Ich bin teilzeitbeschäftigt und beziehe Witwenrente, muß ich Steuern auf meine Witwenrente zahlen?

Teilzeitbeschäftigt und beziehe Witwenrente, muß ich Steuern auf meine Witwenrente zahlen? Wie wird es berechnet?

Ich wohne alleine und beziehe seit 6/2004 Witwenrente von der Deutsche Rentenversicherung. Zur Zeit bekomme ich von der Deutsche Rentenversicherung monatl. 600 € Witwenrente Brutto.

Seit 6/2004 habe ich keine Einkommensteuererklärung für die Witwenrente gemacht. (weil ich wusste nichts davon)

Heute bekam ich von Finanzamt einen Post und ich soll für das Kalenderjahr 2010 eine Einkommensteuererklärung für Witwenrente ausfüllen bzw. abgeben. Weil das Finanzamt hat von der Deutsche Rentenversicherung eine Mitteilung (Auswertung der Daten der Rentenbezugsmitteilung für das Kalenderjahr 2010) erhalten, wo drauf steht, dass es 7.200€ (für das Kalenderjahr 2010) zu versteuern sind.

Ich arbeite seit 2002 als Teilzeitkraft und verdiene brutto monatl. ca. 800 € (Sozialvers.-Beiträge und Lohnsteuer wird bezahlt). Jahreslohnsteuer ist bei mir aber sehr niedrig, so zwischen 100-150 € oder manchmal 0 €.

Also nochmal: Jahreswitwenrente Brutto 7200 €. 50% von 7200 € macht 3100 €. Grundfreibetrag für Witwenrente ist: 8.004 €

Frage: 1. Bin ich wirklich steuerpflichtig? Wenn ja, wieviel € Steuer muss ich eventuell an Finanzamt nachzahlen?

  1. Werden Witwenrenteeinkommen (Brutto) und Beschäftigungseinkommen (Brutto-Teilzeitjob) bei der Einkommensteuererklärung zusammengerechnet? Wenn ja, dann überschritte ich die Grundfreibetrag von 8.004 € für die Witwenrente und ich muss dann eventuell Steuern nachzahlen. Stimmt das, was meint Ihr?

Ich danke Euch schonmal im Voraus.

Rentenversicherung, einkommensteuer, Steuererklärung, Steuern, Witwenrente
Ergo Rentenversicherung bitte um hilfe

Hallo liebe Gemeinde,

ich hätte da mal eine Frage bezüglich einer Rentenversicherung die am 1.12.2004 abgeschlossen wurde. Und zwar habe ich eine finanzielle Notlage, wie so viele und habe keinerlei Rücklagen. Daher habe ich mich entschieden die Versicherung, trotz Steuerabgabgaben in Höhe von 25%+solizuschlag und kirchensteuer in kauf zu nehmen. Da ich fast überall gelesen habe, dass etwa 30% des Versicherungswertes verloren geht beim kündigen, kann ich mich damit eigentlich abfinden. Meine Versicherung hat einen Wert von 8045,37 EURO. Nun habe ich vor paar Tagen die Antwort von Ergo erhalten, dass meine steuerpflichtigen Erträge 1760 Euro Betragen. Wenn ich das richtig verstehe, bin ich zu 100% steuerpflichtig, da ich ja vor Ablauf der 12 Jahre kündige. Ist das wirklich deren Ernst, dass die mir nach 11 Jahren 1760-Steuern auszahlen wollen? Oder verstehe ich da was falsch? Ist das rechtens?

Rentenversicherung nach RPR(04) 1. Leistung bei Tod 2014 9000 Euro 2. Wert 8045 Euro

seit einem Jahr ist die Versicherung stillgelegt, daher aktuell beitragsfrei und daraus ergibt sich eine garantierte Kapitalabfindung 2025 von 9500 Euro bzw unverbindliche von knappen 12000.

Wie schon erwähnt waren mir Verluste bewusst und ich hätte sogar 50% in Kauf genommen, da mir 4000 Euro jetzt verdammt gut tun würden. Aber mit 1750 Euro hat mich die Ergo doch schockiert. Kann mir das einer erläutern?

Grüße

Rentenversicherung, Kündigung, Auszahlung, Verlust
db FondsRente Premium Zurich NICHT kündbar?

