Kündigung Begründung für ALG 1: Soll ich erwähnen dass ich studieren und eine 2 Monate Reise machen wollte?

Hallo, Ich habe für ein paar Wochen gekündigt und muss jetzt Arbeitslosengeld beantragen.
Kontext: Also ich kündige tatsächlich aus 4 Gründe: 1) das Arbeitsklima war nicht schön und ich könnte auf die Firma mich nicht beziehen 2) die Aufgabe auch nicht mehr motivierend da es gab keine Perspektive für personal Entwicklung ohne Tecknisches Kenntisse im Naturschutz zu haben.
3) Ich wollte Naturschutz studieren (Teilzeit und Fernstudium). Diese Programm ist theoretisch Arbeitsbegleitend. Aber im meinem Fall, da mein Job sehr Zeit intensiv war, mit viel Abgabetermine, und sehr flexible Uhrzeiten, war es unrealistisch beide (Job und Studium) zu machen. 4) Ich wollte ein etwas längere Reise machen (2,5 Monate)

Da ich 4 Jahre lang, Vollzeit, gearbeitet habe, normalerweise hätte ich ein Anspruch für ALG 1. Weil ich gekündigt habe, ich weiss schon dass ich nur bis 9 Monat es bekommen könnte und wahrscheinlich ab April (ich bin ab 1/01/2016 offiziell Arbeitslos)

Um die ALG I zu bekommen, jetzt muss ich verschieden Termine mit dem Arbeitsamt und auch eine "Fragebogen bei eigener Kündigung" schreiben. Die Frage ist quasi auf welchen Gründen habe ich gekündigt und was habe ich versucht um meiner Arbeit zu behalten und zu verbessern. Meine Frage ist denn, bzg. punkt 3 und 4, soll ich Überhaupt diese Gründe erwähnen. Wenn Ja, wie könnte ich das Formulieren, um nicht mehr als 3 Monate Sperrzeit zu bekommen... Ich möchte meine Chance nicht zerstören...

Vielen Dank im Voraus für alle Empfehlung, Viele Grüße,

Alg 1, Kündigung
Kann ich als Mitgesellschafter einer UG ALG1 beantragen?

Hallo zusammen,

ich bin vor einem Monat betriebsbedingt gekündigt worden und beziehe gerade Krankengeld. Voraussichtlich werde ich zeitnah wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und werde dann vorerst ALG1 beantragen.

Parallel habe ich die gerade Möglichkeit angeboten bekommen, Mitgesellschafter oder als stille Gesellschafter einer neu gegründeten UG beizutreten, die vorerst noch im Aufbau ist und keine Gewinne erzielt.

  1. Nun habe ich Angst, dass ich mir im Zweifel den Anspruch auf ALG 1 verwirken, wenn ich vor Antrag auf ALG1 schon Gesellschafter einer UG? Aufgrund fachspezifischen Defiziten werde ich vorerst noch nicht operativ oder aktiv in der UG mitwirken und werde ganz normal dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stehen.

  2. Und könnte ich später, wenn eine fachliche Basis zur Zusammenarbeit geschaffen worden ist, als Mitgesellschafter aktiv an gesonderten Projekte, wo die Mehrheit mir zugeschrieben wird, parallele als Kleinunternehmerin sogar Gründerzuschuss beantragen?

  3. Oder vereinfacht sich die Umsetzung, wenn ich mich erst einmal als stille Teilhaberin der UG bin, und dann aus der Arbeitslosigkeit Existenzgründerzuschuss beantrage, um an bestimmten Projekten der UG als Selbstständige auf Rechnung mitarbeite? Wie ist das dann wieder mit der Scheinselbstständigkeit?

Und zu aller Letzt, muss ich überhaupt bei Antrag auf ALG1 angeben, dass ich Mitgesellschaftern oder Stille Teilhaberin einer UG bin, wenn ich dort nicht mitarbeite?

