Alleinerziehend - Teilzeitstelle - Zuschuss für eigene Wohnung vom Jobcenter?

Hallo,

ich bin ein wenig verwirrt und unsicher.

Ich bin alleinerziehend, meine Tochter ist 1,5 Jahre alt. Vom Noch Ehemann lebe ich getrennt, die Scheidung ist in ein paar Monaten durch. Ich bin nach der Trennung mit meinem Kind erstmal zu meinen Eltern gezogen , da ich noch in Elternzeit war und die alte Wohnung zu gross war. Beim alten AG musste ich kuendigen weil dort mein Arbeitsplatz umstrukturiert wurde auf Früh- und Spätschicht, so dass ich Vollzeit und in den zwei Schichten mit kleinem Kind nicht mehr arbeiten kann. Nun bin ich erstmal Arbeitslos gemeldet, und auf der Suche einer Teilzeitstelle. (Antrag auf Arbeitslosengeld 1 abgegeben, und stehe somit nun dem Stellenmarkt für 15-20 Std zur Verfügung, Betreuung des Kindes ist für die Zeit gegeben.

Frage , natuerlich will ich bald mit dem Kind in eine eigene Wohnung ziehen, dass ich da die qm Anzahl und im bestimmten Kostenrahmen bleiben muss ist mir klar, bekomme ich aber überhaupt zuschuss vom Jobcenter?

Ich meine, vom einer Teilzeitstelle oder wie jetzt Arblos gemeldet bekomme ich höchstens Netto raus um die 550 Euro. Kindesunterhalt 225 und Kindergeld 184. Davon werd ich kaum leben koennen mit Kind ....

Bekomme ich sicher zuschuss vom Jobcenter wenn ich sage, hallo , ich bin jetzt nur voruebergehend bei den Grosseltern gewesen und möchte nun mit meinem Kind in eine eigene Wohnung. steht mir das zu ? Bekomme ich zuschuss, und von wem Jobcenter oder Wohngeldantrag abgeben?

Danke im voraus......

alleinerziehend, Arbeitslosigkeit, Wohngeld, zuschuss, Teilzeitstelle
Wohngeldbescheid - kein W-Leistungsantrag wg. Gehaltserhöhung - prüft Behörde im Nachhinein?

Hallo, kurz zu meiner Person: ich bin berufstätig und allein stehend mit 2 Kindern. Mein Ex-Mann zahlt keinen Unterhalt, ich beziehe UHV. Mein Wohngeld wurde für die kommenden 12 Monate bewilligt (beziehe seit mehreren Jahren Wohngeld). Nun habe ich unverhofft eine Gehaltserhöhung bekommen. Lt. Wohngeldtabelle habe ich nun keinen Anspruch auf WG mehr. Mir ist durchaus klar, dass ich dies der Behörde melden muss. ABER: durch die Gehaltserhöhung fällt nicht nur das Wohngeld weg, sondern auch die Übernahme des Jugendamtes der Betreuungsgebühren meiner Kinder sowie die Leistungen aus Bildung und Teilhabe/ Mittagessen bzw. persönlicher Schulbedarf. Das macht Summasumarum 220 Euro mehr Ausgaben für mich pro Monat, die Gehaltserhöhung schlägt sich netto jedoch "nur" mit 170,00 € nieder. Nun spielt der Teufel in meinem Kopf verrückt und ich überlege tatsächlich, ob ich das Wohngeld die kommenden Monate weiter beziehe und dann einfach nicht weiter beantrage. Widerum ein ABER: Was passiert, wenn ich mich still verhalte? Prüft die Wohngeldbehörde im Nachhinein das Einkommen nach? So nach dem Motto: mal schauen, wer letztes Jahr/ die letzten 3 Jahre etc. keinen Weiterleistungsantrag gestellt hat - quasi per Datenabgleich. Also ob die Behörde im Nachhinein das an das FA übermittelte Einkommen abruft... Jaaa, ich weiß, ich müsste es melden. Ich will auch keine Mitleidsschiene fahren. Aber ich denke beinah Jeder von Euch versteht, wenn ich sage, ich möchte das durch die Gehaltserhöhung verursachte Minus wenigstens noch 1 Jahr aufschieben? (Ist es nicht lachhaft - da gewährt einem der AG eine 20%-ige Gehaltserhöhung und man hat unter dem Strich NICHTS davon...). Also meine Frage: landet meine Akte irgendwann einfach im Archiv, wenn ich keinen Weiterleistungsantrag stelle, oder prüft das nochmal jemand nach?

Wohngeld, Gehaltserhöhung
Umzug in größere bzw teuerere Mietwohnung-Wird Wohngeld angepasst?

