Während Bürgergeldbezug Abfindung erhalten - Schulden bezahlt?

Hallo an alle Hilfsbereite. Ich habe eine fünfköpfige Familie (Bedarfsgemeinschaft). Wir beziehen seit einem Jahr Bürgergeld. In diesem Monat habe ich von meinem ehemaligen Arbeitgeber 50.000 Euro Abfindung ausgezahlt bekommen und habe das ganze Geld für Schulden aufgebraucht. Ich habe damit laufende Kredite getilgt und den Rest an meine Eltern überwiesen, weil Sie mir das Geld vor 5 Jahren für andere Schuldenzahlungen geliehen haben und habe bei den Eltern immer noch was offen ist. Alle Zahlungen kann ich nachweisen. Überall liest man, dass die Abfindung beim Bürgergeld (Hartz4) angerechnet wird. Jedoch in meinem Fall ist das Geld aus dieser Abfindung komplett für die Schuldenzahlungen innerhalb eines Tages aufgebraucht wurde und dzbgl. finde ich im Internet keine Antwort.

  • wird meine Familie weiterhin Bürgergeld bekommen?
  • werde nur ich aus dem Bürgergeldbezug ausgenommen und meine Frau mit 3 Kindern nicht?
  • kann in diesem Fall nur meine Frau mit 3 Kindern den Antrag stellen für die Weiterzahlung?
  • unabhängig davon, dass die Abfindungen angerechnet werden, das Geld habe ich ja nicht, was kann man da anrechnen (realistisch) oder bekommen wir einfach zukünftig weniger Bürgergeld im Monat?

Wäre echt dankbar für sachkundige Antworten (bitte keine Meinungen)

Im Voraus danke an jeden.

Abfindung, Arbeitslosengeld, Hartz 4, jobcenter, Schulden, Anrechnung, Bedarfsgemeinschaft, Einmalzahlung, Rückforderung, Bürgergeld
Wie kann ich im geschilderten Fall erkennen, ob die Abfindung tatsächlich berücksichtigt wurde?

Guten Tag,

folgende Frage: Wie ist im Steuerbescheid zu erkennen, ob eine erhaltene Abfindung nach der Fünftelregelung besteuert wurde bzw. ob mindestens das Finanzamt geprüft hat, ob die Anwendung der Fünftelregelung in Betracht kommt?

Sachverhalt:

Der Arbeitgeber kündigt dem Arbeitnehmer zum 31.12. betriebsbedingt. Dieser erhält monatlich regulären Arbeitslohn vom 01.01. bis 31.12. in Höhe von 5.000 €. Nach dem Urteil im Kammertermin zahlt der Arbeitgeber mit dem Dezemberentgelt eine Abfindung als Einmalzahlung von 20.000 €. Somit erhielt der Arbeitnehmer in dem Veranlagungsjahr in Summe 80.000 €, bestehend aus 60.000 € regulärem Arbeitslohn und 20.000 € Abfindung. Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers weist unter Nr. 3 Bruttoarbeitslohn den Gesamtbetrag von 80.000 € aus. Er hat demnach die Abfindung nicht ermäßigt besteuert, sondern als Bruttoarbeitslohn regulär besteuert. Allerdings hat er auch keine Angabe in Nr. 19 der Lohnsteuerbescheinigung gemacht. Aus den Angaben der Bescheinigung wird also nicht ersichtlich, dass der gemeldete Bruttoarbeitslohn zum Teil eine Abfindung enthält.

Der Arbeitnehmer setzt in Anlage N den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend in Zeile 6 Bruttoarbeitslohn von 60.000 € an und trägt die Abfindung von 20.000 € in Zeile 18 als „Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre – ggf. lt. Nr. 19 der Lohnsteuerbescheinigung – vom Arbeitgeber nicht ermäßigt besteuert“ ein.

Beide Voraussetzungen für die Anwendung der Fünftelregelung zur ermäßigten Besteuerung sind gegeben (Zusammenballung und Zahlung in einem Kalenderjahr).

In den Erläuterungen zur Festsetzung des eingetroffenen Steuerbescheides findet sich: „Der Arbeitslohn wurde entsprechend den vom Arbeitgeber elektronisch übermittelten Daten angesetzt.“ Das legt den Schluss nahe, es wurde von den Angaben des Arbeitnehmers abgewichen und die Meldung des Arbeitgebers übernommen, die wiederum nicht erkennen lässt, dass der gemeldete Bruttoarbeitslohn von 80.000 € eine Abfindung von 20.000 € umfasst, die ermäßigt zu besteuern wäre.

Es wirkt somit als ist im Steuerbescheid das Thema Abfindung und damit die Fünftelregelung nach § 34 EStG für die Abfindung total ignoriert. Wie kann der Arbeitnehmer seinen Steuerbescheid dahingehend selbst prüfen? Müsste sich nicht im Bescheid „§ 34 EStG“ als Schlagwort finden?