Man, ist das alles kompliziert! Ich freue mich über fachlich kompetente Auskünfte und sage schon einmal Danke für Ihre Rückantwort im Voraus!

Alg 1, UG
Nebeneinkommen ALG1 Anzeige wg. Betrug

Hallo,

der Grundsatz meiner Frage ist hier schon geklärt.... wer in den letzten 18 Monaten länger als 12 Monate.... soweit alles gut. Jetzt wird es kompliziert.

Bei meiner Meldung beim Arbeitsamt, war mir dies nicht bewusst. Ich habe ein Nebeneinkommen länger als 12 Monate neben meinem Beruf gehabt, bin dann arbeitssuchend geworden und habe es dem Arbeitsamt gemeldet. Trotz meiner Aussage das ich ein nebenberufliches Einkommen habe, wurde ich nicht darauf hingewiesen, weder auf die damit verbundene Verdienstmöglichkeit noch darauf das ich mich ja evtl. komplett Selbstständing machen könnte. Da mein Nebeneinkommen ähnlich hoch war wie mein Gehalt, war dies ein erheblicher Verlust. Da teilte ich der Dame auch mit, trotzdem bekam ich keinen Hinweis.

In den darauffolgenden Monaten bin ich dem Job ohne Bezahlung weiter nach gegangen. Habe die 15 Stunden nicht überschritten und wurde dann aber nach einigen Monaten vom Zoll geladen. Das Amt verlangt nun das ausgezahlte Geld zurück.

Ich weiss das es ein Urteil gibt, dass ein Beklagter das Geld UND seinen Nebenverdienst behalten durfte, obwohl er es nicht gemeldet hatte. Das Urteil kam aus Köln. Kann mir hier jemand was zu sagen? Mal ganz abegesehen von der falschen Beratung mit der ich letztendlich auch beim Zweigstellenleiter des Amtes gewesen bin UND der mir Recht gebeben hat was die Falschberatung betrifft. Da war aber schon ein Verfahren eigeleitet.

Nachdem ich erfahren habe, dass der Zoll eine Untersuchung eingeleitet hat, habe ich beim Arbeitsamt gefragt, wie ich denn die Rechnungen stellen kann, ohne das ich nur 165 verdienen darf. Auch hier wieder kein Hinweis. Es kamen so sinnvolle Hinweise wie "Künstler" melden sich auch teilweise ab. Sie müssten Sich dann hier abmelden und können dann verdienen was sie wollen. Sie sind dann aber nicht Krankenversichert. Die Option habe ich gezogen und da ich nur am WE arbeite, blieben die unversicherten Tage überschaubar. Ergebnis: Das Arbeitsamt sperrte mir erneut die Zahlung für einen ganzen Monat. 4x 2 Wochenendtage sind mehr als 15 Stunden Arbeit in der Woche. Das ich an den Tagen aber nur 2-3 Stunden gearbeitet habe, hat das Amt nicht interessiert.

Ich musste mich erneut arbeitslos melden. Eine andere Dame das selbe Lied. Sie dürfen nur 165 Euro verdienen. Unfassbar.

Was mehr als ungerecht ist, ist die Tatsache, dass ich den Nebenjob (nach 18:00 Uhr und am Wochenende, keine 15 Stunden in der Woche) in vollen Umfang ausüben konnte, neben meinem Hauptjob. Der Hauptjob geht flöten und mir ist es nicht erlaubt den Nebenjob weiter auszuüben. Er hat meinen 09:00 bis 18:00 Uhr Job vorher auch nicht beeinflusst und ich stand für das Arbeitsamt jeder Zeit zur Verfügung. Alle Termine eingehalten. Ich bin von 3500,- € auf 1047 gefallen. Das kann es doch nicht sein. Gibt es hier Urteile?

Kann mir jemand ein oder ein paar Urteile nennen in denen der ALG1 Empfänger gewonnen hat?

Zu allem Überfluss habe ich jetzt noch eine Klage wegen Betruges...

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