Abschreibung Renovierung vor Vermietung und während Vermietung?

Hallo in die Runde!

Meine Ehefrau ist seit über 10 Jahren Eigentümerin einer Eigentumswohnung, in welcher ihre Mutter mietfrei gewohnt hat. Nach dem Tod der Mutter stand die Wohnung zunächst leer. Im gleichen Haus ist sie auch Eigentümerin einer zweiten Eigentumswohnung, die aktuell vermietet ist. Insgesamt gibt es in dem Gebäude 3 Eigentumswohnungen. Es hat sich nun herausgestellt, dass das Dach neu eingedeckt werden muss. Kostenpunkt ca. 70.000 €.

Eigentlich war geplant, die freistehende Wohnung zu verkaufen. Dies gelingt aber nicht mit dem Wissen um den Renovierungsaufwand des Daches.

Daher folgende Überlegungen:

Die Wohnung selbst wird renoviert und danach vermietet. Nächstes Jahr muss das Dach neu eingedeckt werden.

Welche Kosten können nun steuerrechtlich geltend gemacht werden? Wahrscheinlich die Renovierungskosten der Wohnung vor Vermietung, aber was ist mit den Kosten für das neue Dach?

Wenn Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung geltend gemacht werden, wie verhält es sich dann, wenn die Wohnung nach, z.B. 3 Jahren, verkauft wird? Müssen Erstattungen dann zurück gezahlt werden?

Zur Bezahlung der Kosten für die Dachsanierung werde ich noch eine gesonderte Frage stellen, aber auch diese hier schon mal mit einstellen.

Ist es besser, die Kostenanteile für die Dachsanierung bar zu zahlen und dann ggf. steuerlich geltend machen? Was ist aber dann bei einem Verkauf nach 3 Jahren zu beachten?

Oder ist es besser, die Eigentümergemeinschaft nimmt einen Kredit auf, bezahlt damit die Dachsanierung und die Kreditkosten werden monatlich, im Rahmen des Wohngeldes, auf die Eigentümer verteilt? Nach meiner Ansicht hätte dies den Vorteilt, dass bei einem Verkauf einer Wohnung die Kreditverpflichtung quasi mit verkauft wird und der neue Eigentümer die monatlichen Kreditkosten dann tragen müste.

Ohje, so viele Fragen, aber vielleicht kann ja jemand helfen. Vielen Dank fürs Durchlesen bis hier hin.

Vermietung und Verpachtung, werbungskosten, Abschreibung, Renovierungskosten
Ab wann AfA (Steuersparimmobilie) - wann beginnen die Abschreibungen?

Hallo an alle, ich war bis jetzt stiller Mitleser und nun bin ich neu hier im Forum, weil ich eine spezielle Frage habe.

Ich erwarb im Mai 2015 eine Wohnung, die in einem 1910 errichteten Baudenkmal-Gebäude liegt und vom gleichen Bauträger vor dem Mieterbezug saniert werden soll. Erstbezug und Übergang von Nutzen und Lasten wird im Juni 2017 sein.

Die Abschreibung teilt sich nun auf zwei Teile auf, in den bereits bei Kauf bestehenden Bestandsteil (minus Kosten für das Grundstück), der mit 2,5% auf 40 Jahre abgeschrieben werden kann und in den durch Sanierung neu errichteten Teil, welcher mit einem erhöhten Prozentsatz auf insgesamt 12 Jahre abgeschrieben werden kann (8x9% und 4x7%).

Zu meiner Frage: Ab wann starten die beiden Abschreibungen im einzelnen?

Nach meinem Verständnis und der Meinung meines Steuerberaters müsste ich die 2,5% bereits in meiner Steuererklärung 2016 eingeben können (Kaufdatum im Mai 2015) und die ersten 9% in meiner Steuererklärung 2018 (Fertigstellung 2017 und Übergang von Nutzen und Lasten 2017). Doch mein Finanzamt lehnte die 2,5% nun ab und ist der Meinung, dass ich sie auch erst 2018 eingeben kann.

Ich wende mich nun an euch, da ich gerne mehrere Meinungen dazu hören möchte und gerne auch die rechtliche Bestimmungen kennen lernen will. Ich würde mich auch sehr freuen, wenn jemand eine Aussage dazu treffen kann, ob das Finanzamt hier Entscheidungsspielraum hat, oder ob der Anfang der Abschreibung gesetzlich (wo im EStG?) geregelt ist.

