Welche Angaben in Anlage N-AUS bei teilweisem Aufenthalt im Ausland?

Ich war ab Ende 2016 für 11 Monate in Neuseeland und habe dort auch im Rahmen des Working Holiday Visums gearbeitet. Dort habe ich Steuern bezahlt und auch eine Steuererklärung gemacht. Ein DBA besteht mit Neuseeland. Vorher habe ich bereits in Deutschland gearbeitet.

Jetzt stehe ich vor dem Problem, ob ich die Anlage N-AUS ausfüllen muss, da mein "Wohnsitz" oder zumindest der "Mittelpunkt der Lebensinteressen" für die Zeit im Ausland war und z.B. auch die Krankenversicherung hier in Deutschland abgemeldet war.

Angenommen ich muss die ausfüllen, was genau muss wo rein? Z. 35: Ist das der deutsche Arbeitslohn? Denn nur für den habe ich ja eine Lohnsteuerbescheinigung. Z.36 wäre dann das im Ausland verdiente Geld, richtig? "Direkte Zuordnung": Als Beispiele stehen in der Erklärungen nur Zusatzleistungen wie Reisegeld. Ist denn aber nicht der Lohn für die Arbeit, die im Ausland für einen ausländischen Arbeitgeber erbracht wurde auch direkt zuzuordnen? Das selbe mit dem deutschen Lohn, da ich im Ausland nicht für einen deutschen Arbeitgeber tätig war. Z. 46/47: Das wäre die Summe der tatsächlichen Arbeitstage in D und NZ, bzw. die nur in NZ. Wobei eigentlich das gerade aufgrund der Gelegenheitsjobs in NZ schwer festzulegen und schon gar nicht überprüfbar ist.

Was mich wundert: Ich habe meinen deutschen Lohn in Z. 35 und meinen NZ Lohn in Z. 36 eingetragen und die Arbeitstage in Z. 46/47 versucht genau zu bestimmen. Jetzt erhalte ich in der Rechnung "Summer steuerfrei zu stellender ausländischer Arbeitslohn" mehr als ich tatsächlich im Ausland verdient habe. Das kann nicht richtig sein, oder? Auch der Hinweis, dass die Differenz in Nr.3 der Lohnsteuerbescheinigung einzutragen ist verwirrt mich, da ich doch Nr. 3 schon in Z.35 eintragen sollte. Beißt sich die Katze da nicht in den Schwanz?

Steuererklärung, Auslandsaufenthalt
Freelancer ohne Wohnsitz in Deutschland

Hallo zusammen,

ich werde in 2 Monaten mein Studium abschließen und plane einen Monat später ab Oktober mit meinen Freund ins Ausland (vermutlich Asien, keine EU-Ausland) zu gehen. Er ist Tauchlehrer und gerade auf der Suche nach einer Stelle, deshalb wissen wir noch nicht wo es hin geht (Aufenthaltsdauer: 6 Monate - 2 Jahre, Dauer noch nicht sicher..)

Ich arbeite momentan in einer Werbeagentur, welche mir bereits einen Job als Freelancer angeboten hat. Diesem Job würde ich gerne aus dem Ausland nachkommen, da ich aber nicht weiter die Krankenversicherung in Deutschland zahlen möchte, sonder mich nur privat absichern möchte (wird sonst zu teuer) plane ich meinen Wohnsitz in Deutschland abzumelden, da man sonst nicht aus der gesetzlichen Krankenversicherung austreten kann.

Wie nun rechne ich jedoch meine Arbeit als Freelancer ab? Da ich 2014 länger als 6 Monate in Deutschland war bin ich 2014 natürlich noch voll steuerpflichtig hier. Umsatzsteuer habe ich nicht vor auszuweisen, da ich die Kleinunternehmerreglung in Anspruch nehmen möchte (Ich rechne lediglich mit Kleinaufträgen von ca. 800 € monatlich). Nun das Problem: Ich muss auf meinen Rechnungen ja untere anderem Steuernummer und meine Anschrift schreiben, ohne Wonsitz besitze ich jedoch keine Anschrift? Und darf ich die Steuernummer überhaupt noch verwenden in 2015, da diese ja einem Finanzamt meines Wohnsitzes zugeordnet ist (wäre dann die Verwendung der Steueridentifikationsummer besser?)

Eine weitere Frage ist ob es überhaupt möglich ist als Freelancer für nur einen Auftraggeber zu arbeiten, zumindest zu Beginn... Stichwort: Scheinselbstständigkeit!

Und jetzt wirds noch komplizierter:

Zu diesem Job als Freelancer kommt noch das ich letzten Monat und nächsten Monate auf einer Messer gearbeitet habe / bzw. arbeiten werde und etwas Geld für das Ausland zu sparen (zusammen nur 900€). Ich habe/hatte aber nur diese zwei Jobs dieser Art, und plane dies auch nicht zu wiederholen. Kann ich diese auch unter meiner Freelancer-Tätigkeit laufen lassen, obwohl diese vom Tätigkeitsfeld nicht dazu gehören (Freelancer: Grafikdesigner, Messe: Kundenberatung).

Ich würde mich sehr freuen wenn mir jemand helfen kann. Denn ich möchte weder den Deutschen Staat bescheißen noch meinen Auftraggeber rechtlich Probleme bereiten.

Beste Grüße

Ausland, Finanzamt, Freiberufler, Krankenversicherung, rechnung, Steuererklärung, Abrechnung, Anmeldung, Auslandsaufenthalt

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