Arbeitgeber meldet mich in Psychotherapie von der Krankenkasse ab und meldet mich danach wieder an, obwohl wir nie wieder gesprochen haben?

Hallo erstmal, ich war in einem Ausbildungsverhältnis vom 01.08.2021 - 01.08.2022.

Anfang Juli 2022 hat sich die Gesundheit meiner Mutter enorm verschlechtert und da ich ihr einziger Sohn bin und mein Vater bereits Tod ist, haben mein ehemaliger AG und ich mich darauf mündlich geeinigt, dass ich mich erstmal um meine Mutter kümmere. Diese ist dann Ende September verstorben und ich bin in ein Tief verfallen mit Depression und Suizidversuchen. War dann in Psychotherapie und hab meine Ausbildung total schleifen lassen, weil mir alles egal war. Meine Betreuerin kam dann später zu mir und meinte, dass mein AG mich von der Krankenkasse abgemeldet hat. Ich habe daraufhin Sie gebeten meinen Arbeitslosengeldantrag für mich zu bearbeiten und einzureichen, da ich dachte, dass ich Arbeitslos bin. Dieser liegt nun schon ca. 8 Monate auf Schleife, weil die Arbeitsagentur 4 verschieden Daten hat, ab wann ich nicht mehr arbeite und meine Beiträge nicht berechnen kann. Auf den Arbeitsbescheinigungen, die die Agentur erhalten hat stehen auch verschiedene Daten, womit die Agentur für Arbeit nicht anfangen kann.

Sie haben mich anscheinend zum 01.09.2022 abgemeldet und mich am 01.01.2023 wieder angemeldet und heute kam die Kündigung zu Ende September an.

Habe es heute der Agentur für Arbeit gemeldet und diese sind nun wieder verwirrt.

Ich habe seit dem 01.09.2022 bis jetzt selber meine Beträge bezahlt. Die netten Menschen von der TKK meinten, dass ich mir einen Anwalt suchen soll, da normalerweise mein ehemaliger AG die Beiträge bezahlen hätte müssen, da wir nichts untereinander abgesprochen haben.

Ich möchte ungern Gerichtlich vorgehen und meinen alten Chef auch ungern wieder sehen. Ich kann verstehen warum er mich abgemeldet hat ( ich bin in Therapie ohne ihm was zu sagen - ich weiß, dass das meine Schuld ist, nun bin ich aber verwirrt warum er mich wieder danach wieder angemeldet hat. Meine Beiträge hab ich dann trotzdem weiterhin selbst bezahlt, weil ich davon ja nichts wusste.

Ich weiß das ist ein langer Post, aber ich bin am Ende meines Wissen im Moment. Soll ich wirklich Anwaltlich vorgehen?

ARGE, Ausbildung, Versicherung, Krankenkassenbeiträge
Jobcenter - Briefe zurückgegangen; hat Zahlungen gekürzt, dürfen die das?

Hallo,

Ich habe ein Schreiben vom Jobcenter Aachen bekommen, vom 08.08.2022 Verstehst Du das?:

Antrag vom 02.08.2022 auf Überprüfung des Bescheids vom 20.12.2021 gemäss SGB X.

Ihr Antrag vom 02.08.2022 auf Überprüfung des Bescheids 20.12.2021 wird abgelehnt.

Begründung:

Mit Ihrer EMail vom 02.08.2022 haben Sie die Überprüfung des Bescheids 20.12.2021 und Nachzahlung der Leistungen für die Zeit vom 01.11.2021 - 28.02.2022 beantragt.

Sie waren seit dem 17.09.2021 für das Jobcenter Aachen nicht erreichbar. Meine Schreiben vom 17.09.2021, 07.10.2021, 18.10.2021 sind mi Vermerk „Empfänger untervder angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln“ zurückgekommen. Da Sie weder selbst noch über einen Betreuer erreichbar waren wurde die Bewilligung der Leistungen aufgehoben.

Gegen diesen Bescheid kann jede betroffene Person innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe widerspruch erheben.

Ich habe auch sofort telefonisch gegen die Ablehnung vom 08.08.2022 telefonisch Widerspruch erhoben und auch erklärt das ich in einem Krankenhaus stationär aufgenommen bin, voraussichtlich bis zum 15.08.2022 und nur eine EMail zusätzlich zum Telefonanruf senden kann. Man sagte das wäre schon möglich; ich hätte auch keine andere Möglichkeit mein Widerspruch vorzubringen.

