Kindergeldanspruch Ausbildung unfreiwillig agebrochen

Hallo Zusammen

möchte gerne eure Meinung hören. Mein Sohn hat letztes Jahr Juli ( 2 Ausbildungsjahr Mechatroniker ) aus psychischen Gründen eine Psychologen aufsuchen müssen, In der Werkstatt war es auf die Dauer nicht mehr auszuhalten, nur Ausnutzung Überstunden, kein Zeitausgleich Gehalt permanent zu spät überwiesen, Oma verstorben wollte der Chef kein Urlaub eintragen, bei der Beerdigung dann das gleiche Spiel hat verlangt das er dann bis 12.00 arbeitet ob wohl die Beerdigung um 13.00 statt gefunden hat,, da hat es mir gereicht und hab den nicht gehen lassen weil er nicht in der Verfassung war eine ordentliche arbeit zu leisten.

Um abzukürzen war mein Sohn etwa 7 Wochen krank, ich als Chef hätte spätestens nach der zweiten Woche nachgefragt.Er wurde dann gekündigt weil ihn die Ärztin nicht ewig krankschreiben konnte , ( keine Krwankenmeldung an Betrieb )

Mein Sohn wollte auf keinem Fall die Lehre in diesem Betrieb fortsetzen, hat etliche Bewerbungen abgeschickt damit er sein 3 Ausbildungsjahr fortsetzen konnte, leider ohne Erfolg , immer wieder die gleichen Antworten "Wir haben für dieses Jahr bereits unsere Ausbilder" Im Arbeitsamt war er 2x konnten ihm auch keine große Unterstützung leisten.

Da sich Arbeitsamt und Familienkasse im selben Gebäude befinden dachten wir die arbeiten zusammen und das geht alles automatisch.

So er hat kein Betrieb gefunden wo er die Lehre fortsetzen konnte, bevor er Daheim rumhängt hat er sich angegiert und ab dem 15.10.14 eine Stelle im Verkauf (Modegeschäft )begonnen.

Ich habe auf meine Initiative bei der Fam.kasse angerufen weil ich gedacht habe

ist es überhaupt zulässig das Kindergeld weiterhin zu beziehen wenn der Sohn 20 Jahre Alt nicht mehr in der Ausbildung ist , mir wurde gesagt am Telefon das es nicht ausgeschlossen ist , was die benötigen ist die Kündigung, die Absagen von den Bewerbungsschreiben. Bin dann paar Tage später zur Fam,Kasse mit dem Sohn gegangen, der MA war nicht grade freundlich und meinte gleich "kein Anspruch" die zwei Monate die ich bekommen habe werde ich zurückzahlen müssen, und so war es bekam am 12.12.14 den Brief das ich bis 29.12.14 die 368.00 € zurückzahlen soll., habe natürlich den Betrag auch überwiesen.

Mein Sohn schreibt jetzt schon fleißig die Bewerbungen für das Ausbildungsjahr Sep.2015, bin sicher das er ein Ausbildungsplatz bekommen wird

Meine Frage an Sie macht es jetzt einen Sinn ein Einspruch einzulegen oder habe ich überhaupt keine Chancen der Sohn wird im April 21 Jahre alt

Vielen Dank und ein gutes neues Jahr an alle

Mit freundlichen Grüssen

Amigo0211

anspruch, Ausbildung, Kindergeld, Recht
Ausbildung + Gewerbeschein

Hallo,

ich mache zur Zeit eine Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin und verdiene ca. 1 000€ Brutto (natürlich Steuerklasse 1). Da ich nächstes Jahr auf große Reise gehen möchte und Geld ansparen muss, arbeite ich nebenbei als Servicekraft auf Lohnsteuerkarte (ca 20 std./ Monat). Mit diesem Nebenjob bin ich ja aber leider in Steuerklasse 6 und habe ziemlich hohe Abgaben zu zahlen.

Deshalb frage ich mich jetzt, ob es möglich (oder eher überhaupt sinnvoll) ist, neben der Ausbildung ein Kleingewerbe anzumelden und z.b. als Hostess/ Promoterin/ etc. auf Gewerbeschein zu arbeiten. Denn da wären die Jobangebote vielfältiger und die Bezahlung oftmals auch besser.

Ich kenne mich leider fast überhaupt nicht mit Steuerangelegenheiten aus und hoffe deshalb, dass mir hier jemand schnell helfen kann. Ich weiß, dass es im Gewerbe so eine Steuertabelle gibt, anhand der man ablesen kann wie viel Steuern man ca. dann am Ende des Jahres an das Finanzamt zurückzahlen muss. Aber muss ich da meine Ausbildungsvergütung miteinberechnen? (->Umsatzgrenze 17 500€..) Oder zählt da lediglich das, was ich mit meiner selbständigen Tätigkeit verdiene? Denn da würde ich im Jahr nicht über die 17 500€ kommen.