Hallo,

durch persönliche Umstände musste ich am 01.04.2018 meine anfang Februar 2011 abgeschlossene betriebliche db FondsRente Premium der Zuricher beitragsfrei stellen lassen. Mein damals neuer Arbeitgeber wollte diese nach beendigung der Probezeit dann wieder übernehmen. Corona bedingt kam es leider nicht dazu, so das ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber um eine wiederaufnahme der Zahlung gebeten habe.

Dieser lehnte das jedoch nach Prüfung durch ein Versicherungsmakler ab, da

"bei diesem Vertrag die Möglichkeit/Gefahr besteht, das zum Ablauf des Vertrages nicht die Summe der eingezahlten Beiträge vorhanden ist und sich folglich ein Haftungsrisiko für den Arbeitgeber ergibt".

Nach Rücksprache mit der Zuricher verneinte diese das jedoch.

Als ich dann danach fragte ob ich die FondRente auch kündigen, bzw ein Rückkauf veranlassen könnte, sagte man mir das eine Kündigung des Vertrages NICHT möglich ist...

Ich verstehe ja, wenn ich die vom Arbeitgeber gezahlten Anteile nicht bekomme, aber ist es dann richtig, das ich garnichts zurückbekommen würde?

Unter den "Besonderen Bestimmungen" steht noch:

Gemäß §2 Abs.2 BetrAVG darf der Bezugsberechtigte nicht vor dem Vereinbarten Endalter über den Teil der Versicherung verfügen,der durch Beitragszahlungen des ehemaligen Arbeitgebers finanziert wurde.

Insbesondere sind (für den genannten Vers.-Anteil) unzulässig:

  • Rückkauf
  • Abtretung
  • usw...

Danke schon mal im voraus für eure Antworten.

Grüße

Rentenversicherung, Altersvorsorge, Recht, Versicherung
Riester Rente. Debeka Förderrente F1 / F2 zu empfehlen?

Hallo, ich bin 28, am Ende meines Studiums (vorherige Ausbildung) und werde 02/2011 mein Referendariat zum Berufsschullehrer beginnen und dort auch verbeamtet. Meine Frau ist 27 und bereits verbeamtete Realschullehrerin.

Gemeinsam wollen wir Ende des Jahres einen Kredit in Höhe von max. 60.000€ aufnehmen - eher wesentlich weniger - um den Differenzbetrag für einen Grundstückskauf zu finanzieren. Dieses wollen wir dann abbezahlen und in etwa 5 Jahren erst mit dem Hausbau beginnen. Dann wird dementsprechend ein neuer Kredit fällig.

Wir wollen nun auch etwas für die Rente tun. 2 unabhängige Vertreter hatten wir da. Irgendwie blieb aber das Gefühl, dass man dahin beraten wurde, wo die meiste Provision zu holen war. Eher unseriös das Ganze. Da meine Frau ihre PKV bei der Debeka hatte, kam auch dort die Sprache darauf. Klar, dass die dort nur eigene Produkte vertritt, aber sie wirkte bei allen 3 Treffen kompetent.

Sie empfahl uns die Debeka Förderrente F2 (das ist quasi die normale F1, nur eben für öffentlichen Dienst, wodurch die Verwaltungsgebühr um 1% sinkt).

Ich habe nun ebenfalls lange recherchiert und quasi nur Positives zum Debeka F1 gefunden. Es gibt wohl nur die Grundsatzfrage Fondsgebunden wie DWS oder eben normale RV. Was mich vielmehr beschäftigt: Ist angesichts des Hausbau für uns nicht ein Wohnriester o.ä. besser? Zwecks Kreditaufnahme, usw.?

Rentenversicherung, Riester, Wohn-Riester
Rente pur? (aachen münchener bzw. Generali)?

Hallo zusammen,

kurze Vorstellung. Ich (44) habe vor ewigen Jahren durch Verwandtschaft einen DVAG-Berater kennengelernt und in jungen Jahren recht viel (eigentlich alles) bei der DVAG (also Aachen Münchener) abgeschlossen. Da ich damals schon recht gut verdient habe, habe ich 2006 eine Rente pur (ich gebe es zu, aus Steuerspargründen) abgeschlossen. Darin enthalten: SEB ImmoInvest, DWS PlusInvest, DWS FlexPension. Da ja zwischenzeitlich einige davon geschlossen wurden, hatte ich gedacht, ich bekomme Empfehlungen des Beraters über neue Möglichkeiten. Im Versicherungsschein von 2006 steht, das mir pro 10.000,00 EUR Deckungskapital 37,05 EUR Mindestrente garantiert wird. Mein Fondsguthaben beträgt derzeit 8.813,00 EUR.

