Autokauf rückabwickeln/wandeln bei Mangel?

Hallo zusammen,

ich habe http://automobilkanzlei.de/wandlung-kfz gelesen und dachte, alles sei klar. Wie das so ist, wenn man als Laie was liest :)

Ein Auto im Apr 2009 neu gekauft. 3 Jahre Garantie. Mittlerweile 50.000km runter. Dies Auto bleibt nun ab und zu mal liegen, der Motor geht einfach aus. Zum Beispiel beim Abbiegen auf einer vierspurigen Kreuzung...mit dem dazu passenden Hupkonzert und eindeutigen Gesten der anderen.. sehr lustig. Der Motor springt immer nach 2..3 Versuchen wieder an. Die Werkstatt repariert dann irgendwas (Dieselpumpe, Einspritzdüsen..), danach fährt das AUto monatelang OK, plötzlich tritt das Problem wieder auf. Teilweise mehrmal die Woche. Montag blieb ich wieder mal auf dem Weg zur Arbeit im Industriegebiet liegen. Die Werkstatt kriegt es nicht in den Griff. Eine Never-Ending-Story!

Ich möchte nun das Auto loswerden, da es unzuverlässig ist und die Werkstatt mehrere Versuche unternommen hat, das Auto erfolglos zu reparieren. Allerdings liefen alle Verhandlungen mit der Werkstatt (Vertragshändler) immer nur mündlich, schriftliche Fristen usw.. wurden leider nicht gesetzt.

Frage: Mir wurde gesagt, das mit der Wandlung geht nicht weil ja die Garantie abgelaufen sei. Der Fehler trat aber bereits vor ABlauf der Garantie auf.

Wenn ich den Link oben richtig verstehe, hat das doch mit der Garantie nichts zu tun? Ich sollte auch ein 3,5 J. altes Auto mit 50.000km wandeln können, wenn der Fehler bereits mehrmals und seit längere Zeit auftritt?

Vielen Dank! Gruß, - RR

Auto, Garantie
außerordentliche Kündigung der Gebrauchtwagengarantie

Folgende Frage: Anfang Dez. 2012 habe ich bei einem Gebrauchtwagenhändler einen Gebrauchtwagen gekauft. Hierbei wurde mir die Gebrauchtwagengarantie einer Fremdfirma (MPR-Garantie) angeboten. Ich unterschrieb den Gebrauchtwagengarantievertrag und bekam daraufhin noch 3 Seiten mit Vertragsbedingungen ausgehändigt. In diesen Bedingungen steht, dass ich mit dem Fahrzeug alle 10.000km zur Inspektion muss. Ich schrieb eine Email an die Garantiefirma und fragte, was diese Inspektion beinhalten muss. Daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass ich das Öl sowie die Ölfilter wechseln lassen muss. Da ich Vielfahrer bin, habe ich in 1 bis 2 Wochen die ersten 10.000km weg und müsste zur Inspektion. In meinen Augen ist ein Öl- und Ölfilterwechsel alle 10.000km schwachsinnig. Deshalb habe ich den Vertrag außerordentlich gekündigt, mit der Begründung, dass starre Inspektionsintervalle gesetzlich verboten sind und man mir den Umfang der Inspektion verheimlicht hat.

Nun habe ich eine Antwortmail der Firma bekommen, in der mir mit einem einzigen Satz mitgeteilt wurde, dass eine Kündigung meinerseits nicht möglich sei.

Ist das richtig so? Schließlich hat mich die Firma doch in Unwissenheit über den Umfang einer jeden Inspektion gelassen und dass meiner Meinung nach um mich zu täuschen.

Ich bin total verzweifelt, es handelt sich hier schließlich um Kosten in Höhe von 300 EUR. Am meisten stört mich die Ignoranz mit der die MPR meine Mails beantwortet (kurze Antworten ohne Rechtsgrundlagen).

Bitte helft mir!

Auto, Garantie, Gebrauchtwagen

Meistgelesene Fragen zum Thema Auto