Was würde abgesehen davon noch an Abgaben anfallen wenn man ein Kleingewerbe angemeldet hat? Bestünde trotz Anmeldung eines Kleingewerbes die Möglichkeit nebenbei noch auf Lohnsteuerkarte zu arbeiten? Oder zumindest Auf Lohnsteuerkarte über die 50-Tage-Regelung?

Sorry falls ein paar blöde Fragen dabei sind, wie gesagt, ich habe keine Ahnung davon ;)

Vielen Dank schon mal!

Simone

Ausbildung, Finanzamt, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, nebenjob, Steuern, Abgaben, Gewerbeschein
Bildungsgutschein wird nach 6 Monaten vom Jobcenter in Frage gestellt, was nun?

Ich fange einfach mal am Anfang an. Ich bin 31 Jahre alt und beziehe ALGII. Vor 6 Monaten habe ich eine Ausbildung zum Sozialassistenten begonnen. Zur Eignungsprüfung wurde ich vom Jobcenter zum Psychologischen Dienst geschickt, die ich mit Bravur bestanden habe. Der Psychologe meinte, dass ich diese Ausbildung erfolgreich absolvieren würde. Daraufhin habe ich einen Bildungsgutschein bekommen. Ich habe die Unterlagen in der Schule abgegeben, doch seit einem halben Jahr werden die Schulkosten sowie die Fahrtkosten nicht bezahlt. In der Zwischenzeit, habe ich die Schule besucht, ein Praktikum mit der Note 1+ absolviert, ein Halbjahreszeugnis mit dem Durchschnitt 1,5 bekommen und einen Vertrag für das Jahrespraktikum habe ich ebenfalls. Von der Theorie her, hätte ich die Schulkosten übernehmen müssen, aber die Schule ist/war kulant, und meinte solange das Problem mit dem Bildungsgutschein nicht geklärt ist, müsse ich nicht in Vorkasse treten. Vor zwei Tagen kam der Schulleiter zu mir und meinte, das der Bildungsgutschein anscheinend nicht vom Jobcenter aktzeptiert wird !?! Wegen irgendeiner Verifizierungsnummer. Ok, kein Problem, die Kosten für die Schule bekomme ich mit Hilfe meines Nachbarns und der Schule gestemmt. Aber wie sieht es mit dem Jobcenter aus? Stehe ich jetzt dem ersten Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung? War das halbe Jahr Schule, was ich ja mit Genehmigung des Jobcenters absolviert habe, für die Katz? Wenn ich jetzt sage, ich möchte aber die Schule zu Ende machen, da ich mit dem Abschluß eine Sozialversicherungspflichtige Arbeit annehmen kann und somit nicht mehr abhängig vom ALGII bin, können die mir mein momentan gezahltes ALGII streichen? Was kann ich tun? Ich bekomme von der Schule, von meiner zukünftigen Praktikumsstelle und von meinem Nachbarn, der Dipl. Soz. Ist, Empfehlungsschreiben, dass diese die Ausbildung unterstützen und befürworten.

Ich weiß momentan nicht was ich machen soll.

ALG II, Ausbildung, Hartz IV, jobcenter
ARGE rechnet trotz hoher Fahrtkosten gesamtes Ausbildungsgehalt an

Mein Mann und ich bilden mit unserem kleinen Sohn eine Bedarfsgemeinschaft. Ich bin im ersten Ausbildungsjahr, mein Mann derzeitig arbeitssuchend, deshalb erhalten wir bzw er und mein Sohn ALGII.

Ich verdiene knapp über 400 Euro netto im Monat. Meine Fahrtkosten zum Betrieb belaufen sich im Monat auf rund 300 Euro, hinzu kommen 35 Euro fürs Zugticket zur Berufsschule (Blockunterricht ca alle zwei Monate, deswegen lege ich pauschal jeden Monat das Geld für eine Woche weg). Außerdem hat mein Sohn einen Ganztagsplatz im Kindergarten, den bezahlen wir vom Kindergeld, das was übrig bleibt sind noch einmal hundert Euro.