Jetzt war ich etwas verwundert, als ich eine Wertermittlung der Generali bekam, in der steht, dass Sie mir bei Rentenbeginn ganze 0,00 EUR garantieren. D.h. für mich, Geld verbrannt?? Enthalten ist natürlich auch eine Beitragsbefreiung bei BU. Mir ist klar, dass das nicht umsonst ist..

Aber wenn ich monatlich einen bestimmten Betrag einzahle, denke ich doch, zumindest diesen wieder heraus zu bekommen. Als ich dann bei der Generali anrief, konnte mir die Dame das nicht erklären. Es liege an den schlechten Zinsen derzeit! Aha. Wenn ich die jetzt Beitragsfrei stelle, bekomme ich nix ?

Finde ich alles etwas komisch. Bräuchte bitte mal Tipps von euch..

Vielen Dank!!

Rentenversicherung, Rente, Versicherung
Frage zu Betragsauszahlung bei vorzeitiger Kündigung einer priv. Rentenversicherung?

Hallo,

ich möchte meine Rentenversicherung kündigen und hätte paar Fragen dazu inkl. Was ich zurück bekommen würde/könnte.

Eine Bitte vorweg, ich weiß dass man so Versicherungen nicht kündigen sollte, dass es ein Fehler ist und so weiter... Deswegen bitte KEINE Belehrungen, ich habe bestimmte Gründe, dass ich es tun will. Danke schon mal dafür...

Also ich bespare jetzt schon seit einiger Zeit eine zusätzliche Rentenversicherung (nicht steuerfrei! Kam zu spät!)

Möchte den jetzt auflösen und habe folgende Angaben in dem Schreiben von Dez 2017 wo ich nicht zurecht weiß was die zu bedeuten haben:

Jahr: 2018

Rückkaufwert EUR: 5631

Stornoabzug in EUR: 98

Rückkaufswert nach Stornoabzug in EUR: 5533

Beitragsfreie Monatsrente nach Stornoabzug in EUR: 0

Beitragsfreie Kapitalabfindung nach Stornoabzug in EUR: 0

Meine erste Frage ist, wenn ich zum 1 Dez. kündigen würde, was bekomme ich zurück? Ich gehe jetzt von den 5533 EUR aus oder kommt da noch mehr dazu?

Meine zweite Frage wäre, ab 2021 sind die Felder Beitragsfreie Monatsrente nach Stornoabzug in EUR und Beitragsfreie Kapitalabfindung nach Stornoabzug in EUR ausgefüllt. Da stehen beim Ersten die Werte 55 und beim zweiten der Wert 14697 drin. Was hat das zu bedeuten? Wäre cool wenn ihr mir hier weiter helfen könntet.

By the way, kann man so einen Vertrag einfach kündigen oder geht das nicht so leicht? Habe viel „negatives" gehört und dass alles nicht so ohne Weiteres zu erledigen ist?!?

Rentenversicherung, Versicherung
Nachhilfe freiberuflich, einkommensgerechte Beiträge zur Rentenversicherung?

Liebes Forum,

Ich habe fertig studiert, bin also kein Student mehr, aber arbeitslos und möchte zur Überbrückung als Nebenjob private Nachhilfe für Schüler in Mathe geben (freiberuflich, natürlich beim Finanzamt angemeldet, mit Kleinunternehmer-Regelung). Arbeitslosengeld bekomme ich keins, da ich über dem Freibetrag bin. Umfang: Max. 18 h / Woche (incl. Vor- u. Nachbereitung). Nach einigen Recherchen ist mir noch Folgendes unklar:

1. Aus einer mail von der DRV: „Das regelmäßige monatliche Arbeitseinkommen ist der Gewinn aus der Selbständigkeit, wenn er als solcher nach dem Einkommensteuerrecht zu bewerten ist“. - Wäre das denn in diesem Fall so?