Hallo. Zu meiner Situation: Ich befinde mich in schulischer Ausbildung und beziehe Bafög. Mein Partner ebenso. Wir haben auch ein gemeinsames Kind. Bevor hergezogen wird: Wir sind beide 25,fast 26 und es ist bei beiden die 2.Ausbildung. Da das BaföG und das Kindergeld für unseren Sohn nicht ausreicht, müssen wir zusätzlich Wohngeld beziehen. Momentan leben wir in einer 3-Raum-Wohnung, 58,30qm mit einer Warmmiete von 395€. Wohngeld bekommen wir ca. 242. Nun müssen wir, auch auf Rat unseres Vermieters aus dieser Wohnung ausziehen, da starker Schimmelbefall ist. (Es kommt echt selten vor, das ein Vermieter einem so etwas rät. Aber die werden in diesem Haus nichts mehr reinstecken, da es in paar Jahren abgerissen werden soll). So wir haben uns gesagt, gut dann ziehen wir aber gleich in eine Wohnung um, die renoviert bzw. saniert ist. Weil nochmal das ganze Gerenne mit Schimmel wollen wir nicht, vor allem wegen dem Kind nicht.

Die Fragen: Nun fragen wir uns aber, wie es ist, wenn wir in eine Wohnung ziehen, die (sehr viel) teurer ist, als unsere jetzige (eine von 5 kostet 770€ warm, ist die teuerste von allen, aber auch eine die uns am besten gefällt). Wird das Wohngeld dem angepasst? Wenn ja, mit wie viel könnnen wir rechnen? Und hat man auch einen bestimmten Freibetrag den man sich dazu verdienen kann, ohne das dies angerechnet wird, wie bei Alg2?

Falls es wichtig ist zu wissen, wir kommen aus Mecklenburg Vorpommern.

Ich dank euch schon mal für die Antworten.

umzug, Wohngeld
Höchsteinkommen Wohngeld nur 100 Euro mehr als mindesteinkommen?

Hallo,
ich bin etwas verwirrt was die Einkommensgrenzen bei Wohngeld angeht.
Letztens war ich beim Wohngeldamt und sagte dass ich demnächst 4000 Euro kriegen werde und ob ich deshalb nun Wohngeldanspruch haben würde (von allen anderem ausser dem Einkommen her habe ich Anspruch, das ist schon gewiss).

Zu meiner Verwunderung guckte sie mich ganz schief an und sagte "Also beim besten Willen, von 4000 Euro können Sie doch nicht leben! Das sind ja gerade mal 333 Euro pro monat, das ist viel zu wenig! Es müssten mindesten 787 Euro pro Monat (der sozialhilfesatz oder so nannte sie das) sein und selbst das ist das absolute Minimum!"

Ergo müsste das Minimum also bei 787 Euro liegen.

nun hat sich bei mir einiges getan und es stellte sich heraus dass die zu erhaltende Summe signifikant höher sein wird.

darum habe ich etwas gegoogelt und bin da dann auf nen beitrag zum Höchsteinkommen gestoßen.

Dieses dürfte bei mir (mietstufe 2) insofern ich keine abzüge geltend machen kann, 892 Euro betragen.

Da denk ich mir nur so:
Bin ich jetzt der, der spinnt oder was nicht versteht?

oder sagen die ernsthaft dass man nur wohngeld kriegt wenn man genau in einem 100 Euro großen bereich liegt, zwischen 787 und 892 Euro Einkommen pro Monat?

Irgendwie kan ich nicht glauben,d ass dem so ist;
ich kann aber auch nicht meinen Denkfehler da erkennen.

Weiß von euch Jemand Rat?

Einkommen, Wohngeld
BAB und Wohngeld abgelehnt, weil BAB theoretisch möglich

Ich bin 25 jahre alt und wohne seit ich 18 bin 250km von meinen Eltern entfernt. Ich habe schon eine Ausbildung als Koch begonnen, musste sie aber nach 2 Jahren aus gesundheitlichen Gründen abbrechen. Nun mit 25 gibt mir ein super Betrieb die Möglichkeit noch eine Ausbildung zu machen. Um zu überleben, da ich ja auch irgendwie meine kleine Wohnung bezahlen muss, hab ich Berufsausbildungsbeihilfe beantragt. Nach langem Schriftverkehr mit meinen Eltern. Hatte ich alle Papiere zusammen und den BAB-Bescheid als Absage zurück bekommen, weil meine Eltern auf dem Papier zu viel verdienen. Gut dachte ich mir, wenn ich kein BAB bekomme kann ich Wohngeld beantragen. Heute nach Monate langem warten bekomme ich die Absage vom Wohngeld. Wenn ich das richtig verstanden habe, bekomme ich kein Wohngeld, weil ich theoretisch BAB berechtigt wäre, wenn meine Eltern nicht zuviel verdienen würden. Problem an der Geschichte ist das meine Eltern getrennt sind und wegen ihres Haushalts und meines Vaters neue Familie die er versorgen muss, kein Geld für mich übrig haben. Danke Vater-staat. Habe ich einen 400€ Job kann ich noch Hartz 4 beantragen, bin ich Azubi werden mir Steine in den Weg gelegt. Was soll ich den jetzt machen? Ich kann doch den Unterhalt nicht bei meinen Eltern einklagen. Kennt ihr nicht noch eine Lücke wie ich Widerspruch einlegen kann, oder wie man mich sonst unterstützen kann.

Ausbildung, BAB, Hartz IV, Kindesunterhalt, unterhaltsrecht, Wohngeld, Berufsausbildungsbeihilfe