Hallo liebe Finanzfrage-Community,
ich hätte eine Frage an euch, die ggf. etwas komplizierter ist.
Ich würde gerne als Freelancer anfangen und hätte auch direkt einen Auftraggeber, welcher einen Online-Shop führt und dies Jahr, aufgrund des Weihnachtsgeschäftes, Hilfe benötigt und ab Januar bis Mitte des Jahres seinen Shop erweitern/ändern bzw. auf eine andere Plattform umziehen möchte. Ich habe diesbezügl. leider keine Ausbildung doch bin sehr Affin, sodass ich die Voraussetzungen für den Auftraggeber erfülle.
Das Problem daran ist, dass der Auftraggeber aus Österreich stammt und mich aufgrund des Aufwandes etc. gerne als Freelancer beschäftigen würde - sofern das überhaupt irgendwie möglich ist. Er würde mir einen Auftrag der benötigten Dienstleistungen erteilen und ich würde Ihm jeweils eine Rechnung stellen. Ich kann meine Tätigkeit von Hause durchführen und mir die Zeiten frei einteilen - wichtig ist nur, dass alles erledigt wird.
Anschließend möchte ich gerne als Freelancer für andere Auftraggeber weiterarbeiten. Da ich momentan aufgrund von COVID arbeitslos wurde und gerne wieder eine Beschäftigung hätte, bin ich sehr interessiert daran.
Im Idealfalle sollte ich schnellstmöglich mit der Tätigkeit beginnen - (am besten diese Woche noch), doch bevor ich das FA etc. kontaktiere, wollte ich erst euch fragen, ob sowas überhaupt umsetzbar ist.
Kann ich das ganz normal beim FA anmelden, als wäre mein AG in Deutschland ansässig?
Könnte ich theoretisch heute schon mit der Arbeit beginnen, bevor ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalte?
Ich bedanke mich im voraus und wünsche allen eine schöne Adventszeit.
Liebe Grüße,