2. Da es sehr schwer absehbar ist, ob ich genügend Schüler finde und wie dann mein Stundenlohn ausfallen wird, ist dies auch für die Geringfügigkeits-Grenze von 400 EUR der Fall. Ist es möglich, erst einmal anzufangen, um zu sehen, wie sich die Situation entwickelt, um mich dann ggf. bei Überschreitung der Grenze zu melden (3 Monate, ich weiss)?...

3. Kann ich dann selber bestimmen, lediglich die 19,9% auf mein Einkommen zu bezahlen (hat das was mit der "Sozialklausel" zu tun)? Oder kann es mir passieren, dass die von mir den vollen Regelbeitrag (508,45 Euro) verlangen? Der würde ja das Meiste, wenn nicht sogar Alles, "auffressen" (auch der halbe wäre mir zu viel).

Danke schon einmal für jede Hilfe.

Rentenversicherung, Nachhilfe, Sozialversicherung
Ergeben sich für meinen Sohn steuerliche Nachteile bei der Vertragsübertragung meiner private Rentenversicherung?

Zunächst zu meiner Ausgangslage: Ich habe am 01.11.2004 eine private Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht für meinen Sohn abgeschlossen, der auch seit Beginn des Vetrags die versicherte Person ist, während ich bis dato der Versicherungsnehmer bin. Da mein Sohn nun 18 geworden ist, haben wir einvernehmlich beschlossen die Versicherung auf ihn zu übertragen, es handelt sich also um einen unentgeltlichen Versicherungsnehmerwechsel.

Mich würde nun interessieren, bevor ich mich direkt an die Versicherung wende, ob mein Sohn durch die Übertragung des Vertrags in irgendeiner Form Nachteile zu befürchten hat, insbesondere für den Fall, dass er die Versicherung doch vor Ablaufleistung kündigt.

Generell ist die Ablaufleistung oder bei frühzeitiger Kündigung der Rückkaufswert bei Versicherungsverträgen ja steuerfrei, sofern sie vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, mind. 12 Jahre laufen und der Versicherungsnehmer mind. 5 Jahresbeiträge entrichetet hat. Diese Voraussetzungen treffen alle zu.

Bleiben die steuerlichen Begünstigungen von der Übertragung der Versicherung auf meinen Sohn unberührt und kann mein Sohn die Versicherung unter den exakt gleichen vereinbarten Konditionen wie ich sie hatte, fortführen, oder stellt die Übertragung der Versicherung quasi einen Vetragsneuabschluss mit allen damit einhergehenden Konsequenzen dar?

Rentenversicherung, Steuern, Versicherung
Zu alt für eine Umschulung über die DRV?

Guten Tag. Ich hatte vergangene Woche mein erstes Beratungsgespräch bei der DRV. LTA wurde mir genehmigt. Vom Medizinischen Dienst der Agentur für Arbeit habe ich die Bestätigung, dass ich in meine letzte Tätigkeit als Lager und Transportarbeiter nicht mehr arbeiten kann. Eine Umschulung zum FISI währe auf Grund meines Alters zu empfehlen. Ich bin 52 Jahre alt und 50% schwerbehindert, und seit diesem Jahr wegen Schließung des Betriebes arbeitslos.

Im Gespräch teilte ich meiner Beraterin mit, dass ich eine Umschulung zum Fachinformatiker für Systemintegration anstrebe. Ich erklärte ihr ausführlich meine Kenntnisse über den Beruf, und dass ich privat viel mit Hardware und Software arbeite.

Sie erklärte mir, dass die DRV für Menschen meines Alters, keine 2-jährige Umschulungen fördern. Die Altersgrenze würde bis zum 40. Lebensjahr gelten.

Daraufhin antwortete ich, dass ich mich im Vorfeld schon bei einigen Bildungsträger informiert habe. Mir wurde gesagt das mein alter keine Rolle spiele. Und sie noch ältere Teilnehmer ausbilden die über die DRV gefördert werden.

Nach längerer Diskussion wurden mir zum Abschluss noch 2 Flyer mitgegeben. Zwei Stunden später erhielt ich einen Anruf von meiner Beraterin. Die Altersgrenze für eine 2-Jährige Umschulung würde nicht bei 40 Jahre sein, sondern bei 47 Jahre.

