalle, Silber, vermögenswirksame Leistungen, Fondssparen

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