Ich war auch vom 07.05.2019 bis 13.09.2019 und auch vom 29.04.2022 bis zum 18.08.2022 stationär in einem Krankenhaus untergebracht. 

das hab ich im Netz gefunden:

BGH: Der Absender trägt die Beweislast für den Zugang eines einfachen Briefs

veröffentlicht am 12. Februar 2009

BGH, Urteil vom 21.01.2009, Az. VIII ZR 107/08

§ 278 Satz 1 BGB§ 556 Abs. 3 S.2 und 3 BGB

Der BGH hat entschieden, dass der Zugang eines einfachen Briefs von dem Absender zu beweisen ist. 

Gruss,

E.

ARGE, Brief, Briefkasten, Jobcenter Amt
Hallo mein Ex Mann, Vater meiner Erwachsenen Tochter hat niemanden in Deutschland, außer uns. Er war als Notfall im Krankenhaus, todkrank er kann bei mir leben?

Mein, seit fast 20 JAHREN geschiedener Ex Mann, bekam vor kurzem die Diagnose: chronische Nieren Insuffizienz, plus starken Bluthochdruck, einer Herzschwäsche usw... er kann z.Zt nicht mehr arbeiten, er ist todkrank. Da er außer mir und unserer gemeinsamen, erwachsenen Tochter, niemanden hier hat und in einem schrecklichem Haus in der 5. Etage in Essen wohnt, wo er Angst hat alleine zu sein, habe ich ihn vorübergehend bei mir aufgenommen und ihn ein wenig versorgt, er hat panische Angst in sich, macht sich psychisch erkennbar. Ich habe mir vor einiger Zeit mein Fersenbein gebrochen, wurde nicht erkannt, deswegen habe ich jetzt einen dauerhaften Schaden, hab vor kurzem noch ein MRT gemacht, das Gelenk ist kaputt und verzogen, der Fuß teilweise schmerzhaft geschwollen und man kann außer Schmerzmittel nichts machen, obwohl ich eine gut gehende Casting Agentur hatte und Protagonisten für fast alle großen Sender, bzw, Produktionsfirmen, Protagonisten vermittelt habe für die Anfragende Firma. Halb Wanne Eickel habe ich schon vermittelt. Ich war lange krank, kann bis heute nicht mehr wie früher meinen Fuß belasten. Meine Tochter ist ausgezogen. Ich würde gerne umziehen. Lebe von der Arge, ich müsste mein Gewerbe abmelden, ohne jeden Monat eine Einnahme Ünerschussrechnung der Arge vorzuweisen, obwohl ich doch krank geschrieben war, sind viele Kontakte verloren gegangen. Nun,kurz... ich lebe seit dem von der Arge, mein kranker Exmann jetzt auch, er in Essen, ich in Wanne, er ist wirklich todkrank, würde mit ihm zusammen leben, habe aber gerade nach 6 Jahren Schluss mit meinem Freund ( Holländer) und habe kein Interesse an Männern. Ich würde nur mit meinem Ex Mann zusammen ziehen, in eine Wohnung, wo ich und er auch, seinen eigenen Bereich hat. Wir sind wirklich nicht zusammen, nur Freundschaft und totales Mitleid haben mich diesen Schritt überlegen lassen. Wie sieht es mit der Arge aus, in Essen sind die sehr nett und haben aufgrund der Krankheit, sofort einem Umzug zugestimmt. Aber wie sieht das aus mit der Bedarfsgemeinschadt? Ich habe und will keine gemeinsame und ziehe auch nur mit ihm zusammen, wenn die Räumlichkeiten es zulassen, das jeder seinen eigenen Raum hat. Er kann ruhig eine Freundin haben, das gleiche Recht habe ich auch, wäre es möglich, würde die Arge dem zustimmen? Ich bin dankbar für alle nützlichen Infos oder tips. Lg sheba