Auf diese Antwort habe ich einen Brief an die DRV Rheinland nach Düsseldorf geschrieben, und auf die Aussage meiner Beraterin Widerspruch eingelegt.

Für mich ist diese Vorgehensweise meiner Beraterin nicht nachzuvollziehen. Vielleicht habt ihr einige Ratschläge.

Danke

Rentenversicherung, Umschulung
Sozialamt will ein Gutachten von der Rentenversicherung, die dieses verweigert?

Hallo zusammen,

meine Mutter hatte in diesem Jahr einen Schlaganfall mit entsprechenden Konsequenzen und jetzt ist sie noch in einen Behördenteufelkreis geraten, was ihren Gesundheitszustand noch weiter verschlimmert, aber naja, das zählt natürlich nicht. Sie hat nun Pflegegrad III. Sie ist 64 und ich sage schon mal vorweg, dass sie wegen fehlender Wartezeit keinen Anspruch auf Rente hat. Das Jobcenter hat meiner Mutter sein Gutachten zugeschickt, nach dem sie langfristig nicht mehr erwerbsfähig ist und dazu aufgefordert, Leistungen der Rentenversicherung (Erwerbsminderungsrente) und der Grundsicherung im Alter wegen der vollen Erwerbsminderung zu beantragen. Das hat sie gemacht. Ihrem Antrag auf Grundsicherung hat sie ein Schreiben von der Rentenversicherung beigefügt, in dem stand, dass ihre Wartezeit für eine Rente nicht erfüllt ist. Außerdem hat sie das Gutachten des Jobcenters über ihre volle Erwerbsminderung sowie die Anforderung des Jobcenters zur Beantragung vorrangiger Leistungen beigefügt. Daraufhin bekam sie eine Ablehnung vom Sozialamt mit der Begründung, dass das entsprechende Alter nicht erreicht ist und dass im Schreiben der Rentenversicherung nur steht, dass die Wartezeiten nicht erfüllt sind, aber nichts zur Erwerbsminderung, und dass das Gutachten des Jobcenters fürs Sozialamt nicht bindend ist, und dass die eins bräuchten von der Rentenversicherung. Also, ich halte es schon mal für frech, dass man gleich abgelehnt hat anstatt ein Gutachten der Rentenversicherung nachzufordern. Gleichzeitig wurde Erwerbsminderungsrente beantragt. Nach dem Erhalt der Ablehnung vom Sozialamt hat sie der Rentenversicherung zusammen mit der Anlage zur Feststellung der Erwerbsminderung und dem Schreiben von der Pflegekasse mit dem Pflegegrad meiner Mutter nachgeschickt. Außerdem wurde der Anlage ein Schreiben beigefügt, in dem meine Mutter nochmals deutlich darauf hingewiesen hat, dass sie unbedingt eine Fesststellung ihrer Erwerbsminderung bräuchte, vor allem weil dies von Sozialamt verlangt wird. 2 Wochen später bekommt meine Mutter eine Ablehnung von der Rentenversicherung, in der steht, dass der Grund die fehlende Wartezeit ist, und dass die die Prüfung der Erwerbsminderung nicht durchführen werden, weil meine Mutter wegen fehlender Wartezeit sowieso keinen Anspruch auf Rente hat. Also, ganz kurz nochmals alles: Jobcenter stellt Erwerbsunfähigkeit fest. Sozialamt akzeptiert das Gutachten des Jobcenters nicht und fordert eins von der Rentenversicherung. Rentenversicherung macht dieses nicht, weil es sowieso kein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht. Was soll meine Mutter tun?

Ich bitte um Entschuldigung für so einen langen Text und danke für Ratschläge schon mal im Voraus

Rentenversicherung, Rente, Erwerbsminderung, jobcenter, Sozialamt
Gleitzonenvertrag (800 Euro) und freiberuflich als Gymnastiklehrerin (Steuern, Rente, Krankenkasse?)

Hallo zusammen. Seit 8 Jahren bin ich freiberuflich tätig als Gymnastiklehrerin (Katalogberuf). Aufgrund der vielen Steuern und hohen Versicherungseinstufungen (Rente+Krankenkasse), bin ich leider gezwungen meine Selbstständigkeit aufzugeben. Ich arbeite 6 Tage die Woche und frei nehme ich mir nur an Feiertagen, da mich sonst die monatlichen Ausgaben ausfressen.

