Alten Bausparvertrag besparen oder auflösen?

Hallo liebe Finanzprofis.

Im Jahr 2016 habe ich neben einem Finanzierungskredit für unser Eigenheim einen Bausparvertrag abgeschlossen.

Die Bausparsumme betrug, bzw. beträgt nach wie vor 200T €. In den Monaten der Bauphase und auch in der ersten Zeit im neuen Eigenheim kristallisierte sich für mich heraus, dass ein besparen des Vertrages schlicht ein bisschen zu hoch gegriffen war - ergo habe ich nach kurzer Zeit die Sparrate auf 5 Euro minimiert.

Lange Rede, kurzer Sinn:

Jetzt, 5 Jahre nach Einzug, hat sich die finanzielle Situation entspannt - ich wäre in der Lage den Bausparer zumindest mit einer Summe von 100-200 Euro zu besparen. Die Zinsen für das Darlehen würden sich irgendwann in ferner Zukunft auf 1,25% beziffern. Aktueller Kontostand aufgrund der Abschlussgebühr: -215€.

Meine konkreten Fragen:

  • Soll ich den Bausparer anfangen zu besparen? Gerne auch mit jährlicher Sonderzahlung von 2000€
  • Soll ich eher einfach kündigen weil es sich nie lohnen wird und die verlorenen 2000 € in Kauf nehmen, weil es einfach dumm war mir das Ding aufschwätzen zu lassen?
  • Wäre es möglich wenn ich einmalig 25T€ einbezahle dann doch recht rasch an das günstige Darlehen zu kommen? Oder darf man einen Bausparer nicht mit einer großen Sonderzahlung Zuteilungsfähig machen? Bei 40% (80T€ wäre der nämlich reif!)

Vielen Dank für Eure wertvollen Tipps in der Angelegenheit.

Bausparen, Bausparkasse, Bausparvertrag
Bausparkasse,Bonus einbehalten?

habe in 2015 einen bausparvertrag R der wüstenrot mit 660,00 € bonuszahlung erhalten,( 7 jahre eingezahlt und kein darlehen in anspruch genommen). im jahre 2013 wurde ich angesprochen doch einen neuen R-Vertrag abzuschließen,-bei dem würde dann alles wie bei dem alten Vertag laufen und am Ende käme bei Nichtinanspruchnahme wieder ein Bonus hinzu. auf mehrmalige Nachfrage in meiner zuständigen Filiale,-wie hoch denn der Bonus diesmal sei,-hieß es immer können wir nicht sagen,wird am Ende von der Haupstelle ausgerechnet.Es ist nie der Hinweis erfolgt: denken Sie daran am Ende den Bonus zu beantragen.Jetzt ist der Vertrag ausgelaufen, nach 7 Jahren, kein Darlehen in Anspruch genommen,-stelle ich bei der Auszahlung fest..kein Bonus bezahlt... nach telefonischer Rückfrage meines Sachbearbeiters in der Hauptstelle heißt es,... der Kunde hätte den Bonus beantragen müssen.-hat er nicht ,somit wird der Bonus einbehalten. es wird au § 3 verwiesen,-dort heißt es,... der Kunde -kann- rückwirkend eine Gesamtverzinsung beantragen, wenn er gleichzeitig auf das Darlehen verzichtet. mit diesem Kauderwelsch kann natürlich ein Nichtversicherungsfachmann etwas anfangen. nirgens liest man das wort " Bonus",-zumal man nach 7 Jahren und der Aussage der Filiale,,läuft alles wie beim alten Vertrag, auch nicht den §3 aus dem jahre 2012 liest. so behandelt man keine Kunden. habe Einspruch eingelegt und überlege mir Rechtsmittel in Anspruch zu nehmen. für eine Nachricht ihrer Fachleute wäre ich ihnen sehr dankbar, zumal die Wüstenrot versucht dieses Prozedere auch bei anderen Kunden durchzuziehen . vielen dank b.kalbitz  

Bausparen, Bausparvertrag
Bonuszins Übersparung Bausparvertrag Debeka?

Hallo,

ich habe einen Bausparvertrag (BS1) aus dem Jahr 2006 bei der Debeka. Durch Übersparen der Bausparsumme, hat die Debeka den Vertrag nun gekündigt. Gleichzeitig wurde mir mitgeteilt, dass mir ein Anspruch auf Bonuszinsen lt. § 3 Abs. 3 ABB nicht mehr zustünde, weil ich nicht auf das Bauspardarlehen verzichtet habe. Ein Verzicht sei jetzt nicht mehr möglich, weil ich durch Übersparen keinen Anspruch mehr auf das Bauspardarlehen hätte.