Zugegebenermaßen wurden keine Unterlagen zur Abfindung eingereicht, sondern nur die Angaben in Anlage N gemacht (da dort kein Hinweis erteilt wurde). Gleichzeitig veranlagte das Finanzamt ohne jegliche Nachfragen zur eingereichten Steuererklärung, obwohl scheinbar die Diskrepanz in der Angabe des Bruttoarbeitslohns Arbeitgeber vs. Arbeitnehmer auffiel.

Besten Dank für eine kurze Info wie aus dem Bescheid zu erkennen ist, ob das Thema Abfindung und § 34 EStG betrachtet wurde oder nicht.

Viele Grüße!

Abfindung, Steuererklärung, Steuerrecht
Einige Fragen bzgl. Abfindung, Krankengeld und der Steuererklärung?

Guten Tag,

AN erhält bis 31.08.2017 folgende Bezüge aus Angestelltentätigkeit:Siehe Anhang 1

AG hat Entgeltfortzahlung bis 19.09.2017 zu leisten, anschließend besteht Krankengeldanspruch gegenüber der Krankenkasse - voraussichtlich bis zum Ende des Jahres!Stundenlohn beträgt 14,35 € brutto.

Im Laufe der Krankheit erhält AN Kündigung > Kündigungschutzklage > gerichtlicher Vergleich! Auflösung Arbeitsverhältniss zum 30.09.2017 mit folgenden Werten.

  1. Abfindung ~ 2500 € brutto.
  2. Resturlaub 11 Tage inkl. Urlaubsgeld für 18 Tage in Höhe von 25% = 1800 € brutto.
  3. Mehrarbeitsvergütung i.H.v ~ 400 € brutto.

Zudem muss der AG vom 01.09.2017 - 19.09.2017 aufgrund Entgeldfortzahlung ordnungsgemäß abrechnen. In diesem Falle sollten das 98 Stunden x 14,35 € = ~ 1400,00 € brutto sein.

  • Kann mir aufgrund dieser Daten jemand den "genauen" Krankengeldanspruch in netto pro Tag berechnen? Also was der AN ab 20.09.2017 pro Tag erhalten wird.

    • Ich habe versucht, den Auszahlungsbetrag im Oktober im Rahmen meines Verständnisses grob durchzurechnen, kann diese Rechnung so in etwa stimmen?Siehe Anhang 2

    • Zu guter letzt noch eine Frage, ist es hier jemanden möglich zu sagen, ob mich bei der Abgabe der Steuererklärung für 2017 eine Hohe Nachzahlung oder womöglich sogar nochmals eine Erstattung erwartet? Werbungskosten sind eigentlich bei 0, Steuerklasse 1, keine Kinder, gesetzliche RV und KV - die letzten beide Jahre habe ich bei gleichen Einkommen etwa 60 - 80 € erstattet bekommen - aber dort hatte ja auch vom 01.01 - 31.12  ein Arbeitsverhältnis bestanden.

Gerne liefere ich falls nötig, auch weitere Details.

Vielen Dank im voraus!

Bild zu Frage
Abfindung, einkommensteuer, Krankengeld, krankenkasse, Steuererklärung, Arbeitsunfähigkeit
Besteuerung von Auslandsrenten und Abfindung?

Mir werden seit fast 2 Jahren diese Fragen gestellt, aber nirgendwo im Internet finde ich verständliche Antworten. 1.a) Ein Deutscher arbeitet ein paar Jahre in England, zahlt dort in die Rentenversicherung ein, geht wieder zurück nach Deutschland und bekommt im Alter eine kleine Rente aus England (unversteuert), die in Deutschland ebenfalls nicht versteuert wird, sondern dem Progressionsvorbehalt unterliegt. 1.b) Er arbeitet anschließed in Deutschland viele Jahre für Kanada und zahlt ganz normal in die deutsche Rentenversicherung ein. Als er in Rente geht, bekommt er natürlich die deutsche Rente, aber zusätzlich auch eine in Kanada nicht versteuerte Einmalzahlung seines Rentenanspruches der kanadischen „Volksrente“ OAS, die aus Steuergeldern finanziert wird und somit beitragsfrei ist. Diese Rentenzahlung soll nun in Deutschland versteuert werden. Frage: Weshalb einmal Progressionsvorbehalt und einmal Versteuerung? Es besteht für beide Länder ein Doppelbesteuerungsabkommen. 2.) Die kanadische Regierung zahlt ihren Angestellten, wenn sie das Beschäftigungsverhältnis beenden, eine Abfindung , auch wenn man in Rente geht. In Deutschland gibt es sowas nicht, trotzdem heißt die Zahlung explizit „Abfindung“. Sie richtet sich nach deutschen Gepflogenheiten, d.h. ½ Monatsgehalt pro gearbeitetem Jahr, bis zu einem Maximum von 12 Monatsgehältern nach 24 Jahren. Diese Zahlung sieht das Finanzamt als "Arbeitslohn für mehrere Jahre" an und will sie entsprechend versteuern. Frage: Wird ein Arbeitslohn höher als eine Abfindung versteuert, oder weshalb kann das Finanzamt eine Zahlung des ehemaligen Arbeitgebers schlicht und ergreifend umdeklarieren und (höher?) versteuern? Versteht jemand diese Steuerangelegenheiten? Über qualifizierte Antworten würde ich mich freuen?