Jetzt habe ich die Möglichkeit in einem Gleitzonenvertrag einsteigen zu können. Mein Nettoverdienst läge dann bei max. 640 Euro. Zusätzlich möchte ich freiberuflich arbeiten ohne den hohen Beiträge der Krankenkasse und Rentenversicherungspflicht in die Arme zu laufen. Die Informationen, die ich bisher von der Rentenversicherung erhalten habe lautet, wenn ich unter 450 Euro in der Freiberuflichkeit verdiene, fallen keine Rentenkosten an. Zusätzliche Krankenkassenbeiträge fallen erst an, wenn ich mehr als 19,25 Stunden in der Woche arbeite. Scheinbar ist hier keine Einkommensgrenze gesetzt.

  1. Frage- habe ich die Information bzgl. der Krankenkasse richtig verstanden?

  2. Frage- wie hoch ist der Rentenbeitrag, wenn ich mehr als 450 Euro verdiene ( ca. 500- 750 Euro ) ? Gibt es dazu Beitragsbemessungsgrenzen..... ab wann man wie hochgestuft wird?

  3. Frage- wie sieht die Versteuerung meines Einkommens aus, wenn wir von einem Jahreseinkommen in der Höhe von 6000 Euro - 8000 Euro ausgehen (nur freiberuflich)

  4. Frage- habe ich die Möglichkeit (falls ich rentenversichungspflichtig werde), die Ausgaben steuerlich abzusetzen?

  5. Frage- kann ich neben dem Gleitzonenvertrag und der Freiberuflichkeit auch noch einen 400 Job annehmen?

6.Frage- in meinem Beruf kann ich den sog. Übungleiterfreibetrag von 2400 Euro im Jahr nutzen. Kann ich diese 2400 Euro am Ende des Jahres irgendwie steuerlich nutzen, auch wenn ich darüber liege in meiner Freiberuflichkeit?**

Puuuuhh..... ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Leider kann ich mir im Moment keinen Steuerberater leisten :-( Lieben Dank im Voraus!

Rentenversicherung, Freiberuflich, Steuern, Krankenkassenbeiträge
Ich habe eine volle Erwerbsminderungsrente, aber es geht mir nun besser, welche Folge hätte ein Rentenverzicht?

Sachverhalt: seit Juli diesen Jahres erhalte ich von der Deutschen Rentenversicherung eine Rente wegen voller Erwerbsminderung befristet bis 31.08.16. Da sich mein Gesundheitszustand wider Erwarten bereits im September gebessert hat, arbeite ich seit Oktober wieder. Was zunächst mit 6 Wochenstunden im entgeltlichen ehrenamtlichen Bereich begonnen hat, hat sich inzwischen über diverse Formen der Beschäftigung bei zwei Arbeitgebern ausgedehnt. (entgeltliche + unentgeltliche Ehrenamtstätigkeit, geringfügig entlohnte Beschäftigung und kurzfristige Beschäftigung). Welches zusammengerechnet seit einigen Wochen einem Vollzeitjob entspräche. Nur eben kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bisher. Für ein solches habe ich aber seit Anfang dieser Woche eine mündliche Zusage zum 01.01.16. Möchte diesen Arbeitgeber aber auf keinen Fall über meine Rentnereigenschaft informieren. Da ich jedoch als Rentner wegen voller Erwerbsminderung einen anderen Beitragsgruppenschlüssel haben werde als ein "normaler" Arbeitnehmer, würde dies dem AG aber spätestens bei der ersten Lohnabrechnung auffallen. Aus diesem Grund habe ich bei der DRV um den Entzug der Rente gebeten. Was sich jetzt aber nicht so einfach rausstellt und erst mit einem möglichen ärztlichen Gegengutachten geklärt werden muss. Was nicht vor Beginn des neuen Kalenderjahres sein wird. Der Sachbearbeiter hat aber im Telefonat noch kurz die Möglichkeit des Rentenverzichts erwähnt.

  1. Welche Folgen hätte ein Rentenverzicht? Und könnte ich damit für Januar den gewünschten Beitragsgruppenschlüssel mit voller Beitragspflicht in allen vier Sozialversicherungszweigen erreichen?
  1. Gibt es Möglichkeiten den Bescheid über den beantragten Rentenentzug zum 31.12.15 noch in diesem Monat zu erhalten? Z.B. durch Nachweise der in den letzten Wochen geleisteten Stunden?