Ich hatte eingewendet, dass ein Übersparen des Vertrages doch als konludenter Verzicht ausgelegt werden müsste. Schließlich habe ich das Darlehen tatsächlich nicht in Anspruch genommen. Darauf will sich die Debeka nicht einlassen. Während das Landgericht Nürnberg-Führt noch meine Ansicht geteilt hatte, gibt es inzwischen Urteile zu den Revisionsvefahren beim OLG Nürnberg. In diesen Verfahren obsiegte die Debeka.

Wirklich einleuchtend finde ich die Begründungen aus den Urteilen des OLG Nürnberg nicht. Aus meiner Sicht ist es eine reine Formalie an der sich die Debeka aufhängt. Es kann doch keinen Unterschied machen, ob ich kurz vor Erreichen der Bausparsumme auf das Darlehen verzichte oder es eben überspare. Für die Debeka sind daraus keine Nachteile entstanden.

Nun ist meine Frage, ob es bereits Erfahrungen anderer Bausparer mit dieser Problematik gibt? Gibt es noch andere anhängige Verfahren?

Bausparen, Bausparvertrag
Kann die LBS Bayern wg. nicht erbrachter Regelsparbeiträge meinen Bausparvertrag kündigen?

Habe kürzlich ein Schreiben der LBS Bayern bekommen, in der ich aufgefordert werde, meinen BSV entweder umzustellen oder kostenfrei auszahlen zu lassen. In einem der letzten Sätze schreibt die LBS, ich hätte seit 01.01.2017 nicht bzw. in voller Höhe den monatlichen Regelsparbeitrag gezahlt und sollte deshalb 12 Beiträge (vierstelliger Eurobetrag) nachzahlen oder man würde gemäß ABB kündigen.

Es handelt sich um einen LBS "Vario 3", abgeschlossen 1999, nicht zuteilungsreif, auf den bis heute abgesehen von ein paar Vermögenswirksamen Leistungen nur per Lastschrift der jährliche Maximalbetrag zur Erlangung der Wohnungsbauprämie (511,29 € ≙ 1.000,- DM) eingezahlt wurde. Niemals irgend ein Regelsparbeitrag. Daran hat sich bisher auch niemand gestört.

Ich habe auch ein Schreiben aus 1999 das wörtlich besagt:

"… ergänzend zur Abschlussbestätigung informieren wie Sie, dass wir für diesen Bausparvertrag derzeit nur Zahlungen in Höhe des Regelsparbeitrages bzw. die Höchstbeträge zur Erlangung der Wohnungsbauprämie oder vermögenswirksame Leistungen annehmen."

Ich habe den Satz immer so verstanden, dass ich sowieso nicht mehr als die 512,- € einzahlen darf. Ist das falsch?

Darf mir die LBS den nicht geleisteten Regelsparbeitrag jetzt ankreiden, wenn seit dem Abschluss nie ein dementsprechender Beitrag geleistet wurde und man sich daran nicht gestört hat?

Wie kommt der willkürliche Zeitpunkt 01.01.2017 zu Stande?

Bausparen, Bausparvertrag, Kündigung, LBS
Was mit meinem uralt Bausparvertrag machen?

Hallo Experten,

meine Eltern haben für mich im Jahr 2001 einen Bausparvertrag bei der BHW (Dispo maxx 3) abgeschlossen. Die Bausparsumme beträgt 5000 Euro. Leider wurden bisher nur rund 10% eingezahlt und diese Summe jährlich mit 2% verzinst. Die letzte Einzahlung ist bestimmt schon 10 Jahre her.

Auf das Bauspardarlehen kann ich verzichten. Die Vertragsunterlagen sind leider nicht mehr vorhanden. Durch Internetrecherche habe ich zu dem Vertrag folgen Passus gefunden:

Verzichtet der Bausparer nach der Zuteilung auf das gesamte Bauspardarlehen, erhöht sich die Gesamtverzinsung des Bausparguthabens rückwirkend ab Vertragsbeginn auf 4,25 % jährlich. wenn mindestens 7 Jahre seit Vertragsbeginn vergangen sind. Die Verzinsung wird jedoch nur für Guthabenbeträge bis zur Höhe der Bausparsumme vorgenommen.

Jetzt kenne ich mich mit Bausparvertragen nicht so aus, daher die Frage was ich mit dem Vertrag in der derzeitigen Niedrigzinsphase idealerweise machen kann?