ARGE, bg
Arbeitlosengeld II, selbstgenutztes Wohneigentum, Teilvermietung

Hallo, ich bin 1 Jahr vor der Rente, beziehe z.Zt. noch Arbeitslosengeld II und bewohne eine Wohnung im eigenen unbelasteten Haus (Altbau). Meine Rente wird so gerade über dem sein, dass ich nicht auf Grundsicherung angewiesen sein werde. Um hier etwas dazu zu verdienen, habe ich mich daran gemacht in meinem ziemlich großen Haus aus ungenutzten Räumen eine weitere Wohnung fertigzustellen. Diese ist früher fertig geworden als ich dachte und habe sie nun auch schon vermieten können, an einen ebenfalls Arbeitslosengeld II Empfänger. Nun ist es so, dass die Heizkosten (Altbau eben und gestiegene Ölpreise), sowohl meine eigenen als auch die des Mieters mit den Zahlungen des JobCenters nicht gedeckt werden können. Bisher habe ich die eigenen Mehrkosten aus dem Regelsatz zugeschossen. Soweit ist das ja auch in Ordnung. Bei dem Mieter habe ich mir eigentlich gedacht die Mehrkosten aus der Kaltmiete zu zuschießen, was auch in Ordnung wäre. Jetzt möchte die Arge aber die komplette Kaltmiete als Einkommen von meinem Regelsatz abziehen. Wenn ich bis zur Rente plus minus 0 raus komme, dann wäre das ja auch noch in Ordnung aber es besteht die Gefahr, dass ich dann, trotzt Mieteinnahmen, wegen der hohen Heizkosten noch mehr von meinem eigenen zuschießen muss. Das kann es ja nicht sein. Da habe ich folgenden Text gefunden

"Ebenfalls berücksichtigt werden Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung. Hier gilt jedoch die Ausnahme, dass Mieteinnahmen zur Reduzierung der eigenen Unterkunftkosten im Sinne des § 22 SGB II nicht berücksichtigt werden."

Wie soll ich das verstehen und hat das für mein Problem eine Auswirkung?

ARGE, Einkommensanrechnung, Hartz IV, Arbeitslosengeld II, Mieteinnahmen
Thema Vermittlungsvorschläge Jobcenter Wer von Euch hat Erfahrungen mit den Vermittlungsvorschlägen?

Kennt sich jemand von Euch gut mit den Vermittlungsvorschlägen vom Jobcenter aus?

Ich habe zum ersten mal Kontakt mit den Vermittlungsvorschlägen.
Habe am 21.11.2011 5 Vermittlungsvorschläge bekommen, darauf hin habe ich mich am selben Tag bei allen Firmen online beworben, dann bin ich krank geworden ( vom 28.11.2011 bis 18.12.2011. Bei den Vermittlungsvorschlägen stand dass ich bis zum 09.12.2011 Bescheid sagen soll wie es ausgegangen ist.

Da ich krank war und die AU natürlich dort abgegeben habe konnte ich in dieser Zeit keine Vorstellungsgespräche annehmen. Diese Woche am Montag ( 19.12.2011 ) hab ich mich bei der Arge wieder gesund gemeldet und alle Betriebe erneut angeschrieben und die Bewerbungsunterlagen per E-Mail erneut hin geschickt und dies dem Jobcenter auch mit geteilt dass ich mich erneut bewerbe, habe auch meine Eigenbemühungen vom letzten Monat gemailt.

Auf den Vermittlungsvorschlägen steht: Bitte schriftlich oder per E-Mail bewerben, das hab ich dann auch so gemacht. Was muss ich jetzt machen? Denn ich sollte eigentlich bis zum 09.12.2011 Bescheid sagen. Verlängert sich jetzt die Frist oder soll ich nach einer Woche erneut die Ergebnisse per E-Mail senden ?

Da Weihnachten vor der Tür steht erreiche ich telefonisch die Ansprechpartner nicht oder die Firmen haben Betriebsurlaub oder es wurde mir gesagt dass man sich nach Prüfung der Bewerbungsunterlagen bei mir meldet.

Ich finde das alles etwas unsicher zumal kann ich es auch nicht beweisen wie ich vorgehe, vllt erinnert sich in einem Monat der Mitarbeiter nicht mehr daran dass er mit mir gesprochen hat. Ich möchte keinen Fehler machen und keine Sperre riskieren.

Am 21.11.2011, an dem Tag als ich die Vermittlungsvorschläge bekommen habe, war ich bei einer Arbeitsvermittlerin, ich fragte sie wie ich vorgehen soll, ob ich die Firmen anschreiben soll oder auch anrufen. Sie hat mir keine 100%ige aussagekräftige Antwort gegeben, sie meinte gerne per E-Mail und wenn keine Reaktion kommt könnte ich auch anrufen. Ich hätte natürlich nachfragen sollen, das werde ich noch beim nächsten mal, ich möchte nur nicht dass mir das falsch ausgelegt wird oder falsch verstanden wird.
Es soll auch, wenn ich mich bewerbe nicht aufdringlich erscheinen.

Meine Frage:

Wer von Euch hat Erfahrungen mit Vermittlungsvorschlägen und kann mir sagen wie man sich richtig verhält? Also zuerst per E-Mail und dann anrufen oder 2 Wochen warten? Wie macht Ihr das?

Vielen Dank für Antworten.

Arbeitsagentur, Arbeitsamt, ARGE, Bewerbung, Hartz IV, jobcenter

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