    Mit freundlichem Gruß

Rentenversicherung, Rente, arbeitsrecht, erwerbsminderungsrente, Recht, Sozialrecht, Sozialversicherung, Sozialversicherungsrecht
Antrag auf Beitragsrückerstattung abgelehnt?

Ich bin Deutsche seit Jahren in der Türkei gemeldet und wohnhaft, also in Deutschland vollkommen abgemeldet. Ich habe einen Antrag auf Beitragsrückerstattung gestellt bei der DRV Berlin.Jedoch habe ich eine Ablehnung erhalten, mit der Begründung, das einen Beitragerstattung nur bewilligt werden könnte , wenn keine Versicherungspflicht mehr besteht und seit dem Ausscheiden 24 mon. vergangen sein müßten.Des Weiteren ich das Recht auf freiwillige Vers. in der deutschen RV hätte. Ich bin aber seit dem ich in der Türkei verzogen (anfänglich mit Unterbrechung Ende 2010, ab Februar 2012 durchgängig hier)bin nicht mehr Berufstätig, sondern nur Hausfrau hier gewesen,da mein Lebensgfährte , der mittlerweile mein Ehemann ist mich unterstützt hat und Alleinverdiener hier war. Aus finanziellen Gründen konnte ich mich weder hier noch in der deutschen RV freiwillig weiter versichern un Vorsorge tragen. Also im Prinzip zhale ich seitdem auch nicht mehr in die deutsche RV ein, da ich auch nicht mehr dort lebe wie gesagt. Ich bin aber i der Türkei gezwungen jeds Jahr mir einen neue Aufenthaltsgenehmigung kostenpflichtig erstellen zu lassen und einen staatliche oder private kostenpflichtige Krankenversicherung /Jahr abzuschließen. Warum wird mein Antrag auf Beitrasrückerstattattung trotzdem abgelehnt, obwohl ich bereits 325 Monate erfüllt habe.Ich bin jetzt 48 Jahre und möchte aus privaten Umständen die mich zwingen die Beitragsrückerstattung erhalten, da mein Mann inhaftiert wurde auf unbestimmte Zeit und ich aber keinerlei Einkommen erziehlen darf , da ich keine Arbeitserlaubnis hier habe. Was soll ich tun?

Mfg.

Rentenversicherung, Beiträge, türkei, Rückerstattung
Volle Erwerbsminderung gescheiterte Arbeitsversuch 2,5 Std 3x Woche Überwachung DRV

Ich sitze in der Zwickmühle: nach einem Arbeitsversuch 2012 hab ich Angst vor der DRV bekommen, der damalige Arbeitgeber wurde mit Formularen belästigt und erfuhr damit indirekt über meinen Zustand.Ich selbst mußte wieder Papiere ausfüllen über Arztbesuche und Krankheitsverlauf, was mir durch meine ERkrakung mit Desorientierung und Unstrukturierheit schwer fällt. Bei einer REnte von 760 E würd ich gern eine freiberufliche Tätigkeit im Sportbereich ausüben 2Std 2x Woche. Das tut auch meinem Körper gut ! Durch die vorherige Erfahrung bin ich gelähmt, weil ich nicht will, daß der Arbeitgeber wieder durch Formularen der DRV etwas über meine Erkrankung-Zustand erfährt ! Hab ich nicht das Recht davor geschützt zu werden, weil es dasKlima unnötig belastet ? Kann durch ein Attest von meinem Neurologen die Situation abgeändert werden, daß ich diese Hobby-Job Stelle ohne Stress ausführen kann.Meine genauen Diagnosen kenn ich nicht, eine physische Erkrakung mit versch. Auswirkungen. Oder kann ich die Meldung umgehen, wenn die 400 E Dazuverdienstgrenze + Einkommenssteuergrenze nicht überschritten wird. Oder wird bei der Betrieblichen Steuerprüfung des Fitnessstudios, die freiberufl.Rechnung nach §19 (1),die ich ausstellen müßte überprüft und an die RV gemeldet ? Ich weiss viele Fragen, weil ich keine Ahnung habe, und lieber hier anonym Frage als die DRV, die mich geschockt hat.

Rentenversicherung, Finanzamt