Kann ich jetzt noch bis zur Bausparsumme weitersparen (ggf. auch mittels einer  großen Einmalzahlung) und mir dann das gesamte Guthaben rückwirkend  (für derzeit 17 Jahre) mit 4,25% verzinsen lassen? Das wäre für mich eine Stange Geld :-)

Natürlich könnte ich dies auch die BHW direkt fragen können, jedoch nach den vielen negativen Medienberichten zu BSV erhoffe ich mir hier neutralere Vorschläge.

Vielen Dank im Voraus.

Bausparen, Bausparvertrag
Bausparkasse behält Riesterförderung ein bei Kündigung. Ist Sie nicht verpflichtet es an die zfa zurück zu zahlen?

Ich habe für mich und meine Frau ein Wohnriester abgeschlossen. Da sich unsere Pläne was das Thema Eigenheim angeht geändert haben, haben wir den Vertrag bereits nach 6 Monaten wieder gekündigt.

Jetzt folgendes Problem: Jeder hatte 600 Euro Abschlussgebühr. Ich habe 300 Euro eingezahlt und meine Frau 300 Euro insgesamt. Dazu kamen bei mir knapp 60 Euro Zulagen und bei meiner Frau knapp 500 Euro Zulagen.

Wir haben dann bei Kündigung ein Schreiben bekommen von der BsK, in dem Steht dass die Zulagen an die zfa zurück gezahlt werden und die eingezahlten Beiträge flöten gehen. So weit so gut.

Ein halbes Jahr später (Letzte Woche) bekomme ich ein Schreiben von der Deutschen Rentenversicherung. Meine Frau soll knapp 300 Euro Zulagen zurück zahlen und ich soll 60 Euro Zulagen zurück zahlen.

Wenn ich 1 und 1 zusammen zähle hat die BsK meine Zulagen komplett einbehalten und die von meiner Frau Anteilig (200 Euro wurde zurück gezahlt und 300 Euro einbehalten).

Sprich die Bsk hat die Zulagen genutzt um ihre eigene Abschlussgebühr zu decken.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so korrekt ist?! Vor allem weil in der Kündigungsbestätigung stand dass die Zulagen an die zfa zurück gezahlt werden!

Kennst sich hier jemand aus und kann uns weiterhelfen?

Vorab schon mal vielen Dank!

Bausparen, Bausparkasse, Riesterförderung, Wohn-Riester
Bausparkasse drängt zur Vertragsauflösung - was tun?

Hallo,

ich habe 2006 einen Bausparvertrag bei der HUK Bausparkasse (jetzt übernommen durch die Aachener Bausparkasse AG) mit einer Bausparsumme von 14.000 Euro abgeschlossen. Zwischenzeitlich wurde der Vertrag aufgrund einer Splittung geteilt, sodass nun aktuell ein Bausparguthaben von 4.523,78 Euro auf dem Bausparvertragskonto vorhanden ist.

Wie wir ja alle wissen, versuchen die Bausparkassen aufgrund der Niedrigzinsphase dem Kunden schnellstmöglich den Bausparbetrag vorzeitig zuzuteilen bzw. zur Auszahlung zu bewegen. Dies tat auch meine Bausparkasse in dem man mir mitteilte, dass "...Die gesetzliche Bindungsfrist für den Bausparvertrag abgelaufen ist ..." und ich den Antrag zur Auszahlung ausfüllen sollte. Nachdem ich nicht regiert habe, versucht man nun mit einem weiteren Schreiben mich von der Auszahlung zu überzeugen. Hierin wird mitgeteilt, dass "... Der Anspruch auf Bonus (Sonderzins) gemäß den zugrunde liegenden allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) auf 10 Jahre seit Vertragsbeginn befristet ist und die Rendite nun den Höhepunkt überschritten hätte und somit nunmehr kontinuierlich fällt...". Ich solle nun das angesparte Bausparguthaben zuzüglich der erwirtschafteten Zinsen und des Sonderzinses mit der zustehenden Wohnungsbauprämie abrufen.

Hier stell ich mir die Frage, wie ich nun reagieren soll, zumal ich durch den Satz, dass "... die Rendite des Bausparvertrages nach Überschreitung des Höhepunktes nunmehr kontinuierlich fällt ..." doch sehr verunsichert. Wie ist das zu verstehen bzw. wie gestaltet sich der kontinuierliche Fall der Rendite, sofern ich einer Auszahlung nicht zustimme? Ist das Angstmacherei damit ich den Vertrag kündige und kann ich das ignorieren oder sollte ich doch besser einer Auszahlung zustimmen? Welche Nachteile hätte der o. g. Sachverhalt für mich?

