Freiwillig bei der GKV kranken- u. pflegeversichert - aus welchen Einnahmen berechnet sich der Krankenversicherungsbeitrag nach einer Erbschaft?

Freiwillig bei der GKV kranken- u. pflegeversichert -

Welche Einnahmen sind zu deklarieren, die DIREKT in die Berechnung einfließen und welche erst nach Vorlage der Steuerfestsetzung? Klar, dass Einnahmen aus Renten und Zinsen (haha!) die Beitragsberechnung beeinflussen. Aber wie verhält es sich, wenn man geerbt hat?

Wie sieht es bei börsennotierten Wertpapieren aus? Es fließt kein Geld, das Depot existiert einfach nur vor sich hin.

Plus ein zugeteilter alter Bausparvertrag mit völlig unzeitgemäßer Verzinsung, der allerdings bisher nur 'parkt'. Müssen die jährlichen Zinsen, die nur auf dem Papier stehen, bei der Einkommensanfrage angegeben werden, auch wenn noch kein Geld geflossen ist?

Weiterhin ist ein Haus mit Mieterträgen vorhanden, die - obwohl nichts entnommen wird - anteilig sicherlich zu den laufenden Einnahmen zählen, oder? Müssen sie gleich in der Einkommensanfrage beziffert werden oder erst über die Steuererklärung?

Wie sieht es aus, wenn für die eigene selbstgenutzte Wohnung (bisher) keine Miete angesetzt wurde - gilt das als 'geldwerter Vorteil'?

Es wäre nett, wenn jemand mit Fachkenntnissen antworten könnte, wofür ich im voraus schon danke.?

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Hypothek aufnehmen mit z.Z. geringem Einkommen möglich?

Guten Tag,

meine Frage betrifft folgendem Sachverhalt:

Ein Ehepaar (beide Anfang 60) möchte aus familiären Gründen (Nähe zu den Kindern) eine Wohnung in einer etwas weiter entfernten Stadt erwerben. Incl. aller Nebenkosten müsste man dafür ca. 220000€ aufwenden.

Das liquides Kapital des Ehepaares beträgt z.Z. ca. 150000€. Für die restlichen 70000€ erwägt man, eine Hypothek auf die selbstgenutzte, lastenfreie ETW (Schätzwert ca. 100000€) am bisherigen Wohnort aufzunehmen. Verbindlichkeiten haben sie keine und das Schufa Score ist knapp unter 100%.

Das mögliche Problem: die Frau bezieht eine Rente i.H.v. von ca. 1100€ monatlich. Aufgrund von Corona und gesundheitlichen Problemen hatte der Mann in den beiden letzten Jahren nur ein Einkommen durch Kapitaleinkünfte von jeweils ca. 8000€. Einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente hat er gestellt. Ist aber auch zuversichtlich nach Corona-Ende wieder Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit erzielen zu können. Eine Monatsrate von z.B. 400€ bei 20 Jahren Laufzeit wäre aus Sicht der beiden überhaupt kein Problem. Ggf. könnte dafür auch die Eigentumswohnung am jetzigen Wohnort vermietet werden (geschätzte Mieteinkünfte ca. 400€ netto monatlich). Die Alternative zu einer Hypothek wäre ein Verkauf der jetzigen ETW, was aber alles unter Zeitdruck erfolgen müsste.

Frage: ist es unter den o. g. Voraussetzungen möglich, eine Hypothek zu erhalten?

Oder bestehen die (Hypotheken)Banken grundsätzlich auf einem monatlichen Mindesteinkommen?

Für Antworten danke im Voraus

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