Rente, Abfindung, DBA, doppelbesteuerungsabkommen, einkommensteuer, Lohnsteuer, Steuern, Steuerrecht
Frage zur Lohnsteuerbescheinigung, Abfindung nach Aufhebungsvertrag, Nettogehalt stimmt nicht, was kann ich tun?

Liebes Finanzfrage-Forum,

Ich hoffe sehr, von euch/Ihnen einen Rat zu bekommen. Vielen herzlichen Dank schon mal für das Lesen meiner Frage!

Folgendes Problem:Zum 31.12.2014 habe ich mich von meinem ehem. AG getrennt (aus betriebsbedingten Gründen, Aufhebungsvertrag nach Elternzeit). Die Abfindung wurde im Januar 2015 ausgezahlt. Nun habe ich die Lohnsteuerbescheinigung erhalten und festgestellt, dass ich ca. 5000,- EUR zu wenig ausgezahlt bekommen habe.Abfindungsbetrag brutto (in Zeile 10 eingetragen): 35.650,-Lohnsteuer (Zeile 11): 4.210,-Soli (Zeile 12): 232,-Kirchenstr. (Zeile 12): 379,-Ich gehe davon aus, dass die Fünftelregelung angewendet wurde, da die Steuern sehr niedrig sind und der Betrag in Zeile 10 eingetragen wurde. Korrekt? Außerdem hatte mir die Buchhaltung damals gesagt, dass dies automatisch gemacht werden würde.

Das Problem: im Januar 2015 habe ich nur 25.000,- EUR ausgezahlt bekommen. Wo liegt mein Denkfehler? Wenn ich die Beträge vom Brutto abziehe komme ich doch auf ca. 30.000,- EUR netto? Sonstige Abzüge wurden nicht gemacht meines Wissens. Hat jemand einen Rat? Lt. Finanzamt, die ich bereits danach gefragt habe, wäre nicht korrekt abgerechnet worden. Mein AG reagiert leider nicht auf meine 5 Nachfragen. Ich überlege nun, einen Rechtsanwalt einzuschalten, wollte aber vorher natürlich ganz sicher sein...

Ich bedanke mich nochmals sehr herzlich für Ihre Zeit und Hilfe.Freundliche GrüßeIlona S.

Abfindung, Lohnsteuerbescheinigung
Abfindung und 183 Tage in Ägypten oder Fünftelregelung, was ist besser?

Ein Hallo an alle Forumsmitglieder, ich habe die Möglichkeit mit einer Abfindung meinen Arbeitgeber zu verlassen. Ich muss nicht, aber ich kann wie viele andere Hundert auch, also kein Zugzwang. Von daher habe ich jetzt so viele Frage zwecks Abfindung und Steuer sparen, das ich im Internet rumgesucht und dann diese Seiten hier (finanzfragen.net) gefunden habe. Ich vermute mal das mir diese Seiten kein spezialisierten Steuerberater ersetzen werden, aber zumindest mal werden mir die Antworten einen kleinen Einblick geben, was so auf mich zukommen wird, Gesetz den Fall´s, das ich die Abfindung annehmen werde. So, jetzt werde ich anfangen meine ersten Fragen zu stellen, zu denen mit Sicherheit noch die ein oder andere Frage hinzu kommen wird. Vielen Dank, jetzt schon mal, für eure Geduld. Wenn ich jetzt eine Abfindung von sagen wir mal Euro 200 000.- erhalten würde (ich weiß noch nicht genau, wie viel ich bekommen werde) und ich 183 Tage, (im Jahr der Abfindung,) in Ägypten verbringe, kann ich dann von meiner Abfindung Steuern sparen, da ich ja mehr als ein halbes Jahr im außer europäischem Ausland verweile? Oder geht da gar nichts, da mein Erstwohnsitz Deutschland ist, da ich dort auch eine Eigentumswohnung habe. Bin ich eventuell mit der Fünftelregelung genauso gut dran, als wenn ich 183 Tage Auswandern würde? Möchte mich im voraus bei Euch für Eure Antworten bedanken. MfG.

Abfindung, Steuern, Steuern sparen

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