Mein gesamtes Gehalt wird angerechnet, ich bekomme also nichts dazu, obwohl die Kosten nachweislich die Einnahmen übersteigen-und da ist Essen noch nicht mit eingerechnet, sowie Unterhaltskosten für das Auto etc (und das brauche ich bei über 30km pro Strecke ohne öffentliche Verkehrsanbindung). Von der Sachbearbeiterin erntete ich auf mein Nachfragen hin nur Schulterzucken, wir könnten ja unseren Sohn im Kindergarten abmelden um Geld zu sparen, uns fiele schon etwas ein. Ganz davon ab gesehen dass das Blödsinn ist-es gibt genug Arbeitslose denen noch Tagesmütter finanziert werden, außerdem verfällt der Anspruch meines Sohnes auf den Platz sobald wir ihn abmelden und mein Mann wollte schon ganz gerne wieder arbeiten.

Es sieht nicht aus als würden wir noch lange in diesem Sumpf stecken, aber kann mir vielleicht trotzdem jemand weiter helfen? Darf die ARGE das komplette Gehalt abziehen, obwohl ich belegen kann dass die Ausgaben höher sind (wie gesagt, ohne dass da Nahrung oder sonst irgendwas drin wäre)?

Ausbildung, Hartz IV
Deutsche Bank oder Commerzbank?

Welche Bank fördert seine Mitarbeiter mehr? Ich habe zum Beispiel ein Angebot für eine Bankausbildung Firmenkunden bei der Commerzbank bekommen (obowhl ich mich für den Privatkundenbereich beworben hatte, aber sie sahen dann doch meine Stärken im analytischen Denken und nicht am Schalter usw. Jedenfalls waren sie angetan von meiner Investment-Banking Idee. (Alle die sagen, es ist nicht zu schaffen in den Investmentbereich, die habens dann einfach selbst nicht geschafft oder gönnens niemandem, jedenfalls ist alles möglich, wenn man hart daran arbeitet) Naja zurück zum Thema: Bald habe ich auch ein AC für eine Bankausbildung bei der Deutschen Bank. Angenommen auch da würde es klappen (wobei ich bei der DB eine Unterscheidung zwischen Privatkunden und Firmenkunden in der Ausbildung nicht sehe) **Wo verdient man mehr? Wo hat man bessere Karrierechancen?**** Ich könnte mich nur schwer entscheiden wenn ich jetzt entscheiden müsste. Die Filialleiter von der Commerzbank die uns geprüft haben waren nämlich sehr nett und sind mir auch noch ein Stück weit an Herz gewachsen! Aber die Deutsche Bank ist wiederum eine Investmentbank (haben aber keine Bankausbildung "Firmenkunden"?

Könnte mich vielleicht jemand netterweise aufklären? Steh grad aufm Schlauch^^ Auf ironische oder beleidigende Kommentare hingegen verzichte ich gerne! Danke!

Ausbildung, Bank
BAB und Wohngeld abgelehnt, weil BAB theoretisch möglich

Ich bin 25 jahre alt und wohne seit ich 18 bin 250km von meinen Eltern entfernt. Ich habe schon eine Ausbildung als Koch begonnen, musste sie aber nach 2 Jahren aus gesundheitlichen Gründen abbrechen. Nun mit 25 gibt mir ein super Betrieb die Möglichkeit noch eine Ausbildung zu machen. Um zu überleben, da ich ja auch irgendwie meine kleine Wohnung bezahlen muss, hab ich Berufsausbildungsbeihilfe beantragt. Nach langem Schriftverkehr mit meinen Eltern. Hatte ich alle Papiere zusammen und den BAB-Bescheid als Absage zurück bekommen, weil meine Eltern auf dem Papier zu viel verdienen. Gut dachte ich mir, wenn ich kein BAB bekomme kann ich Wohngeld beantragen. Heute nach Monate langem warten bekomme ich die Absage vom Wohngeld. Wenn ich das richtig verstanden habe, bekomme ich kein Wohngeld, weil ich theoretisch BAB berechtigt wäre, wenn meine Eltern nicht zuviel verdienen würden. Problem an der Geschichte ist das meine Eltern getrennt sind und wegen ihres Haushalts und meines Vaters neue Familie die er versorgen muss, kein Geld für mich übrig haben. Danke Vater-staat. Habe ich einen 400€ Job kann ich noch Hartz 4 beantragen, bin ich Azubi werden mir Steine in den Weg gelegt. Was soll ich den jetzt machen? Ich kann doch den Unterhalt nicht bei meinen Eltern einklagen. Kennt ihr nicht noch eine Lücke wie ich Widerspruch einlegen kann, oder wie man mich sonst unterstützen kann.

Ausbildung, BAB, Hartz IV, Kindesunterhalt, unterhaltsrecht, Wohngeld, Berufsausbildungsbeihilfe

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