Im Moment benötige ich das Bausparguthaben nicht und würde gerne (sofern ich damit keinen Verlust mache) meinen Bausparvertrag weiter beibehalten. Was würdet ihr an meiner Stelle machen? Was sollte ich hinsichtlich meiner monatlichen Einzahlungen ggf. beachten damit das keine Nachteile für mich bedeutet (ich zahle monatlich lediglich 13,00 Euro rein). Was soll ich machen, wenn die Bausparkasse den Vertrag kündigt? Für Tipps zur weiteren Vorgehensweise wäre ich dankbar.

Bausparen, Bausparkasse, Bausparvertrag, Bausparer
Was tue ich, wenn die Bausparkasse eine Erhöhung der Sparrate fordert?

Ich habe im Jahre 2003 für meine Partnerin einen Bausparvertrag bei der damaligen Quelle Bausparkasse (heute BSQ Bauspar AG) abgeschlossen. Der Plan damals war, das Geld für meinen Erstgeborenen anzusparen und ihm das mit 18 auszuzahlen. Das wäre theoretisch 2021.

Vertragsahmen sehen folgendermaßen aus:

Tarif: Q12Bonus; Verzinsung: 4,75 %; Bausparsumme: 14.000,00 €; Vertragsbeginn: 06.10.2003; Ablauf Bindefrist: 06.10.2010; Festgelegte Sparrate monatlich: 25,00 €

Ende letzten Jahres erhielt ich Post, dass die Regelsparraten in den letzten 12 Monaten nicht vollumfänglich geleistet wurden. Wir wurden aufgefordert den Fehlbetrag von 372,00 € bis Ende Januar 2016 zu begleichen. Im Schreiben wurde darauf hingewiesen, dass laut Bausparvertrag die monatlichen Sparzahlung bis zur ersten Auszahlung mindestens 4 ‰ betragen muss. Auf meinen Anruf bei BSQ hin wurde mir das bestätigt und aufgezeigt, dass 4‰ von 14.000,00 €

= 56 € ergeben. Abgezogen meiner gezahlten 25 € entsteht ein monatlicher Fehlbetrag von 31 € (macht im Jahr 12 x 31 = 372 €) Wenn ich die Zahlung nicht leiste, wird mir mit Kündigung gedroht.

Welche Schritte wären jetzt richtig, um den Bausparvertrag zu erhalten? Soll ich die Zahlung von 372,00 € leisten und abwarten? oder Soll ich die 372,00 € Zahlen und die Sparrate auf monatlich 56 € erhöhen?

Bausparen, Bausparvertrag
Wie wird die Bewertungszahl eines Schwäbisch-Hall Bausparvertrags berechnet?

Hallo, ich möchte gerne die Bewertungszahl meines Bausparvertrags von Schwäbisch-Hall selbst ausrechnen. Mit der von SH in den Allgemeinen Bausparbedingungen genannte Formel komme ich leider nicht zu der Zahl, die SH auf meine Jahresabrechnungen angibt.

In den Allg.BspBed. steht: "Die Bewertungszahl (...) ist das Verhältnis der bis zum Bewertungsstichtag erzielten Guthabenzinsen zu einem Tausendstel der Bausparsumme, multipliziert mit dem jeweiligen Bewertungszahlfaktor und mit einem Leistungsfaktor. Der Bewertungszahl- faktor ist abhängig von der Tarifvariante und ergibt sich aus der Tabelle im Anhang. Der Leistungsfaktor ist das Bausparguthaben am Bewertungsstichtag dividiert durch die halbe Bausparsumme, mindestens jedoch 0,8 und höchstens 2."

Als Formel würde ich das wie folgt darstellen:

BZ = GHZ / (BSS / 1000) * BZF * LF = GHZ / (BSS / 1000) * BZF * (BSG / 0,5*BSS)

= (GHZ * 1000 * BZF * 2 *BSG) / (BSS * BSS)

BZ = Bewertungszahl GHZ = Summe aller Guthabenzinsen BSS = Bausparsumme BZF = Bewertungszahlfaktor LF = Leistungsfaktor BSG = Bausparguthaben

Ich habe einen Vertrag von BSS = 111.000, die Summe der Zinsen ist 146,11 und das aktuelle Bausparguthaben ist 8231. Den BZF habe ich nachgefragt und beträgt 5,0.

