Zweitwohnort selber auswählen

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nach dem Meldegesetz ist der Erstwohnsitz dort, wo man sich überwiegend aufhält. Unterstellt wird der Ort an dem man arbeitet, bzw. in Deinem Fall studiert.

Das sollte Dich nicht aufhalten einen Versuch zu wagen und der Meldebehörde in Germering Gründe darzulegen, weswegen Dein Erstwohnsitz weiterhin in Köln ist. Ein(e) Verlobte(r) in Köln wäre da sehr hilfreich. Deine Argumente mit der Visumsverlängerung zählen nicht.

Kannst Du die nicht überzeugen und weigerst Dich trotzdem, den Erstwohnsitz umzumelden, wird im Extremfall eine Zwangsummeldung vorgenommen und ein Bußgeld wegen eines Verstoßes gegen das Meldegesetz verhängt.

Der Grund für die Gier nach dem Erstwohnsitz ist ein Anteil an der Einkommensteuer des Meldepflichtigen. Da bei Dir als Student diesbezüglich nichts zu holen ist, sehe ich die Sache nicht als aussichtslos an.

Der Tipp mit der Verlobte ist super. Ich wollte meine Freundin, die auch Köln ist, sowieso bald einen Antrag machen. Dann könnte ich das auch als Verhandlungsbasis nehmen.

Das, zusammen mit der Tatsache dass ich ein Student bin und nach dem Abschluss sowieso nach Köln zurückziehe, musste eigentlich jeden vernünftigen Beamter überzeugen können. Das hoffe ich zumindest :)

Vielen Dank für alle Tipps!!

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@blkjck

@blkjck: bitteschön. Lebensmittelpunkt ist das Zauberwort!

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