Vielen Dank im Voraus :)

Finanzamt, Immobilien, Immobilienkauf, Rechte, Steuern, Abschreibung, EStg
Steuererklärung - Anlage V: vorweggenommene Werbungskosten bei selbst gebauter Immobilie zur Vermietung - welche sind das?

Hallo,

folgende Situation:

Es wurde eine Doppelhaushälfte zur Vermietung gebaut. Folgender Ablauf:

Ende 2013: Grundstückskauf für ein Doppelhaus gemeinsam mit einem Bruder; Zahlung Grundstückspreis in 2013 - Eintragung ins Grundbuch und Zahlung Grunderwerbsteuer Anfang 2014. Zudem erfolgte die Bestellung von Grundschulden in 2014.

Baubeginn Ende 2013 in überwiegender Eigenleistung bis Frühjahr 2015. In dieser Zeit entstanden Kosten für Bauzeichner, Statiker, wenige Handwerker, in erster Linie aber für Baustoffe. Ansonsten entstanden Kosten für Baustrom sowie Fahrtkosten des Bauherrn zur Baustelle. Zudem entstanden Zinskosten für das in Anspruch genommene Darlehen.

Ende 2014 erfolgt nach Rohbaufertigstellung eine Realteilung in 2 Doppelhaushälften mit entsprechenden Kosten für Notar und Grundbuchamt. Zudem Vermessungkosten für Einmessung mit Teilung. Eine DHH gehört nun meinem Bruder, die andere mir. Ab Herbst 2014 wurde die Immobilie beheizt; folglich entstanden in der Ausbauphase Energiekosten bis Frühjahr 2015.

Ab Frühjahr 2015 ist das Objekt vermietet.

Problemstellung:

Die Steuererklärung für 2014 soll gefertigt werden und ich stelle mir die Frage, welche der Kosten bereits in 2014 als vorweggenommene Werbungskosten gelten und welche als Herstellungskosten (ab 2015) gelten?

Danke.

Immobilien, Abschreibung
Barkauf besser als SchuldzinsAbschreibung bei vermiet.Immobilie?

Hallo - habe von Arbeitskollegen gehört, wenn jemand Immob. zur Vermietung erwirbt, sollte er selbst wenn das Kapital vorhanden wäre besser über Darlehen finanzieren, da sich die Zinsen für das Darlehen z.B. gegenüber Mieteinnahmen abschreiben lassen. - Schulden wären immer sinnvoller.

Nun "streiten" wir im Bekanntenkreis heftig, ob trotz Möglichkeit die Immob. ohne Finanzierung zu erwerben, die Schuldzins-Abschreibung wirklich die bessere Wahl wäre.

Eigentlich könnte doch selbst ein Spitzenverdiener nie mehr als 50% seiner bezahlten Schuldzinsen zurück erhalten, oder sehen wir dies falsch. So dass selbst ein Spitzenverdiener mit der "Barzahlung " am Ende günstiger fahren würde.

Somit müsste der Abschreib.Effekt bei einem Geringverdiener ja noch viel weniger sinnvoll sein.


schlechtes Bsp: Kauf 100 Tsd. bar bezahlt, somit kein AnlageZins mehr (Bsp. 3% = 3Tsd.) für die ursprüngl. vorhand. 100 Tsd.; Mieteinnahmen usw. voll zu versteuern

alternativ

Finanzierung 100 Tsd. z.B. mit 4% also jährlich 4 Tsd. Schuldzinsen zu zahlen, die jedoch bei Mieteinkünften gegengerechnet werden könnten - dafür könnten die eigen. 100 Tsd. weiterhin eigenen Zins (3Tsd.) erwirtschaften, der jedoch auch wieder versteuert werden muss.


In den Medien wird immer wieder geraten, die beste Geldanlage wäre immer zu allererst die Schulden abzubauen...

Gibt es einen klaren Rat , welche Variante die bessere ist? Oder gar ein stimmiges Rechenbeispiel?

Darlehen, Immobilien, Immobilienfinanzierung, Immobilienkauf, Steuern, Abschreibung

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