Wenn ich die Daten in die Formel eintrage, komme ich auf einen Wert von BZ = 0,976. In meiner Jahresabrechnung steht aber eine BZ von 5,507. Ich habe noch eine von SH berechneten Beispieltabelle gefunden in meinen Unterlagen. Die Abweichung meiner berechneten BZ zum von SH angegebenen Wert wird immer kleiner je mehr sich der Sparvertrag die Zuteilung nähert. Am Ende kommt mit der obigen Formel fast das gleiche raus. Irgendwie müsste da noch ein Zeitfaktor drin sein (verbleibende Zeit bis zur Zuteilung). Kann mir da jemand weiterhelfen?

Bausparen, Bausparvertrag, Bauspardarlehen
Bausparvertrag wird Zugeteilt - ich möchte aber weiter sparen

Hallo,

2004 habe ich einen Bausparvertrag abgeschlossen. Nun habe ich einen Brief bekommen, dass der Bausparvertrag am Tag X zugeteilt wird.

Als Anlage ist ein Formular:

  • [x] Ja, ich nehme die Zuteilung an: [ ] sofort [ ] zum
  • [ ] Ich verzichte endgültig auf mein günstiges Bauspardarlehen (Bitte rechnen Sie meinen Bausparvertrag ab und überweisen Sie mein Guthaben)
  • [ ] Ich möchte mein Geld weiterhin rentabel auf einem neuen BHW Bausparvertrag anlegen

Mein Bausparguthaben liegt bei ca. 3000 EUR, (deutlich unter der Bausparsumme). Nun habe ich im Netz gelesen, dass ich ja bis zur Bausparsumme weiter sparen kann.

Aber: Wenn ich die 8.000 erreiche, kann man mir ja kein Darlehen mehr "anbieten" und folglich kann ich diesen nicht ablehnen um die 3.5% zu erhalten (Details zum Vertrag weiter unten).

Frage daher an Euch:

  1. Wie sollte ich nun vorgehen? Denn irgendwie passt ja nichts aus auf dem Formular. Eigentlich würde ich gerne den Vertrag so weiter laufen lassen wie er ist um die Zinsen und die Arbeitgeberzulage zu erhalten. - Den Darlehen brauche ich nicht.
  2. Muss ich bis zu dem "Datum X" irgendwie reagieren?

Vertrag

  • BHW Dispo maXX "ZV01199 V 10 DM / 09.03"
  • Bausparsumme: 8.000
  • mtl. VL: 26
  • Sparbetrag mtl.: 26
  • Abschlussgebühr: 80
  • Darlehnszins: nom. 4.75%, eff. 4.99% - 5.55%

Guthabenzins: "Die Gesamtverzinsung erhöht sich rückwirkend ab Vertragsbegin bei Verzicht auf das Bauspardarlehen (nicht bei Kündigung) und nach einer Laufzeit von mindestens 7 Jahren auf 3.5%.


ABB

§3 Verzinsung des Sparguthabens

  • (1) Das Bausparguthaben wird mit 2% jährlich verzinst (Basiszins)
  • (2) Verzichtet der Bausparer nach einer Vertragslaufzeit von mindestens 7 Jahren bei Annahme der Zuteilung des Vertrags auf das Bauspardarlehen, erhöht sich die Gesamtverzinsung des Bausparguthabens rückwirkend ab Vertragsbeginn auf 3,5% jährlich. Für Guthaben, die die Bausparsumme übersteigen, erhöht sich die Gesamtverzinsung nicht. Bei Vertragsänderungen ist der neue ermittelte Vertragsbeginn (§13) Grundlage für die Laufzeitberechnung.
  • (3) Die Basiszinsen werden dem Bausparguthaben jeweils am Ende des Kalenderjahres gutgeschrieben. Sie werden nicht gesondert ausgezahlt. Die Differenz zur Gesamtverzinsung wird bei Auszahlung des Gesamten Bausparguthabens fällig und dem Bausparkonto zu diesem Zeitpunkt gutgeschrieben.

§5 Nichtannahme der Zuteilung, Vertragsfortsetzung

  • Der Bausparer kann die Annahme der Zuteilung widerrufen, so lange die Auszahlung der Bausparsumme noch nicht begonnen hat.
  • Nimmt der Bausparer die Zuteilung nicht fristgemäß an oder wird die Annahme der Zuteilung widerrufen, wird der Vertrag fortgesetzt.
  • Setzt der Bausparer seinen Vertrag fort, kann er seine Rechte aus der Zuteilung jederzeit wieder geltend machen. In diesem Fall ist der Bausparvertrag bei dem Zuteilungstermin, der dem Ablauf von drei Monaten nach Eingang seiner Erklärung folgt, vorrangig zu berücksichtigen.
Bausparen, Bausparvertrag, Bauspardarlehen

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